ich habe eine Frage bezüglich einer Immobilie und der damit verbundenen Ausbauarbeiten.
Ich möchte in den nächsten Wochen ein Geschäftshaus mit zwei Geschossen in einem Mischgebiet erwerben. Im ersten Geschoss war mal ein Lebensmittelhändler und aktuell ein Schuhhändler zur miete. Im 1. OG befindet sich eine Gemeinschaftspraxis. Der Schuhhändler möchte seinen auslaufenden Mietvertrag nicht mehr verlängern und sich etwas größeres suchen. Nun habe ich vor die Lagerhalle auszubauen. Unter anderem zieht die Gemeinschaftspraxis aus dem 1. OG ins EGAbk.. Auch weitere Ärzte sollen als zukünftige Mieter folgen. Im 1. OGAbk. ist hingegen der Ausbau der jetzigen Praxis in Mietwohnungen geplant.
Ich gehe davon aus, dass ich im Innenbereich meiner erworbenen Immobilie gestalten, bauen und verändern kann wie es mir beliebt und hierfür keine Genehmigung brauche. Falls dem nicht so ist, bitte ich mich zu korrigieren.
Wie ist es jedoch mit den Außenwänden? Diese sollen mit einem Klinkerstein modernisiert werden. Eine der Wände ist des Weiteren Fensterlos. Dort sollen nun mehrere Fenster eingebaut werden.
Brauche ich für die Erneuerung der Außenwände mit Klinker und den Einbau mehrerer Fenster eine Baugenehmigung oder sonstige Erlaubnis?
Herzliche Grüße und einen schönen Abend