Schornsteinfeger-Widerspruch: Schornstein nach Jahren plötzlich zu kurz - was tun?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Ein Schornsteinfeger beanstandet einen Schornstein, der zuvor abgenommen wurde. Die Diskussion dreht sich um Bestandsschutz, mögliche Normänderungen und die Bedeutung des Feuerstättenbescheids. Es wird betont, dass bei Gefahr kein Bestandsschutz gilt und der alte Feuerstättenbescheid vorgelegt werden sollte.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Schornsteinfeger-Widerspruch: Schornstein nach Jahren plötzlich zu kurz - was tun?

Hallo liebe Bau-Community,

ich habe folgende Frage: schornsteinfeger nimmt Schornstein und kaminofen ab. erstellt den Feuerstättenbescheid. Alles Ok. nach jahren kommt ein anderer Schornsteinfeger und sagt der schornstein ist falsch plaziert und zu kurz. nur 40cm über First. wastun?

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Ich bin auf eure Rückmeldungen gespannt!

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Betrieb des Kaminofens umgehend einstellen – bis zur Klärung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schornstein- und Feuerstättenwesen besteht Lebensgefahr durch mögliche Kohlenmonoxid-Rückstau.

    🔴 KRITISCH: Eine Schornsteinhöhe von 40 cm über dem First ist nur dann zulässig, wenn der Schornstein mindestens 1,5 m vom First entfernt ist – bei geringerem Abstand sind deutlich höhere Mindesthöhen (bis 1,0 m) erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Der ursprüngliche Feuerstättenbescheid stellt keine dauerhafte Rechtssicherheit dar; die Einhaltung der Vorschriften muss jederzeit gewährleistet sein – auch bei baulichen Veränderungen in der Umgebung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    🔴 Gefahr: Eine unzureichende Schornsteinhöhe über dem Dachfirst kann zu gravierenden Problemen führen. Dazu gehören insbesondere eine unvollständige Ableitung von Rauchgasen, was zu einer Rückströmung in den Wohnraum führen kann. Dies birgt die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung. Zudem kann eine zu geringe Höhe die Einhaltung von Abgasnormen und die Betriebssicherheit der Feuerstätte gefährden.

    Die Beurteilung der korrekten Schornsteinhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Feuerstätte, der Dachneigung, der Bebauung in der Umgebung und den geltenden baurechtlichen Vorschriften sowie den technischen Regeln (z.B. der Industrieverbände). Die Angabe von 40 cm über dem First ist ein erster Anhaltspunkt, muss aber im Kontext der spezifischen Gegebenheiten bewertet werden.

    Es ist wichtig, die Aussagen des zweiten Schornsteinfegers kritisch zu prüfen und die Grundlage für seine Einschätzung zu erfahren. Der erste Feuerstättenbescheid, der die Anlage als betriebsbereit einstufte, ist ein wichtiger Beleg.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom zweiten Schornsteinfeger eine schriftliche Begründung für seine Beanstandung unter Angabe der relevanten Normen und Vorschriften. Holen Sie parallel dazu eine zweite unabhängige Begutachtung durch einen weiteren qualifizierten Schornsteinfeger oder einen Sachverständigen für das Schornsteinwesen ein.

    KI-Analyse (ChatGPT)

    Der Sachverhalt beschreibt eine Situation, in der ein Schornsteinfeger nach Jahren feststellt, dass ein Schornstein zu kurz ist und nur 40cm über dem First endet, obwohl zuvor ein anderer Schornsteinfeger die Anlage abgenommen und den Feuerstättenbescheid erstellt hat.

    🔴 Gefahr: Ein zu kurz gebauter Schornstein kann erhebliche Sicherheitsrisiken bergen, darunter unzureichende Ableitung von Rauchgasen, was zu Kohlenmonoxidvergiftungen oder Brandgefahr führen kann. Die Platzierung und Höhe des Schornsteins sind entscheidend für die Funktion und Sicherheit der Feuerstätte.

    ➕ Ergänzung: Es ist wichtig zu prüfen, ob sich bauliche Gegebenheiten oder Vorschriften geändert haben, die eine Nachbesserung erforderlich machen. Auch kann eine fehlerhafte oder unvollständige Erstabnahme vorliegen.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass der Schornstein "falsch plaziert" sei, sollte durch eine genaue technische Prüfung bestätigt werden, da dies erhebliche Auswirkungen auf die Betriebssicherheit hat.

    ✅ Zustimmung: Die Forderung nach einer korrekten Schornsteinhöhe über dem First entspricht den geltenden technischen Regeln und Normen, die für einen sicheren Betrieb sorgen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, einen zertifizierten Schornsteinfeger oder Sachverständigen für Schornsteintechnik hinzuzuziehen, um die Situation fachgerecht zu bewerten und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Nachbesserung einzuleiten. Die Sicherheit von Personen und Gebäude hat oberste Priorität.

    KI-Analyse (xAI)

    Der Sachverhalt beschreibt einen nachträglich beanstandeten Schornstein, der zunächst vom Schornsteinfeger als vorschriftskonform abgenommen wurde und nun von einem anderen Prüfer als zu kurz (nur 40 cm über First) und falsch platziert moniert wird.

    🔴 Gefahr: Eine unzureichende Schornsteinhöhe kann zu unvollständiger Verbrennung, Rückstau von Rauchgasen und im Extremfall zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen; zudem drohen bei Nichtbeachtung behördliche Stilllegungen und Haftungsrisiken.

    ✅ Zustimmung: Die ursprüngliche Abnahme durch den ersten Schornsteinfeger schafft keine dauerhafte Rechtssicherheit, da jeder neue Feuerstättenbescheid eigenständig geprüft wird.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, der Schornstein sei „plötzlich“ zu kurz, ist irreführend; die baurechtlichen Mindesthöhen (in der Regel 40–100 cm über First, je nach Landesbauordnung und Dachneigung) galten bereits bei Errichtung.

    ➕ Ergänzung: Neben der Höhe sind auch Abstände zu Dachöffnungen, Nachbargebäuden und die korrekte Querschnittsbemessung relevant; eine bloße Höhenanpassung kann weitere bauliche Maßnahmen (z. B. Aufstockung, Einbau eines Edelstahlaufsatzes) erforderlich machen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schornstein- und Feuerstättenprüfung, um die tatsächliche Abweichung zu dokumentieren und ein rechtsverbindliches Sanierungskonzept zu erstellen; bis zur Klärung den Kamin nicht betreiben.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen typischen Konflikt zwischen zwei Schornsteinfegern mit unterschiedlichen Bewertungen der Schornsteinhöhe. Der erste Schornsteinfeger hat den Kaminofen und Schornstein abgenommen und einen Feuerstättenbescheid erstellt, was zunächst eine ordnungsgemäße Funktion bestätigt. Jahre später beanstandet ein neuer Schornsteinfeger die Höhe des Schornsteins mit nur 40 cm über dem First und erklärt ihn für zu kurz.

    🔴 Gefahr: Ein zu kurzer Schornstein kann zu unzureichendem Abzug der Abgase führen, was eine ernste Gefahr für die Verbrennungsluftversorgung und damit für eine mögliche Kohlenmonoxidvergiftung darstellt. Zudem kann es zu Funkenflug und Brandgefahr kommen, wenn der Schornstein nicht die vorgeschriebene Höhe über dem Dachfirst aufweist.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des zweiten Schornsteinfegers ist nicht automatisch falsch, da die gesetzlichen Vorschriften (z.B. nach Feuerungsverordnung FeuVO) in der Regel eine Mindesthöhe von 40 cm über dem First vorschreiben, sofern der Schornstein nicht mindestens 1,5 m vom First entfernt ist. Die Abnahme durch den ersten Schornsteinfeger könnte auf einem Fehler oder einer damals gültigen Ausnahmegenehmigung beruhen, die heute nicht mehr anerkannt wird.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die genaue Position des Schornsteins: Liegt er weniger als 1,5 m vom First entfernt, muss er mindestens 40 cm über den First ragen. Bei größerem Abstand gelten andere Regelungen (z.B. Höhe über Dachhaut). Der Feuerstättenbescheid des ersten Schornsteinfegers ist nicht unanfechtbar, da er auf einer damaligen Prüfung basiert, die möglicherweise nicht den aktuellen oder korrekten Vorschriften entsprach.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Schornsteintechnik oder einen Bezirksschornsteinfegermeister mit einer neutralen Überprüfung der Schornsteinhöhe und -position. Lassen Sie sich die genauen gesetzlichen Grundlagen (z.B. nach Landesbauordnung oder FeuVO) für Ihren konkreten Fall schriftlich darlegen. Widersprechen Sie dem neuen Schornsteinfeger schriftlich und fordern Sie eine Begründung auf Basis der geltenden Vorschriften. Planen Sie gegebenenfalls eine Nachrüstung (z.B. Verlängerung des Schornsteins) ein, falls die Beanstandung rechtlich Bestand hat.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine nachträgliche Beanstandung der Schornsteinhöhe (40 cm über First) durch einen zweiten Schornsteinfeger, obwohl ein erster Feuerstättenbescheid erteilt wurde. Gemäß der Technischen Regel für Feuerstätten (TRF), der Feuerungsverordnung (FeuVO) und den Landesbauordnungen ist die Mindesthöhe über dem First nicht pauschal 40 cm, sondern abhängig von der Dachneigung, der Entfernung zum First (mindestens 1,5 m für 40 cm Höhe), der Umgebung (z. B. Nachbargebäude, Dachaufbauten) und der Feuerstättenart. Eine Höhe von 40 cm ist nur dann ausreichend, wenn der Schornstein mindestens 1,5 m vom First entfernt ist – andernfalls gelten strengere Anforderungen (z. B. 1,0 m über First oder Höhe über dem höchsten Hindernis innerhalb 10 m). Die bloße Angabe "40 cm über First" ist daher ohne Kontext nicht bewertbar, aber bereits ein eindeutiger Anlass für eine fachliche Nachprüfung. Die ursprüngliche Abnahme entbindet nicht von der laufenden Einhaltung der Vorschriften; Änderungen der Umgebungsbedingungen (z. B. Neubau, Dachaufstockung) oder neue Erkenntnisse können die Betriebssicherheit beeinträchtigen. Ein zu kurzer Schornstein birgt ein unmittelbares Risiko für die Rauchgasabfuhr, insbesondere bei Windstau oder Rückstau, was zu Kohlenmonoxid-Rückstau in Wohnräume führen kann – eine lebensbedrohliche Gefahr.

    🔴 Gefahr: Unzureichende Schornsteinhöhe kann zu unvollständiger Rauchgasabfuhr, Rückstau von Kohlenmonoxid (CO) in den Wohnraum und damit zu tödlichen Vergiftungen führen. Dies ist ein unmittelbares, nicht abwendbares Risiko bei Betrieb der Feuerstätte.

    👉 Handlungsempfehlung: Betrieb des Kaminofens umgehend einstellen. Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schornstein- und Feuerstättenwesen (nicht nur einen gewerblichen Schornsteinfeger), der die konkrete Lage (Dachneigung, Firstabstand, Umgebungsbebauung, Schornsteinquerschnitt, Feuerstättenart) vor Ort prüft und eine rechtsverbindliche Stellungnahme mit Bezug auf die aktuell geltende Landesbauordnung, FeuVO und TRF erstellt.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle KIs (GoogleAI, ChatGPT, xAI, DeepSeek und Qwen) identifizieren die potenzielle Kohlenmonoxid-Gefahr als kritisch und fordern eine fachliche Nachprüfung durch einen unabhängigen Experten.

    ➕ Ergänzung: Qwen betont explizit die entscheidende Rolle des Abstands zum First (1,5 m Regel) als Kriterium für die Zulässigkeit von 40 cm Höhe – ein technischer Punkt, der bei GoogleAI und ChatGPT nur implizit, bei xAI und DeepSeek zwar erwähnt, aber nicht als zentrales Entscheidungskriterium hervorgehoben wird.

    ❌ Widerspruch: DeepSeek stellt die 40-cm-Regel pauschal als "vorgeschrieben" dar, was fachlich unzutreffend ist: Die FeuVO und TRF kennen keine pauschale 40-cm-Vorschrift, sondern differenzierte Anforderungen. Qwen korrigiert dies zugunsten der korrekten technischen Regelung.

    ⚠️ Risiko übersehen: GoogleAI und ChatGPT erwähnen nicht ausdrücklich die unverzügliche Betriebsunterbrechung – xAI und Qwen tun dies; Qwen priorisiert dies als zwingende Maßnahme vor jeglicher Prüfung.

    👉 Empfehlung: Qwen und xAI fordern eindeutig die sofortige Stilllegung des Ofens – diese sicherheitsorientierte Empfehlung ist konsistent mit dem Vorsichtsprinzip und wird von Qwen als einzige zulässige Handlung vor Klärung bezeichnet.

    ❓ Ungeklärt: Keine der KIs benennt konkret die zuständige Landesbauordnung oder die aktuelle TRF-Ausgabe (z. B. TRF 2023), was für eine rechtsverbindliche Bewertung erforderlich wäre – dies bleibt fachlich ungeklärt und muss durch den Sachverständigen ermittelt werden.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    KI-Konsens zur Schornsteinhöhen-Beanstandung
    Thema Status KI-Konsens
    Kohlenmonoxid-Risiko Alle KIs (GoogleAI, ChatGPT, xAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen ein unmittelbares, lebensbedrohliches Risiko bei unzureichender Schornsteinhöhe.
    Betriebsunterbrechung ⚠️ xAI und Qwen fordern unverzügliche Stilllegung; GoogleAI und ChatGPT erwähnen dies nicht explizit – Qwen priorisiert dies als zwingend.
    Rechtliche Verbindlichkeit des Erstbescheids Alle KIs stimmen überein: Der erste Feuerstättenbescheid begründet keine dauerhafte Rechtssicherheit.
    Fachliche Prüfungsinstanz Alle KIs empfehlen einen unabhängigen Experten – Qwen und xAI spezifizieren korrekt: öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (nicht nur gewerblicher Schornsteinfeger).

    👉 Handlungsempfehlung: Der Kaminofen ist umgehend stillzulegen. Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schornstein- und Feuerstättenwesen, der die konkrete Schornsteinposition, Dachgeometrie, Umgebungsbebauung und Feuerstättenart vor Ort prüft und eine rechtsverbindliche Stellungnahme unter Bezug auf die aktuelle Landesbauordnung, Feuerungsverordnung und TRF erstellt. Bis zur Vorlage dieses Gutachtens darf die Feuerstätte nicht betrieben werden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Risiko-Chancen-Matrix zur Schornsteinhöhe
    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung

    🔴 Risiko

    Unzureichende Schornsteinhöhe über First

    Rauchgasrückströmung, CO-Vergiftung, Betriebsuntersagung, Nachrüstkosten

    🔴 Risiko

    Fehlerhafte Erstabnahme

    Rechtliche Grauzone, Haftungsfragen, nachträgliche Auflagen

    🔴 Risiko

    Widersprüchliche Gutachten

    Verunsicherung, Verzögerung, zusätzliche Kosten für Klärung

    🔴 Risiko

    Baurechtliche Abweichungen

    Bußgelder, Anordnungen zur Nachbesserung

    🔴 Risiko

    Negative Auswirkungen auf Nachbarn

    Beschwerden, Streitigkeiten, mögliche behördliche Auflagen

    ✅ Chance

    Klärung der Sachlage

    Rechtssicherheit, Gewissheit über korrekten Zustand

    ✅ Chance

    Bestätigung der korrekten Installation

    Weiterhin sicherer Betrieb, keine zusätzlichen Kosten

    ✅ Chance

    Professionelle Überprüfung und Dokumentation

    Aktualisierter Feuerstättenbescheid, Nachweis der Konformität

    ✅ Chance

    Optimierung der Abgasführung (falls nötig)

    Verbesserte Effizienz, Einhaltung aktueller Normen

    ✅ Chance

    Stärkung der eigenen Position durch fundierte Argumente

    Vermeidung unnötiger Kosten und Ärger

    Orientierungshilfen

    1. Schriftliche Begründung vom zweiten Schornsteinfeger einfordern
      Bitten Sie den Schornsteinfeger, der die Beanstandung geäußert hat, um eine detaillierte schriftliche Stellungnahme. Diese sollte die genauen Gründe für die Kritik an der Platzierung und Höhe des Schornsteins sowie die zitierten Normen und Vorschriften enthalten.
    2. Zweite unabhängige Fachmeinung einholen
      Beauftragen Sie einen weiteren, unabhängigen und qualifizierten Schornsteinfeger oder einen zertifizierten Sachverständigen für Abgasanlagen mit einer objektiven Begutachtung des Schornsteins und seiner Situation.
    3. Vorhandenen Feuerstättenbescheid prüfen
      Legen Sie dem zweiten Gutachter und ggf. der zuständigen Behörde den ursprünglichen Feuerstättenbescheid vor, der die Anlage nach der Prüfung abgenommen hat. Dies kann als Nachweis für die frühere Konformität dienen.
    4. Relevante Vorschriften recherchieren
      Informieren Sie sich über die in Ihrem Bundesland geltenden baurechtlichen Bestimmungen und technischen Regeln (z.B. nach DINAbk. EN 13384) bezüglich der Mindesthöhe von Schornsteinen über dem Dachfirst und im Verhältnis zur Bebauung.
    5. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Feuerstättenbescheid
    Ein behördliches Dokument, das vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ausgestellt wird. Er bestätigt die Betriebssicherheit und Konformität einer Feuerstätte sowie des dazugehörigen Schornsteins gemäß den geltenden Vorschriften. Der Bescheid legt auch die Intervalle für wiederkehrende Prüfungen und Reinigungsarbeiten fest.
    Verwandte Begriffe: Bezirksschornsteinfegermeister, Feuerstätte, Schornstein, Betriebssicherheit.
    Schornstein
    Ein Bauwerk zur Ableitung von Rauchgasen aus Feuerstätten ins Freie. Er muss so konstruiert sein, dass eine ausreichende und sichere Abführung der Abgase gewährleistet ist und keine Gefahren für Personen oder Sachen entstehen. Die Höhe und der Durchmesser sind entscheidend für die Funktion.
    Verwandte Begriffe: Rauchgasabfuhr, Abgasanlage, Kamin, Esse.
    Dachfirst
    Der oberste waagerechte Abschluss eines Daches, an dem zwei Dachflächen aufeinandertreffen. Die Höhe des Schornsteins wird oft in Relation zum Dachfirst bemessen, um eine ausreichende Distanz zu gewährleisten und die Rauchgasableitung unabhängig von der Dachneigung zu sichern.
    Verwandte Begriffe: Dachneigung, Dachfläche, Traufe.
    Rauchgasrückströmung
    Das unerwünschte Zurückfließen von Rauchgasen aus dem Schornstein in den Aufstellraum der Feuerstätte. Dies kann durch unzureichenden Auftrieb im Schornstein (z.B. bei zu geringer Höhe oder ungünstigen Windverhältnissen) oder durch Sogwirkungen im Gebäude verursacht werden und stellt eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar (Kohlenmonoxid).
    Verwandte Begriffe: Kohlenmonoxid, Unterdruck, Auftrieb.
    Kohlenmonoxid (CO)
    Ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Es ist hochgiftig und kann bereits in geringen Konzentrationen zu schweren gesundheitlichen Schäden bis hin zum Tod führen. Eine Hauptursache für CO-Vergiftungen sind mangelhaft funktionierende oder falsch installierte Abgasanlagen.
    Verwandte Begriffe: Rauchgas, Verbrennung, Vergiftung, Abgasanlage.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Mindesthöhe muss ein Schornstein über dem Dachfirst haben?
      Die erforderliche Mindesthöhe eines Schornsteins über dem Dachfirst ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Art der Feuerstätte, der Dachneigung, der Gebäudehöhe und der Bebauung in der Umgebung. Es gibt hierzu technische Regeln (z.B. DIN EN 13384) und bauordnungsrechtliche Vorgaben, die je nach Bundesland variieren können. Oftmals werden Abstände zum Dach und zur Bebauung definiert, die eingehalten werden müssen, um eine ordnungsgemäße Rauchgasabfuhr zu gewährleisten.
    2. Wer legt die korrekte Schornsteinhöhe fest?
      Die Festlegung der korrekten Schornsteinhöhe erfolgt auf Basis der geltenden technischen Baubestimmungen und der jeweiligen Landesbauordnung. Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister prüft die Einhaltung dieser Vorschriften im Rahmen der Feuerstättenschau und bei der Erstellung des Feuerstättenbescheids. Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten können Sachverständige hinzugezogen werden.
    3. Was bedeutet ein Feuerstättenbescheid?
      Ein Feuerstättenbescheid ist ein behördliches Dokument, das vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ausgestellt wird. Er bestätigt, dass eine Feuerstätte (z.B. Kaminofen, Heizkessel) den gesetzlichen und technischen Anforderungen entspricht und sicher betrieben werden darf. Der Bescheid enthält Angaben zur Feuerstätte, zum Schornstein und zu den Prüf- und Reinigungsintervallen.
    4. Was sind die Gefahren einer zu geringen Schornsteinhöhe?
      Eine zu geringe Schornsteinhöhe kann dazu führen, dass Rauchgase nicht ausreichend abgeleitet werden und bei bestimmten Windverhältnissen oder durch Sogwirkungen zurück in den Wohnraum gedrückt werden. Dies kann zur Anreicherung von Kohlenmonoxid (CO) führen, einem geruchlosen und farblosen Gas, das bereits in geringen Konzentrationen lebensgefährlich ist.
    5. Was kann ich tun, wenn mein Schornsteinfeger eine Mängelrüge ausspricht?
      Wenn Ihr Schornsteinfeger Mängel feststellt, sollten Sie zunächst um eine schriftliche Begründung bitten, in der die beanstandeten Punkte und die zugrundeliegenden Vorschriften aufgeführt sind. Holen Sie anschließend eine zweite Meinung von einem anderen qualifizierten Fachmann oder einem unabhängigen Sachverständigen ein. Dokumentieren Sie alle Schritte und Korrespondenz sorgfältig.

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  2. Forum-Qualität: Textplatzhalter vor dem Posten entfernen!

    Foto von Gerhard Partsch, Prof. Dr.

    Es ist ja schön,...
    ...dass "meine" Frage-Vorlagen (die Idee dazu stammt von einer KI) verwendet werden, aber:
    • Sind Sie nicht in der Lage oder wollen Sie diesen Text-Platzhalter [Hier weiteren Text einfügen] nicht entfernen?
    • Fällt Ihnen das hinterher beim Lesen nicht auf?
    • Wenn es Ihnen auffallen sollte, weshalb verwenden Sie nicht die Bearbeiten-Funktion?
  3. Entschuldigung: Fehler werden in Zukunft vermieden

    Rüffel
    Sorry ich geh in Asche wenn ich was falsch gemacht habe. Versuche es in Zukunft zu unterlassen
  4. Schornstein-Position: Dachfenster als Ursache der Abweichung?

    Foto von wiki

    Was wurde in der Zwischenheit verändert?
    Dachfenster zu nahe eingebaut?

    In der Regel geben die doch eine technische Begründung!

  5. Schornstein-Problem: Falsche Platzierung – zu kurz am First

    Es wurde nichts verändert.
    Schornstein sei falsch platziert. Zu weit vom First weg und damit zu kurz
  6. Feuerstättenbescheid: Gilt Bestandsschutz bei Schornstein?

    Foto von

    Feuerstättenbescheid
    Was sagte der Neue zum alten Feuerstättenbescheid? Gibt es dafür keinen Bestandsschutz?
  7. Bestandsschutz Schornstein: Expertenrat gesucht!

    Bestandsschutz
    Hallo, ja das möchte ich ja gerne wissen, ob da ein Bestandsschutz greift. Vielleicht ist hier ja ein Schornsteinfeger der weiß was da Sache ist und wie man weiter verfährt. Danke
  8. Normänderung: Bestandsschutz für alte Schornsteinanlagen?

    Foto von Martin G. Halbinger

    Änderung in der Norm
    Es gab die letzten Jahre Änderungen an der betreffenden Norm. Für unveränderte Bestandsanlagen sollte eigentlich Bestandsschutz gelten, wenn an den alten Kamin aber ein neuer Ofen angeschlossen wird, müsste nachgerüstet / geändert werden.
  9. Bestandsschutz: Alten Feuerstättenbescheid vorlegen!

    Foto von

    schwarze Männer schwärzen sich nicht gegenseitig an.
    Du musst den Bestandschutz einfach behaupten und dem Neuen den alten Feuerstättenbescheid vorhalten, den hast Du doch noch? Was steht dort dazu drin? Ausnahme, Befristung, Auflagen
  10. 🔴 Gefahr: Kein Bestandsschutz bei neuen Risiken!

    kein Bestandsschutz für Gefahr
    Wenn zum Beispiel der Eigentümer seine Küche umgebaut hat und den Dunstabzug nach außen geführt hat so ergibt sich durch einen Spaß-Kamin eine Gefahr die einen neuen Feuerstättenbescheid erfordert. Damit greift der Bestandsschutz nicht. Es kann auch sein, dass der alte Schorni einen Fehler nicht erkannt hat und das nun der neue bemerkt hat. Für Gefahr gibt es halt keinen Bestandsschutz.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  11. Feuerstättenbescheid: Anlagen, Termine & Prüfpflichten

    Feuerstättenbescheid
    Im aktuellen Feuerstättenbescheid steht was alles für Anlagen betrieben werden. Und das diese zu kehren zu überprüfen und/oder zu überwachen sind. Und die Ausführungstermine
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen IMMER eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schornsteinfeger-Widerspruch: Bestandsschutz prüfen!

    💡 Kernaussagen: Ein Schornsteinfeger beanstandet einen Schornstein, der zuvor abgenommen wurde. Die Diskussion dreht sich um Bestandsschutz, mögliche Normänderungen und die Bedeutung des Feuerstättenbescheids. Es wird betont, dass bei Gefahr kein Bestandsschutz gilt und der alte Feuerstättenbescheid vorgelegt werden sollte.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut 🔴 Gefahr: Kein Bestandsschutz bei neuen Risiken! entfällt der Bestandsschutz, wenn durch Umbauten (z.B. Dunstabzug) neue Gefahren entstehen. Der alte Schornsteinfeger könnte auch einen Fehler übersehen haben.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Feuerstättenbescheid: Anlagen, Termine & Prüfpflichten wird darauf hingewiesen, dass der Feuerstättenbescheid Informationen zu den betriebenen Anlagen, Kehrterminen und Prüfpflichten enthält. Dies ist wichtig für die Beurteilung der Situation.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den alten Feuerstättenbescheid auf Ausnahmen, Befristungen oder Auflagen (siehe Bestandsschutz: Alten Feuerstättenbescheid vorlegen!). Klären Sie, ob es Änderungen an der Anlage gab, die den Bestandsschutz beeinflussen könnten. Ziehen Sie ggf. einen unabhängigen Experten für Baurecht und Schornsteinfegerwesen hinzu.

    Die Frage, ob Bestandsschutz greift, ist zentral. Änderungen in der Norm könnten relevant sein (Normänderung: Bestandsschutz für alte Schornsteinanlagen?), aber für unveränderte Bestandsanlagen sollte er grundsätzlich gelten. Es ist wichtig, die technische Begründung des neuen Schornsteinfegers zu verstehen (Schornstein-Position: Dachfenster als Ursache der Abweichung?) und zu prüfen, ob diese stichhaltig ist.

    Die Community rät, den alten Feuerstättenbescheid vorzulegen und den Bestandsschutz zu beanspruchen. Es wird auch angemerkt, dass Schornsteinfeger sich ungern gegenseitig kritisieren (Bestandsschutz: Alten Feuerstättenbescheid vorlegen!). Eine offene Kommunikation mit beiden Schornsteinfegern und ggf. eine rechtliche Beratung sind empfehlenswert, um die Situation zu klären und eine Lösung zu finden.

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