wir hatten vor einiger Zeit einen Bauantrag für den Ausbau einer Scheune gestellt. Während des Antragsverfahrens war diese leider abgebrannt und der Bauantrag wurde zurückgezogen. Nun haben wir einen zweiten Anlauf mit einem Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau gestellt.
Laut Voranfrage stellte die Gemeinde keine Anforderungen an die Löschenwasserversorgung, auch im ersten Antragsverfahren wurden keine Forderungen diesbezüglich gestellt. Nun fordert die Gemeinde von uns einen Nachweis zur Löschenwasserversorgung. Das geplante Einfamilienhaus befindet sich auf einem Hof mit 2 weiteren Wohneineiten, ein Löschteich ist nicht vorhanden. Auch in der näheren Umgebung haben die Wohnhäuser keine Löschwasserversorgung der nächste Hydrant ist ca. 3 km entfernt.
Meine Frage ist nun, darf die Gemeinde für unser einzelnes geplantes Gebäude einen Löschteich oder ähnliches verlangen (Objektschutz) oder ist es Aufgrund des fehlenden allgemeinen Schutzes nicht Aufgabe der Gemeinde für die Löschenwasserversorgung sorge zu tragen?
Wenn der Objektschutz erforderlich ist wie weißt man die Löschwasserversorgung für das einzel Gebäude nach?
Und wie könnte diese Löschwasserversorgung aussehen wenn kein Platz für einen Löschteich vorhanden ist?
Die Wasserversorgung auf dem Hof wird über einen eigenen Brunnen sichergestellt. Der Hof befindet sich in Schleswig Holstein.
Vielen Dank für Ihre Antworten