ich hatte vor einigen Wochen schon einmal eine Frage über eine Außentreppe mit Blockstufen gestellt.
Ist für eine Stahltreppe von ca. 2,00-3,00 m Höhe im Außenbereich auf einer Grundstücksgrenze auch keine Baugenehmigung erforderlich?
Ich möchte auf einem Grundstück mit dieser Stahltreppe einen Höhenunterschied überwinden. Von dem tieferliegenden Teil des Grundstücks auf den höherliegenden Teil des Grundstücks
Kann man die Stahltreppe ohne Genehmigung Montieren?
Gruß
Manfred