Teilungserklärung ändern: Architekt notwendig? Kosten & Ablauf der Änderung?
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Teilungserklärung ändern: Architekt notwendig? Kosten & Ablauf der Änderung?

Guten Tag,

habe mit meinem Bruder zusammen 1 Haus mit 2 Wohnungen, Flächenberechnungen liegen auch vor. Nun wollen wir die Teilung von Kellerflächen ein wenig ändern, und dann eine Teilungserklärung erstellen (lassen).

Können wir die Änderung selbst vornehmen, oder nur durch einen Architekten?

Haben irgendwann mal gelessen, das die Teilungserklärung man auch selbst verfassen und direkt beim Grundbuch eintragen lassen kann? Stimmt es oder wie wären die Schritte? Architekt, Notar, ...?

Guten Tag.

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    Ob Sie die Änderung der Teilungserklärung selbst vornehmen können oder einen Architekten benötigen, hängt von der Art der Änderung ab.

    Änderung der Kellerflächen: Da sich die Änderung auf die Flächenberechnung und somit auf das Sondereigentum auswirkt, ist in der Regel die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Eine notarielle Beurkundung der geänderten Teilungserklärung ist ebenfalls notwendig.

    Rolle des Architekten: Ein Architekt ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Er kann die geänderten Flächenberechnungen erstellen und sicherstellen, dass diese den baurechtlichen Vorschriften entsprechen. Zudem kann er Sie bei der Erstellung der Teilungserklärung beraten.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Notar und gegebenenfalls einem Architekten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Änderung der Teilungserklärung rechtssicher erfolgt.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohnungs- und Teileigentume regelt. Sie legt fest, welche Teile des Gebäudes Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind. Die Teilungserklärung ist die Grundlage für die Eintragung der einzelnen Eigentumsrechte im Grundbuch.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.), Aufteilungsplan, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum.
    Aufteilungsplan
    Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohnungs- und Teileigentume darstellt. Er ist Bestandteil der Teilungserklärung und muss vom Grundbuchamt genehmigt werden. Der Aufteilungsplan muss alle Räume und Flächen des Gebäudes eindeutig kennzeichnen.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Grundbuch, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum.
    Sondereigentum
    Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem sonstigen abgeschlossenen Raum innerhalb eines Gebäudes. Es umfasst auch die dazugehörigen Bestandteile, wie z.B. Innentüren und Fenster. Der Eigentümer einer Sondereigentumseinheit hat das Recht, diese zu nutzen und zu verwalten.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Aufteilungsplan.
    Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum ist das Eigentum an den Teilen des Gebäudes, die nicht Sondereigentum sind, wie z.B. das Treppenhaus, das Dach und die Fassade. Es steht im gemeinschaftlichen Eigentum aller Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum gemeinsam zu verwalten und instand zu halten.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Sondereigentum, Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Aufteilungsplan.
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die dazugehörigen Eigentumsverhältnisse verzeichnet sind. Die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan werden beim Grundbuchamt eingereicht und bilden die Grundlage für die Eintragung der einzelnen Eigentumsrechte im Grundbuch.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum.
    Notar
    Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der öffentliche Urkunden beurkundet. Die Änderung einer Teilungserklärung muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Der Notar berät die Beteiligten über die rechtlichen Folgen der Änderung und sorgt dafür, dass die Urkunde den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Grundbuch, Beurkundung, Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
    Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
    Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Es enthält Bestimmungen über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer und die Rechte und Pflichten des Verwalters.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Aufteilungsplan.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Teilungserklärung?
      Die Teilungserklärung ist ein Dokument, das ein Gebäude in einzelne Wohnungs- und Teileigentume aufteilt. Sie regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer untereinander und wird zusammen mit dem Aufteilungsplan beim Grundbuchamt eingereicht.
    2. Kann ich eine Teilungserklärung selbst ändern?
      Eine Änderung der Teilungserklärung bedarf in der Regel der Zustimmung aller Wohnungseigentümer und muss notariell beurkundet werden. Einfache Änderungen, die keine Auswirkungen auf die Rechte anderer Eigentümer haben, können eventuell ohne notarielle Beurkundung erfolgen.
    3. Welche Rolle spielt der Architekt bei der Änderung einer Teilungserklärung?
      Ein Architekt kann die geänderten Flächenberechnungen erstellen und sicherstellen, dass diese den baurechtlichen Vorschriften entsprechen. Er kann auch bei der Erstellung der Teilungserklärung beraten und helfen, Konflikte zwischen den Eigentümern zu vermeiden.
    4. Was kostet die Änderung einer Teilungserklärung?
      Die Kosten für die Änderung einer Teilungserklärung setzen sich aus den Notar- und gegebenenfalls den Architektenkosten zusammen. Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des betroffenen Wohnungseigentums. Die Architektenkosten sind abhängig vom Umfang der Leistungen.
    5. Was passiert, wenn ein Eigentümer der Änderung der Teilungserklärung nicht zustimmt?
      Wenn ein Eigentümer der Änderung der Teilungserklärung nicht zustimmt, kann die Änderung in der Regel nicht durchgeführt werden. In bestimmten Fällen kann die Zustimmung jedoch durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden.
    6. Was ist ein Aufteilungsplan?
      Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes in einzelne Wohnungs- und Teileigentume hervorgeht. Er ist Bestandteil der Teilungserklärung und muss vom Grundbuchamt genehmigt werden.
    7. Was ist Sondereigentum?
      Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem sonstigen abgeschlossenen Raum innerhalb eines Gebäudes. Es umfasst auch die dazugehörigen Bestandteile, wie z.B. Innentüren und Fenster.
    8. Was ist Gemeinschaftseigentum?
      Gemeinschaftseigentum ist das Eigentum an den Teilen des Gebäudes, die nicht Sondereigentum sind, wie z.B. das Treppenhaus, das Dach und die Fassade. Es steht im gemeinschaftlichen Eigentum aller Wohnungseigentümer.

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  2. Teilungserklärung: Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt

    zuerst
    müssen alle Pläne und Berechnungen stimmen. Dann geht ihr auf das Bauamt und beantragt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, ohne die der Notar nichts eintragen kann. Das Bauamt prüft und bescheinigt die Abgeschlossenheit und mit der müsst ihr dann zum Notar, der die Teilung dann im Grundbuch einträgt.
  3. 🔴 Teilungserklärung: Zweier-WEG – Einstimmigkeitsproblem!

    Schwachsinn
    Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung begründen eine WEGAbk. um Geld zu bekommen, d.h. fremde Leute kaufen sich ein. Abstimmungen in einer WEG unterliegen Regeln. Eine zweier-WEG ist das dümmste, denn gültige Abstimmungen müssen immer einstimmig sein. Der Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kostet 100 €, da schauen die Beamten nur, ob die Wohnungen getrennte Eingangstüren haben, ansonsten gehen alle Fälschungen durch und der Notar beurkundet alles was vorgelegt wird. Wo also liegt der Vorteil, das zu tun? Hier will ein Bruder seinen Teil verkaufen ohne das ganze Haus zu verkaufen oder den Bruder auszubezahlen. Die Schwierigkeiten beginnen, wenn dieser Fall eintritt. Also: was soll der Quatsch? Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    Teilungserklärung ändern: Architekt, Kosten & Ablauf

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Änderung einer Teilungserklärung für ein Haus mit zwei Wohnungen. Wichtige Punkte sind die Notwendigkeit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt, die Rolle des Notars bei der Eintragung ins Grundbuch und die potenziellen Schwierigkeiten einer Zweier-WEGAbk. (Wohnungseigentümergemeinschaft) aufgrund der erforderlichen Einstimmigkeit bei Abstimmungen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag 🔴 Teilungserklärung: Zweier-WEG – Einstimmigkeitsproblem! kann eine Zweier-WEG problematisch sein, da alle Abstimmungen einstimmig erfolgen müssen. Dies kann zu Konflikten und Blockaden führen.

    ✅ Zusatzinfo: Für die Änderung der Teilungserklärung und die Eintragung ins Grundbuch ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt erforderlich, wie im Beitrag Teilungserklärung: Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt erläutert wird. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Wohneinheiten baulich voneinander getrennt sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Änderung der Teilungserklärung sollte geprüft werden, ob eine Zweier-WEG die optimale Lösung ist. Alternativ könnten andere Modelle, wie beispielsweise eine GbR, in Betracht gezogen werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

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