Grundstücksgrenze definieren: BayBO Art. 6 Ausnahmeregelung für Nebengebäude nutzen?
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Grundstücksgrenze definieren: BayBO Art. 6 Ausnahmeregelung für Nebengebäude nutzen?

Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Definition der Grundstücksgrenze, da ich gerne die Ausnahmeregelung der BayBOAbk. nach Art. 6 in Anspruch nehmen möchte.
Dort ist definiert, dass ab einer Grundstücksrenze von größer 42 m ein zweites Nebengebäude unter bestimmten Voraussetzungen errichtet werden kann.
Die Grundstücksgrenze um die es geht, ist ca. 200 m lang. Allerdings liegen nur 33 m innerhalb des Bebeuungsplans. Die restlichen 167 m liegen im Außenbereich
Ist die Grundstücksgrenze per Definition nun größer oder kleiner 42 m?
Über konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar.
MfG
Jörg
  • Name:
  • Jörg
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    Um die Ausnahmeregelung des Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.) für Nebengebäude in Anspruch nehmen zu können, ist die korrekte Definition der Grundstücksgrenze entscheidend. Ich empfehle, folgende Punkte zu beachten:

    • Amtlicher Lageplan: Die Grundstücksgrenze muss durch einen amtlichen Lageplan nachgewiesen werden. Dieser wird vom Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt.
    • Bebauungsplan: Der Bebauungsplan der Gemeinde kann Festsetzungen zur Grundstücksgrenze enthalten, insbesondere im Hinblick auf Baulinien oder Baugrenzen.
    • Außenbereich: Im Außenbereich gelten besondere Regelungen. Hier ist die Abgrenzung des Baugrundstücks oft schwieriger und erfordert eine genaue Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Lage der Grundstücksgrenze beim zuständigen Katasteramt oder einem Vermessungsingenieur ab, bevor Sie mit der Planung eines Nebengebäudes beginnen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundstücksgrenze
    Die Grundstücksgrenze ist die rechtliche Abgrenzung eines Grundstücks zu den Nachbargrundstücken. Sie wird im Liegenschaftskataster geführt und durch einen amtlichen Lageplan nachgewiesen.
    Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaftskataster, Grenzstein
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines Gebiets regelt. Er enthält Festsetzungen über die Nutzung, die Bebauungsdichte, die Bauweise und andere wichtige Aspekte der Bebauung.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze
    Außenbereich
    Der Außenbereich umfasst Gebiete, die nicht durch Bebauungspläne oder andere baurechtliche Festsetzungen als Bauland ausgewiesen sind. Im Außenbereich ist das Bauen grundsätzlich eingeschränkt.
    Verwandte Begriffe: Innenbereich, Bauland, Landwirtschaftliche Fläche
    BayBO
    Die BayBO ist die Abkürzung für die Bayerische Bauordnung. Sie ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Bayern und regelt die Anforderungen an die Errichtung, Änderung und Nutzung von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Baugesetzbuch, Landesbauordnung, Baugenehmigung
    Amtlicher Lageplan
    Ein amtlicher Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung eines Grundstücks, die von einer Katasterbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird. Er enthält Informationen über die Grundstücksgrenzen, Gebäude und andere relevante Details.
    Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Flurkarte, Vermessung
    Nebengebäude
    Ein Nebengebäude ist ein Gebäude, das einem Hauptgebäude untergeordnet ist und eine untergeordnete Funktion erfüllt, z.B. eine Garage, ein Gartenhaus oder ein Schuppen. Die BayBO enthält besondere Regelungen für Nebengebäude.
    Verwandte Begriffe: Hauptgebäude, Anbau, Nebenanlage
    Art. 6 BayBO
    Artikel 6 der BayBO regelt die Verfahrensfreiheit von bestimmten Bauvorhaben, d.h. für diese Vorhaben ist keine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt unter anderem für bestimmte Nebengebäude, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Verfahrensfreiheit, Bauanzeige

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein amtlicher Lageplan?
      Ein amtlicher Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung eines Grundstücks, die von einer Katasterbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird. Er enthält Informationen über die Grundstücksgrenzen, Gebäude, топографические особенности und andere relevante Details. Der amtliche Lageplan dient als Grundlage für Bauanträge und andere Genehmigungsverfahren.
    2. Was ist der Unterschied zwischen Baulinie und Baugrenze?
      Eine Baulinie ist eine Linie, auf der ein Gebäude errichtet werden muss. Eine Baugrenze hingegen ist eine Linie, die ein Gebäude nicht überschreiten darf. Innerhalb der Baugrenze kann das Gebäude frei platziert werden, solange es die Baulinie einhält (falls vorhanden). Beide Festsetzungen werden im Bebauungsplan festgelegt.
    3. Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei der Definition der Grundstücksgrenze?
      Der Bebauungsplan kann Festsetzungen zur Lage der Grundstücksgrenze enthalten, insbesondere im Hinblick auf Baulinien, Baugrenzen oder Abstandsflächen. Er legt fest, wie ein Grundstück bebaut werden darf und welche Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind bei der Planung eines Bauvorhabens unbedingt zu beachten.
    4. Was bedeutet Außenbereich im baurechtlichen Sinne?
      Der Außenbereich umfasst Gebiete, die nicht durch Bebauungspläne oder andere baurechtliche Festsetzungen als Bauland ausgewiesen sind. Im Außenbereich ist das Bauen grundsätzlich eingeschränkt. Ausnahmen gelten nur für bestimmte privilegierte Vorhaben, wie z.B. landwirtschaftliche Betriebe. Die Abgrenzung des Außenbereichs kann im Einzelfall schwierig sein und erfordert eine genaue Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse.
    5. Was ist die BayBO?
      Die BayBO ist die Abkürzung für die Bayerische Bauordnung. Sie ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Bayern und regelt die Anforderungen an die Errichtung, Änderung und Nutzung von Gebäuden. Die BayBO enthält Bestimmungen über die Baugenehmigung, die Standsicherheit, den Brandschutz, den Schallschutz und andere wichtige Aspekte des Bauens.
    6. Was sind Abstandsflächen?
      Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen. Sie dienen dem Brandschutz, der Belichtung und Belüftung der Gebäude sowie dem Schutz der Nachbarn. Die Größe der Abstandsflächen richtet sich nach der Höhe des Gebäudes und den Festsetzungen des Bebauungsplans.
    7. Was ist ein Katasteramt?
      Das Katasteramt ist eine Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Das Liegenschaftskataster enthält Informationen über alle Grundstücke in einem bestimmten Gebiet, wie z.B. die Lage, die Größe, die Nutzung und die Eigentümer. Das Katasteramt stellt amtliche Lagepläne und andere Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zur Verfügung.
    8. Was macht ein Vermessungsingenieur?
      Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken und Gebäuden. Er erstellt amtliche Lagepläne, führt Absteckungen durch und berät Bauherren in allen Fragen der Vermessung. Vermessungsingenieure sind in der Regel öffentlich bestellt und vereidigt.

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    • Liegenschaftskatasterauszug beantragen
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  2. Grundstücksgrenze: 33m Bebauungsplan vs. Außenbereich

    fiktive Grundstücksgrenze
    Das bebaubare Grundstück endet bei 33 Meter, das wird so behandelt als wäre danach nichts mehr.
    Wäre es eine reine Baulinie, würde das gesamte Grundstück zur Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl) herangezogen, so aber nicht.
    Solange der Rest Außenbereich ist, kann das weder bebaut noch für ähnliche Zwecke herangezogen werden.
    Damit greift die 42-Meter-Regel nicht.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. BayBO Art. 6: Nebengebäude – Zulässigkeit im Bebauungsplan

    Kann schon sein
    Ich habe den Text auch so interpretiert. Ihre Grenze ist 200 m lang und Sie dürften noch Nebengebäude mit 5 m Länge bauen, also insgesamt 9+5 = 14 m.
    Auch hier mal lesen:

    Jedoch werden die zusätzlichen 5 m vermutlich nur im Bereich des Bebauungsplans zulässig sein, weiter hinten im Außenbereich geht es nur mit Bauantrag, der vermutlich nicht genehmigt wird. Der Bebauungsplan wiederum kann Festlegungen zur Zulässigkeit von Nebengebäuden enthalten, die ihrem Vorhaben entgegen stehen könnten.
    Gruß

  4. BayBO: Auslegung der 42m-Regel – Rechtsunsicherheit!

    Überschnitten
    Mein Beitrag hat sich mit dem von Herrn Klaus überschnitten.
    Eine Rechtsgrundlage, dass so wie Herr Klaus sagt, nur die ersten 33 m in Bezug auf die Anwendung der 42 m-Regel zählen, erkenne ich aus der BayBOAbk. nicht. Aber: Die Bauamtsbeamten könnten zur gleichen Auslegung wie Herr Klaus kommen.
    Da diese Regel wohl noch neu ist, wird sich sicher die Rechtsprechung noch damit befassen.
  5. Grundstücksgrenze: Unterschiedliche Auslegung durch Behörden!

    Feedback
    Hallo Herr Klaus,
    Hallo HerrLott,
    herzlichen Dank für Ihre Antworten.
    Die gleiche Frage habe ich den zuständigen Mitarbeitern im Landratsamt sowie der Gemeindeverwaltung gestellt. Aussage Landratsamt: Grundstücksgrenze von 200 m wird herangezogen.
    Aussage Gemeindeverwaltunng: es werden nur die 33 m Grundstückgsgrenze berücksichtig.
    Ich werde am Montag mal bei der obersten Baubehörde in München anrufen.
    Nochmals herzlichen Dank für euer Feedback
  6. BayBO Art. 6: Grundstücksgrenze – Aussage oberster Baubehörde

    Info vom BIMAbk.
    Hallo zusammen,
    ich habe nun zwischenzeitlich mit der zuständigen Mitarbeitrin im Bundesinnenministerium in München (oberste Baubehörde) telefoniert.
    Sie hat mir mündlich mitgeteilt, dass die Grundstücksgrenze nicht durch den Bebauungsplan eingeschränkt wird. Grundstücksgrenze bleibt Grundstücksgrenze. Hierfür gibt es noch keinen Präzedenzfall. Somit würde bei mir die 42 m-Regel greifen. Letztendlich soll ich mich aber den Juristen der unterste Baubehörde (Landratsamt) wenden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jörg Hübschmann
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Grundstücksgrenze und BayBOAbk. Art. 6: Nebengebäude-Ausnahmeregelung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Definition der Grundstücksgrenze im Kontext der BayBO Art. 6, insbesondere für die Ausnahmeregelung bei Nebengebäuden. Es gibt unterschiedliche Interpretationen, ob die gesamte Grundstücksgrenze oder nur der Teil innerhalb des Bebauungsplans für die 42m-Regel relevant ist. Die Meinungen der lokalen Behörden (Landratsamt vs. Gemeindeverwaltung) gehen auseinander. Die oberste Baubehörde in München sieht die gesamte Grundstücksgrenze als maßgeblich.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Auslegung der 42m-Regel kann je nach Bauamt variieren, wie im Beitrag BayBO: Auslegung der 42m-Regel – Rechtsunsicherheit! betont wird. Es besteht Rechtsunsicherheit, da es noch keine gefestigte Rechtsprechung zu dieser Thematik gibt.

    ✅ Zusatzinfo: Laut dem Beitrag BayBO Art. 6: Grundstücksgrenze – Aussage oberster Baubehörde, bestätigt die oberste Baubehörde, dass die Grundstücksgrenze nicht durch den Bebauungsplan eingeschränkt wird. Dies bedeutet, dass die gesamte Grundstücksgrenze für die Anwendung der 42m-Regel herangezogen wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Definition der Grundstücksgrenze und die Anwendung der BayBO Art. 6 im konkreten Fall unbedingt mit der zuständigen Baubehörde ab. Beachten Sie die unterschiedlichen Auslegungen und holen Sie sich gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung ein. Die Aussage der obersten Baubehörde im Beitrag BayBO Art. 6: Grundstücksgrenze – Aussage oberster Baubehörde kann als Argumentationsgrundlage dienen.

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