unser Wohngebäude BJ 47 wurde letzte Woche durch einen Hagelsturm schwer beschädigt.
Nun stellt sich uns die Frage nach den erforderlichen Maßnahmen und Regelungen im Bezug auf die EnEVAbk..
Dach: Das Dach wurde 1977 das letzte mal neu eingedeckt und ist vollkommen ungedämmt (auch keine Unterspannbahn vorhanden) Unter den Dachschrägen befinden sich Wohnräume. Auf Grund der Beschädigung muss es nun mindestens halbseitig neu eingedeckt werden. Wir stellen uns nun hierbei die Frage ob dies im Bezug auf die EnEV überhaupt möglich ist den ungedämmten Ursprungszustand wiederherzustellen oder ob eine Dämmung zwangsläufig erforderlich ist? (Nachrüstpflich hat nicht bestanden und die oberste Geschossdecke ist auch ungedämmt) Die verwendeten Tonziegel von Typ Winnenden Z4n sind nicht mehr erhältlich, aber es gibt wohl einen kompatiblen Ziegel Typ Universo 14.
Selbige Problemstellung gilt auch für den Wintergarten der Ende der 80er Jahre gebaut wurde und bei welchen flächenmäßig auch mehr als 10 % der Scheiben zertrümmert wurden (U-Wert laut Wintergartenbauer ca. 3.0). Der Wintergarten ist direkt an das Wohngebäude angebaut und wird nur durch ein großes Fenster und eine Glastüre abgetrennt.
