Sichtbares Gewinde an Badarmatur: Normal oder Mangel? Was tun bei der Badabnahme?
In diesem Forum sind Sie: Sanitär, Bad, Dusche, WC📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein sichtbares Gewinde an einer Badarmatur nach der Installation einen Mangel darstellt. Expertenmeinungen gehen auseinander, ob dies ein rein optischer Mangel ist oder die Funktionalität beeinträchtigt. Einige Nutzer berichten von ähnlichen Erfahrungen und diskutieren Lösungsansätze wie das Kürzen des Gewindes oder den Austausch von Distanzstücken. Die Bedeutung der Dokumentation im Abnahmeprotokoll wird hervorgehoben, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob der Installateur Bedenken hätte anmelden müssen, wenn die Wand zu dünn für die Armaturmontage ist.
Sichtbares Gewinde an Badarmatur: Normal oder Mangel? Was tun bei der Badabnahme?
hatten am Freitag Abnahme vom Bad. Uns ist aufgefallen, das bei den Armaturen das Gewinde zu sehen war. Auf Nachfrage sagte uns der Installateur das er die Armaturen nicht weiter "reindrehen könne" und das sei vollkommen normal (es ist etwa 1/2 cm zu sehen).
Von 500 eingebauter Armaturen wären bei 490 die Gewinde zu sehen (Nach Angabe des Installateurs).
Da ich bisher noch in keinem Bad das Gewinde gesehen habe, wurde dies durch uns erheblich bezweifelt und ins Übernahmeprotokoll übernommen.
Über ein paar Infos wäre ich froh.
Danke
-
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GoogleAI-Analyse: Sichtbares Gewinde an Armatur? | Ursachen & Rechte
Ich verstehe, dass Sie nach der Badabnahme ein sichtbares Gewinde an Ihren Armaturen festgestellt haben. Laut Aussage Ihres Installateurs sei dies normal, da die Armaturen nicht weiter eingedreht werden können.
Meine Einschätzung: Ein sichtbares Gewinde an Armaturen ist nicht grundsätzlich normal und kann verschiedene Ursachen haben. Es könnte sich um eine fehlerhafte Montage, inkompatible Bauteile (z.B. falsche Gewindelänge) oder eine minderwertige Armatur handeln.
Mögliche Vorgehensweise:
- Prüfen Sie das Übernahmeprotokoll: Wurde der Mangel dort bereits festgehalten?
- Dokumentieren Sie den Mangel: Machen Sie Fotos vom sichtbaren Gewinde.
- Fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme vom Installateur an: Bestehen Sie auf einer detaillierten Begründung, warum das Gewinde sichtbar ist und warum dies angeblich kein Mangel darstellt.
- Ziehen Sie einen unabhängigen Sanitärfachmann hinzu: Lassen Sie die Installation von einem zweiten Fachmann begutachten. Dieser kann beurteilen, ob ein Mangel vorliegt und wie dieser behoben werden kann.
👉 Handlungsempfehlung: Melden Sie den Mangel schriftlich beim Installateur und setzen Sie ihm eine Frist zur Nachbesserung. Verweisen Sie auf Ihr Recht auf Gewährleistung. Sollte der Installateur die Nachbesserung ablehnen, holen Sie sich rechtlichen Rat.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Armatur
- Eine Armatur ist ein Bauteil, das den Durchfluss von Flüssigkeiten oder Gasen steuert, regelt oder absperrt. Im Sanitärbereich sind Armaturen beispielsweise Wasserhähne, Duscharmaturen oder Thermostate.
Verwandte Begriffe: Ventil, Hahn, Mischer - Gewinde
- Ein Gewinde ist eine wendelförmige Rille, die auf einer zylindrischen oder kegelförmigen Oberfläche angebracht ist. Gewinde dienen dazu, Bauteile miteinander zu verbinden oder Bewegungen zu übertragen.
Verwandte Begriffe: Schraube, Mutter, Verschraubung - Übernahmeprotokoll
- Ein Übernahmeprotokoll ist ein Dokument, das bei der Abnahme einer Bauleistung erstellt wird. Darin werden alle Mängel und Beanstandungen festgehalten.
Verwandte Begriffe: Abnahme, Bauabnahme, Mängelprotokoll - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an einer gelieferten Sache oder einer erbrachten Leistung einzustehen.
Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel - Mangel
- Ein Mangel ist eine Abweichung vom vereinbarten Zustand einer Sache oder Leistung. Im Baurecht liegt ein Mangel vor, wenn die Bauleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Anforderungen entspricht.
Verwandte Begriffe: Fehler, Defekt, Beanstandung - Sanitärinstallation
- Die Sanitärinstallation umfasst alle Installationen, die für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Gebäuden erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise die Installation von Wasserleitungen, Abwasserrohren, Armaturen und Sanitärgegenständen.
Verwandte Begriffe: Heizungsinstallation, Lüftungsinstallation, Gebäudeinstallation - Stand der Technik
- Der Stand der Technik bezieht sich auf die allgemein anerkannten Regeln und Verfahren, die bei der Ausführung von Bauleistungen eingehalten werden müssen. Eine Bauleistung, die nicht dem Stand der Technik entspricht, gilt als mangelhaft.
Verwandte Begriffe: Norm, Richtlinie, Fachregel
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Ist ein sichtbares Gewinde an einer Armatur immer ein Mangel?
Nein, nicht unbedingt. Es hängt von der Art der Armatur, der Einbausituation und den Herstellerangaben ab. Allerdings sollte das Gewinde nicht unschön hervorstehen oder die Funktion der Armatur beeinträchtigen. - Welche Ursachen kann ein sichtbares Gewinde haben?
Mögliche Ursachen sind eine falsche Montage, inkompatible Bauteile (z.B. falsche Gewindelänge), eine minderwertige Armatur oder Beschädigungen am Gewinde. - Was kann ich tun, wenn der Installateur den Mangel nicht beheben will?
Setzen Sie dem Installateur schriftlich eine Frist zur Nachbesserung. Wenn er die Nachbesserung ablehnt, können Sie rechtliche Schritte einleiten oder einen anderen Fachmann mit der Reparatur beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Installateur in Rechnung stellen. - Habe ich auch nach der Badabnahme noch Rechte?
Ja, Sie haben in der Regel ein Recht auf Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre für Bauleistungen. - Wie dokumentiere ich den Mangel richtig?
Machen Sie Fotos vom sichtbaren Gewinde, notieren Sie das Datum und die Uhrzeit der Feststellung und erstellen Sie ein schriftliches Protokoll, das Sie dem Installateur zukommen lassen. - Was ist ein Übernahmeprotokoll?
Ein Übernahmeprotokoll ist ein Dokument, das bei der Abnahme einer Bauleistung erstellt wird. Darin werden alle Mängel und Beanstandungen festgehalten. - Kann ich die Zahlung verweigern, wenn ein Mangel vorliegt?
Sie können einen angemessenen Teil der Zahlung zurückbehalten, bis der Mangel behoben ist. Die Höhe des Einbehalts sollte dem Wert der Mängelbeseitigung entsprechen. - Was bedeutet "Stand der Technik" im Zusammenhang mit Sanitärinstallationen?
Der "Stand der Technik" bezieht sich auf die allgemein anerkannten Regeln und Verfahren, die bei der Ausführung von Sanitärinstallationen eingehalten werden müssen. Eine Installation, die nicht dem Stand der Technik entspricht, gilt als mangelhaft.
🔗 Verwandte Themen
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Ihre Rechte bei Mängeln und wie Sie diese geltend machen. - Die häufigsten Fehler bei Sanitärinstallationen
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Was eine professionelle Reparatur kostet und wie Sie Angebote vergleichen. - Rechte und Pflichten bei der Bauabnahme
Wer ist für was verantwortlich und wie Sie sich schützen können.
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Badarmatur: Sichtbares Gewinde = Mangel bei Installation!
Armatureneinbau
Hallo Danke,
so wie die Situation von Ihnen geschildert wurde, würde ich dies als Mangel ansehen - vielleicht nicht in der Funktion - und auf eine Beseitigung bestehen. Ich find es toll, was manche Handwerker Ihren Bauherrn auftischen wollen und oft damit Erfolg haben. Gut das Sie es in Abnahmeprotokoll mit aufgenommen haben.
MfG Stephan Rieder -
Armatur-Montage: Optische Mängel – Durchsetzung vs. Realität
optischer Mangel
Die Beseitigung deartiger kleinerer optischen Mängel können Sie in der Praxis kaum einfordern. Optik - so habe ich im Verlauf meines Bauens gelernt - sehen beide Seiten (AGAbk. und AN) fast immer völlig unterschiedlich. Im Zweifelsfall wird vom Ausführenden fast immer argumentiert "Geht nun mal nicht besser, das ist eben Handwerk und keine industrielle 100 %-Fertigung". Das ist DAS Totschlag-Argument für alle Arten von zumindest kleineren optischen Mängeln!
Und mit welcher Norm o.ä. will man als Bauherr die Behebung derartiger Mängel dann durchsetzen? Wegen derartigem "Kleinkram" gleich einen Gutachter einschalten? Naja, ich weiß nicht ...
Fazit:
Sie können diese Mängel zwar rügen. Durchsetzen können Sie das fast nie, wenn der Ausführende nicht aus freien Stücken kooperiert. Das ist meine Bauherrenerfahrung. Experten mögen mich korrigieren, wenn ich falsch liege. -
Sanitärinstallation: Zu langes Distanzstück als Ursache!
Ist mir auch passiert
aber ich darf das als Laie 😉
Da hatte ich einfach zwischen Schwanenhälsen und Wandstück ein zu langes Distanzstück gesetzt.
Ich find's eigentlich verhältnismäßig dann hier einen Austausch zu verlangen ... -
Badarmatur: Durchschnittliche Leistung vs. sichtbares Gewinde
Danke für die Info Ich habe in einem ...
Danke für die Info. Ich habe in einem 2003 BGH-Urteil gelesen, dass man keinen Anspruch auf "besonders gute Leistung hat" sondern nur auf eine durchschnittliche Leistung. Allerdings nochmals auf das Problem zurück, m.e. ist dies noch nicht einmal eine durchschnittliche Leistung. Der Bauleiter ist z.Z. in Urlaub werde diesen nochmals kontakten.
Habe diesen optischen Mangel bei fast allen Häusern auf unserer Baustelle gesehen.
Ach ja nach den Angaben des Installateurs soll die Wand (Habe mir als Duschabtrennung eine Wand mauern lassen) zu dünn sein, auch auf der Abmauerung zur Badewanne sei nicht genügend Platz ...
Insgesamt bin ich mit der Erstellung des Hauses zufrieden, allerdings häufen sich die "kleinen optischen Mängel".
An Hr. Aselmeyer, habe den Installateur auf so ein Distanzstück angesprochen, die Antwort darauf war, im Baumarkt habe er soetwas gesehen, ob es das im Spezialhandel gäbe würde er bezweifeln.
Was mich in diesem Zusammenhang wirklich ärgert sind die echt blöden Aussagen die ich teilweise erhalte.
Gruß
Jürgen -
Sanitär: Handwerker-Aussage zu sichtbarem Gewinde unangebracht!
Optischer Mangel
Nochmals zu dem Mangel, das dies vom zuständigen Handwerker in Ordnung gebracht wird finde ich als selbständig, ist mir auf meinen Baustellen noch nicht passiert. Schließlich ist der Handwerker ein Meister seines Faches - und da sind solche Aussagen eigentlich nicht angebracht, damit wird ja immer kräftig Werbung gemacht.
MfG -
Nachtrag: Sanitär-Diskussion
Nachtrag
soll natürlich selbstverständlich heißen - musste gerade ans Telefon. Danke
MfG -
Armatur-Montage: Bedenken bei zu dünner Wand anmelden!
Bedenken
Das mit der zu dünnen Wand kann natürlich schon sein - aber dann hätte er genaugenommen vorher Bedenken anmelden müssen, vielleicht hätte die Wand ja noch geändert werden können ...
Aber das sind dann Spitzfindigkeiten. Wenn's sonst keine (wichtigeren unfd unentdeckt gebliebenen) Probleme auf'm Bau gäbe ...
sicher lässt sich das mit einer tieferen/angepassten Rosette auch lösen. -
Lösung: Gewinde kürzen bei sichtbaren Armatur-Anschlüssen!
Oder einfach ...
3 Gewindegänge an den Exzenter-Anschlüssen absägen - und schon hat sich das. Ich weiß nicht, warum manchmal so lange über solchen "Firlefanz" diskutiert wird, wenn doch die Behebung so einfach und schnell ist. "10 Minuten investiert - Kunde zufrieden! "
Grüße -
Sanitär: Diskussion um Heizungsentlüftungsschlüssel beim Neubau
tja
warum um solche Kleinigkeiten überhaupt diskutiert werden muss, weiß ich auch nicht. Bei unserem Neubau ging es z.B. einmal um den Heizungsentlüftungsschlüssel. Der Handwerker, der nach dem x. mal die Heizung entlüftet hatte, wollte uns partout keinen Entlüftungsschlüssel überlassen, der doch eigentlich zu einer Heizung dazugehören sollte. Seine Aussage war allen Ernstes "Der Bauträger drückt dermaßen die Preise, dass ein Entlüftungsschlüssel nicht im Preis enthalten sein kann". Wenn man bedenkt, dass so ein Ding nur xx Cent kostet und ihm viel Arbeitszeit erspart hätte, da wir die wiederholten Entlüftungen selber hätten machen können ... da versteh ich echt den Handwerker nicht! Aber es passte sowieso zur schlechten Leistung der Firma. Leider habe den Eindruck, dass so etwas heutzutage eher die Regel als die Ausnahme ist.
Interessanterweise hat uns dann später der "Reklamationsbeauftragte" der Installationsfirma gleich einen 3er Pack geschenkt. Aber da hatten wir uns schon längst so'n Teil gekauft 😉 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein sichtbares Gewinde an einer Badarmatur nach der Installation einen Mangel darstellt. Expertenmeinungen gehen auseinander, ob dies ein rein optischer Mangel ist oder die Funktionalität beeinträchtigt. Einige Nutzer berichten von ähnlichen Erfahrungen und diskutieren Lösungsansätze wie das Kürzen des Gewindes oder den Austausch von Distanzstücken. Die Bedeutung der Dokumentation im Abnahmeprotokoll wird hervorgehoben, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob der Installateur Bedenken hätte anmelden müssen, wenn die Wand zu dünn für die Armaturmontage ist.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Armatur-Montage: Bedenken bei zu dünner Wand anmelden! sollte der Installateur Bedenken anmelden, wenn die Wandstärke für die Armaturmontage nicht ausreicht.
✅ Empfehlung: Im Beitrag Lösung: Gewinde kürzen bei sichtbaren Armatur-Anschlüssen! wird eine einfache Lösung vorgeschlagen: Das Kürzen des Gewindes an den Exzenter-Anschlüssen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie sichtbare Gewinde im Abnahmeprotokoll, um Ihre Rechte im Rahmen der Gewährleistung zu sichern. Prüfen Sie, ob die Wandstärke für die Armaturmontage ausreichend ist oder ob der Installateur Bedenken anmelden muss. Diskutieren Sie mit dem Installateur mögliche Lösungsansätze, wie das Kürzen des Gewindes oder den Einsatz passender Rosetten. Beachten Sie, dass die Durchsetzung optischer Mängel schwierig sein kann, wie im Beitrag Armatur-Montage: Optische Mängel – Durchsetzung vs. Realität beschrieben.
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