Ein Gebäude steht 1,50 m von der Grenze weg. Mein Kollege behauptet, das Gebäude ist in GK 2 einzustufen, weil es keine 3 m Abstand zur Grenze hat. Für mich ist das Gebäude freistehend, also GK 1. Gibt es einen Richtwert, ab welchem Grenzabstand ein Gebäude in GK 2 eingeordnet wird? Mir waren noch 50 cm als Richtwert im Kopf.
Vielen Dank im Voraus