meine Frau und ich überlegen gerade ein Haus Baujahr. 58 zu kaufen und zu sanieren (Bayern, LK Augsburg). Wir hatten schon einige Handwerker da, die das Haus angeschaut und ihre Meinung dazu abgegeben haben. Es wäre zu machen
- Dach isoliern, ggf. neu eindecken
- Keller trockenlegen und isolieren
- neue Fenster
- jeder sagt, dass eine Isolierung der Außenwände nötig sei.
Zudem wurde auch von jedem Handwerker erwähnt, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, dass wenn mehr als 1/3 der Außenfassade energietechnisch saniert wird das komplette Gebäude gemacht werden müsse. Sowei so gut.
Ich habe mich dann auf die Suche nach genau dieser Regelung gemacht und bin leider nicht fündig geworden.
Weiß hier jemand, wo ich diese Regelung finde? Über Tipps wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Christian