ich habe eine Frage, zu der mich eure Einschätzung interessiert.
Wir haben in unserem Haus vor 4 Jahren renoviert. Sämtliche Räume wurden von einem Fliesenleger neu gefliest. Kurze Zeit später war festzustellen, dass die Bodenfliesen an zahlreichen Stellen hohl klangen. Kurz darauf begannen bestimmten Stellen des Bodenbelags zu knacken, wenn man darüber lief. Dann begannen sich Fugen zu lösen und ganze Fliesen waren lose.
Wir hatten den Fliesenleger erneut zu uns bestellt und ihm die zahlreichen Stellen hohler Fliesen und eine Stelle mit losen Fliesen gezeigt. Die Stelle mit losen Fliesen hat er ausgebessert. Die restlichen hohlen Stellen beließ er so mit dem Hinweis, dass sich die Fliesen vermutlich gar nicht lösen würden.
Fakt ist: Sie lösen sich doch.
Wir liegen nach 4 Jahren noch in der gesetzlichen Gewährleistung, wenn ich das richtig verstehe. Der Sachmangel dürfte auch gegeben sein.
Die Frage ist nun: ist die einmalige Nacherfüllung, die der Handwerker durchführen darf, nun schon im Rahmen seiner Fliesenverlegung an dieser einen Stelle gegeben, die er neu verlegt hat? Oder ist es so, dass er jede einzelne Stelle seiner Verlegung einmal neu verlegen darf?
Falls nämlich die Nacherfüllung bereits geschehen ist, hätte ich ja nun bei Korrektur durch einen anderen Handwerker das Recht, die Kosten (vermutlich ca. 10 T€) von dem Fliesenleger zu verlangen. Lässt sich sowas regelmäßig durchsetzen?
Wie würdet ihr vorgehen? Direkt Anwalt einschalten? Erst mal mit dem Fliesenleger reden? - Zugegebenermaßen (kann man wohl auch verstehen) will ich nicht, dass dieser Fliesenleger nochmal bei uns Fliesen verlegt. Der Ärger ist nun wirklich schon groß genug.
Danke für eine Einschätzung!
Viele Grüße