Nun meine Frage / Problem: Ist das in Holzbauweise Genehmigungspflichtig mit Bauantrag (lasse es natürlich von einer Tischlerfirma errichten und lasse eine offizielle Statik berechnen)? Habe gehört in Holzbauweise wäre es etwas vereinfacht. Mein Problem ist das meine Bebauungsgrenze 2 m von meiner Hauskante liegt. Der reine Balkon würde ohne Probleme in der Baugrenze liegen jedoch mit der Treppe wird das nicht funktionieren da ich die Treppe nach vorn heraus haben möchte, würde dann auf ca. 3,5 m kommen. Gibt es da Lösungen um die Baugrenze zu verlegen oder evtl. Ausnahmen?
Danke Vorab!
PS: ich scheue einen Bauantrag nicht jedoch habe ich leider die Zeit nicht und auch nicht die Muße mich mit den Ämtern rum zu schlagen 🙂