Undichte Haustür im Altbau: Rechte, Nachbesserung & was tun bei Zugluft?
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Undichte Haustür im Altbau: Rechte, Nachbesserung & was tun bei Zugluft?

Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hoffe auf Ihre Hilfe. Es betrifft folgenden Sachverhalt:
Wir bewohnen ein Haus, Baujahr 1945, und haben uns am 30.6.09 eine neue Haustüre einbauen lassen.
Modell Aluminium-Haustüre in Maßanfertigung Schüco-Profil, PZ Sicherheitsrosette, Zylinder mit Not- und Gefahrenfunktion m. Schlüsseln, schweres 3-fach Schwenkriegelschloss, schwere 3D Bänder, Aluminiumfüllung mit E-Öffner inkl. Demontage der alten Holzhaustüre und Neumontage der neuen Türe.
Vor und beim Verkauf war der Verkäufer sehr nett, nach Abschluss des Einbau's leider nicht mehr. Wir haben die Haustüre von einer kleineren Firma in unserem Wohnort, Herstellerfirma sitzt ca. 50 km entfernt.
Als es kälter wurde, haben wir zum ersten Mal festgestellt, dass bei der Haustüre etwas nicht passen kann, da besonders im mittleren Bereich (beim Schloss und auf der anderen Seite) ein Luftzug zu spüren war / ist. Wir haben gleich den Verkäufer informiert, das war ca. Oktober / Nov. 09. Es hieß er kommt vorbei. Nach mehrmaligen Anrufen kam er dann am 4.12.09 und erklärte uns, dass das ganz normal ist und dass das bei jeder Haustüre so ist, Zitat "egal ob Ihre Haustüre 2000 € od. 6000 € kostet, dicht ist dabei keine". Das hatte er allerdings beim Verkaufsgespräche nicht gesagt. Wir sollten die Haustüre immer 3-fach verriegeln, dann wäre es zumindest etwas besser. Es wurde noch vereinbart, dass im Jan. 210 ein neues Schanier eingebaut wird, da dieses beschädigt war. Als es im Dezember richtig kalt wurde (-10 Grad) hatten wir dann auch Eisbildung im Innenbereich.
Das neue Schanier wurde Anfang Jan. 210 eingebaut, dadurch hat sich allerdings nicht verändert. Man spürt nach wie vor einen deutlichen Luftzug im Bereich des Schlosses und gegenüber. Oben und unten sind Türrahmen und Türe bündig, dort ist es nicht so schlimm, aber in der Mitte (beim Schloss) geht die Tür etwas nach innen. (Ich hoffe ich kann das so gut genug beschreiben, dass Ihr mich versteht) Dies ist auch so, wenn die Tür 3-fach verschlossen ist.
Meine Fragen sind nun:
Stimmt es wirklich, was der Verkäufer sagt, dass das bei allen Türen so ist? Denn dann hätten wir ja die alte Holzhaustüre drin lassen können, da war's auch nicht schlimmer.
Zweiter Punkt ist, wie können wir vorgehen? Der Verkäufer sagt quasi, dass er keinen Mangel sieht, weil er das für normal hält und die Herstellerfirma (ca. 50 km von unserem Wohnort entfernt), hält sich auch aus der Angelegenheit raus, weil Sie sagen, Sie sind der Hersteller und wir haben den Vertrag mit der Verkäufer geschlossen.
Ich möchte ungern einen Anwalt einschalten, weil das ja auch wieder zusätzlich kostet, aber es kann doch nicht sein, dass die neue Haustüre schlechte dichtet, als ein 40 Jahre altes Holzmodell, oder?
Ich wäre für Antworten und Hilfen sehr dankbar.
  • Name:
  • Christina B.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Abdichtung kann zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihrer neuen Haustür in Ihrem Altbau haben. Da die Nachbesserung erfolglos war, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

    • Recht auf Nachbesserung: Sie haben grundsätzlich das Recht auf eine mangelfreie Leistung. Da die Nachbesserung nicht erfolgreich war, können Sie weitere Schritte einleiten.
    • Minderung oder Rücktritt: Wenn die Nachbesserung fehlschlägt, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    • Schadensersatz: Eventuell können Sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen, beispielsweise für entstandene Heizkosten durch die Zugluft.

    🔴 Gefahr: Zugluft kann nicht nur unangenehm sein, sondern auch zu erhöhten Heizkosten und im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Problemen führen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:

    • Dichtigkeit der Tür: Überprüfen Sie, ob die Tür richtig schließt und die Dichtungen intakt sind.
    • Anschluss an den Baukörper: Kontrollieren Sie, ob der Türrahmen fachgerecht eingebaut und abgedichtet wurde.
    • Kältebrücken: Untersuchen Sie, ob es Kältebrücken im Bereich der Tür gibt, die zu Kondenswasserbildung und Schimmel führen können.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich rate Ihnen dringend, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Dokumentieren Sie alle Mängel und die bisherigen Kommunikationen mit der Firma.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an einer Ware oder Leistung einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Verwandte Begriffe: Garantie, Sachmangel, Nacherfüllung.
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers, bei Mängeln an einer Ware oder Leistung vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Die Nacherfüllung ist der erste Schritt bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung.
    Minderung
    Die Minderung ist das Recht des Käufers, bei Mängeln an einer Ware oder Leistung den Kaufpreis herabzusetzen. Die Minderung kommt in Betracht, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist. Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Gewährleistung, Rücktritt.
    Rücktritt
    Der Rücktritt ist das Recht des Käufers, bei Mängeln an einer Ware oder Leistung den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der Rücktritt kommt in Betracht, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist und der Mangel erheblich ist. Verwandte Begriffe: Vertragsrücktritt, Gewährleistung, Minderung.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist der Anspruch einer Partei, den Schaden ersetzt zu bekommen, der ihr durch eine Pflichtverletzung einer anderen Partei entstanden ist. Im Zusammenhang mit Mängeln an einer Ware oder Leistung kann Schadensersatz beispielsweise für Folgeschäden geltend gemacht werden. Verwandte Begriffe: Mangelfolgeschaden, Gewährleistung, Pflichtverletzung.
    Zugluft
    Zugluft bezeichnet eine unerwünschte Luftbewegung in Innenräumen, die durch undichte Stellen an Fenstern, Türen oder Wänden entsteht. Zugluft kann zu Unbehagen, erhöhten Heizkosten und gesundheitlichen Problemen führen. Verwandte Begriffe: Undichtigkeit, Dichtung, Wärmeverlust.
    Kältebrücke
    Eine Kältebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, der eine höhere Wärmeleitfähigkeit aufweist als die umliegenden Bauteile. An Kältebrücken kann es zu erhöhten Wärmeverlusten und Kondenswasserbildung kommen, was Schimmelbildung begünstigen kann. Verwandte Begriffe: Wärmebrücke, Wärmedämmung, Kondensation.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich bei einer mangelhaften Haustür?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, also die Beseitigung des Mangels. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Zudem können Sie Schadensersatz fordern, wenn Ihnen durch den Mangel ein Schaden entstanden ist.
    2. Wie lange habe ich Zeit, Mängel an der Haustür zu reklamieren?
      Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab dem Einbau der Haustür. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel reklamieren. Es ist wichtig, die Mängel schriftlich zu dokumentieren und dem Verkäufer mitzuteilen.
    3. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    4. Was kann ich tun, wenn die Firma die Nachbesserung verweigert?
      Wenn die Firma die Nachbesserung verweigert, sollten Sie dies schriftlich dokumentieren und einen Anwalt für Baurecht konsultieren. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
    5. Wie kann ich Zugluft an der Haustür selbst beheben?
      Sie können zunächst versuchen, die Tür selbst abzudichten, beispielsweise mit Dichtungsbändern oder Silikon. Achten Sie darauf, dass die Dichtungen richtig sitzen und keine Lücken vorhanden sind. Wenn die Zugluft weiterhin besteht, sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen.
    6. Welche Rolle spielt das Baujahr des Hauses bei der Beurteilung von Mängeln?
      Bei Altbauten sind gewisse Abweichungen von modernen Standards üblich. Allerdings muss auch eine neue Haustür in einem Altbau fachgerecht eingebaut sein und die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Mängel, die über das übliche Maß hinausgehen, müssen behoben werden.
    7. Was bedeutet "Stand der Technik" im Zusammenhang mit dem Einbau einer Haustür?
      Der "Stand der Technik" bezieht sich auf die anerkannten Regeln und Standards, die zum Zeitpunkt des Einbaus gelten. Eine fachgerechte Ausführung muss dem Stand der Technik entsprechen. Bei Mängeln kann ein Gutachter prüfen, ob der Einbau dem Stand der Technik entsprach.
    8. Welche Kosten kann ich bei einer mangelhaften Haustür geltend machen?
      Sie können die Kosten für die Mängelbeseitigung, eventuelle Folgeschäden (z.B. erhöhte Heizkosten durch Zugluft) und gegebenenfalls auch Anwaltskosten geltend machen. Es ist wichtig, alle Kosten zu dokumentieren und dem Verkäufer mitzuteilen.

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