wir haben in der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) ausdrücklich eine Elektroinstallation gemäß DINAbk. 18015-2 "Mindestausstattung" vereinbart. Allerdings sind im Abschnitt zur Elektroinstallation nun auch konkrete Zuordnungen von Steckdosen/Lichtschaltern etc. zu Räumen aufgeführt, die teilweise von der DIN abweichen, zumeist zu unseren Ungunsten. Der Bauunternehmer meint nun, dass die DIN hier eh nicht relevant wäre, da die Individualvereinbarung (wie er die Zuordnung nennt) greifen würde. Für uns war das lediglich ein "Platzierungswunsch", die nicht explizit aufgeführten Steckdosen/Schalter usw. wollten wir dann zuordnen.
Meine Frage ist nun, gilt die DIN hier tatsächlich nicht, da es einen Widerspruch durch die unterschiedlichen Vereinbarungen gibt?
Vielen Dank