Außerdem hoffe ich hier einen Spezialisten bezüglich der kommenden EnEVAbk. 2016 zu finden. Unser Baugebiet wird gegen Ende des Jahres fertig erschlossen sein, sofern das Wetter mit spielt. Der Bauantrag wird erst nach Sicherstellung der Erschließung bearbeitet, dies ist mir bekannt. Wir würden jedoch den Antrag gerne zuvor einreichen (Dezember 2015). Alle notwendigen Unterlagen dürften wir bis dahin haben. Es geht uns um die ab 1.1.2016 kommende Energieverordnung (Enev2016) Unser Haus würde zwischen 10 und 20.000 € teurer werden, wenn wir nach Enev2016 bauen müssen. Nun zu meiner Frage, wenn der Eingangsstempel von 2015 auf dem Bauantrag vorliegt, dann müsste dieser doch theoretisch auch noch nach alter Verordnung bearbeitet werden, oder? Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, welche mir das beantworten bzw. belegen kann?
Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen A. Schwind