Fassadenstücke fallen ab: Wer ist zuständig für Reparatur & Instandsetzung?
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Fassadenstücke fallen ab: Wer ist zuständig für Reparatur & Instandsetzung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner Frage hier "richtig" bin, aber ich versuche es einfach einmal!

Bei ei unserem Einzug (vor ca. 7 Jahren) in einer vermieteten Eigentumswohnung hatten wir auf Risse in der Außenfassade hingewiesen. Leider hatte das weder unseren Vermieter, noch den damaligen Hausverwalter "interessiert", will heißen: es fühlte sich keiner zuständig. Wir hatten mehrfach um Instandsetzung telefonisch und schriftlich gebeten. Und nichts wurde unternommen. Auch mit dem Hinweis, z.B. ... wurde in der letzten Eigentümerversammlung abgelehnt ...

So, nun habe ich vor 2 Tagen festgestellt, das Stücke herausgebröckelt sind (war ja irgendwann zu erwarten). Tiefe der Stücke ca. 7-8 cm.

Gestern habe ich unseren "neuen" Hausverwalter angeschrieben und bin mal auf die Reaktion gespannt und wann diese erfolgt.

Achja: im Mieterbund sind wir nicht.

Meine Frage: wer ist zuständig?

Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen P.

  • Name:
  • Brinkmann
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Herabfallende Fassadenteile können zu schweren Verletzungen führen. Bereich absichern und Vermieter sofort informieren.

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    Als Mieter einer Eigentumswohnung sind Sie nicht direkt für die Instandhaltung der Fassade zuständig. Die Verantwortung liegt primär beim Vermieter und der Eigentümergemeinschaft.

    🔴 Gefahr: Herabfallende Fassadenteile können eine Gefahr für Personen und Sachen darstellen.

    • Mängelanzeige: Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über den Schaden und fordern Sie ihn zur Instandsetzung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.
    • Eigentümerversammlung: Der Vermieter muss das Problem in der Eigentümerversammlung ansprechen, da die Fassade zum Gemeinschaftseigentum gehört.
    • Mietminderung: Bei erheblichen Beeinträchtigungen durch den Schaden (z.B. Zugluft, Feuchtigkeit) haben Sie möglicherweise Anspruch auf Mietminderung.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Schaden (Fotos) und wenden Sie sich an den Mieterbund oder einen Anwalt für Mietrecht, um Ihre Rechte zu wahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Fassade
    Die Fassade ist die äußere Hülle eines Gebäudes. Sie dient dem Schutz vor Witterungseinflüssen und trägt zur Gestaltung des Gebäudes bei. Schäden an der Fassade können die Bausubstanz gefährden und zu Folgeschäden führen.
    Verwandte Begriffe: Außenwand, Gebäudehülle, Wärmedämmung.
    Instandsetzung
    Die Instandsetzung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um einen Schaden zu beheben und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Bei der Fassade kann dies die Reparatur von Rissen, die Erneuerung von Putz oder die Ausbesserung von Farbschäden umfassen.
    Verwandte Begriffe: Reparatur, Sanierung, Renovierung.
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Mieters an den Vermieter über einen Mangel an der Mietsache. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters, wie z.B. Mietminderung oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Beanstandung, Beschwerde.
    Mietminderung
    Die Mietminderung ist das Recht des Mieters, die Miete zu reduzieren, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der die Wohnqualität beeinträchtigt. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung.
    Verwandte Begriffe: Mietreduktion, Mietkürzung, Preisminderung.
    Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum sind die Teile eines Gebäudes, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören, wie z.B. das Treppenhaus, das Dach und die Fassade. Die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Teileigentum, Gemeinschaftsflächen.
    Eigentümerversammlung
    Die Eigentümerversammlung ist das Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, in dem die Wohnungseigentümer über Angelegenheiten des Gemeinschaftseigentums beraten und Beschlüsse fassen. Die Eigentümerversammlung wird in der Regel einmal jährlich vom Verwalter einberufen.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentümergemeinschaft, Verwalter, Beschlussfassung.
    Vermieterpflichten
    Der Vermieter hat die Pflicht, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Instandhaltung der Fassade. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter verschiedene Rechte geltend machen, wie z.B. Mietminderung oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Instandhaltungspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Gewährleistung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Instandhaltung der Fassade zuständig?
      Die Instandhaltung der Fassade ist Aufgabe der Eigentümergemeinschaft. Der einzelne Wohnungseigentümer ist nur mittelbar über seine Mitgliedschaft in der Gemeinschaft beteiligt. Der Vermieter ist verpflichtet, den Schaden der Eigentümergemeinschaft zu melden und auf eine zügige Reparatur hinzuwirken.
    2. Was kann ich als Mieter tun, wenn die Fassade beschädigt ist?
      Als Mieter sollten Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Vermieter melden und ihn auffordern, die notwendigen Reparaturen zu veranlassen. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf. Bei erheblichen Beeinträchtigungen können Sie unter Umständen die Miete mindern.
    3. Habe ich Anspruch auf Mietminderung, wenn die Fassade beschädigt ist?
      Ob Sie Anspruch auf Mietminderung haben, hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Wenn der Schaden die Wohnqualität erheblich mindert (z.B. durch Zugluft, Feuchtigkeit oder Lärm), ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung.
    4. Was passiert, wenn der Vermieter nichts unternimmt?
      Wenn der Vermieter trotz Mängelanzeige und angemessener Fristsetzung nichts unternimmt, können Sie als Mieter rechtliche Schritte einleiten. Sie können den Vermieter auf Instandsetzung verklagen oder die Miete mindern. In bestimmten Fällen haben Sie auch das Recht, den Schaden selbst zu beseitigen und die Kosten vom Vermieter erstattet zu verlangen.
    5. Muss ich als Mieter die Kosten für die Fassadenreparatur tragen?
      Nein, als Mieter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, die Kosten für die Fassadenreparatur zu tragen. Die Kosten sind vom Vermieter bzw. der Eigentümergemeinschaft zu tragen. Allerdings können die Kosten für die Instandhaltung der Fassade über die Nebenkostenabrechnung anteilig auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
    6. Was ist Gemeinschaftseigentum?
      Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines einzelnen Wohnungseigentümers stehen. Dazu gehören insbesondere das Grundstück, das Treppenhaus, das Dach, die Fassade und die tragenden Wände. Das Gemeinschaftseigentum steht im gemeinschaftlichen Eigentum aller Wohnungseigentümer.
    7. Was ist Sondereigentum?
      Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem sonstigen abgeschlossenen Raum innerhalb eines Gebäudes. Der Wohnungseigentümer hat das Recht, sein Sondereigentum nach Belieben zu nutzen, zu verändern und zu vermieten. Allerdings darf er dabei nicht die Rechte der anderen Wohnungseigentümer beeinträchtigen oder das Gemeinschaftseigentum beschädigen.
    8. Was ist eine Eigentümerversammlung?
      Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung treffen sich die Wohnungseigentümer, um über Angelegenheiten des Gemeinschaftseigentums zu beraten und Beschlüsse zu fassen. Die Eigentümerversammlung wird in der Regel einmal jährlich vom Verwalter einberufen.

    🔗 Verwandte Themen

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      Worauf Sie bei der Mängelanzeige achten müssen, um Ihre Rechte zu wahren.
    • Mietminderung bei Fassadenschäden
      Wie Sie Ihre Mietminderung korrekt berechnen und durchsetzen.
    • Rechte und Pflichten von Mietern
      Ein Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Mietern in Deutschland.
    • Instandhaltungspflicht des Vermieters
      Welche Reparaturen der Vermieter übernehmen muss und welche nicht.
    • Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.)
      Die wichtigsten Regelungen des WEG im Überblick.
  2. Zuständigkeit Fassade: Vermieter vs. Wohnungseigentümer

    Für sie ist nur ihr Vermieter zuständig
    Sie haben nur mit dem Eigentümer der Wohnung zu tun, nichts mit den anderen Eigentümern oder der WEGAbk.. Rein formal brauchen Sie das noch nicht mal melden denn die Fassade ist Eigentum aller Eigentümer. Der Verwalter begeht periodisch das Allgemeineigentum und stellt das fest falls er nicht die gelbe Binde mit den 3 schwarzen Punkten hat. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Fassadenreparatur: Vermieter als erster Ansprechpartner

    Foto von Günter Wöckener-Guggisberg

    Erster Ansprechpartner ist der Vermieter,
    weil sie mit dem ein Vertrags-Rechtsverhältnis haben.

    Da die rechtliche Rolle des "Hausverwalters" nicht immer klar ist: Haben Sie den Mietvertrag direkt mit dem Vermieter geschlossen, oder war da ein Verwalter als Bevollmächtigter des Vermieters tätig? Kam ggf. später ein Verwalter Ihnen gegenüber ins Spiel?

    Es kommt darauf an, ob der von Ihnen genannte Hausverwalter "nur" der Wohnungseigentumsverwalter ist, oder auch Sondereigentumsverwalter Ihres Vermieters.

    Sollte jedoch die Gefahr bestehen, dass weitere Brocken aus der Fassade fallen und jemanden gefährden könnten, geht das auch den Wohnungseigentumsverwalter an, weil der sich für die Eigentümer um die Verkehrssicherungspflicht zu kümmern hat.

  4. Fassadenschäden: Dank für Antwort & Infos zu Rissen

    Sehr geehrter Herr Kirschner, vielen Dank für ...
    Sehr geehrter Herr Kirschner, vielen Dank für Sehr geehrter Herr Kirschner,

    vielen Dank für Ihre Antwort! Weiteres wie unten beschrieben. Mit freundlichen Grüßen P. Brinkmann

    Sehr geehrter Herr Wöckener-Guggisberg,

    erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort und bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst heute melde! Der Mietvertrag wurde direkt mit dem Vermieter geschlossen und der Hausverwalter hat keine "Sonderfunktionen". Das Stück der Fassade kann gottseidank niemanden gefährden, da es direkt auf unserem Balkon ist. Trotzdem habe ich mich verpflichtet gefühlt, dies zu "melden", denn es gibt/gab noch weitere Risse, die sicherlich noch mehr Teile herausbrechen lassen. Optisch nicht schön, aber durch Feuchtigkeits- und Temperaturschwankungen wird dies sicherlich begünstigt. Ich warte diese Woche noch die Reaktion der Hausverwaltung ab, wende mich dann nächste Woche an unseren Vermieter und lasse mich nicht von seiner Bequemlichkeit abwimmeln. Vielen Dank nochmals P. Brinkmann

  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fassadenreparatur: Zuständigkeit & Instandsetzung bei Schäden

    💡 Kernaussagen: Bei abfallenden Fassadenstücken ist primär der Vermieter zuständig, da ein Vertragsverhältnis besteht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEGAbk.) bzw. der Verwalter sind indirekt involviert, da die Fassade zum Gemeinschaftseigentum gehört. Eine Mängelanzeige beim Vermieter ist ratsam, um die Instandsetzungspflichten zu aktivieren. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer bzw. der WEG.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Zuständigkeit Fassade: Vermieter vs. Wohnungseigentümer ist der Mieter primär an den Vermieter gebunden, auch wenn die Fassade zum Gemeinschaftseigentum gehört. Der Verwalter sollte das Allgemeineigentum regelmäßig prüfen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Fassadenreparatur: Vermieter als erster Ansprechpartner betont, dass der Mietvertrag die Grundlage für die Zuständigkeit bildet. Es ist wichtig zu klären, ob der Hausverwalter als Bevollmächtigter des Vermieters agiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Fassadenschäden sollte umgehend eine Mängelanzeige an den Vermieter erfolgen. Dokumentieren Sie die Schäden (Risse, abfallende Stücke) und setzen Sie eine Frist zur Instandsetzung. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Fassadenschäden: Dank für Antwort & Infos zu Rissen bezüglich der Kommunikation mit Vermieter und Hausverwaltung.

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