ich interessiere mich für ein Grundstück, bei dem ich aber nicht sicher bin, wie sich das mit dem Baufenster verhält.
Es liegt in Kerpen (Deutschland / NRW). Baulasten liegen laut Bauamt nicht vor. Das Grundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan.
Das Hauptproblem ist das Gebäude 79 auf dem Plan. (Anhang Flurkarte.jpg) Es besteht nur noch zur Hälfte und zwar der Teil, der die Längsstriche hat. Der Teil mit den diagonalen Strichen existiert nicht mehr. Es liegt fast an der Grundstücksgrenze, aber auch nur fast.
Das Bauamt meinte zu mir, dass eine Grenzbebauung möglich sei, aber nur ungefähr so breit, wie das Bestehende Gebäude ist. Kann das sein, dass ein Nachbargebäude, dass nicht mal direkt an der Grenze gebaut hat, mir die Breite meines Hauses vorschreiben kann?
Die Möglichkeit einfach auf jeder Seite 3 Meter Abstand zu halten, hat mir ein Architekt verneint, da er meinte, dass ich die 3 Meter Abstand vom bestehenden Haus + die 3 Meter Abstand von meinem Haus nehmen müsste und diese sich nicht überschneiden dürfen. (siehe Anhang Flurkarte_Anmerkung_Architekt.jpg) Kapiere ich auch nicht so wirklich. Warum muss ich denn jetzt die fast 6 Meter auf meinem Grundstück einhalten, wenn er seine 3 Meter nicht einhält?
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen und welche Möglichkeiten habe ich nun?
Ich bin für jegliche Kommentare und Hinweise dankbar.
MfG

