weiß jemand Bescheid über die Grenzbebauung in Bayern. Nachdem wir bereits auf der Gemeinde nachgefragt haben, was wir für den Bau eines Carports von ca. 7 auf 3 m beachten müssen, kam eine schockierende Nachricht:
1. auf die Grenze darf nicht gebaut werden! (Nachbar wäre einverstanden)
2. Es wäre nicht zulässig, da die gesamte Grenzbebauung von 15 Meter vorgeschrieben sei. Stimmt das? Unsere Garagen liegt mit 5 Meter an der Grenze zu Nachbars Garage + eine Gartenhütte die mit ca. 4x6 Meter an der Grenze liegt.
Im Endeffekt ist für uns der Bau eines Carports gescheitert, da mit diesen min. 3 Metern Abstand zur Grenze würden wir am Wohngebäude etliche Fenster verlieren.
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit den Bau doch noch genehmigt zu bekommen.
MfG