Wir haben einen Architekten für die Planung / Errichtung unseres Einfamilienhauses (HAOI Stufen 1-8) (Bundesland Bayern) engagiert. Das Haus befindet sich kurz vor Fertigstellung.
Folgendes Problem hat sich nun herauskristallisiert:
Über dem Wohnzimmer des Neubaus befindet sich ein offener Galerieraum direkt unter dem Dach. Dieser erfüllt alle Kriterien eines Wohnraums: Er befindet sich innerhalb der Wohnung, wird direkt vom Wohnzimmer aus über eine Treppe erreicht und hat durch die Galerie eine Sichtverbindung zum Wohnzimmer. Er verfügt über ausreichende Belichtung, auch sind alle Kriterien des Brandschutzes erfüllt. Der Architekt deklarierete diesen Raum bei der Genehmigungsplanung, die natürlich von uns unterschrieben wurde, allerdings nur als reinen Nutzraum. Uns unerfahrenen Bauherren fiel dieser Umstand erst später auf. Ein Ausbau ist aber Aufgrund der Architektur (offene Galerie zum Wohnzimmer) natürlich unbedingt erforderlich und erwünscht. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Genehmigung für Dachausbauten im vorliegenden Bebauungsplan nicht gestattet ist, was wir im Nachhinein erfahren haben.
Wir sind ratlos! Keinesfalls wollen wir einen "Schwarzbau" erreichten. Wer hat das Problem zu verantworten? Wir oder der Planer? Wie können wir weiter vorgehen? Da mit dem Architekten auch in anderer Hinsicht Schwierigkeiten (Baumängel) aufgetreten sind, steht er für Rückfragen nicht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
