Wer ist davon betroffen, doch nicht alle Hauseigentümer?
Wer meldet, wer prüft, oder kein Kläger kein Richter?
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
🔴 Kritisch: Bei positivem Legionellenbefund sofortige Maßnahmen zur Desinfektion und Sanierung der Trinkwasseranlage einleiten.
Seit dem 01.11.2011 ist die regelmäßige Legionellenprüfung des Trinkwassers in Deutschland Pflicht. Betroffen sind in der Regel Vermieter von Mehrfamilienhäusern, deren Trinkwassererwärmungsanlagen über 400 Liter Speichervolumen oder mehr als 3 Liter Leitungsvolumen zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle verfügen.
🔴 Gefahr: Legionellen können beim Einatmen zu schweren Lungenerkrankungen wie der Legionellose (Legionärskrankheit) führen.
Die Meldepflicht obliegt dem Betreiber der Trinkwasseranlage, also meist dem Vermieter. Die Prüfung muss von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden. Es gilt: Kein Kläger, kein Richter ist hier keine Option, da bei Nichteinhaltung Bußgelder drohen und die Gesundheit der Mieter gefährdet wird.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich detailliert über die Trinkwasserverordnung und beauftragen Sie rechtzeitig ein akkreditiertes Labor mit der Legionellenprüfung.
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