Asbestdachsanierung nach TRGS 519: Bewässerung, Ausnahmen & korrekte Ausführung?
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Asbestdachsanierung nach TRGS 519: Bewässerung, Ausnahmen & korrekte Ausführung?

Hallo Fachleute,

bei einer Asbestdachsanierung gibt es doch "strenge" Vorgaben.

  • Darf man die TRGS 519 der Situation anpassen?
  • MUSS ich unbeschichtete Asbestzementschindel bewässern oder gibt es auch Ausnahmen (Rutschgefahr)? Es steht zwar drin, kenne aber einige Sanierungen/ Sanierer, welche die Platten nahezu bruchfrei vom Dach abheben.
  • Kann ich eine abgehobene Schindel auch vom First zur Dachrinne rutschen lassen

oder muss ich die Schindel nach dem Abheben beim Dachfirst in das Bigbag z.B. auf dem Gerüst tragen? Da wäre ich ja ewig beschäftigt. Ich kann ja das Bigbag nicht auf die Dachschräge am Dachfirst stellen Wenn ich ein Dach begehe und dadurch Fasern freisetze, dann kann doch eine rutschende Schindel über tiefer liegende Schindeln nicht das Problem sein, wenn sie abgefangen wird (Dachrinne) oder der Kollege sie abfängt zum Einschlichten in die Bigbags?

  • Fällt dieses "Rutschen" auch schon unter 15.2?

Ich darf gewisse Teile laut Regel auch raushebeln. Liegt das in meinem Ermessen?

  • Kann ich jede Schindel als schwer lösbar einstufen & sie mit der z.B. Schaufel aushebeln? Wäre in jedem Fall schonender für Rücken und Knie. Theoretisch wäre hier auch ein übermäßiger Bruch entschuldbar, da ja alle Schindeln schwer lösbar waren.

Versteht meine Fragen bitte nicht falsch. Die Regeln sind in meinen Augen sehr dehnbar und dadurch die Faserfreisetzung in nahezu jeglicher Höhe (ohne Messung) zu entschuldigen. Wenn ich die Platten feucht halte, dann kann ich auch die Platten brechen und einen Scherbenhaufen vom Dach holen, wenn sie anders nicht vom Dach gingen. Wer kontrolliert das? Habe ich heute keine Lust, dann mache ich es mir bisschen bequemer. Solange ich weiß, wie sich meine Ausführungen mit den Regeln decken lassen, habe ich doch gewissen Spielraum in der Ausführung

  • Gelten Platten als Feucht, wenn sie total vermoost sind und das Moos noch feucht ist?
  • Ich habe bisher noch keine Sanierer gesehen, die das Dach (Lattung etc.) hinterher feucht abwischen oder gar absaugen, wie in der TRGS 519 beschrieben.

Ich habe bisher auch keine Sanierungsfirma gesehen, die die Regeln so versteht und so nimmt, wie sie gedruckt sind. Nur Zufall? So Zufall wie der Umgang mit den Gefahrenstoffen auf der Deponie? Alles ein bisschen übertrieben, oder?

Danke für die Meinungen.

  • Name:
  • Thomas
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Asbestfasern sind krebserzeugend. Schützen Sie sich unbedingt vor der Inhalation von Asbestfasern.

    🔴 Kritisch: Die Sanierung von Asbestdächern darf nur von Fachfirmen mit Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 durchgeführt werden.

    🔴 Kritisch: Asbesthaltige Abfälle müssen gemäß den geltenden Vorschriften entsorgt werden.

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    🔴 Gefahr: Bei der Sanierung von Asbestdächern besteht eine erhebliche Gesundheitsgefahr durch freigesetzte Asbestfasern. Die Einhaltung der TRGS 519 ist zwingend erforderlich.

    Die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) beschreibt Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien. Eine Anpassung der TRGS 519 an die Situation ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Regeln sind einzuhalten, um die Sicherheit der Arbeiter und der Umgebung zu gewährleisten.

    Die Bewässerung von unbeschichteten Asbestzementschindeln ist in der Regel vorgeschrieben, um die Faserfreisetzung zu minimieren. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen und nach Gefährdungsbeurteilung durch eine sachkundige Person möglich. Die Rutschgefahr durch die Bewässerung muss berücksichtigt und durch geeignete Maßnahmen (z.B. rutschfeste Schuhe, Sicherungsseile) minimiert werden.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Handhabung von Asbestzementplatten kann zu Faserfreisetzung führen. Beschädigte Platten sind besonders gefährlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie für die Asbestdachsanierung unbedingt eine Sanierungsfirma mit Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 hinzu. Lassen Sie sich die Einhaltung der Vorschriften schriftlich bestätigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    TRGS 519
    Technische Regeln für Gefahrstoffe 519. Sie regelt den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, um die Exposition gegenüber Asbestfasern zu minimieren.
    Verwandte Begriffe: Gefahrstoffverordnung, Asbestrichtlinie, Gefährdungsbeurteilung
    Asbestzement
    Ein Verbundwerkstoff aus Zement und Asbestfasern. Wurde häufig für Dachplatten, Fassadenverkleidungen und Rohre verwendet. Aufgrund der Gesundheitsgefahren durch Asbestfasern ist die Verwendung heute verboten.
    Verwandte Begriffe: Faserzement, Asbestfasern, Dachplatten
    Asbestfasern
    Feine, lungengängige Fasern, die beim Bearbeiten oder Beschädigen von asbesthaltigen Materialien freigesetzt werden können. Das Einatmen von Asbestfasern kann zu schweren Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom führen.
    Verwandte Begriffe: Lungengängigkeit, Karzinogenität, Faserstaub
    Sachkundenachweis
    Ein Zertifikat, das die erforderliche Qualifikation für den Umgang mit Asbest bescheinigt. Er wird durch die Teilnahme an einem speziellen Lehrgang erworben und muss regelmäßig aktualisiert werden.
    Verwandte Begriffe: TRGS 519, Asbestsanierung, Fachkunde
    Gefährdungsbeurteilung
    Eine systematische Analyse der Arbeitsbedingungen, um mögliche Gefahren zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes.
    Verwandte Begriffe: Risikobeurteilung, Arbeitsschutz, Gefahrenanalyse
    Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    Ausrüstung, die von Arbeitnehmern getragen werden muss, um sich vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Bei Asbestarbeiten gehören dazu Atemschutzgerät, Schutzanzug, Handschuhe und Schutzschuhe.
    Verwandte Begriffe: Atemschutz, Schutzanzug, Arbeitsschutz
    Bigbag
    Ein großer, flexibler Sack aus Kunststoffgewebe, der für den Transport und die Lagerung von Schüttgütern verwendet wird. Bei Asbestarbeiten werden spezielle Bigbags für die staubdichte Verpackung von asbesthaltigen Abfällen eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Abfallsack, Gefahrgutverpackung, Entsorgung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Dürfen die Regeln der TRGS 519 bei einer Asbestdachsanierung angepasst werden?
      Antwort: Nein, die Regeln der TRGS 519 dürfen grundsätzlich nicht an die Situation angepasst werden. Sie sind bindend und müssen eingehalten werden, um die Gesundheit der Arbeiter und der Umgebung zu schützen. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen und nach einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung durch eine sachkundige Person möglich.
    2. Frage: Muss Asbestzement bei der Sanierung immer bewässert werden?
      Antwort: Ja, unbeschichteter Asbestzement muss in der Regel bei der Sanierung bewässert werden, um die Freisetzung von Asbestfasern zu minimieren. Dies gilt insbesondere beim Abnehmen der Platten oder bei anderen Tätigkeiten, bei denen Staub entstehen kann. Die Bewässerung reduziert die Gefahr der Faserfreisetzung erheblich.
    3. Frage: Was ist bei der Entsorgung von Asbestabfällen zu beachten?
      Antwort: Asbesthaltige Abfälle müssen in speziellen Bigbags verpackt und als gefährlicher Abfall deklariert werden. Die Entsorgung darf nur auf dafür zugelassenen Deponien erfolgen. Es ist wichtig, die Abfälle staubdicht zu verpacken, um eine Faserfreisetzung während des Transports zu verhindern.
    4. Frage: Welche persönlichen Schutzausrüstung ist bei der Asbestdachsanierung erforderlich?
      Antwort: Bei der Asbestdachsanierung ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) unerlässlich. Dazu gehören mindestens ein Atemschutzgerät mit Partikelfilter P3, ein Schutzanzug, Schutzhandschuhe und Schutzschuhe. Die PSA muss vor Beginn der Arbeiten angelegt und nach Beendigung der Arbeiten fachgerecht entsorgt werden.
    5. Frage: Was ist eine Gefährdungsbeurteilung bei Asbestarbeiten?
      Antwort: Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Untersuchung der Arbeitsbedingungen, um mögliche Gefahren durch Asbest zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Sie muss vor Beginn der Arbeiten von einer sachkundigen Person durchgeführt werden und alle relevanten Aspekte der Sanierung berücksichtigen.
    6. Frage: Was bedeutet Sachkundenachweis gemäß TRGS 519?
      Antwort: Ein Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 bescheinigt, dass eine Person über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um Asbestarbeiten sicher und fachgerecht durchzuführen. Der Sachkundenachweis wird durch die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang erworben und muss regelmäßig aufgefrischt werden.
    7. Frage: Wie erkenne ich Asbestzementplatten?
      Antwort: Asbestzementplatten sind oft grau und haben eine typische, leicht wellige Struktur. Sie können auch eine glatte Oberfläche haben. Eine sichere Identifizierung ist jedoch nur durch eine Materialanalyse im Labor möglich. Bei Verdacht auf Asbest sollte immer ein Fachmann hinzugezogen werden.
    8. Frage: Was tun, wenn bei der Sanierung Asbestfasern freigesetzt werden?
      Antwort: Wenn bei der Sanierung Asbestfasern freigesetzt werden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt werden. Der Bereich muss abgesperrt und belüftet werden. Eine Fachfirma muss hinzugezogen werden, um die Kontamination zu beseitigen und die Arbeiten sicher fortzusetzen.

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