Kann mir jemand sagen wo ich im Rhein-Main-Gebiet suchen muss um jemanden zu finden der ein zugelassenen Entwurfsverfasser den erforderlichen Bauantrag für uns anfertigen würde?
Wäre für die Info sehr dankbar.
axel_was_hereATgmx.de
Zitat:
Wir bitten Sie nun, den erforderlichen Bauantrag von einem zugelassenen Entwurfsverfasser Ihrer Wahl anfertigen zu lassen.
Zu Ihren Fragen:
Wegen Bauantrag:
Für einen Bauantrag werden hier folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefüllter Bauantragsvordruck mit Angabe der Herstellungskosten 1-fach
- Liegenschaftsplan mit maßstäblicher Eintragung des geplanten Vorhabens in rot und mit Vermassung 4-fach.
- Maßstäbliche Pläne mit Grundriss, Schnitt und Ansichten des Wohnhauses mit maßstäblicher Einzeichnung des geplanten Vorhabens in rot und mit Vermassung 4-fach.
- Formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung (Baubeschreibung, Nutzungsbeschreibung) 4-fach.
- Berechnung bebaute Fläche und umbauter Raum 4-fach.
- Fortschreibung des Ausnutzungsnachweises, laut Bebauungsplan sind max 0,4 in der GRZ und max 1,2 in der GFZAbk. zulässig, 4-fach.
- Bauvorlagenberechtigung Entwurfsverfasser 1-fach.
- Statistischer Erhebungsbogen 1-fach.
Eine Vorderansicht mit Schnitt und Ansicht reicht als Bauantrag hier leider nicht aus.
Wegen Statik:
Üblicherweise gibt es bei industriell vorgefertigen Bauteilen Typenstatiken.
Hier z.B. welcher Träger bis zu welcher Stützweite eingebaut werden kann.
In der Bauzeichnung sowie in der Bau- und Nutzungsbeschreibung (Baubeschreibung, Nutzungsbeschreibung) wäre der für die vorliegende Stützweite erforderliche Träger anzugeben.
Ein entsprechender Nachweis mit Unterschrift des Herstellers und eine entsprechende Bestätigung des Bauleiters über die sachgerechte Verwendung nach Fertigstellung wäre dann ausreichend.
Wegen Nachbarbeteiligung:
Es reicht aus, wenn die jeweils betroffenen seitlichen Nachbarn ihr Einverständnis durch kurzen Vermerk mit Unterschrift auf den Plänen dokumentieren.
