Der EGAbk. ist 90 m² groß. Ist es möglich, durch Beschränkung der DGAbk. Fläche auf weniger als 2/3 (60 m²) von EG Fläche (90 m²), also auf ca. nur 58 m², ein NICHT-Vollgeschoss als Wohnraum mit Lichtehöhe von mind. 2,4 m (oder beliebiger Höhe?) doch zu erreichen?
Danke haben die hilfreiche Antworten.