Baufirma insolvent: Was tun? Rechte, Ansprüche & Vorgehen bei Baumängeln?
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Baufirma insolvent: Was tun? Rechte, Ansprüche & Vorgehen bei Baumängeln?
Ist-Stand: Das Haus ist fertig (zum Glück!), aber ein paar kleineren Verbesserungsarbeiten müssen noch gemacht werden (das können wir auch selbst tun) und das Geld dafür haben wir auch überwiesen. Die Garage ist aber noch nicht aufgestellt und der Mutterboden ist noch nicht aufgetragen. Das Geld dafür und die Schlussrate haben wir noch nicht überwiesen.
Frage: Müssen wir den Bauvertrag mit der Baufirma schriftlich kündigen, damit wir die letzten Arbeiten an andere Firma vergeben können? Wie gehen wir hier vor, damit später die entstandene Schäden (die Handwerker haben zum Teil das Geld noch nicht bezahlt bekommen) nicht an uns weitergetragen werden. Zur Info: wir haben einen Bauvertrag mit dem Baugeneralübernehmer. Er vergibt wiederum die Aufträge an die Handwerker.
Vielen Dank im Voraus
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Wenn Ihre Baufirma insolvent ist, ist es wichtig, schnell zu handeln, um Ihre Rechte zu wahren. Da Ihr Haus bereits fertiggestellt ist, ist das Risiko geringer, als wenn es sich noch im Bau befände.
Wichtige Schritte:
- Bauvertrag prüfen: Analysieren Sie den Bauvertrag genau, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.
- Schlussrate: Zahlen Sie die Schlussrate nur, wenn alle Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden und keine Mängel bestehen.
- Mängel dokumentieren: Dokumentieren Sie alle noch ausstehenden Arbeiten und eventuelle Mängel schriftlich und mit Fotos.
- Insolvenzverwalter kontaktieren: Setzen Sie sich mit dem Insolvenzverwalter der Baufirma in Verbindung und melden Sie Ihre Ansprüche an.
- Rechtlichen Rat einholen: Ein Anwalt für Baurecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Sie über Ihre Rechte aufzuklären.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um Ihre Situation zu besprechen und die nächsten Schritte zu planen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Insolvenzverwalter
- Eine vom Gericht bestellte Person, die im Falle einer Insolvenz die Vermögenswerte des Unternehmens verwaltet und die Gläubigerinteressen vertritt. Der Insolvenzverwalter prüft die angemeldeten Forderungen und verteilt die Insolvenzmasse an die Gläubiger.
Verwandte Begriffe: Insolvenzmasse, Gläubiger, Forderungen - Bauvertrag
- Ein Vertrag zwischen Bauherr und Baufirma, der die zu erbringenden Bauleistungen, den Preis und die Zahlungsbedingungen regelt. Der Bauvertrag ist die Grundlage für alle Ansprüche und Pflichten der Vertragsparteien.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOBAbk./B, Leistungsbeschreibung - Baumängel
- Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Bauwerks. Baumängel können zu Schäden am Gebäude führen und die Nutzung beeinträchtigen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelanzeige, Nachbesserung - Gewährleistung
- Die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Bauunternehmers, Mängel am Bauwerk innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Verjährung, Mängelhaftung, Schadenersatz - Schlussrate
- Die letzte Rate, die der Bauherr an die Baufirma zahlt, nachdem alle Leistungen erbracht wurden und keine Mängel mehr bestehen. Die Schlussrate sollte erst gezahlt werden, wenn der Bau abgenommen wurde und alle Mängel beseitigt sind.
Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Rechnungsprüfung, Bauabnahme - Insolvenzmasse
- Das gesamte Vermögen des insolventen Unternehmens, das zur Befriedigung der Gläubigerforderungen zur Verfügung steht. Die Insolvenzmasse umfasst alle Aktiva des Unternehmens, abzAbk.üglich der Kosten des Insolvenzverfahrens.
Verwandte Begriffe: Gläubiger, Forderungen, Insolvenzquote - Forderung
- Ein Anspruch eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner auf eine bestimmte Leistung, z.B. die Zahlung einer Geldsumme. Im Insolvenzverfahren müssen die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Verwandte Begriffe: Gläubiger, Schuldner, Insolvenzforderung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert mit der Gewährleistung, wenn die Baufirma insolvent ist?
Die Gewährleistungspflicht bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn die Baufirma insolvent ist. Allerdings kann es schwierig sein, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter wird prüfen, ob noch ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Mängel zu beseitigen. - Wie melde ich meine Ansprüche beim Insolvenzverwalter an?
Der Insolvenzverwalter wird Sie auffordern, Ihre Ansprüche schriftlich anzumelden. Geben Sie eine detaillierte Aufstellung der ausstehenden Leistungen und Mängel an und fügen Sie alle relevanten Dokumente (Bauvertrag, Rechnungen, Mängelanzeigen) bei. - Kann ich die ausstehenden Arbeiten von einer anderen Firma erledigen lassen?
Grundsätzlich ja. Sie sollten dem Insolvenzverwalter jedoch mitteilen, dass Sie beabsichtigen, die Arbeiten von einer anderen Firma ausführen zu lassen, und ihm die Möglichkeit geben, die Mängel selbst zu beseitigen. Wenn der Insolvenzverwalter dies ablehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert, können Sie die Arbeiten von einer anderen Firma ausführen lassen und die Kosten dem Insolvenzverwalter in Rechnung stellen. - Was passiert, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu befriedigen?
In diesem Fall werden die Gläubiger (also auch Sie) nur einen Teil ihrer Forderungen erhalten. Die Quote, die Sie erhalten, hängt von der Höhe der Insolvenzmasse und der Anzahl der Gläubiger ab. - Soll ich die Schlussrate zahlen, auch wenn noch Mängel vorhanden sind?
Nein, zahlen Sie die Schlussrate erst, wenn alle Mängel beseitigt wurden oder Sie eine Einigung mit dem Insolvenzverwalter erzielt haben. Andernfalls riskieren Sie, Ihr Geld zu verlieren und keine Mängelbeseitigung zu erhalten. - Was ist, wenn der Baugeneralübernehmer auch insolvent ist?
Wenn sowohl die Baufirma als auch der Baugeneralübernehmer insolvent sind, wird die Situation komplexer. Sie müssen Ihre Ansprüche gegenüber beiden Insolvenzverwaltern geltend machen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten zu lassen. - Welche Rolle spielen die Handwerker in diesem Fall?
Die Handwerker sind in der Regel Gläubiger der Baufirma und haben ebenfalls Ansprüche auf offene Rechnungen. Sie haben jedoch keine direkten vertraglichen Beziehungen zu Ihnen als Bauherrn, es sei denn, es wurden separate Verträge geschlossen. - Wie kann ich mich vor solchen Situationen schützen?
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Bonität der Baufirma. Fordern Sie Referenzen an und informieren Sie sich über die finanzielle Situation des Unternehmens. Vereinbaren Sie Abschlagszahlungen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen und zahlen Sie die Schlussrate erst nach vollständiger und mangelfreier Fertigstellung des Baus. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann Sie vor finanziellen Risiken schützen.
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Baufirma Insolvenz: Anwalt Baurecht – Stundensatz statt BRAGO
Anwalt suchen
ist der einzige vernünftige Rat, den man geben kann. Anwaltskammer anrufen und nach Fachanwälten für Baurecht fragen. Damit keine Kostenexplosion bei fehlender Versicherung passiert (Streitwert) vorab fragen ob er ein Beratungsgespräch nach Stundensatz und nicht nach Brago (Bundesrechtsanwalts Gebühren Ordnung) macht und was seinStundensatz ist. -
Insolvenz Baufirma: Werkvertrag prüfen – VOB Kündigungsgrund!
schließe mich an
Trotzdem ein paar Hinweise vorab. Sie schreiben von einem Generalübernehmer. Also wird auf Ihrem Grund gebaut, Sie haben einen Werkvertrag. Falls die VOB vereinbart ist, ist die Insolvenz ein Kündigungsgrund (§ 8 VOB/B). Falls nicht, reicht die Insolvenz allein nicht, also nicht voreilig kündigen. Sie sollten dann - an die Adresse des Unternehmers - Fristen setzen. Verstreichen die Fristen, können Sie die Arbeiten selbst fertigstellen (Selbstvornahme, § 637 BGBAbk.).
Für einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter könnte es aber interessant sein, Ihr Objekt fertigzustellen, wenn die Schlussrate höher ausfällt als der Aufwand, um an das Geld zu kommen. Er hat nämlich die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu mehren und wird die Subunternehmer entsprechend anweisen. Also nichts überstürzen, vielleicht wird nach kurzer verfahrensbedingter Pause weitergebaut. Versuchen Sie, Auskünfte zum Verfahren und zur Person des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Insolvenzgericht herauszufinden.
Ansonsten: eine Rechtsberatung ist nie verkehrt. Es gibt noch einiges zu klären. Stichwort: Gewährleistung. Mit professioneller Hilfe gelingt es vielleicht, sich die Gewährleistungsansprüche des Generalübernehmer gegen die Nachunternehmer abtreten zu lassen. -
Baufirma Insolvenz: Fristsetzung – Vertrag kündigen?
Vielen Dank für die schnelle Antwort
@ HF: Was könnte der Grund für die 'Kostenexplosion bei fehlender Versicherung' sein?
@ Hr. Bruno Stubenrauch: Ja, das war ein Werkvertrag. Das Haus wird auf unserem Grundstück gebaut. Ich glaube, dass VOBAbk. vereinbart war. Ich werde heute Abend nachschauen. Ich denke, es ist wahrscheinlich nicht verkehrt, einen Frist an die Firma zu setzen, und im Falle des Verstreichens der Fristen, den Vertrag kündigen (oder habe ich da ein Denkfehler?). Bekommt der Insolvenzverwalter dann unsere Kündigung weitergeleitet?
Eine Sache interessiert uns noch. Werden wir mit professioneller Hilfe (z.B. Anwälte) die Gewährleistungsansprüchen gegen die Nachunternehmer bekommen, obwohl die Nachunternehmer ihre Rechnungen nicht bezahlt bekommen? Das Geld haben wir an Generalübernehmer bezahlt. Er aber nicht an die Handwerker! .
Vielen Dank -
Anwaltskosten: Streitwert vermeiden – Abrechnung nach Stundensatz
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Streitwert bei Insolvenz: Berechnungsgrundlage – Ausstehende Arbeiten?
Streitwert
wird der Streitwert nach der ausstehenden Arbeiten gerechnet, oder nach dem Hauswert? Und wie hoch wäre der prozentuelle Anteil der Brago-Kosten zum Streitwert?
Langsam bekommen wir das Gefühl, dass alles komplizierter ist als wir uns vorgestellt haben! -
eben daher
dirngend zum RA! -
Baufirma Insolvenz: Voreilige Kündigung – Risiken & Folgen
zur Kündigung
Ich würde nicht voreilig kündigen, ohne Rechtsrat eingeholt zu haben. Bei einer freien, also ungenügend begründeten Kündigung könnten Sie Nachteile erleiden. Mindestens schulden Sie dann die komplette Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Beim VOB-Vertrag ist eine Teilkündigung des Vertrags für die ausstehenden Leistungen allerdings Voraussetzung für die Ersatzvornahme, beim BGBAbk.-Vertrag nicht. Es sind also einige Fallstricke versteckt. Fristen setzen und die Kündigung vorbehalten ist aber nicht verkehrt.
Korrespondenz schicken Sie normal an die Firmenadresse. Sie wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter, wenn es schon einen gibt, automatisch weitergeleitet.
Das mit der Gewährleistung ist schwierig. Die Nachunternehmer haben höchstwahrscheinlich ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn sie nicht komplett bezahlt wurden. Ich kenne Rechtsprechung zu folgendem Sachverhalt: der Nachunternehmer verlangt vom Generalübernehmer Sicherheit für den ausstehenden Werklohn, z.B. eine Bürgschaft oder die Hinterlegung des Geldes. Bekommt er die nicht, wovon bei Insolvenz auszugehen ist, darf er alle Leistungen verweigern. -
Baufirma Insolvenz: Gewährleistung – Zusammenfassung & Vorgehen
Zusammenfassung
zuerst möchten wir euch für eure schnelle und fachkundige Beratungen danken. Dadurch bekommen wir jetzt klare Vorstellung, was alles auf uns zukommen könnte.
Wir möchten nun den Sachverhalt kurz zusammenfassen und bitten um eure Meinung dazu:- da die Handwerker ihre Leistung nicht vom Generalübernehmer vergütet bekommen haben, können Sie die Gewährleistung verweigern. Wir gehen davon, dass sie dies tun werden.
- wir setzen der Baufirma einen Frist, die ausstehende Arbeit zu erledigen. Der Insolvenzverwalter könnte die ausstehende Arbeiten weiterführen und die Handwerker beauftragen. Falls nicht, können wir dann den Vertrag kündigen. Im Falle, dass der Insolvenzverwalter die Arbeit weiterführen möchte, muss er nicht die Gewährleistung für das gesamte Haus übernehmen?
- Wir gehen zum RA aber die Aussicht (bzgl. Gewährleistung) ist gar nicht so rosig, oder?
Vielen Dank
-
Gewährleistung bei Insolvenz: Insolvenzverwalter – Pflichten & Rechte
Gewährleistung
Zur Gewährleistung ist ein Insolvenzverwalter nicht verpflichtet. Das steht meines Wissens irgendwo in der Insolvenzordnung. Wenn es ihm aber gelingt, mit "seinen" Handwerkern weiterzuarbeiten, kann man davon ausgehen, dass diese in der Gewährleistung sind und eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche was bringt. Die Handwerker werden nämlich nur weiterarbeiten, wenn sie ihr Geld bekommen. Dann gibt es später auch kein Leistungsverweigerungsrecht.
Ggf. kann man aber auch eine Forderung aufbauen, die die verlorengegangenen Gewährleistungsansprüche abgilt. Auch hier ist Rechtsbeistand angesagt. -
Baufirma Insolvenz: Abwarten – Anwalt vermeidet Kosten!
erst mal gar nichts tun
Sie haben einen Vertrag der nahezu erfüllt ist, für Restgeld ist eine Restleistung erforderlich.
Keine Zahlungen an Handwerker, mit denen haben Sie keinen Vertrag.
Bei Eigenleistungen erlischt die Gewährleistung, aber die ist sowieso weg.
Warum Rat vom Anwalt? Abwarten ist billiger.
Ein Anwalt will immer schreiben und klagen, das Geld bekommt er immer, egal ob BRAGO-Ritter oder nicht. -
Baufirma Insolvenz: Keine GmbH – Direkte Haftung des Eigentümers!
neue Nachrichten
Guten Morgen,
nach dem wir persönlich mit dem Eigentümer der Baufirma gesprochen haben, denken wir, dass die ganze Sache nicht so schlimm wie vermutet ist.
Aussage des Firmaeigentümers:- da seine Firma keine GmbH ist, gibt es in diesem Fall keinen Insolvenzverwalter. Er ist der alleinige Verantworter für den Schadensfall. Er steht gerade für die offenen Rechnungen an die Handwerker.
- Gewährleistungen wird er an uns abtreten (auf jeden Fall). Da er nur Generalübernehmer ist, bekommen wir die Gewährleistung direkt vom Handwerker, auch wenn die Handwerker ihre Rechnungen nicht bezahlt bekommen (was aber nicht der Fall ist). Seine Aussage: Wer Leistung liefert, muss gewährleisten! (wir zweifeln hier einbisschen)
- Da wir das Geld für Garage und die letzte Rate noch nicht bezahlt haben, meint er, dass es für uns besser ist, den Werkvertrag zu kündigen (er wird die Kündigung annehmen). Damit wir dadurch keinen Nachteil bekommen, wird er schon vorher einen Handwerker suchen, der uns die Garage aufstellt, und an den müssen wir die Rechnung direkt zahlen. Dann wird eine Abschlussrechnung gemacht, wieviel wir ihm noch zahlen müssen, und diesen Betrag zahlen wir nicht an ihn, sondern an einen von seinen Handwerker.
Seine Aussage zu der ganzen Sache: Er möchte 'die Baustelle' erfolgreich abschließen.
Was meint Ihr? Wir bräuchten dringend Eure Meinung dazu, denn wir möchten nicht, dass wir über den Tisch gezogen werden und wir glauben den Eigentümer der Baufirma auch, dass er ernst meint.
Danke im Voraus -
Bauträger Insolvenz: Interessenkonflikt – Anwalt für Baurecht!
Laienmeinung
Hallo
der Generalübernehmer vertritt NUR seine Interessen und nicht deine Interesse! Meine Erfahrung mit Bauträger ist: Es wird viel versprochen aber nur wenig getan. Und viele Behauptungen vom Bauträger sind einfach nur Märchen. Die Märchen können leider sehr überzeugend klingen.
Ich würde Rat vom Rechtsanwalt (RA für "Baurecht") holen.
Grüße -
Baufirma Insolvenz: Abtretung Gewährleistung – Schriftform sichert!
unsere Sicherheit geht vor
wir sind auch der Meinung.
Im Moment, meinen wir, haben wir 'noch' keinen Nachteil durch die Konkursmeldung der Baufirma. Die Gewährleistungen wird die Baufirma an uns abtreten. Wir werden Wert drauf legen, dass das schriftlich erfolgt wird. Erst dann werden wir auch die letzte Rate zahlen. Frage: hat diese schriftliche Abtretung überhaupt einen Wert?
Wir stellen auch alles in Frage, was der Bauträger uns gesagt hat. Deswegen wenden wir uns doch an euch! 😉
Gruß -
Abtretung Gewährleistung: BGB §398 – Einwendungen beachten!
zur Abtretung mindestens BGBAbk. lesen
In den §§ 398 - 413 steht es. Ich weise nochmal darauf hin, dass die Schuldner der Gewährleistung (also die Subunternehmer) dem neuen Gläubiger (also Ihnen) die selben Einwendungen entgegensetzen können, "die zurzeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger (also den Generalübernehmer) begründet waren" (§ 404 BGB). Hätten die Subunternehmer / Nachunternehmer gegenüber dem Generalübernehmer ein Leistungsverweigerungsrecht, so haben Sie es auch Ihnen gegenüber. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baufirma insolvent: Rechte, Ansprüche & Vorgehen bei Baumängeln sichern!
💡 Kernaussagen: Bei Insolvenz einer Baufirma ist schnelles Handeln wichtig. Prüfen Sie den Bauvertrag (Werkvertrag oder VOBAbk.), setzen Sie Fristen und sichern Sie Ihre Ansprüche auf Gewährleistung. Ein Anwalt für Baurecht kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Eine voreilige Kündigung des Bauvertrags kann zu Nachteilen führen. Beachten Sie den Beitrag Baufirma Insolvenz: Voreilige Kündigung – Risiken & Folgen.
✅ Zusatzinfo: Bei einem VOB-Vertrag kann die Insolvenz ein Kündigungsgrund sein (siehe Insolvenz Baufirma: Werkvertrag prüfen – VOB Kündigungsgrund!). Setzen Sie dem Unternehmen bzw. dem Insolvenzverwalter Fristen zur Fertigstellung der Arbeiten.
💰 Zusatzinfo: Vermeiden Sie hohe Anwaltskosten durch Abrechnung nach Streitwert (BRAGO). Vereinbaren Sie stattdessen einen Stundensatz, wie im Beitrag Baufirma Insolvenz: Anwalt Baurecht – Stundensatz statt BRAGO empfohlen.
🔧 Praktische Umsetzung: Klären Sie, ob eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche von der Baufirma an Sie möglich ist (Baufirma Insolvenz: Abtretung Gewährleistung – Schriftform sichert!). Beachten Sie dabei die Regelungen im BGB (§§ 398 - 413), insbesondere § 404 BGB (siehe Abtretung Gewährleistung: BGB §398 – Einwendungen beachten!).
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich Rechtsrat von einem Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Ansprüche im Falle einer Baufirma Insolvenz optimal zu sichern. Prüfen Sie, ob die Gewährleistung durch die Handwerker direkt übernommen werden kann.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baufirma, Insolvenz, Bauträger, Pleite". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … auffährt, hafte ich persönlich. Und dann kann ich nicht mal eben pleite machen und unter neuem Namen was neues hochziehen ... …
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- … ist eigentlich noch ein anders Problem: Insbesondere im großstädtischen Bereich haben Bauträger's ein regelrechtes Flechtwerk entwickelt um an Bauplätze heranzukommen - sich …
- … hier gegen ettablierte Bauträger's (ich spreche jetzt mehr von den Großen ) durchzusetzen sehe ich als schwierig an. Die Vorgehensweise müsste mehr auf kommunaler Ebene verlagert werden um hier Fuß fassen zu können. Ich spreche jetzt auch weniger von uns, als eher von Architekten und die als Klitschen bezeichnete kleineren lokalen BU's bzw. Generalunternehmer's ... Eine mögliche Vorgehensweise könnte eine Interessensgemeinschaft im lokalen Bereich sein, welcher die örtlichen Politiker davon überzeugt, dass es durchaus mehr Sinn macht, entsprechende Grundstücke weniger einem Bauträger's zu veräußern als eher einer Interessensgemeinschaft von lokalen Architekten, …
- … EK. Der Traum vom Eigenheim ist bezahlbar geworden. Niedrige Zinsen und Bauträgertum setzen einfache Träume in die Realität um. Ich möchte ungern …
- … Bauträger: Rigoroses Kostenmanagement vs. Kundenwünsche? …
- … Meines Erachtens haben Sie mittels Punktlandung durchaus die Schwachstelle von Architekts aber auch vom landläufigen Bauunternehmer trefflich beschrieben. Der Vorteil der Bauträger's ist ein rigoroses Kostenmanagement, welches (unter Umständen auf Kosten …
- … anzubieten - mittels Festpreis! Das Abwenden vom gemeinen Häuslebauer zu den Bauträger's (was hier in Bayern auch sehr gut zu beobachten ist) …
- … kann nur offensiv mit neuen Ideen geschehen - ansonsten werden die Bauträger's alsbald eine marktbeherrschende Funktion haben und das klassische Architekt-Büro nur …
- … Architekt: Bauträger-Problematik & Projektmanagement-Lösung …
- … habe ich begonnen mich intensiv mit der Problematik der Einfamilienhäuser in Bauträgerhand auseinanderzusetzen, nachdem ein Bauträger/Generalunternehmer mit den Geldern der Bauherren …
- … und dem Großteil meines Honorars in die Insolvenz gegangen ist. Nach intensiver Analyse dessen, was ich als Architekt alles leisten muss und der Frage ob es überhaupt möglich ist, zusätzlich auch noch Bauträgerleistungen zu erbringen, kam ich zu dem Schluss, entweder du …
- … Bauträger: Architekten im Hintergrund sichern Existenz! …
- … Hinter fast jedem Bauträger steckt bei der Planung ein Architekt, der zwar desillusioniert seinem …
- … Bauträger: Architekten im Hintergrund sichern Existenz! …
- … Hinter fast jedem Bauträger steckt bei der Planung ein Architekt, der zwar desillusioniert seinem …
- … Architekten: Individuelle Planung vs. Bauträger-Einheitsbrei …
- … 95 % Bauträgerkisten - 5 % Architektenhäuser. …
- … Die Planung beim Bauträger machen in der Regel - Bautechniker oder Bauzeichner. …
- … Immer die Mär vom bösen, geldgeilen, nichtskönnenden , pfuschenden Bauträger, der alle belügt und betrügt und im Gegenzug behaupten, man würde …
- … ganze Berufsgruppen Unfähigkeit zu unterstellen. Es gibt unfähige, lügende und betrügende Bauträger, GUs, GÜs, Makler, Fertighausverkäufer, Zahnärzte, Busfahrer, Architekten und Schiedsrichter. …
- … Grüße vom Bauunternehmer und Bauträger. …
- … Bauträger-Kisten: Bezahlbarkeit vs. Architekten-Träume? …
- … träumen, beseelt von seinem Studium ... :-)). Warum denn so viele Bauträger-Kisten? Weil es bezahlbar sein muss, und vor allem, geiz ist …
- … indem wir uns hier - im Kreise Gleichgesinnter- beweihräuchern und alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer als Ketzer in Baufragen abkanzeln. …
- … es leider zu viele schlechte Bauträger gibt. Es gibt aber natürlich auch gute. Und die sind - genau wie die weniger guten - unsere natürlichen Fressfeinde. …
- … Architekten, die sich hier nur gegenseitig ihre Meinung bestätigen, zwischendurch das Abwehrfeuer von Bauträger/Generalunternehmer, die sich - manchmal auch zu recht - auf …
- … Bis bald wieder in trauter Runde: Architekten vs. Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. …
- … Architekt vs. Bauträger: Respektvolle Koexistenz anstreben! …
- … Dieses Konkurenzgehabe kommt ausschließlich von Architektenseite. Weder der Bauträger oder Generalunternehmer oder Generalübernehmer oder Fertighaus/Holzhausmann sieht den Architekten als …
- … Architekt vs. Bauträger: Diskussion um Klientel & Umsätze …
- … Weder der Bauträger oder Generalunternehmer oder Generalübernehmer oder Fertighaus/Holzhausmann sieht den Architekten als …
- … worden waren. Dies, nachdem die insgesamt 10 Grundstücke vorher von einem Bauträger 2 Jahre lang erfolglos beworben worden waren und erst ich die …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukostenexplosion ohne Änderungen: Ursachen, Risiken & Finanzierungslösungen?
- … das Haus fertig bauen? Wir hatten vorher zwei Kostenvoranschlage von anderen Bauträgern bei denen ein mal 262 T. und ein mal 264 T. …
- … Unterstützung durch den Architekt), da er eben der Vertragspartner ist. Beim Bauträger beauftragt der Bauträgerund nicht der Bauherr. Irgendwie sieht das ganze …
- … Konstrukt sehr nach Generalunternehmer/Bauträger aus. …
- … Architektenvertrag: Leistungsphasen & Holzbaufirma …
- … die ersten Schwierigkeiten, weil der Architekt keinen Werksplan für die Holzbaufirma auf die Bahn gegriegt hat. Weil die Holzbaufirma nicht länger …
- … dann mit unserer Hilfe und anhand der Vorplanungen von der Holzbaufirma selbst gemacht. …
- … Bauvertrag: Architekt krank – Holzbaufirma als Notlösung …
- … Da wie schon gesagt, der Bau still stand und die Holzbaufirma anfangen musste, wurde dieser Plan anderweitig gemacht. Der Architekt hat dann …
- … war nur eine Notlösung, geplant war das so nicht! Die Holzbaufirma war nicht begeistert, den Plan zu machen, weil der Architekt die …
- … nicht geliefert hat - was am Ende dazu führte, dass sich Baufirma und Architekt total verstritten haben und ich als Vermittler agieren musste, …
- … weil der Architekt und der Chef der Baufirma nicht mehr miteinander gesprochen haben - bis heute übrigens nicht! (Es flatterten dann Baubehinderungsanzeigen seitens der Baufirma an den Architekten über mein Fax, usw.) …
- … Bauträger vs. Architekt: Angebot zum Endpreis? …
- … stürzen: wo bleiben denn hier die Stimmen der Vertreter der Fraktionmit einem Architekten, und alles wird gut? . Hier haben wir doch offenbar (sofern es kein Fake ist) ein Beispiel, warum der gemeine Bauherr (oder auch Erwerber) zu einem Bauträger rennt: der unterbreitet nämlich ein Angebot zu einem ENDPREIS (ob …
- … gibt AUCH BEI DEN Architekten SCHWARZE SCHAFE, nicht nur bei den Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Handwerkern. …
- … Schreiner, weil er die Türen zu niedrig eingebaut hat? Die Holzbaufirma, weil die Türeausschnitte nicht hoch genug waren? Ist das nicht die …
- … gereichen. Das gibt's aber überall und die Wahrscheinlichkeit mit einem Bauträger/Generalunternehmer auf die Schnauze zu fliegen ist schlicht und ergreifend um …
- … diversen Bauforen durchpflügen und kann sich sehr leicht eine Meinung bilden. Insolvenzen, nicht bezahlte Handwerker, Pfusch, Murks usw. usf. …
- … (Anwalt, evtl. Gutachter, Gericht). Eigentlich traut man diese Vorgehensweise nur böswilligen Bauträgern zu. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaftpflicht: Kostenübernahme durch Bauherren? Pflichten, Risiken & Alternativen?
- … werden muss. Aber was nützt ein Architekt, der während der Bauantragsphase pleite ist und demzufolge das gesamte Projekt nicht mehr (zu mindestens bis …
- … entsprechende Wirtschaftsauskunft kann hier helfen, zu mindestens erfahre ich, ob eine Insolvenz angemeldet ist. Ob sie kurz bevorsteht, steht da natürlich nicht drin. …
- … war und seine Firma von Anfang an besaß und noch nicht Pleite war. Hier lag zwar ein Preisunterschied von 10.000,00 teilweise vor, aber …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt als Generalunternehmer beauftragen: Haftung, Risiken & Unterschiede (Hessen)?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel melden: An wen Rohbaumängel melden? Zuständigkeit & Vorgehen
- … Baufirma: Die ausführende Baufirma ist für die Beseitigung der Mängel verantwortlich. Die Mängelanzeige sollte …
- … schriftlich an die Baufirma erfolgen, idealerweise mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung. …
- … MängelanzeigeDie Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer (z.B. Baufirma) über festgestellte Mängel am Bauwerk. Sie sollte detailliert sein …
- … ist?Nein, die Kosten für die Beseitigung berechtigter Mängel trägt die Baufirma im Rahmen der Gewährleistung. …
- … Was tun, wenn die Baufirma insolvent geht?In diesem Fall kann es schwierig werden, die Mängel …
- … detailliert beschreiben. Lassen Sie das Protokoll von allen Beteiligten (Bauleiter, Architekt, Baufirma) unterzeichnen. …
- … BaufertigstellungsversicherungEine Baufertigstellungsversicherung abschließen, um sich gegen die Insolvenz der Baufirma abzusichern. …
- … Fristsetzung bei MängelbeseitigungBei Mängeln der Baufirma eine angemessene …
- … 3) Wenn der Architekt als Bauleiter eines Bauträgers fungiert, kann es evtl. schwierig werden. Dann brauchen Sie im Ernstfall …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt plant Kostenexplosion: Rohbau-Kostensteigerung, Angebotsvergleich & Alternativen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaus vs. Bauträgerhaus: Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken im Vergleich?
- … Architekt vs. Bauträger: Vor- und Nachteile …
- … Architektenhaus oder Bauträgerhaus? Vergleich der Vor- & Nachteile, Kosten und Risiken. Jetzt …
- … Architektenhaus, Bauträgerhaus, Vergleich, Vor-Nachteile, Kosten, Risiken, Bauherr, Architekt, Bauträger, Festpreis, Gewährleistung …
- … Bauträgerhaus: Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken im Vergleich? …
- … Architekt, welche Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) bietet das Bauen mit Bauträger? …
- … auch der Architekt/Bauträger ist nur ein Mensch und überall gibt es schwarze Schafe zu führen. …
- … Zum Einstieg ein paar pro-Bauträger-Argumente und meine Bedenken hierzu: …
- … in Bauträgerhand. Alternative Bauweisen sind somit ausgeschlossen. …
- … - Der Bauträger ist Bauherr, der Erwerber hat kein Hausrecht und kann während der Bauzeit ausgesperrt werden. …
- … - Der Bauträger bietet einen Festpreis. …
- … sind incl. der Honorare keinesfalls teurer, meist sogar günstiger als das Bauträgerangebot. …
- … Zwischenhandelsbestandteile enthalten, die nur beim Bauträger anfallen, z.B. interne Zwischenfinanzierung, Werbeetat, Verwaltungskosten, Gewinn. Diese bleiben intransparent und erhöhen die Baukosten. …
- … - Beim Bauträger habe ich einen einzigen Vertragspartner. …
- … - Beim Bauträger habe …
- … - Beim Bauträger habe ich keinen Einfluss auf die Auswahl der Einzelfirmen und keinen …
- … - Fällt der einzige Vertragspartner aus, z.B. durch Insolvenz, ist das ganze Vorhaben gekippt bzw. es steht niemand für Gewährleistungsmängel ein. …
- … Ich sehe, Sie möchten die Vor- und Nachteile von Architektenhäusern und Bauträgerhäusern vergleichen. Hier ist eine Übersicht: …
- … Bauträgerhaus: Festpreis, kurze Bauzeit, standardisierte Bauweise, weniger Gestaltungsfreiheit. …
- … Risiko bei Insolvenz einzelner Firmen. …
- … Vorteile Bauträger: …
- … Nachteile Bauträger: …
- … Bauträger …
- … Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und …
- … Eine Festpreisgarantie ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Bauträger den Preis für ein Bauprojekt im Voraus festlegt und garantiert, dass …
- … Was ist der Hauptunterschied zwischen einem Architektenhaus und einem Bauträgerhaus?Der Hauptunterschied liegt in der Individualität und dem Grad der …
- … Architektenhaus wird individuell nach den Wünschen des Bauherrn geplant, während ein Bauträgerhaus ein standardisiertes Produkt ist. …
- … ein Architektenhaus?Ein Architektenhaus ist in der Regel teurer als ein Bauträgerhaus, da Honorare für den Architekten anfallen und die Bauzeit oft …
- … Welche Vorteile bietet ein Bauträgerhaus?Ein Bauträgerhaus bietet eine Festpreisgarantie, eine kürzere Bauzeit und …
- … weniger Aufwand für den Bauherrn. Der Bauträger übernimmt die Koordination der Gewerke und die Gewährleistung. …
- … Welche Nachteile hat ein Bauträgerhaus?Ein Bauträgerhaus bietet weniger Gestaltungsfreiheit, da es sich …
- … Was ist eine Festpreisgarantie?Eine Festpreisgarantie bedeutet, dass der Bauträger den vereinbarten Preis für das Haus garantiert, unabhängig von eventuellen Kostensteigerungen …
- … Rolle spielt der Baugrund bei der Entscheidung für ein Architekten- oder Bauträgerhaus?Der Baugrund spielt eine wichtige Rolle, da er die Baukosten …
- … kann. Eine gründliche Baugrunduntersuchung ist sowohl beim Architektenhaus als auch beim Bauträgerhaus unerlässlich. …
- … Architektenhaus: Planungsaufwand vs. Bauträger-Standardpläne …
- … @morübe: mag sein, das der Bauträger nur einen Tag …
- … Bauträger vs. Architekt: Kostenvergleich von Planung & Ausführung …
- … 1. Die Ausführungen von Bruno sind soweit richtig. Es gibt in der Tat beim Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer Komponenten, die die Baukosten erhöhen. Jedoch …
- … Rgel höher, da der Architekt nach HOAIAbk. abrechnen muss. Bei einem Bauträger, der selbst Architekt ist, kann er die Kosten für Planung frei …
- … 2. Der Bauherr hat beim Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer nur einen Ansprechpartner und einen Gewährleistungsgeber (wie Bruno schon …
- … die hiervon mal was gehört haben - mehr auch nicht. Ein Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer, der daran interessiert ist, wettbewerbsfähig zu bleiben und dabei …
- … Ein Bauträger muss vorplanen um sein Produkt (ein Haus auf einem Grundstück) zu …
- … abrechnen und z.B. den Satz einer tischlerei oder autowerkstatt nehmen. der Bauträger plant den gleichen plan übrigens nicht schneller als ein Architekt. im …
- … Architektenhaus vs. Bauträger: Vertrauen & Fachwissen entscheidend …
- … und vergleichen weiter den normal ausgebildeten und praktizierenden Architekten mit dem Bauträger, der ebenfalls Fachwissen besitzt und es praktiziert. Ich würde nicht so …
- … weit wie Helmuth gehen, dass der Bauträger im Durchschnitt innovativere Bautechnik anbietet. In beiden Fällen ist der Bauherr auf Vertrauen angewiesen, dass nach anerkannten Regeln der Technik geplant wird. …
- … Für das Architektenhaus spricht aber folgendes Regulativ: wird Ausführungsseitig von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) abgewichen, wird das vom Architekten erkannt. Umgekehrt kommen Bedenkenanmeldungen von Firmen, wenn nicht auf der Höhe der Technik geplant wurde (Beispiel: neue Beton-Norm). Alles läuft im Idealfall transparent vor den Augen des Bauherrn ab, da sich diesbezüglicher Schriftwechsel über den Bauherrn vollzieht. Beim Bauträger spielt sich das zumindest hinter den Kulissen ab. Systembedingt werden …
- … Ein wichtiger Punkt MoRüBe. Zugunsten des Bauträgers wie ich die Meinungen angehender Bauherren deute. …
- … Bauträger-Ausschreibungen: Jahresverträge & Mengenrabatte für Bauherren …
- … Du Bauträger/GUs schreiben in der Regel sehr viele Gewerke für ein …
- … Ausschreibungsverfahren eine deutliche Einsparung an Arbeitszeit - nicht nur für den Bauträger, sondern auch für die Handwerker, welche sich die Arbeit mit den …
- … verstehen wollen, werden sie mit ihren ineffizienten Ausschreibungen nie mit den Bauträgern/GUs preislich mithalten können. …
- … Bauvertrag: Einfluss als Bauherr bei Architekt & Bauträger möglich …
- … Ob Bauträger oder Architekt - den Vertrag den ich mache ist meine Sache, ob ich Einfluss ausüben kann oder nicht hängt davon ab, was ich vertraglich vereinbare (ggf. gegen Aufpreis) …
- … Auch ein Bauträger oder Generalunternehmer kann individuell bauen oder anders herum, ein Architekt …
- … jetzt kann es sein, dass unser Bauträger eine Sonderform darstellt und ich verwöhnt wurde aber ... doch es …
- … gibt scheinbar noch was dazwischen (zwischen Architekt und Bauträger) als Ausweichmöglichkeit …
- … Bauträger: Großeinkauf-Vorteile vs. Endpreis für den Bauherrn …
- … der heutigen Zeit der ausgelutschten Baupreise überhaupt noch vorhanden, landen beim Bauträger zur Abdeckung seiner internen Kosten und der Preisgarantie, aber nicht beim …
- … Endkunden. Zur Verdeutlichung der internen Kosten beim Bauträger verweise ich auf eine Seminarunterlage des Berufsbildungszentrums Augsburg zum Thema Immobilienmanagement: …
- … Es handelt sich nicht um ein Einfamilienhaus, sondern um eine kleine Wohnanlage mit 385 m² Wohnfläche. Ich sehe nicht, wie der Bauträger es durch Großeinkauf schaffen soll, bei Bauwerkskosten von 380.000 um …
- … über Großeinkauf wegzusparen sehe ich nicht. Die Preisbestandteile der Aufschläge des Bauträgers stehen natürlich zur Diskussion, es ist nur eine Seminarunterlage. …
- … alle auch für Bauträger? …
- … Handwerker der Bauträger …
- … Herr Sollacher, gibt es Handwerker, welche nicht auch für Bauträger arbeiten? Wenn ja, wie viele sind das? …
- … Bauträger-Aufträge – Qualität & Rechtssicherheit …
- … die nur sehr selten oder überhaupt nicht für Bauträger arbeiten. …
- … Bauträger: Rabatte & Gewinnmaximierung vs. Architekten-Einsparungen …
- … Rabatte auf den Endpreis durchschlagen? Der Bauträger/Generalunternehmer verlangt das, was der Markt hergibt und macht doch seinen Gewinn nicht kaputt. …
- … Bauträger: Bauleistungshandel – Kostenvorteile vs. Intransparenz …
- … Nichts gegen den Bauträger als Bauleistungshändler. Wenn der Kostenvorteil auf reinem Großeinkauf, Aufbau von Einkaufswegen die nicht jedem offen stehen (original Schwedenhaus) und nicht auf Preisdrücken zu Lasten der Qualität beruht, ist es OK. Aber der Bauleistungshändler darf nicht mehr kosten als er bringt. Sonst wird es für den Endkunden teurer und der Bauträger wird zum kostentreibenden Zwischenhändler. Ich befürchte, wir haben diese Situation, …
- … Architekten: Wettbewerbsfähig durch Rabatte & Bauträgerpreise …
- … verstehen wollen, werden sie mit ihren ineffizienten Ausschreibungen nie mit den Bauträgern/GUs preislich mithalten können . …
- … Allein deshalb werden Architekten sehr wohl mit dem Bauträgerpreis mithalten können. …
- … Bauträger vs. Architekt: Zuschläge & HOAIAbk.-Vorgaben im Vergleich …
- … Ich will Euch sagen, wo das Problem liegt: Bruno hat es erkannt: Der Bauträger (ach ja Markus, sagst Du noch mal Billigbau gibt es …
- … Gleiche Leistung, aber der Architekt ist zwangsläufig teurer. Und nicht jeder Bauträger baut 500 Häuser. Was das Werbeverbot anbelangt ist dieses meiner Ansicht …
- … Architekt vs. Bauträger: Qualität & Transparenz im Fokus …
- … Produkt Haus und deren Qualität schreibt keiner. Ergo: Beide, Architekt und Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer sind in der Lage, sowohl qualitätiv hochwertige und Architektonisch …
- … halte ich es nach wie vor so, dass beide (Architekt und Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer) ihre Daseinsberechtigung haben. Hier gibt es kein schlecht oder …
- … Architekt vs. Bauträger: Qualitätsmanagement & Fehlerbehebung …
- … und Qualitätsmanagement gar kein Thema sind, bei dem sich Architekt und Bauträger unterscheiden. …
- … hat der Bauherr einen Treuhänder und Fachmann auf seiner Seite. Beim Bauträger nicht. Der Bauherr realisiert beim Bauträger Fehler erstens später, zweitens nicht …
- … es nicht zu (Über-) Zahlungen für mangelhafte Teilleistungen kommt, wird beim Bauträgerhaus später reagiert und es wird nach Zahlungsplan weiterbezahlt, angesichts von …
- … die Eindeutigkeit des Leistungssolls. Ich will nicht darauf hinaus, dass der Bauträger die schlechteren Werk- und Detailpläne (Werkpläne, Detailpläne) an der Baustelle hat …
- … oder nach Hundertsteln baut. Es geht um die Baubeschreibung. Beim Bauträger besteht diese aus vielleicht 20 Seiten, während die Ausschreibungen des Architekten leicht 100 Seiten an Umfang haben. Der Bauherr ist beim Bauträger viel mehr auf Vertrauen angewiesen, bei einem Keller nach statischen …
- … Bauträger: Jahresverträge mit Handwerkern für Standardisierung …
- … Den Bauträgern/GUs sind Jahresverträge sehr wohl geläufig, das ist eben …
- … Baugrundgutachter .. und eine gute Baufirma. …
- … Standardlösungen: Preisvorteile für Bauträger & Handwerker …
- … a la Typhaus - wie bei unserem - weil die Leute nach dem fünften mal wissen, was sie tun. Bei allen individuellen Lösungen müssen Planer und Handwerker nachdenken - mit nicht voraussehbarem Erfolg. Habe ich so erlebt. Da würd ich den Unterschied festmachen. Da kann der Bauträger (und der Handwerker) was einsparen, was er dann einstecken oder …
- … individueller baut. Ansonsten hängt die Qualität halt arg vom einzelnen Handwerksbetrieb/Bauträger/Architekt ab. Da gibt es alle Schäfchen, von schwarz über viel …
- … Standardlösungen: Grundriss vs. Ausführungsplanung – Architekt vs. Bauträger …
- … Bei der Grundriss-Planung (Eingabeplan) gebe ich Ihnen 100 %ig recht. Würde ich auch nie von einem Bauträger/Generalunternehmer machen lassen (abgesehen von einem Reihenhaus oder dergleichen). Ein …
- … und bei der Ausführung sehe ich das anders. Da ist eine Baufirma welche auch als Generalunternehmer/Bauträger tätig ist IMHO die kostengünstigere und …
- … Architekten: Standesehre vs. Pfusch bei Bauträger-Projekten? …
- … unterschreiben? Warum tut Ihr nichts gegen Architekten, die bei (oder für) Bauträger arbeiten, und geltende LBOAbk.'s mit den Füßen treten, die z.B. …
- … die bei dem Schallschutz sich ausschließlich auf die Aussage der Rohbaufirma verlässt und hellhörigen Schrott abliefert, die Niedrigenergiehäuser bauen die keine sind …
- … Bauleiter: Treuhänder des Bauherren vs. Bauträger-Interessen? …
- … soll er sein. Jedoch - und stellt man dies mit dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer gleich, so hat dieser doch auch die Interessen des …
- … nämlich ein mängelfreies und abnahmefähiges Haus zu bauen. Selbstverständlich stehen dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer dagegen andere Interessen, die ihn dazu verleiten könnten, die …
- … Architekt & Bauträger: Kombination für optimale Bauherren-Lösung! …
- … Architekt vs. Bauträger? …
- … Bauherr: Königsweg – Architekt, Bauträger oder Generalunternehmer? …
- … den einen ist der klassische freie Architekt, für den anderen der Bauträger und für anderen der Generalunternehmer/Generalübernehmer. Auch beim Bauen mit Architekts …
- … Bauwesen: Beweisbarkeit von Fehlverhalten – Architekt vs. Bauträger …
- … Oder einem Bauträger, dass er absichtlich mangelhaft baut um seinen Gewinn zu steigern? …
- … Und: Aus welcher Kammer wollen Sie die Bauträger rausschmeißen? …
- … zusammen. Wie gut hat es eine Gemeinde oder Stadt, wenn ein Bauträger als Lokalmatatdor als Erschließungsträger zur Verfügung steht und selbst die Bauleitplanung …
- … Architekten: Titel & Kammermitgliedschaft bei Bauträger-Tätigkeit …
- … dabei auch um diejenigen, die z.B. bei oder für Bauträger arbeiten oder deren Geschäftsführer sind. Und kommt mir nicht mit dem Argument, dass das keine echten Architekten sind. Auch diese führen offiziell den Architekten-Titel und sind in der Architektenkammer eingetragen, teilw. sogar als freischaffend. …
- … Auch für die Träger öffentlicher Aufträge wurden Kapitalgesellschaften gegründet, die dann nicht einmal mehr VOBAbk.-gerecht ausschreiben und beauftragen müssen. Da können dann freihändige Aufträge vergeben werden und und und. Wer da als Architekt, Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer keine Lobby hat, darf sich mit …
- … Marktverzerrung: Bauträger optimieren Margen auf Kosten der Qualität …
- … Architekt vs. Bauträger. Wie in meinem Beitrag dargestellt wird es wohl in zahlreichen anderen Kommunen hergehen. Da wird der Markt derartig verzerrt, Marktgesetze außer Kraft gesetzt, dass es den Bauträgern doch nur zu leicht gemacht wird, ihre Margen auf …
- … Dä Deifl isch a Eichhörnchen . Da steckt im Typhaus des Bauträger, oder in der Reihenhauszeile Einsparpotential. …
- … besonders viele schwarze Schafe bei den Bauträger, die darauf abzielen die Kundschaft, die meist nichts von der Sache versteht zu übervorteilen, aber andererseits hätte ich ein Haus wie unsers nie von einem Architekt für den Preis bekommen! …
- … Grundsätzlich finde ich die Diskussion Bauträger vs. Architekt eher sinnlos, weil der Zeitgeist geht nun mal …
- … fragst Du, Werner, warum die Architekten und anderen Generalunternehmer/Generalübernehmer und Bauträger nicht auf die Straße gehen? Jetzt dürftest Du einen Grund kennen. …
- … Diskussion: Architektenhaus vs. Bauträgerhaus – Persönliches Treffen? …
- … System Architektenhaus vs. System Bauträger (Generalunternehmer/Generalübernehmer) Haus? …
- … baugewerblich tätiger Architekt und freier Architekt: der Architekt darf schon als Bauträger tätig werden, er darf sich dann nur nicht mehr freier Architekt …
- … nennen. Auch hier muss erst mal die Kammer Infos bekommen. Die Bauträgertätigkeit ist nicht unzulässig. Nur Geschäftspapier mit dem Zusatz freier Architekt …
- … Architekt vs. Bauträger: Vorwürfe & kaufmännische Rechnung …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. Machen wir doch mal eine einfache …
- … kaufmännische Rechnung auf: Ein Bauträger baut, sagen wir mal 20 Reihenhäuser im Jahr a 200.000 . Bei 8.000 für alles pro Stück (Bauleitung, Ausschreibung usw.) mithin 160.000 für ein freies Architektenbüro. Jetzt Stelle ich nen Arbeitslosen Architekten ein, Zahl ihm 35.000 /Jahr und bin genau um den Tick billiger, um meine Dinger zu verhökern. Und damit habe ich noch nichts über die Qualität des BVAbk. ausgesagt ... (Bruno: sag doch mal Spaßeshalber, was sowas offiziell nach HOAIAbk. kostet, ich habe es einfach nur mal so gegriffen) ... …
- … Architekt vs. Bauträger: Schwarz/Weiß-Denken & fehlende Kritikfähigkeit? …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. Allerdings waren die Schreiber auch selbst von dieser Zunft …
- … Reihenhäuser: Honorar nach HOAIAbk. vs. Bauträgeraufschläge …
- … kommen die 160.000 ganz gut hin als Honorar. Nehme ich die Bauträgeraufschläge raus und setze 20 Reihenhäuser Keller+E+1+Dach 6,5 …
- … Architekt vs. Bauträger: Vor- & Nachteile – Daseinsberechtigung beider Systeme …
- … Bauträger-Preis: Honorarberechnung & Bauträger-Aufschlag im Detail …
- … sicher nicht angedeutet werden, dass die Differenz zu den 200.000,- den Bauträger-Aufschlag darstellt, oder? …
- … sind: Nämlich als RH + Bodenplatte + Grundstück. Wir reden doch von einem Bauträger-Preis. Ohne Grundstück und mit Keller müsste das Haus nämlich mehr …
- … Der Ausdruck Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Aufschlag suggeriert ja auch, dass damit eben Vertrieb und Gewinn …
- … enthalten sind, also auch die allgemeinen Betriebskosten sowie Gewerbesteuern. Wenn der Bauträger den Architekten und den Bauleiter als Angestellten beschäftigt, dann gehören deren …
- … Um einen einigermaßen korrekten Vergleich von Bauträger-Haus und Architektenhaus durchführen zu können, benötigen wir zuerst korrekte Informationen …
- … über die Kosten und Erträge, möglichst auch die Gewinne, eines typischen Bauträgers (typisch nicht als arithmetrisches Mittel, sondern als Modalwert, dem häufigsten Wert). …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … Architekt vs. Bauträger: Eigeninteresse & Konkurrenz im Forum …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. …
- … dieser Gruppen wird schon aus Eigeninteresse ein gutes Haar an den Bauträgern lassen wollen. Denn die Bauträger sind quasi eine direkte Konkurrenz zu …
- … den freien Architekten und die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um. …
- … Die meisten Bauherrn in meinem Baugebiet mit ausschließlich freistehenden Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus haben mit Bauträger gebaut, obwohl der Grundstücksverkauf nur direkt an die Bauherrn abgewickelt …
- … wurde. Und die allermeisten Bauträger-Bauherrn waren mit ihren Bauträgern gut bis sehr gut zufrieden. Und diese Bauherrn empfehlen diese Bauträger potentiellen Bauherrn auch weiter. …
- … Architekt vs. Bauträger: Relativierung von …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. ', die durch ein einfaches Nachzählen …
- … auf der anderen Seite haben und nicht den Verkäufer einer Hausbaufirma, der ohne regelgerechte Ausbildung im Bauhandwerk arbeitet! Ausnahmen natürlich ausgenommen - …
- … ich traue einigen hier schreibenden Bauträger, Generalübernehmer, Generalunternehmer durchaus Fachkompetenz zu! …
- … Übrigens schießen Sie - als Bauträger-Fan - sich mit Ihrem Satz 'Denn die Bauträger sind …
- … quasi eine direkte Konkurrenz zu den freien Architekten und die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um' ein Eigentor. Glauben Sie wirklich, dass Handwerker, die im Preis gedrückt werden, das nicht an Qualität und Leistung in Abstrich bringen? Wissen Sie tatsächlich, an was der Bauträger spart, um seinen Preis x für sein Haus y halten …
- … Und wieso meinen Sie, dass die Bauträger gut sind, weil Bauherrn in Ihrem Baugebiet mit ihnen zufrieden waren? Können Ihre Bauherrn-Kollegen das überhaupt beurteilen? Sorry, aber das bezweifle ich sehr stark! …
- … Darüber hinaus Stelle ich jetzt mal die Behauptung auf, dass der überwiegende Anteil der Fragen hier im Forum Problemstellungen von Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Bauten sind und nur ein Bruchteil davon Architektenbauten betreffen. …
- … Bauträger: Bauherren bauen mit Bauträger – Architekten & Handwerker beteiligt …
- … meisten Bauherrn bauen mit Bauträger, was aber übrigens keinesfalls ausschließt, dass daran auch freie Architekten oder Handwerker beteiligt sind. …
- … Bauträger: Konzepte & Bebauungsplan – Hausplanung ohne Bauherren …
- … Zu Ihrer Aufstellung: Kurz gesagt: Glauben Sie tatsächlich, dass ein Bauträger seine Häuser nicht mit diesem Aufwand betreibt? Auch ein Bauträger hat Konzepte zu entwickeln, den Bebauungsplan zu studieren und und …
- … Beispiel: Eine Tafel Schokolade ist vorkonfektioniert, eine individuelle Hochzeitstorte nicht. Der Bauträger bedient eine andere Zielgruppe, nämlich die, die mit einem vorkenfektioniertem Haus …
- … Architekt: Problemlöser für Bauherren mit Bauträger-Problemen! …
- … jedem klar sein, wer in BAU.DE Bauherren, die mit ihrem supertollen Bauträger oder …
- … Architekt vs. Bauträger: Wirtschaftliche Zwänge & Mängelbeseitigung …
- … Grundsätzlich haben sowohl Bauträger als auch Architekten wirtschaftliche Zwänge (nörgelnde, verschwendungssüchtige Ehefrauen, ... ;-)). Und …
- … wegen arbeiten und (Zeit und Leistung) optimieren, nicht anders als ein Bauträger auch. Genauso glaube ich, dass beiden nicht an Mängeln gelegen ist, …
- … Genauso wie es engagierte Architekten gibt, gibt es mit Sicherheit engagierte Bauträger, Ich behaupte jetzt mal frech - wahrscheinlich auch in vergleichbarem Zahlenverhältnis. …
- … Schwierigkeiten sehe ich dann, wenn es nicht mehr der kleine, lokale Bauträger, sondern der global Player bzw. der Auswärtige ist, der es sich …
- … Ansonsten gilt für mich: Architektenhaus = Maßanzug, Bauträger- / Fertighaus = Konfektionsware. Für beides gibt es zufriedene Anwender . Pawlow …
- … Zum Schluss noch ein Pro-Bauträger-Argument: Im Problemfall habe ich einen Ansprechpartner, der mir zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist (sein sollte). Beim Arch-Bau kann (wohlgemerkt, kann, nicht muss!) es passieren, dass Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) werden und sowohl Architekt als auch Bauherr sich zwischen den Stühlen wiederfinden (Erfahrung im Bekanntenkreis). …
- … Architekt vs. Bauträger: Voraussetzungen & Sachkenntnis im Vergleich …
- … welche Voraussetzungen vorliegen müssen: Architekt / Ingenieur = Studium. Bauunternehmer = Meisterbrief. Bauträger = Erlaubnis nach § 34 c GewOAbk., erforderliche Sachkenntnis: keine! Generalunternehmer …
- … Bauträger: Wirtschaftlicher Gegner des Bauherrn – Architekt als Alternative? …
- … Der Bauträger ist der wirtschaftliche Gegner des Bauherrn hat es hier mal …
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