Inzwischen habe ich die Entscheidung getroffen, mir ein größeres KFZ (VW-Bus) zuzulegen, welcher nicht in die Garage passt. Fazit: Die Garage muss weg da es keinen anderen Stellplaz gibt. Weder Nachbarn noch die Bauordnung hat ein Problem damit, wenn ich die Garage entferne und einen reinen offenen Stellplatz belasse.
Jetzt wird es interessant, denn in den Unterlagen meines Herstellers als auch in denen anderer Fertiggaragen-Hersteller steht geschrieben, dass man diese Art von Garagen umsetzen kann. Ich habe also bei meinem Hersteller angefragt, der auf meine Frage mündlich geantwortet hat "Ja kein Problem, statisch alles OK trotz der Risse". Aber seit meiner schriftliche Anfrage wird nicht mehr reagiert - kein Brief, kein Angebot. Das lässt mich vermuten, dass die Risse vielleicht dch nicht so ganz unbedenklich sind.
Andere Hersteller die geeignete Transportfahrzeuge haben würden die Garage umsetzen, lehnen den Transport aber ab, sobald ich von den Rissen erzähle. Einer hat sich das sogar angesehen und gleich abgewunken und erklärt, dass er erst eine statische Unbedenklichkeitserklärung vom Hersteller vorliegenhaben möchte bevor er das Ding anhebt. Die aber gibt mir mein Hersteller nicht.
Besonders lustig ist, dass ich jetzt an den Bauträger verwiesen wurde mit dem Hinweis, dass der mir doch die Garage verkauft hat und ob der mir denn auch schriftlich zugesichert hat, dass man die später noch versetzen kann. Wenn nein, dann Pech; aus einem Prospekt eines Herstellers könne ich nicht ableiten, dass die Garage tatsächlich diese zugesicherte Eigenschaft hätte. Aha! Der Produzent kann seiner Garage also verbal alles mitgeben, bei Vertrieb über einen Bauträger werden diese Eigenschaften aber nichtig? Passt nicht ganz zu meinem Verständnis. Hier löst sich also eine zugesicherte Produkteigenschaft durch Weiterverkauf in Wohlgefallen auf. Und letztlich bleibt mir nur der Abbruch und die Entsorgung?
Was ich suche sind Referenzfälle oder Einschätzungen / Erfahrungen zu solch einem oder einem ähnlich gelagerten Fall. Danke.