ich habe vor einigen Jahren ohne Baugenehmigung mein Dachgeschoss ausgebaut (Zwischensparrendämmung, Wände + Decke mit Rigips versehen, Zwischenwände aus Rigips eingezogen und Dachflächenfenster eingebaut). An der Außenfassade wurde nichts verändert Die zuvor vorhandene Öffnung für die Bodentreppe wurde erweitert und durch eine Raumspartreppe ersetzt. Diese Räume im Dachgeschoss werden ausschließlich als Abstellräume oder bestenfalls als Hobbyraum genutzt. Mir ist bekannt, dass für die von mir vorgenommenen Umbauten keine Baugenehmigung erforderlich wäre. Allerdings bei einer Nutzungsänderung. Meine Frage wäre nun, ob hier überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich wäre, da hier doch eigentlich keine Nutzungsänderung vorliegt? Der Wohnort ist in NRW.
Besten Dank und viele Grüße