Befreiungsgebühr Baugrenze: Berechnung bei Anbau-Erweiterung (Hessen, Kreis Offenbach)?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Bei einer Anbau-Erweiterung in Hessen, speziell im Kreis Offenbach, wird die Befreiungsgebühr wie bei einem Neubau berechnet. Eine frühere Befreiung wird nicht automatisch wiederholt, und eine Ablehnung ist möglich. Es ist ratsam, mit dem Abriss des alten Anbaus zu warten, bis die neue Baugenehmigung rechtskräftig ist.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Befreiungsgebühr Baugrenze: Berechnung bei Anbau-Erweiterung (Hessen, Kreis Offenbach)?

Angenommen, die Baugrenze wurde schon vor einigen Jahren mit einem eingeschossigen Anbau und 15 m² Grundfläche sowie dem dazugehörigen Befreiungsbescheid überschritten. Sollte der ursprüngliche Anbau nun abgerissen und an seiner Stelle ein neuer zweigeschossiger Anbau mit 40 m² Grundfläche gebaut werden (Baugenehmigung und neuer Befreiungsbescheid vorausgesetzt), muss dann von den 40 m² Grundfläche die 15 m² des alten Anbaus bei der Berechnung der Befreiungsgebühr abgezogen werden? Meist ist ja in den Verwaltungskostensatzungen zu diesem Thema von einer Gebühr "je m² Grundfläche" die Rede.
Bitte Antworten mit Hinweis auf die entsprechenden Gesetze / Verordnungen in Hessen (Kreis Offenbach)! Danke
  • Name:
  • edda72
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    GoogleAI-Analyse: Befreiungsgebühr: Berechnung bei Anbau-Erweiterung

    Ich gehe davon aus, dass Sie wissen möchten, wie sich die Befreiungsgebühr bei einer Erweiterung eines bereits bestehenden Anbaus berechnet, der die Baugrenze überschreitet. Die Berechnung der Befreiungsgebühr ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

    Grundlage der Berechnung: Die Berechnungsgrundlage bildet in der Regel die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Zustand. Relevant sind hierbei die zusätzlichen Quadratmeter Grundfläche und das resultierende Bauvolumen des erweiterten Anbaus.

    Verwaltungskostensatzung: Die konkrete Höhe der Gebühr wird durch die Verwaltungskostensatzung der zuständigen Kommune (in Ihrem Fall Kreis Offenbach, Hessen) festgelegt. Diese Satzung enthält Gebührensätze für die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder der Bauordnung.

    Befreiungsbescheid: Der ursprüngliche Befreiungsbescheid ist relevant, da er die Grundlage für die erste Überschreitung der Baugrenze darstellt. Bei einer Erweiterung muss geprüft werden, ob eine neue Befreiung erforderlich ist und wie sich dies auf die Gebührenberechnung auswirkt.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich direkt an das Bauamt des Kreises Offenbach zu wenden. Dort kann man Ihnen die konkrete Berechnungsgrundlage und die anfallende Gebühr auf Basis Ihrer spezifischen Situation mitteilen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugrenze
    Die Baugrenze ist die im Bebauungsplan festgesetzte Linie, bis zu welcher ein Gebäude errichtet werden darf. Sie dient der räumlichen Ordnung und der Einhaltung von Abstandsflächen. Verwandte Begriffe: Baulinie, Bebauungsplan, Abstandsfläche.
    Befreiungsbescheid
    Ein Befreiungsbescheid ist eine Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder der Bauordnung. Er wird erteilt, wenn die Einhaltung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist. Verwandte Begriffe: Ausnahmegenehmigung, Abweichung, Bebauungsplan.
    Verwaltungskostensatzung
    Die Verwaltungskostensatzung ist eine kommunale Satzung, die die Gebühren für Verwaltungsleistungen regelt, einschließlich der Gebühren für Baugenehmigungen und Befreiungen. Verwandte Begriffe: Gebührensatzung, Kommunalabgaben, Gebühren.
    Grundfläche
    Die Grundfläche ist die Fläche, die ein Gebäude auf dem Grundstück einnimmt. Sie wird in Quadratmetern angegeben und ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung von Bebauungsdichte und Abstandsflächen. Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Wohnfläche, Grundstücksfläche.
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen über Baugrenzen, Baulinien, Geschosszahl und andere bauliche Details. Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Satzung.
    Anbau
    Ein Anbau ist ein baulicher Erweiterung eines bestehenden Gebäudes. Er kann seitlich, nach hinten oder nach oben erfolgen und muss in der Regel genehmigt werden. Verwandte Begriffe: Erweiterung, Zubau, Aufstockung.
    Gebührenbescheid
    Ein Gebührenbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Gebühr für eine erbrachte Verwaltungsleistung festgesetzt wird. Er enthält Angaben zur Höhe der Gebühr, zur Rechtsgrundlage und zu den Rechtsbehelfen. Verwandte Begriffe: Verwaltungsakt, Gebühr, Kosten.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Baugrenze?
      Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen. Sie dient der Steuerung der Bebauung und der Sicherstellung von Abstandsflächen.
    2. Was ist ein Befreiungsbescheid?
      Ein Befreiungsbescheid ist eine Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder der Bauordnung. Er wird erteilt, wenn die Einhaltung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist.
    3. Wie finde ich die Verwaltungskostensatzung meiner Kommune?
      Die Verwaltungskostensatzung ist in der Regel auf der Website der Kommune oder des Landkreises veröffentlicht. Sie kann auch beim zuständigen Bauamt eingesehen werden.
    4. Welche Unterlagen benötige ich für die Berechnung der Befreiungsgebühr?
      In der Regel werden Bauzeichnungen, Flächenberechnungen und der ursprüngliche Befreiungsbescheid benötigt. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Kommune variieren.
    5. Kann ich gegen die Höhe der Befreiungsgebühr Widerspruch einlegen?
      Ja, gegen die Festsetzung der Befreiungsgebühr kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden. Die Frist und die Form des Widerspruchs sind in der Regel im Gebührenbescheid angegeben.
    6. Was passiert, wenn ich ohne Befreiung baue?
      Das Bauen ohne Befreiung kann zu einem Baustopp, einer Rückbauverfügung und der Verhängung von Bußgeldern führen. Es ist daher ratsam, vor Baubeginn die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
    7. Gibt es Unterschiede bei der Berechnung der Befreiungsgebühr zwischen den Bundesländern?
      Ja, die Regelungen zur Befreiungsgebühr können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, die landesrechtlichen Vorschriften zu beachten.
    8. Spielt die Nutzungsart des Anbaus eine Rolle bei der Berechnung der Befreiungsgebühr?
      Ja, die Nutzungsart des Anbaus kann bei der Berechnung der Befreiungsgebühr eine Rolle spielen. Beispielsweise können für Wohnraum höhere Gebühren anfallen als für Nebenräume.

    🔗 Verwandte Themen

    • Baugenehmigungspflicht
      Informationen darüber, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
    • Abstandsflächenrecht
      Regelungen zu den einzuhaltenden Abständen zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen.
    • Bebauungsplan verstehen
      Erläuterungen zu den Inhalten und Festsetzungen eines Bebauungsplans.
    • Schwarzbau
      Konsequenzen und Risiken des Bauens ohne Genehmigung.
    • Verwaltungsrechtliche Grundlagen
      Überblick über die Gesetze und Verordnungen im Verwaltungsrecht.
  2. Anbau-Erweiterung: Neubau-Behandlung – Keine Anrechnung des Bestands

    der Bestand wird nicht gegengerechnet
    Das Ganze wird behandelt wie ein Neubau, auch die frühere Befreiung wird nicht zwingend wiederholt, d.h. eine Ablehnung ist möglich.
    Deshalb erst abreißen, wenn die neue Genehmigung rechtskräftig ist sonst ist der Bau weg.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Befreiungsgebühr Baugrenze: Anbau-Erweiterung in Hessen

    💡 Kernaussagen: Bei einer Anbau-Erweiterung in Hessen, speziell im Kreis Offenbach, wird die Befreiungsgebühr wie bei einem Neubau berechnet. Eine frühere Befreiung wird nicht automatisch wiederholt, und eine Ablehnung ist möglich. Es ist ratsam, mit dem Abriss des alten Anbaus zu warten, bis die neue Baugenehmigung rechtskräftig ist.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Anbau-Erweiterung: Neubau-Behandlung – Keine Anrechnung des Bestands wird die Anbau-Erweiterung wie ein Neubau behandelt, was die Notwendigkeit einer neuen Baugenehmigung und eines Befreiungsbescheids unterstreicht.

    ✅ Zusatzinfo: Die Berechnung der Befreiungsgebühr für die Anbau-Erweiterung basiert auf der Verwaltungskostensatzung des Kreises Offenbach. Es ist wichtig, diese Satzung zu konsultieren, um die genauen Kosten zu ermitteln.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Abriss des alten Anbaus sollte die rechtskräftige Baugenehmigung für die Anbau-Erweiterung vorliegen, um Risiken zu vermeiden. Klären Sie alle Details zur Befreiungsgebühr und Baugrenze mit der zuständigen Behörde im Kreis Offenbach.

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