Holzterrasse beschädigt durch Terrassenüberdachung: Wer haftet für Kratzer & Löcher?
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Holzterrasse beschädigt durch Terrassenüberdachung: Wer haftet für Kratzer & Löcher?

Hallo!
Wir haben unsere Holzterrasse von einem Schreiner (mit entsprechender Vorerfahrung) mit einem Glasdach mit Holzkonstruktion überdachen lassen. Dabei haben die Handwerker einige tiefe Löcher und kräftige Kratzer in unsere Terrasse gemacht haben. Die Terrasse wurde vor einem Jahr von unserem Gartenbauer gebaut und besteht aus Cumaru (FSC), einem extrem harten und ziemlich teuren Tropenholz  -  deutlich besser und auch teurer als Bangkirai. (Ich weiß, dass es schlauer gewesen wäre, andersrum zu bauen, aber wir kamen halt erst nach dem Terrassenbau auf die Idee mit der Überdachung.) Wir haben den Schreiner auf die Löcher hingewiesen und er hat die tiefsten abgeschliffen  -  jetzt haben wir leichte Kuhlen in der Terrasse und die Löcher sind etwas flacher. Finde ich auch nicht toll ...
Meine Frage ist: Wie geht man in so einem Fall vor? Was kann man den in diesem Fall vom Handwerker verlangen? Hat der Handwerker irgendeine Art von Haftung/Verantwortung? Wir wohnen in NRW ... Außerdem würde mich noch interessieren, was man denn überhaupt gegen die Löcher/Kratzer machen kann, aber das sollte ich wohl noch im entsprechenden Forum fragen ...
Schwierig finde ich es auch deswegen, weil wir mit der Bauausführung und -Abwicklung der Überdachung ganz zufrieden waren  -  das einzige Problem sind wirklich nur die Löcher/Kratzer, die beim Bau in die Terrasse kamen.
Im Voraus schon vielen Dank!
  • Name:
  • Renate
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Ihre Holzterrasse beim Bau einer Terrassenüberdachung beschädigt wurde. Das ist ärgerlich, aber es gibt Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können.

    Zunächst ist wichtig zu klären, wer für den Schaden verantwortlich ist. Grundsätzlich haftet der Handwerker (in diesem Fall der Schreiner), der die Beschädigung verursacht hat. Dies ergibt sich aus dem Werkvertrag, den Sie mit dem Schreiner geschlossen haben.

    Wichtig: Dokumentieren Sie die Schäden (Kratzer, Löcher) detailliert mit Fotos und Videos. Dies dient als Beweismittel.

    Ich empfehle Ihnen, den Schreiner schriftlich (am besten per Einschreiben) auf die Schäden hinzuweisen und ihn zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist (z.B. 2-3 Wochen).

    Sollte der Schreiner die Mängelbeseitigung ablehnen oder die Frist verstreichen lassen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

    • Selbstvornahme: Sie können die Schäden selbst oder durch einen anderen Handwerker beseitigen lassen und die Kosten dem ursprünglichen Schreiner in Rechnung stellen.
    • Minderung: Sie können den Werklohn mindern, d.h. einen Teil des vereinbarten Preises einbehalten.
    • Schadensersatz: Sie können Schadensersatz für die entstandenen Schäden verlangen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich rate Ihnen, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Beweislage zu beurteilen und die besten Schritte einzuleiten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Werkvertrag einen konkreten Erfolg. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauabnahme, Mängelhaftung.
    Mängelbeseitigung
    Die Mängelbeseitigung ist die Pflicht des Unternehmers, einen Mangel an seinem Werk zu beheben. Der Auftraggeber hat das Recht, die Mängelbeseitigung zu verlangen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Selbstvornahme.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die Leistung, die ein Schädiger dem Geschädigten zum Ausgleich des entstandenen Schadens erbringen muss. Der Schadensersatz soll den Geschädigten so stellen, als ob das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Verwandte Begriffe: Minderung, Gewährleistung, Haftung.
    Selbstvornahme
    Die Selbstvornahme ist das Recht des Auftraggebers, einen Mangel an dem Werk selbst oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist vornimmt. Die Kosten der Selbstvornahme kann der Auftraggeber vom Unternehmer ersetzt verlangen. Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Unternehmers für Mängel an seinem Werk. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Schadensersatz, Garantie.
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht annimmt. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Mängelbeseitigung, Abnahmeverweigerung.
    Haftung
    Die Haftung ist die rechtliche Verantwortung für einen Schaden. Wer einen Schaden verursacht, ist verpflichtet, diesen zu ersetzen. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Produkthaftung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer haftet für Schäden, die beim Bau einer Terrassenüberdachung entstehen?
      Grundsätzlich haftet der Handwerker, der die Schäden verursacht hat. Dies ergibt sich aus dem Werkvertrag. Es ist wichtig, die Schäden zu dokumentieren und den Handwerker schriftlich zur Mängelbeseitigung aufzufordern.
    2. Was kann ich tun, wenn der Handwerker die Schäden nicht beseitigt?
      Sie haben verschiedene Möglichkeiten: Selbstvornahme (die Schäden selbst oder durch einen anderen Handwerker beseitigen lassen und die Kosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen), Minderung (den Werklohn mindern) oder Schadensersatz verlangen.
    3. Wie dokumentiere ich die Schäden richtig?
      Machen Sie detaillierte Fotos und Videos von den Schäden. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Aufnahme. Bewahren Sie alle Rechnungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Bau der Terrassenüberdachung auf.
    4. Was ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung?
      Eine angemessene Frist beträgt in der Regel 2-3 Wochen. Die Frist sollte schriftlich gesetzt werden.
    5. Kann ich den Handwerker verklagen?
      Ja, wenn alle anderen Versuche, eine Einigung zu erzielen, gescheitert sind, können Sie den Handwerker verklagen. Dies sollte jedoch nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die Gewährleistung hinausgeht.
    7. Welche Rolle spielt die Bauabnahme?
      Die Bauabnahme ist die förmliche Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistung des Handwerkers vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    8. Was ist ein Werkvertrag?
      Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer (Handwerker) verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. eine Terrassenüberdachung) herzustellen, und der Auftraggeber sich verpflichtet, dafür eine Vergütung (Werklohn) zu zahlen.

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      Wie man Mängel richtig dokumentiert und dem Handwerker meldet.
    • Rechte bei Baumängeln
      Welche Rechte Auftraggeber bei mangelhafter Bauausführung haben.
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      Wie lange Handwerker für Mängel haften.
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      Gründe und Vorgehensweise, wenn die Bauabnahme nicht erfolgen kann.
    • Sachverständiger bei Baumängeln
      Wann ein Gutachter hinzugezogen werden sollte.
  2. Haftung bei Terrassenschäden – Fehlende Abdeckung & Entschädigung

    Hallo Renate,
    Warum wurde bei diesem teuren Belag und Ihren Ansprüchen keine effektive (re) Abdeckung gefordert, angeboten und beauftragt?
    Selbst seine Betriebshaftpflicht wird vermutlich leichte Dellen wohl nicht anerkennen, bzw.
    (für Sie nicht in ausreichendem Maße) entschädigen wollen.
    Gibt es keine Reservedielen zum Austausch?
    Hier besteht aber das Problem der Farbanpassung Aufgrund unterschiedlicher Alterung!
    Bilder werden gern gesehen.
    Grüße
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Holzterrasse beschädigt – Haftung und Schadensersatzansprüche

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Haftung für Schäden (Kratzer, Löcher) an einer Cumaru-Holzterrasse, die durch Bauarbeiten für eine Terrassenüberdachung entstanden sind. Es wird erörtert, ob eine fehlende Abdeckung während der Arbeiten ein Versäumnis darstellt und inwieweit die Betriebshaftpflicht des Handwerkers für die Schäden aufkommt. Zudem wird die Möglichkeit des Austauschs beschädigter Dielen und die Problematik der Farbanpassung angesprochen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Haftung bei Terrassenschäden – Fehlende Abdeckung & Entschädigung wird die Frage aufgeworfen, ob eine effektive Abdeckung des teuren Belags vor den Bauarbeiten gefordert wurde. Das Fehlen einer solchen Abdeckung könnte die Haftungsfrage beeinflussen.

    💰 Zusatzinfo: Die Betriebshaftpflicht des Handwerkers wird wahrscheinlich nicht für leichte Dellen aufkommen. Die Höhe des Schadensersatzes könnte strittig sein.

    🔧 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob Reservedielen vorhanden sind, um die beschädigten Dielen auszutauschen. Beachten Sie jedoch, dass es aufgrund unterschiedlicher Alterung zu Farbunterschieden kommen kann. Prüfen Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Terrassenüberdachung.

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