bei einer Asbestdachsanierung gibt es doch "strenge" Vorgaben.
- Darf man die TRGS 519 der Situation anpassen?
- MUSS ich unbeschichtete Asbestzementschindel bewässern oder gibt es auch Ausnahmen (Rutschgefahr)? Es steht zwar drin, kenne aber einige Sanierungen/ Sanierer, welche die Platten nahezu bruchfrei vom Dach abheben.
- Kann ich eine abgehobene Schindel auch vom First zur Dachrinne rutschen lassen
- Fällt dieses "Rutschen" auch schon unter 15.2?
- Kann ich jede Schindel als schwer lösbar einstufen & sie mit der z.B. Schaufel aushebeln? Wäre in jedem Fall schonender für Rücken und Knie. Theoretisch wäre hier auch ein übermäßiger Bruch entschuldbar, da ja alle Schindeln schwer lösbar waren.
- Gelten Platten als Feucht, wenn sie total vermoost sind und das Moos noch feucht ist?
- Ich habe bisher noch keine Sanierer gesehen, die das Dach (Lattung etc.) hinterher feucht abwischen oder gar absaugen, wie in der TRGS 519 beschrieben.
Danke für die Meinungen.