wir wohnen in Brandenburg. Unser Nachbar hat im Zuge des Baus seines Hauses sein abschüssiges Grundstück insgesamt auf Höhe der höchsten natürlichen Grundstückshöhe gebracht (durch Aufschüttungen). Unser Grundstück grenzt an die niedrigere (natürliche Höhe) Seite des Grundstücks. An der Grenze zu unserem Grundstück hat er nun abstandslos eine Stützmauer von 70 cm gebaut und sein Grundstück bis dahin aufgeschüttet. Ist dies ohne Baugenehmigung zulässig? Wenn er es sich hat genehmigen lassen, bedarf dies nicht unserer Zustimmung?
Vielen Dank für Ihre Antwort.