ich Zweifel eine ordnungsgemäße Handwerkerleistung bei der Sanierung der oberen Geschossdecke an. Ich hoffe hier kann der ein oder andere Sachkundige meine Zweifel erhärten oder ausräumen.
In 2009 hat ein Holzbau-Fachbetrieb (Meisterbetrieb, bauen unter anderem auch Häuser in Holzständerbauweise) den Auftrag erhalten die oberste Geschossdecke eines Bungalows (unter Alters- und Ermüdungserscheinungen (Alterserscheinungen, Ermüdungserscheinungen) leidende Spanplatten) inkl. Dämmung der Geschossdecke zu sanieren. Soweit ganz allgemein der Auftrag.
Angeboten und ausgeführt wurde folgendes:
Entfernen der alten Spanplatten, ausblasen der dann offenen Gefache mit Zellulose und aufbringen von neuen Platten (22 mm OSBAbk.). Die bisher schon vorhandenen 6 cm Glaswolle wurden drin gelassen, die Zellulose offen auf die Glaswolle geblasen. Zur Verfügung standen insgesamt 20 cm, davon sind jetzt 6 cm Glaswolle und 12 cm-14 cm Isofloc.
Der gesamte Deckenaufbau von unten nach oben:
- 9,5 mm Rigips
- 13 mm Spanplatte V100
- 60 mm Glaswolle
- 120 mm-140 mm Zellulose
- 22 mm OSB-Platte
Bisher war unter der Glaswolle noch keine Dampfsperre/Dampfbremse. Ich vermute, dass deswegen die oberen Spanplatten so durchgebogen waren. Im Winter haben sie sich vollgesaugt und im Sommer unter großer Hitze gelitten.
Hätte nicht im Rahmen der Sanierung und einer Änderung des Aufbaus eine Dampfbremse eingebracht werden oder aber der Aufbau nach oben zur kalten Seite hin konsequent diffusionsoffen ausgeführt werden müssen? Nach Glaser bestehen zurzeit 132 Tage Rücktrocknungszeit, nach DINAbk. zulässig sind doch nur max. 90 Tage oder? Laut dem Zellulose-Hersteller (große nordhessische Firma) kann man auch nach Jenisch rechnen, dann würde es angeblich passen, das kann ich aber nicht prüfen und wenn ich die DIN richtig lese und interpretiere, dann gilt das Berechnungsverfahren nach Jenisch nur für spezielle Bereiche und nicht beliebig. Mir scheint, also wollte der Zellulose-Hersteller den Aufbau schön rechnen um ihrem Partner nicht in den Rücken zu fallen!? Ich habe den Aufbau auch mal mit WUFI vom Fraunhofer Institut berechnet, dann ergibt die Geschichte, dass die Konstruktion durch einen höheren Feuchtigkeitseintrag als Rücktrocknungsfähigkeit innerhalb von nur zwei Jahren regelrecht absäuft.
Weiterhin habe ich zu bemängeln, dass die OSB-Platten zu zwei Raumseiten zwar recht dich an vorhandene Balken herangearbeitet wurden, zu zwei Seiten jedoch seitlich zwischen unterer Spanplatte und oberer OSB-Platte vollständig offen sind. Dort weht der Wind durch die Belüftungsschlitze des Kaltdaches in die Dämmung und verteilt diese fröhlich auf dem Dachboden. Außerdem weht die Zellulose auch seitlich durch die Belüftungsschlitze nach außen, wo sich an den Rändern der Dachüberstandverkleidung bzw. am Belüftungsschlitz schon graue Ränder gebildet haben. Bei offenem Fenster weht das Zeug auch in die Wohnung.
Ich hoffe ich habe alles ausführlich genug geschildert und hoffe auf zahlreiche Kommentare. Ich möchte mich gütlich mit dem Handwerksbetrieb einigen und suche einfach Argumente, die für oder gegen eine Korrektur der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung sprechen.
Welche Möglichkeiten der Nachbesserung kämen denn Eurer Meinung nach in Betracht. Die fehlende Dampfbremse lässt sich ja nur einbringen, wenn alles zurückgebaut werden würde. Eine Dampfbremstapete nachträglich in die frisch renovierte Wohnung einzubringen, ist für mich jedenfalls keine Alternative (diese Lösung hat mir der Berater des Zellulose-Herstellers nämlich empfohlen). Welcher Aufbau wäre möglich anstatt der OSB-Platten? Wichtig wäre mir, das ein späterer Ausbau des Dachgeschosses einmal möglich wäre.
Der Vertrag ist damals nach VOBAbk. geschlossen worden. Auf meine erste Anfrage hat mir der ausführende Handwerksbetrieb geantwortet, dass eine Ausführung mit Dampfbremse damals vom Auftraggeber aus Kostengründen nicht gewünscht war. Dies kann er jedoch nicht schriftlich beweisen und ist auch haltlos, da der Auftrag zur Dachgeschossdeckensanierung an den teuersten der drei Anbieter ging (fast doppelt so teuer wie Mitbewerber).
Wegen den beiden offenen Seiten meinte der Handwerker, dass bei einer Einblasdämmung und zugigen Luftverhältnissen im Dachboden das Herumwirbeln der Flocken nornal sei und erfahrungsgemäß nach einiger Zeit aufhört. Ggf. könnte man die Randbereiche mit Wasser besprühen, dann verfestigt sich die Zellulose.
Meine Meinung hierzu ist folgende, vielleicht kann die ja noch jemand bestätigen, wenn hier noch mitgelesen wird:
1. Der Handwerker ist doch verpflichtet ein Werk nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Dazu gehört der errichten nach gültigen DIN-Normen, die als anerkannt gelten dürfen oder zwischenzeitig neueren Erkenntnissen. Eine Ausführung, bei der nach größter Wahrscheinlichkeit Tauwasser innerhalb der Dämmung entsteht und die Diffusionsfähigkeit nach außen zur kalten Seite abnimmt, entspricht meiner Meinung nach nicht den Regeln der Technik (auch nicht in 2009). Außerdem müsste der Handwerker, wenn der Auftraggeber ausdrücklich eine bestimmte abweichende Ausführungsform wünscht über die dabei entstehenden Risiken aufklären und sich schriftlich die anderslautende Weisung bestätigen lassen. Erst dann kommt der Handwerker aus der Haftung. Sehe ich das so richtig?
2. Die Winddichtigkeit einer solchen Konstruktion in einem belüftetetn Kaltdach lässt sich meiner Meinung nach nicht durch die Verfestigung mit Wasser herstellen. Diese Form ist vom Zellulose-Hersteller zwar vorgesehen, aber doch nur in unbelüfteten Warmdächern!? Sehe ich das auch richtig?
Beste Grüße und ein dickes Dankeschön an alle!
Dominik aus Hessen



