Kratzer auf Klodeckeln nach Neubau: Regressansprüche gegen Bauträger prüfen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Kratzer und Verfärbungen auf Klodeckeln nach drei Jahren im Neubau ein Fall für die Gewährleistung oder einen Regressanspruch gegen den Bauträger sind. Es wird diskutiert, ob es sich um normale Abnutzung oder einen Baumangel handelt. Zudem werden Erfahrungen mit verschiedenen Bauherren-Typen ausgetauscht.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Kratzer auf Klodeckeln nach Neubau: Regressansprüche gegen Bauträger prüfen?

Haben vor 3 Jahren schlüsselfertig gebaut. Nun haben wir den Salat. Kam mir damals schon billig vor. Aber wir haben es ja gut gemeint und nichts gesagt. Insgesamt war man ja auch zufrieden. Beide Klodeckel sind Verschrammt! Der im Gäste-WC und auch der neben unserem Schlafzimmer. Und eindeutig nicht durch Fremdeinwirkung. außerdem sind die klosetts am oberen Rand deutlich bräunlich verfärbt. das geht nicht mehr ab! Was sollen wir tun? Ich habe schon viel gelesen und finde immer wieder den Tipp mit der Erstberatung beim Rechtsanwalt. Trifft das bei unserm Fall auch zu? Der Bauträger will davon nichts wissen, hat sich sogar fast im Tohn vergriffen.
Über Rahtschläge feruen wir uns sehr.
  • Name:
  • Gertrud Schneider und Mann
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse: Kratzer Klodeckel: Regress vom Bauträger?

    Ich verstehe, dass Sie nach drei Jahren im Neubau Kratzer auf den Klodeckeln festgestellt haben und nun Regressansprüche prüfen möchten. Da die Kratzer nicht durch Fremdeinwirkung entstanden sind, könnte ein Mangel vorliegen, für den der Bauträger haftet.

    Wichtig: Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Es ist entscheidend, den Mangel (die Kratzer) unverzüglich schriftlich beim Bauträger zu rügen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Dokumentation: Fotografieren Sie die Kratzer auf den Klodeckeln detailliert.
    • Schriftliche Mängelanzeige: Setzen Sie den Bauträger schriftlich über die Mängel in Kenntnis und fordern Sie ihn zur Beseitigung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.
    • Rechtsberatung: Holen Sie sich eine anwaltliche Erstberatung ein, um Ihre Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte zu besprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und die Mängelrüge korrekt zu formulieren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Er ist Vertragspartner des Bauherrn und trägt die Verantwortung für die Errichtung des Gebäudes gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Generalunternehmer
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel am Bauwerk einzustehen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Übergabe auftreten. Sie dient dem Schutz des Bauherrn vor Baumängeln.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelrüge, Schadensersatz
    Mängelrüge
    Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauträger, dass Mängel am Bauwerk festgestellt wurden. Sie ist erforderlich, um die Gewährleistungsansprüche geltend zu machen und den Bauträger zur Mängelbeseitigung aufzufordern.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Fristsetzung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung, die der Bauherr vom Bauträger verlangen kann, wenn durch Mängel am Bauwerk ein Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz soll den entstandenen Schaden ausgleichen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Minderwert
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Aufforderung des Bauherrn an den Bauträger, die festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Die Fristsetzung ist erforderlich, um weitere rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Gewährleistung, Verzug
    Regress
    Regress bezeichnet den Anspruch einer Partei (hier des Bauherrn) auf Ersatzleistung von einer anderen Partei (hier des Bauträgers) für einen Schaden, den diese verursacht hat. Im Baurecht bezieht sich Regress oft auf Mängel, die der Bauträger zu verantworten hat.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Haftung
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Er kann die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen und zu Schäden führen. Baumängel können verschiedene Ursachen haben, wie z.B. Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Sachverständiger

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet "schlüsselfertig bauen"?
      Antwort: Schlüsselfertig bauen bedeutet, dass der Bauträger alle Leistungen erbringt, um ein bezugsfertiges Haus zu übergeben. Dazu gehören in der Regel auch die Sanitäranlagen inklusive Klodeckel.
    2. Frage: Welche Gewährleistungsfristen gelten beim Hausbau?
      Antwort: Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist haftet der Bauträger für Mängel am Bauwerk.
    3. Frage: Was ist eine Mängelrüge?
      Antwort: Eine Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung an den Bauträger, dass Mängel am Bauwerk festgestellt wurden. Sie ist wichtig, um die Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
    4. Frage: Was kann ich tun, wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt?
      Antwort: Wenn der Bauträger die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten, beispielsweise eine Klage auf Mängelbeseitigung.
    5. Frage: Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Erstberatung?
      Antwort: Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind gesetzlich geregelt und liegen in der Regel zwischen 190 und 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
    6. Frage: Kann ich Schadensersatz fordern, wenn Mängel vorliegen?
      Antwort: Ja, wenn durch die Mängel ein Schaden entstanden ist, können Sie Schadensersatz vom Bauträger fordern.
    7. Frage: Was bedeutet "Bauträger"?
      Antwort: Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Er ist Vertragspartner des Bauherrn.
    8. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Antwort: Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Bauträgers, die über die Gewährleistung hinausgeht.

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    • Mängelanzeige richtig formulieren
      Worauf Sie bei der schriftlichen Mängelanzeige achten müssen, um Ihre Ansprüche zu sichern.
    • Gewährleistungsansprüche durchsetzen
      Wie Sie Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger erfolgreich durchsetzen.
    • Anwaltliche Erstberatung im Baurecht
      Die Vorteile einer anwaltlichen Erstberatung und wie Sie den richtigen Anwalt finden.
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      Welche Schadensersatzansprüche Ihnen bei Baumängeln zustehen und wie Sie diese geltend machen.
    • Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
      Die Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche im Baurecht und wie Sie diese vermeiden.
  2. Klodeckel-Tausch: Eigenkosten nach 3 Jahren Neubau?

    Naja ...
    Naja nach drei Jahren kann man auch nen Klo-Deckel auf eigene Kosten tauschen ...
    • Name:
    • Herr DGS
  3. Klodeckel-Hygiene: Verschleißteil vs. Gewährleistung?

    Ihh!
    Sie Ferkel! Passen sie doch auf, wo Sie hinmachen! OK, mein Chef ist auch nicht besser, aber das Klo ist ja auch ein Verschleißteil, und kein Ver ... (halt ohne l). Beschäftigen auch Sie sich zur Entspannung mit Serviettentechnik, das hilft!
  4. Klodeckel-Kratzer: Ursachenforschung im Neubau

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Vielleicht
    sollte man beim Playboy  -  Studium den Schlüssel aus der Hosentasche nehmen.
    Ansonsten gehe ich davon aus, das der Beitrag nicht ernst gemeint war, ansonsten würde ich glatt auf alleinstehendes Lehrerehepaar tippen.
  5. alleinstehendes Lehrerehepaar?

    Was ist das?
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  6. Bauherren-Typen: Nörgler und Querulanten im Neubau?

    Foto von

    @Sobotta
    2 notorische Nörgler und Querulanten mit zu viel Zeit und viel Geld, die z.B. aufs Land ziehen und dann meckern über Tiergeräusche und Gerüche.
    (lol) In meiner Schulzeit hatte ich nur einen der die Bezeichnung "Lehrer" verdiente, der Rest ...
    Wer als Handwerker mit dieser Klientel leben muss ist gestraft genug (lachbreitundunverschämtgrins)
  7. Bau-Preise: Aufschläge für Lehrer, Ärzte, Anwälte?

    Foto von

    Ach ja da wären noch
    die Regeln eines alten Arbeitgebers:
    Lehrer 20 % Aufschlag auf alle Preise
    Ärzte und Rechtsanwälte Vorkasse
    Angebote an Generalunternehmer erst vom eigenen Anwalt lesen lassen und ggf. mit 300 % Aufschlag abgeben.
    Haben wir auch so gemacht.
  8. Bauherren-Ansprüche: Lehrer als 'schwierige' Kunden?

    Foto von Helmuth Plecker

    Nicht so schnell ...
    Nicht so schnell zugegeben, ich nehme die Fragestellung auch nicht ganz ernst. Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass Bauherren, die beruflich als Lehrer arbeiten, sehr oft sehr schwierige, nee, sag'ich anspruchsvolle Kunden sind und auch sehr pingelig sind hin und wieder die Rechte des Handwerkers bzw. Hausanbieters herunterbewerten. Aber ich möchte es vermeiden, hier im Forum durch Parolen eine ganze Berufsgruppe zu "beschmutzen".
    Ich baue gerade ein Haus für eine Lehrerin  -  zugegeben auch eine anspruchsvolle Bauherrin  -  aber bislang gelten zwischen uns beiden die Regeln der Fairness. Ich mache mir aber auch die Arbeit, alles schriftlich zu fixieren, frühzeitig zu regeln und auf mögliche Probleme hinzuweisen. Auch im Sinne dieses Forums möchte ich darum bitten, derartige Pauschalierungen zu unterlassen, denn hier lesen sicherlich auch Lehrer (innen) mit und die sollen auch hier willkommen sein.
  9. Bau-Aussagen: Ingenieure vs. Lehrer im Neubau

    Noch nen Spruch zu dem Thema
    Vorsicht nicht zu ernst nehmen.
    Ingenieure können alles.
    Lehrer können alles besser.
  10. Neubau-Erinnerungen: 'Was nicht passt, wird passend gemacht'

    Foto von Stefan Ibold

    erinnert mich an ...
    Moin,
    die BH von "Was nicht passt, wird passend gemacht" 🙂 ) )
    "Komm wir fahren noch eine Runde mit dem Rad". "Au ja, ich brauche noch Kastanien für meine Bastelgruppe Morgen".
    si
  11. Forum-Stimmung: Bissigkeit im Bau-Forum

    Foto von Thorsten Bulka

    schön HF
    das du zu deiner Bissigkeit wieder zurückgefunden hasst.
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Kratzer auf Klodeckeln im Neubau: Regress gegen Bauträger?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Kratzer und Verfärbungen auf Klodeckeln nach drei Jahren im Neubau ein Fall für die Gewährleistung oder einen Regressanspruch gegen den Bauträger sind. Es wird diskutiert, ob es sich um normale Abnutzung oder einen Baumangel handelt. Zudem werden Erfahrungen mit verschiedenen Bauherren-Typen ausgetauscht.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Bevor man Regressansprüche geltend macht, sollte man prüfen, ob die Schäden tatsächlich auf einen Baumangel zurückzuführen sind und nicht durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind. Siehe hierzu Klodeckel-Kratzer: Ursachenforschung im Neubau.

    💰 Zusatzinfo: Es wird angemerkt, dass der Austausch eines Klodeckels nach drei Jahren unter Umständen eine kostengünstigere Alternative zum Rechtsstreit sein kann. Die Kosten für einen neuen Klodeckel sind oft geringer als die Anwaltskosten für eine Erstberatung im Baurecht.

    ✅ Zusatzinfo: Einige Nutzer berichten von Aufschlägen für bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer, Ärzte und Anwälte bei Bauleistungen, um das Risiko schwieriger Kunden zu kompensieren. Dies wird im Beitrag Bau-Preise: Aufschläge für Lehrer, Ärzte, Anwälte? thematisiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie zunächst die Ursache der Schäden. Handelt es sich um einen Baumangel, sollten Sie den Bauträger schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Gewährleistungsansprüche zu prüfen. Beachten Sie jedoch die Verhältnismäßigkeit der Kosten. Weitere Informationen zu Bauherren-Ansprüchen finden Sie im Beitrag Bauherren-Ansprüche: Lehrer als 'schwierige' Kunden?.

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