Gibt es irgendwelche Bauvorschriften, gemäß derer bei Sanierungsmaßnahmen eine Entwässerung über eine Dachterrasse nicht mehr zulässig ist? Wer haftet, wenn bei uns nach einem Wolkenbruch das Regenwasser zur Terrassentüre hereinläuft? Wäre es möglich, die beiden Fallrohre über Rohre an den Ablauf der Dachterrasse anzuschließen, oder ist das auch nicht zulässig?
Dachentwässerung Dachterrasse: Probleme nach Sanierung? Ursachen, Lösungen & Kosten
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Dachentwässerung Dachterrasse: Probleme nach Sanierung? Ursachen, Lösungen & Kosten
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Ansammlungen von Wasser auf der Dachterrasse können die Bausubstanz schädigen und zu Feuchtigkeitsschäden im Gebäude führen.
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Ich verstehe, dass es nach der Dachsanierung Probleme mit der Dachentwässerung Ihrer Dachterrasse gibt. Das kann verschiedene Ursachen haben.
Mögliche Ursachen:
- Veränderte Dachneigung: Durch die Dämmung könnte sich die Neigung verändert haben, sodass das Wasser nicht mehr optimal abfließt.
- Verstopfte Abläufe: Moos, Flechten oder Kies können die Abläufe verstopfen.
- Unzureichende Dimensionierung: Die vorhandenen Fallrohre sind möglicherweise nicht für die Wassermenge ausgelegt, insbesondere bei Starkregen.
- Fehlerhafte Ausführung: Bei der Sanierung wurden die Anschlüsse der Entwässerungssysteme nicht fachgerecht ausgeführt.
Mögliche Lösungen:
- Reinigung der Abläufe: Regelmäßige Reinigung, um Verstopfungen zu vermeiden.
- Überprüfung der Dachneigung: Ggf. Anpassung der Neigung, um den Wasserablauf zu verbessern.
- Erweiterung der Entwässerung: Installation zusätzlicher Fallrohre oder Abläufe.
- Fachgerechte Reparatur: Behebung von Ausführungsfehlern durch einen Fachbetrieb.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, einen Dachdeckerbetrieb mit der Überprüfung der Dachentwässerung zu beauftragen. Dieser kann die Ursache genau identifizieren und geeignete Maßnahmen vorschlagen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Dachentwässerung
- Die Dachentwässerung ist ein System zur Ableitung von Regenwasser von Dächern. Sie umfasst Dachrinnen, Fallrohre und Abläufe. Eine funktionierende Dachentwässerung schützt das Gebäude vor Feuchtigkeitsschäden.
Verwandte Begriffe: Dachrinne, Fallrohr, Ablauf, Regenwasserableitung - Fallrohr
- Ein Fallrohr ist ein senkrechtes Rohr, das das Regenwasser von der Dachrinne zum Abwasserkanal oder zur Versickerungsanlage leitet. Fallrohre sind in verschiedenen Materialien und Durchmessern erhältlich.
Verwandte Begriffe: Dachrinne, Ablauf, Regenwasser, Entwässerung - Dachrinne
- Eine Dachrinne ist eine Rinne am Rand des Daches, die das Regenwasser auffängt und zu den Fallrohren leitet. Dachrinnen sind in verschiedenen Materialien und Formen erhältlich.
Verwandte Begriffe: Fallrohr, Ablauf, Regenwasser, Entwässerung - Ablauf
- Ein Ablauf ist eine Öffnung im Dach oder auf der Dachterrasse, durch die das Regenwasser abfließen kann. Abläufe können mit einem Sieb oder einem Laubfangkorb versehen sein, um Verstopfungen zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Dachrinne, Fallrohr, Regenwasser, Entwässerung - Regenwasser
- Regenwasser ist das Wasser, das vom Himmel fällt. Es kann zur Bewässerung von Pflanzen oder zur Toilettenspülung genutzt werden. Eine ordnungsgemäße Ableitung von Regenwasser ist wichtig, um Schäden am Gebäude zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Dachentwässerung, Fallrohr, Dachrinne, Ablauf - Dachneigung
- Die Dachneigung ist der Winkel, in dem das Dach geneigt ist. Eine ausreichende Dachneigung ist wichtig, damit das Regenwasser abfließen kann. Die Dachneigung wird in Grad oder Prozent angegeben.
Verwandte Begriffe: Dach, Neigung, Entwässerung, Wasserablauf - Bauordnung
- Die Bauordnung ist eine Sammlung von Gesetzen und Vorschriften, die das Bauen regeln. Die Bauordnung enthält unter anderem Bestimmungen über die Dachentwässerung. Die Bauordnung ist Ländersache.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Vorschriften, Dachentwässerung, DINAbk. 1986-100
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Warum läuft das Wasser nach der Dachsanierung nicht mehr richtig ab?
Durch die Sanierung kann sich die Dachneigung verändert haben, wodurch das Wasser nicht mehr optimal zu den Abläufen fließt. Auch Verstopfungen durch Moos, Flechten oder Kies können eine Ursache sein. - Was kann ich gegen verstopfte Abläufe tun?
Reinigen Sie die Abläufe regelmäßig von Moos, Flechten, Laub und anderen Verschmutzungen. Verwenden Sie gegebenenfalls einen Laubfangkorb, um das Eindringen von grobem Material zu verhindern. - Sind meine Fallrohre ausreichend dimensioniert?
Die Dimensionierung der Fallrohre hängt von der Dachfläche und der zu erwartenden Regenmenge ab. Ein Fachbetrieb kann berechnen, ob die vorhandenen Rohre ausreichend sind oder ob zusätzliche Rohre installiert werden müssen. - Gibt es Bauvorschriften für die Dachentwässerung?
Ja, die Dachentwässerung ist in den Bauordnungen der Länder und in der DIN 1986-100 geregelt. Diese Norm legt unter anderem Anforderungen an die Dimensionierung und Ausführung der Entwässerungssysteme fest. - Was kostet eine Verbesserung der Dachentwässerung?
Die Kosten hängen von den erforderlichen Maßnahmen ab. Eine einfache Reinigung der Abläufe ist relativ günstig, während die Installation zusätzlicher Fallrohre oder die Anpassung der Dachneigung deutlich teurer sein kann. Holen Sie Angebote von verschiedenen Fachbetrieben ein. - Kann ich die Dachentwässerung selbst verbessern?
Einfache Reinigungsarbeiten können Sie selbst durchführen. Bei größeren Maßnahmen, wie der Installation zusätzlicher Rohre oder der Anpassung der Dachneigung, sollten Sie jedoch unbedingt einen Fachbetrieb beauftragen. - Was passiert, wenn das Wasser bei Starkregen nicht abfließen kann?
Wenn das Wasser nicht abfließen kann, kann es sich auf der Dachterrasse ansammeln und in das Gebäude eindringen. Dies kann zu Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz führen. - Wie oft sollte ich die Dachentwässerung überprüfen lassen?
Ich empfehle, die Dachentwässerung mindestens einmal jährlich von einem Fachbetrieb überprüfen zu lassen. Nach starken Regenfällen oder Stürmen sollte eine zusätzliche Kontrolle erfolgen.
🔗 Verwandte Themen
- Dachrinnenreinigung
Regelmäßige Reinigung der Dachrinnen, um Verstopfungen zu vermeiden. - Fallrohrverlängerung
Anbringen einer Fallrohrverlängerung, um das Wasser gezielt abzuleiten. - Dachbegrünung
Anlegen einer Dachbegrünung zur Verbesserung des Wasserablaufs und zur Reduzierung der Abwassermenge. - Regenwassernutzung
Sammeln und Nutzen von Regenwasser zur Bewässerung oder Toilettenspülung. - Dachabdichtung
Überprüfung und Reparatur der Dachabdichtung, um Wasserschäden zu vermeiden.
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Dachentwässerung: DIN-Normen für Dachterrassen-Abläufe
gibt es
DINAbk. 1986 hat schon seit Jahren bei allseits umwehrten Dachflächen (also auch bei ihrer Dachterrasse) mindestens 2 Abläufe gefordert, wovon einer als sog. Notüberlauf ausgebildet werden durfte.Die neuere DIN EN 12056 schreibt darüber hinaus vor, dass Dachflächen direkt zu entwässern sind. Entwässerung über andere Dachflächen (Kaskadenentwässerung) insbesondere, wenn es sich um genutzte Dächer anderer Nutzungseinheiten handelt, sind zu vermeiden.
An diese aktuell gültigen Regeln der Technik hätte sich der Planer bei der Sanierungsplanung halten müssen. Die WEGAbk. kann sich sicher nicht darauf berufen, dass es ja früher auch so war. Bei Neuherstellung Dachentwässerung erlischt der Bestandsschutz für dieses Teil und es sind die aktuellen Regeln der Technik (hier DIN 1986 und DIN EN 12056) einzuhalten. Im nachhinein müssen Sie für eine Änderung (Beseitigung eines Planungs- und Ausführungsfehlers (Planungsfehlers, Ausführungsfehlers)) wohl gegen die WEG und deren Planer klagen.
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WEG-Beschluss: Einspruch gegen Sanierungsausführung verpasst
Sie haben schon verloren
Mit dem Beschluss der Sanierung in der WEG haben Sie keinen Einspruch gegen die Ausführung erhoben. Die Terrasse ist im Eigentum der Gemeinschaft und die darf auch eine falsche Ausführung beschließen. Dem Verwalter ist das doch egal. Um seine Haut zu retten wird der behaupten, Sie wollten die billige Lösung, von DINAbk. und allgemeinen technischen Regeln keine Rede mehr. Selbstverständlich dürfen Sie einen Antrag in der WEGAbk. stellen um eine richtige Ausführung zu erreichen, aber nur auf Ihre Kosten. Die Mehrheit der Gemeinschaft wird mit der Ausführung zufrieden sein. Gruß -
Architektenhaftung: DIN-Normen bei Dachentwässerungsplanung
Danke für die Infos
@ Klaus Kirschner Wir als WEG haben eine Architektin mit der Planung beauftragt, d.h. wir haben beschlossen, dass die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. In deren Planungen haben wir als Eigentümer jedoch gar keinen so detaillierten Einblick erhalten, dass uns das im Vorfeld hätte auffallen können. Aber kann man nicht davon ausgehen, dass ein Architekt alle DINAbk.-Normen und Vorschriften kennt und sich bei den Planungen auch daran halten muss? Wozu beauftragt man sonst einen Architekten? Da könnte ich die Planung ja gleich selbst übernehmen. @ Uwe Tilgner Kann sich die Architektin u.U. damit herausreden, dass es keine Sanierung, sondern nur eine Renovierung war und nur der ursprüngliche Bauzustand erhalten werden sollte? D.h. dass die Dachentwässerung nicht neu hergestellt wurde, sondern nur vorhandene alte Rinnen und Rohre durch neue ersetzt wurden. Sonst hätten nämlich das Gefälle der vorhandenen Regenrinnen umgedreht und neue Fallrohre am Haus angebracht werden müssen. Danke! -
Abnahme verweigern: Verwalter haftet für mangelhafte Sanierung
und was macht der Verwalter?
Sie müssen mehrheitlich den Verwalter auffordern, die Abnahme zu verweigern. Dann muss geprüft werden, ob Architekt oder ausführende Firma der Hinweispflicht nachgekommen ist. Ordentliche deutsche Handwerksfirmen hätten das gemacht. Wenn es die Hinweise gegeben hat, müsste der Verwalter das den Eigentümern zur Abstimmung vorgelegt haben. Wer für den Murks verantwortlich ist wird die Angelegenheit in die Verjährung treiben. Zumindest werden Sie nun feststellen, ob Sie einen Verwalter oder einen Zerwalter haben. Gruß -
Interessenkonflikt: Architektin als Verwalter-Angestellte
Das ist ein weiteres Problem
Die Architektin ist beim Verwalter angestellt. Deshalb haben wir u.a. diesen Verwalter gewählt, weil wir dachten, es wäre besser, wenn alles bei der Sanierung in einer Hand ist. Im Nachhinein wäre es wohl besser gewesen, einen unabhängigen Architekten zu beauftragen. -
Beweissicherung: Verantwortliche für Sanierungsmängel belangen
alle in den Sack und draufschlagen, trifft immer den Richtigen
Da haben Sie doch die Verantwortlichen in einem Haus. Wenn Sie jetzt noch die Ausschreibung und die Angebote prüfen decken Sie Unfähigkeit, Ausschreibungsbetrug und Schwarzarbeit auf, eventuell sogar Abrechnungsbetrug. Der Bauleiter wurde sicher auch noch von diesem Kompetenzcenter gestellt. Sie sollten mit den anderen Eigentümern über ein Beweissicherungsverfahren nachdenken. Auf jeden Fall sind Sie eine unseelige Allianz eingegangen. Gruß -
Planungsfehler: Dachentwässerung nach Sanierung nicht angepasst
Wenn
Wenn nur alle Rinnen und Fallrohre hätten erneuert werden sollen, dann hätte man dazu keinen Planer beauftragen müssen. Das hätte wohl auch ein Klempner allein geschafft - einfach die gleichen Rohre und Rinnen in "neu" einbauen.Wenn aber ein Planer beauftragt wurde, dann hätte dieser die Aufgabe gehabt, zu prüfen, ob die Rinnen und Rohre auch dem heutigen Bemessungsregen stand halten und es wäre seine Aufgabe gewesen die WEGAbk. über die Notwendigkeit der Anpassung an die aktuellen Regeln der Technik aufzuklären. Dann hätte die WEG als Eigentümerin und Auftraggeberin die Möglichkeit gehabt, zu entscheiden, ob sie die neuen Regeln einhalten will oder sie absichtlich ignorieren will und das Risiko tatsächlich tragen will - aber alte Fehler beizubehalten ohne die Chance auf Besserung - das zu entscheiden ist NICHT Sache des Planers, also liegt wohl ein Planungsfehler vor (kein Anspruch auf Präjudiz).
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Dachentwässerung Dachterrasse: Probleme nach Sanierung
💡 Kernaussagen: Nach einer Dachsanierung traten Probleme mit der Dachentwässerung einer Dachterrasse auf. Die Diskussion dreht sich um die Einhaltung von DINAbk.-Normen, Verantwortlichkeiten von Architekten und Verwaltern sowie mögliche rechtliche Schritte. Ein zentraler Punkt ist, dass bei allseits umwehrten Dachflächen, wie Dachterrassen, mindestens zwei Abläufe vorgeschrieben sind. Die WEGAbk. muss nun klären, wer für die mangelhafte Ausführung verantwortlich ist und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag WEG-Beschluss: Einspruch gegen Sanierungsausführung verpasst, ist es entscheidend, frühzeitig Einspruch gegen die Ausführung einer Sanierung zu erheben, da spätere Beschwerden möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Dachentwässerung: DIN-Normen für Dachterrassen-Abläufe verweist auf die DIN 1986 und DIN EN 12056, die klare Vorgaben für die Entwässerung von Dachflächen machen. Diese Normen fordern mindestens zwei Abläufe und eine direkte Entwässerung der Dachflächen.
🔴 Kritisch/Risiko: Ein Interessenkonflikt kann entstehen, wenn die Architektin beim Verwalter angestellt ist, wie im Beitrag Interessenkonflikt: Architektin als Verwalter-Angestellte beschrieben. Dies kann die Objektivität der Planung und Bauleitung beeinträchtigen.
👉 Handlungsempfehlung: Die WEG sollte ein Beweissicherungsverfahren in Erwägung ziehen, um die Verantwortlichkeiten für die Sanierungsmängel zu klären, wie im Beitrag Beweissicherung: Verantwortliche für Sanierungsmängel belangen empfohlen. Zudem sollte der Verwalter aufgefordert werden, die Abnahme zu verweigern (Abnahme verweigern: Verwalter haftet für mangelhafte Sanierung), bis die Mängel behoben sind.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Dachentwässerung, Dachterrasse". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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