ich habe eine Frage bezüglich eines geplanten Wintergartens als Anbau vor meiner Haustür in Mecklenburg-Vorpommern. Die Maße betragen 2300 mm in der Breite, 3200 mm in der Tiefe und 2400 mm in der Höhe. Es handelt sich um eine Aluminium-Holz-Konstruktion mit Isolierglas und einem Glasdach. Eine Beheizung oder elektrische Installation ist nicht geplant. Der Wintergarten soll primär als Abstellraum dienen. Es gibt kein Fundament und keine Baugenehmigung für das Hauptgebäude.
Meine Frage ist: Ist ein solcher Wintergarten unter diesen Voraussetzungen genehmigungsfrei?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung!
Antworten auf Rückfragen
- Handelt es sich bei dem Wintergarten um einen Anbau an ein Bestandsgebäude oder um eine freistehende Konstruktion?
Anbau vor der Hautür - Welche Materialien wurden für die Konstruktion des Wintergartens verwendet (z.B. Aluminium, Holz, Kunststoff)?
Aluminium Holz - Welche Art von Verglasung ist vorgesehen oder bereits vorhanden (z.B. Einscheibenglas, Isolierglas, Sicherheitsglas)?
Isolierglas - Gibt es Informationen über die Fundamentierung oder das Fundament des Wintergartens?
kein Fundament - Ist eine Beheizung oder eine elektrische Installation im Wintergarten geplant oder vorhanden?
nein - Welche Art von Dach ist für den Wintergarten vorgesehen (z.B. Pultdach, Satteldach, Flachdach, Glasdach)?
Glasdach - Liegt eine Baugenehmigung für das Hauptgebäude vor, und gibt es spezifische Auflagen bezüglich Anbauten?
nein - In welchem Bundesland (MV steht vermutlich für Mecklenburg-Vorpommern) befindet sich das Grundstück, und gibt es dort spezifische lokale Bauvorschriften oder Bebauungspläne, die relevant sein könnten?
nein - Welche Funktion soll der Wintergarten primär erfüllen (z.B. Wohnraumerweiterung, Pflanzenanbau, Abstellraum)?
Abstellraum

