- 1 m hoch (d.h. Oberkante 1 m über dem Erdboden)
- Wasserfläche: 8 m x 4 m
- Gesamtfläche (Wasserfläche + Ummauerung) 12 m x 6 m
Nach der Sächsischen Bauordnung sind 100 m³ genehmigungsfrei. Da aber der Pool 1 m über der Erdoberfläche hinausragt, stellt sich die Frage: Zählt in diesem Fall nur die Wassermenge oder muss auch das Volumen der gemauerten Umrandung des Pools mit gerechnet werden? Wenn das Volumen der Mauer ebenfalls relevant ist, werden die zulässigen 100 m³ überschritten.
Danke für die Beantwortung!