Kellerbau Abrechnung: Wie werden Fenster, Türen & Treppen bei Stahl- und Beton berücksichtigt?
In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Bei der Kellerbau Abrechnung müssen Aussparungen für Fenster, Türen und Treppen im Stahlbeton gemäß DIN 18331 berücksichtigt werden. Die VOB Teil C regelt die Abrechnungsvorschriften. Entscheidend sind die Einzelgrößen der Aussparungen (Volumen oder Fläche) für den Abzug bei der Abrechnung von Stahl und Beton. Die korrekte Anwendung der DIN-Normen ist wichtig für eine faire Abrechnung.
Kellerbau Abrechnung: Wie werden Fenster, Türen & Treppen bei Stahl- und Beton berücksichtigt?
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GoogleAI-Analyse: Kellerbau: Abrechnung von Aussparungen
Bei der Abrechnung eines Fertigkellers stellt sich die Frage, wie Aussparungen für Fenster, Türen und Treppen bei der Berechnung der Stahl- und Betonmengen berücksichtigt werden. Ich empfehle, die VOB Teil C (insbesondere die ATV DINAbk. 18330 für Betonarbeiten und ATV DIN 18331 für Stahlbetonarbeiten) genau zu prüfen. Diese Normen regeln, welche Aussparungen bei der Mengenermittlung abgezogen werden dürfen und welche nicht.
Generell gilt: Kleine Aussparungen (z.B. für einzelne Rohre oder Kabel) werden in der Regel nicht abgezogen, während größere Aussparungen (wie Fenster, Türen und Treppen) berücksichtigt werden sollten. Die genauen Maße, ab denen ein Abzug erfolgt, können jedoch vertraglich oder durch die VOBAbk. geregelt sein.
Es ist wichtig, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der Stahl- und Betonmengen an und vergleichen Sie diese mit den tatsächlich ausgeführten Arbeiten. Bei Unklarheiten sollten Sie das Gespräch mit dem Bauunternehmen suchen oder einen Bausachverständigen hinzuziehen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die VOB Teil C und Ihren Bauvertrag hinsichtlich der Regelungen zu Aussparungen bei der Abrechnung. Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Bausachverständigen hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB Teil C
- Die VOB Teil C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das die technischen Anforderungen an Bauleistungen beschreibt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen und dient der Sicherstellung einer fachgerechten Ausführung der Bauarbeiten.
Verwandte Begriffe: VOB, ATV, DIN-Normen - ATV
- ATV steht für Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie sind Bestandteil der VOB Teil C und beschreiben die technischen Anforderungen an die Ausführung bestimmter Bauleistungen, z.B. Betonarbeiten (DIN 18330) oder Stahlbetonarbeiten (DIN 18331).
Verwandte Begriffe: VOB Teil C, DIN-Normen, Bauvertrag - Aussparung
- Eine Aussparung ist eine Öffnung oder ein Hohlraum in einem Bauteil, z.B. für Fenster, Türen, Treppen oder Installationen. Die Berücksichtigung von Aussparungen bei der Abrechnung von Bauleistungen ist in der VOB Teil C geregelt.
Verwandte Begriffe: Öffnung, Hohlraum, Bauteil - Mengenermittlung
- Die Mengenermittlung ist der Prozess der Bestimmung der Mengen an Baustoffen und Bauleistungen, die für ein Bauprojekt benötigt werden. Sie ist die Grundlage für die Erstellung von Angeboten und die Abrechnung der Bauleistungen.
Verwandte Begriffe: Aufmaß, Abrechnung, Bauvertrag - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte für Bauwesen, der über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in verschiedenen Bereichen des Bauens verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Bauleistungen bewerten und bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen vermitteln.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauwesen - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die zu erbringenden Bauleistungen, die Preise und die Zahlungsbedingungen regelt. Er ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk. - DIN-Normen
- DIN-Normen sind technische Regeln, die von der Deutschen Industrie Norm (DIN) herausgegeben werden. Sie legen Standards für Produkte, Verfahren und Dienstleistungen fest und dienen der Qualitätssicherung und der Vergleichbarkeit.
Verwandte Begriffe: Normen, VOB, ATV
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Werden kleine Aussparungen bei der Abrechnung abgezogen?
Kleine Aussparungen, wie z.B. für Rohre oder Kabel, werden in der Regel nicht von der Stahl- und Betonmenge abgezogen. Die genaue Definition von "klein" kann jedoch vertraglich oder durch die VOB geregelt sein. - Wie werden größere Aussparungen wie Fenster und Türen berücksichtigt?
Größere Aussparungen, wie Fenster, Türen und Treppen, sollten bei der Abrechnung der Stahl- und Betonmengen berücksichtigt werden. Die genauen Regelungen hierzu finden sich in der VOB Teil C und im Bauvertrag. - Was ist die VOB Teil C?
Die VOB Teil C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) enthält detaillierte technische Regelungen für verschiedene Bauleistungen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen und regelt unter anderem die Mengenermittlung und Abrechnung von Bauleistungen. - Was kann ich tun, wenn ich Unstimmigkeiten in der Abrechnung feststelle?
Bei Unstimmigkeiten in der Abrechnung sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Bauunternehmen suchen und die Punkte klären. Wenn dies nicht zu einer Lösung führt, können Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen, der die Abrechnung prüft und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft. - Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei der Abrechnung?
Der Bauvertrag ist die Grundlage für die Abrechnung der Bauleistungen. Er regelt unter anderem die zu erbringenden Leistungen, die Preise und die Zahlungsbedingungen. Es ist wichtig, dass der Bauvertrag detailliert und eindeutig formuliert ist, um Streitigkeiten bei der Abrechnung zu vermeiden. - Was ist ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger ist ein Experte für Bauwesen, der über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in verschiedenen Bereichen des Bauens verfügt. Er kann unter anderem Gutachten erstellen, Bauleistungen bewerten und bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen vermitteln. - Wo finde ich die VOB Teil C?
Die VOB Teil C kann im Buchhandel oder online erworben werden. Sie ist auch in vielen öffentlichen Bibliotheken verfügbar. Es ist ratsam, die aktuelle Fassung der VOB Teil C zu verwenden, da diese regelmäßig aktualisiert wird. - Was bedeutet Mengenermittlung im Bauwesen?
Die Mengenermittlung im Bauwesen ist der Prozess, bei dem die Mengen der verschiedenen Baustoffe und Bauleistungen, die für ein Bauprojekt benötigt werden, bestimmt werden. Sie ist die Grundlage für die Erstellung von Angeboten und die Abrechnung der Bauleistungen.
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Abrechnung Kellerbau: DIN 18331 – Aussparungen bei Stahlbeton
DIN 18331
5.1.2 Es werden abgezogen: 5.1.2.1 Bei Abrechnung nach Raummaß (m³):- Öffnungen, Nischen, Kassetten, Hohlkörper u.ä. über 0,5 m³ Einzelgröße sowie Schlitze, Kanäle, Profilierungen u.ä. über 0,1 m³ je m Länge ...
5.1.2.2 Bei Abrechnung nach Flächenmaß (m² ): Öffnungen, Durchdringungen und Einbindungen über 2,5 m² Einzelgröße 5.3 Bewehrung 5.3.1 Allgemeines 5.3.1.1 Das Gewicht der Bewehrung wird nach den Stahllisten abgerechnet. Zur Bewehrung gehören auch die Unterstützungen, z.B. Stahlböcke, Abstandhalter aus Stahl, sowie Spiralbewehrungen, Verspannungen, Auswechselungen, Montageeisen, nicht jedoch Zubehör zur Spannbewehrung nach Abschnitt 4.1.7. 5.3.1.2 Maßgebend ist das errechnete Gewicht, bei genormten Stählen nach den DINAbk.-Normen (Nenngewichte), bei anderen Stählen nach dem Profilbuch des Herstellers. 5.3.1.3 Bindedraht, Walztoleranzen und Verschnitt werden bei der Ermittlung des Abrechnungsgewichtes nicht berücksichtigt. Grüße Michael
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VOB C: Abrechnung von Stahlbeton – DIN 18331 Details
VOB C DINAbk. 18331 Beton- und Stahlbeton
Ich kenne Ihren Fall nicht und habe etwas bedenken, ob Ihre Frage tatsächlich etwas mit der zu leistenden Vergütung zu tun hat. Ich habe aber einmal in die DIN für Beton- und Stahlbetonarbeiten (Betonarbeiten, Stahlbetonarbeiten) hineingesehen DIN 18331. Die Abrechnungsvorschriften befinden sich unter Ziff. 5 ff. Die gesamten Abrechnungsvorschriften finden Sie im Internet unter. Die Bewehrung wird grundsätzlich nach 5.3 der DIN 18331 abgerechnet, d.h. nach Stahllisten. *** Vorrangig gilt aber immer eine konkret vereinbarte Abrechnungsvorschrift. Wenn Sie Bedenken gegen die Wirksamkeit der vereinbarten Abrechnungsvorschrift haben, müssen Sie sich anwaltlich beraten lassen. MfG RA Schotten, Reutlingen
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5 Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Beton und Stahlbeton mit oder ohne Schalung 5.1.1 Allgemeines 5.1.1.1 Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt - sind zugrunde zu legen:
- für Bauteile aus Beton oder Stahlbeton deren Maße,
- für Bauteile mit werksteinmäßiger Bearbeitung die Maße, die die Bauteile vor der Bearbeitung hatten,
- für besonders bearbeitete oder strukturierte Oberflächen die Maße der besonders bearbeiteten Fläche.
5.1.1.2 Durch die Bewehrung, z.B. Betonstabstähle, Profilstähle, Spannbetonbewehrungen mit Zubehör, Ankerschienen, verdrängte Betonmengen werden nicht abgezogen. Einbetonierte Pfahlköpfe, Walzprofile und Spundwände werden nicht abgezogen. 5.1.1.3 Geneigt liegende oder gekrümmte Decken werden mit ihren tatsächlichen Maßen gerechnet. 5.1.1.4 Decken werden zwischen den äußeren Begrenzungsflächen der Decke oder Auskragung gerechnet. 5.1.1.5 Sind Bauteile durch vorgegebene Betonfugen oder in anderer Weise baulich voneinander abgegrenzt, so wird jedes Bauteil mit seinen tatsächlichen Maßen abgerechnet. 5.1.1.6 Durchdringungen, Einbindungen
- Durchdringungen
Bei Wänden wird nur eine Wand durchgerechnet, bei ungleicher Dicke die dickere. Bei Unterzügen und Balken wird nur ein Unterzug bzw. Balken durchgerechnet, bei ungleicher Höhe der höhere, bei gleicher Höhe der breitere.
- Einbindungen
Bei Wänden, Pfeilervorlagen und Stützen, die in Decken einbinden, wird die Höhe von Oberfläche Rohdecke bzw. Fundament bis Unterfläche Rohdecke gerechnet. Bei Stürzen und Unterzügen wird die Höhe von deren Unterfläche bis Unterfläche Deckenplatte gerechnet. Binden Stützen in Unterzüge oder Balken ein, werden die Unterzüge und Balken durchgemessen, wenn sie breiter als die Stützen sind. Die Stützen werden in diesem Fall bis Unterfläche Unterzug oder Balken gerechnet. 5.1.1.7 Bei Abrechnung von Bauteilen nach Flächenmaß werden Nischen, Schlitze, Kanäle, Fugen u.ä. nicht abgezogen. 5.1.1.8 Fugenbänder und -bleche u.ä. werden nach ihrer größten Länge (Schrägschnitte, Gehrungen) gerechnet, Formteile sowie vorkonfektionierte Knoten und Ecken werden dabei übermessen. 5.1.1.9 Betonpfähle werden von planmäßiger Oberseite Pfahlkopf (Ortbetonpfähle von der Oberseite nach Bearbeitung) bis zur vorgeschriebenen Unterseite Pfahlfuß bzw. Pfahlspitze gerechnet. Bei Ortbetonpfählen bleiben Mehrmengen des Betons bis zu über die theoretische Menge hinaus unberücksichtigt. 5.1.2 Es werden abgezogen: 5.1.2.1 Bei Abrechnung nach Raummaß ():
- Öffnungen, Nischen, Kassetten, Hohlkörper u.ä. über Einzelgröße sowie Schlitze, Kanäle, Profilierungen u.ä. über je Länge.
- Durchdringungen und Einbindungen von Bauteilen, z.B. Einzelbalken, Balkenstege bei Plattenbalkendecken, Stützen, Einbauteile, Betonfertigteile, Stahl- oder Steinzeugrohre über Einzelgröße, wenn sie durch vorgegebene Betonierfugen oder in anderer Weise baulich abgegrenzt sind; als ein Bauteil gilt dabei auch jedes aus Einzelteilen zusammengesetzte Bauteil, z.B. Fenster- und Türumrahmungen, Fenster- und Türstürze (Fensterstürze, Türstürze), Gesimse.
5.1.2.2 Bei Abrechnung nach Flächenmaß (): Öffnungen, Durchdringungen und Einbindungen über Einzelgröße. 5.2 Schalung 5.2.1 Allgemeines 5.2.1.1 Die Schalung von Bauteilen wird in der Abwicklung der geschalten Flächen gerechnet. Nischen, Schlitze, Kanäle, Fugen u.ä. werden übermessen. 5.2.1.2 Deckenschalung wird zwischen Wänden und Unterzügen oder Balken nach den geschalten Flächen der Deckenplatten gerechnet. Die Schalung von freiliegenden Begrenzungsseiten der Deckenplatte wird gesondert gerechnet. 5.2.1.3 Schalung für Aussparungen, z.B. für Öffnungen, Nischen, Hohlräume, Schlitze, Kanäle, sowie für Profilierungen wird bei der Abrechnung nach Flächenmaß in der Abwicklung der geschalten Betonfläche gerechnet. 5.2.2 Es werden abgezogen: Öffnungen, Durchdringungen, Einbindungen, Anschlüsse von Bauteilen u.ä. über Einzelgröße. 5.3 Bewehrung 5.3.1 Allgemeines 5.3.1.1 Das Gewicht der Bewehrung wird nach den Stahllisten abgerechnet. Zur Bewehrung gehören auch die Unterstützungen, z.B. Stahlböcke, Abstandhalter aus Stahl, sowie Spiralbewehrungen, Verspannungen, Auswechselungen, Montageeisen, nicht jedoch Zubehör zur Spannbewehrung nach Abschnitt 4.1.7. 5.3.1.2 Maßgebend ist das errechnete Gewicht, bei genormten Stählen nach den DIN-Normen (Nenngewichte), bei anderen Stählen nach dem Profilbuch des Herstellers. 5.3.1.3 Bindedraht, Walztoleranzen und Verschnitt werden bei der Ermittlung des Abrechnungsgewichtes nicht berücksichtigt.
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Kellerbau Abrechnung: Aussparungen bei Stahl & Beton korrekt berücksichtigen
💡 Kernaussagen: Bei der Kellerbau Abrechnung müssen Aussparungen für Fenster, Türen und Treppen im Stahlbeton gemäß DINAbk. 18331 berücksichtigt werden. Die VOBAbk. Teil C regelt die Abrechnungsvorschriften. Entscheidend sind die Einzelgrößen der Aussparungen (Volumen oder Fläche) für den Abzug bei der Abrechnung von Stahl und Beton. Die korrekte Anwendung der DIN-Normen ist wichtig für eine faire Abrechnung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß Abrechnung Kellerbau: DIN 18331 – Aussparungen bei Stahlbeton sind Öffnungen über 0,5 m³ bzw. 2,5 m² bei der Abrechnung nach Raum- bzw. Flächenmaß abzuziehen. Dies betrifft Nischen, Kassetten und Durchdringungen.
✅ Zusatzinfo: Die DIN 18331 (VOB C) enthält detaillierte Abrechnungsvorschriften für Beton- und Stahlbetonarbeiten. Diese Vorschriften sind im Internet einsehbar und sollten bei der Abrechnung von Kellerbau-Projekten berücksichtigt werden, wie im Beitrag VOB C: Abrechnung von Stahlbeton – DIN 18331 Details erwähnt.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Abrechnung Ihres Kellerbaus anhand der DIN 18331 und VOB Teil C. Achten Sie auf die korrekte Berücksichtigung von Aussparungen für Fenster, Türen und Treppen, um eine faire Abrechnung von Stahl und Beton sicherzustellen. Bei Unklarheiten sollte ein Bausachverständiger hinzugezogen werden.
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