Flächenentsiegelung vor Neubau: Anrechenbarkeit trotz vorheriger Versiegelung?
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Flächenentsiegelung vor Neubau: Anrechenbarkeit trotz vorheriger Versiegelung?

Hallo,
ich habe ein großes Problem in Bezug auf unser Bauvorhaben:
Wir dürfen  -  Aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen  -  auf unserem Grundstück nur soviel durch unseren geplanten Bau versiegeln, wie wir zuvor entsiegeln. Das weiß ich nur leider erst seit vergangenen Donnerstag.
Da bei uns ein Gebäude mit 120 m² abgerissen wird und wir noch weitere 20 m² entsiegeln können, reicht diese Fläche natürlich nicht für unsere geplante Bebauung mit 210 m². Ich habe jedoch vor gut einem Monat auf knappen 100 m² Fläche Betonplatten abreißen und abtransportieren lassen, weil ich eben dachte, dass dann zumindest die Fläche für das geplante Fundament schon mal frei ist. Diese Fläche kann man logischerweise noch an dem Aushub und der Kiesschicht identifizieren.
Mein Vermesser würde sie im amtlichen Lageplan als "vormals versiegelte Fläche" dokumentieren.
Darf ich diese Fläche dann trotzdem mit anrechnen lassen? Trotz dessen, dass sie kürzlich bereits entsiegelt wurde?
Viele Grüße
Verena
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    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob die bereits durchgeführte Flächenentsiegelung auf Ihrem Grundstück angerechnet wird, da Sie erst kurz vor Baubeginn von den naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfahren haben.

    Meiner Einschätzung nach ist die Anrechenbarkeit von mehreren Faktoren abhängig:

    • Zeitpunkt der Entsiegelung: War die Entsiegelung vor der Festlegung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen?
    • Art der Entsiegelung: Wurde die Fläche vollständig von Betonplatten und Kiesschicht befreit?
    • Dokumentation: Liegt eine detaillierte Dokumentation der Entsiegelungsmaßnahmen vor (z.B. Fotos, Lageplan)?
    • Genehmigung: Wurde die Entsiegelung ggf. bereits genehmigt?

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    1. Gespräch mit dem Vermesser: Besprechen Sie die Situation mit Ihrem Vermesser und lassen Sie sich die rechtliche Lage erläutern.
    2. Rücksprache mit der Baubehörde: Klären Sie mit der zuständigen Baubehörde, ob die Entsiegelung angerechnet wird und welche Nachweise erforderlich sind.
    3. Naturschutzbehörde kontaktieren: Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Naturschutzbehörde auf, um die spezifischen Anforderungen zu erfragen.

    👉 Handlungsempfehlung: Reichen Sie alle relevanten Unterlagen (Lageplan, Fotos der Entsiegelung, etc.) bei der Baubehörde ein und beantragen Sie eine verbindliche Auskunft zur Anrechenbarkeit der Entsiegelungsmaßnahmen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Flächenversiegelung
    Die Flächenversiegelung bezeichnet die dauerhafte Bedeckung des Bodens mit undurchlässigen Materialien wie Beton, Asphalt oder Pflastersteinen. Dadurch wird der natürliche Wasserhaushalt gestört und die Bodenfunktionen beeinträchtigt. Verwandte Begriffe: Flächenentsiegelung, Bodenversiegelung, Bebauung.
    Flächenentsiegelung
    Die Flächenentsiegelung ist die Beseitigung von undurchlässigen Bodenbedeckungen, um die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen. Dies kann durch die Entfernung von Beton, Asphalt oder Pflastersteinen erfolgen. Verwandte Begriffe: Versiegelung, Renaturierung, Ausgleichsmaßnahme.
    Naturschutzrechtliche Bestimmungen
    Naturschutzrechtliche Bestimmungen sind Gesetze und Verordnungen, die den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen regeln. Sie können Einschränkungen für Bauvorhaben und andere Eingriffe in die Natur vorsehen. Verwandte Begriffe: Bundesnaturschutzgesetz, Artenschutz, Landschaftsschutz.
    Lageplan
    Ein Lageplan ist eine maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks und seiner Umgebung. Er enthält Informationen über die Grundstücksgrenzen, die Bebauung, die Topographie und die vorhandenen Vegetation. Verwandte Begriffe: Bauplan, Katasterplan, Grundstückskarte.
    Bebauung
    Bebauung bezieht sich auf die Errichtung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen auf einem Grundstück. Die Bebauung unterliegt den Bestimmungen des Baurechts und des Naturschutzrechts. Verwandte Begriffe: Bauvorhaben, Baufläche, Grundstücksnutzung.
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist die zuständige Behörde für die Genehmigung von Bauvorhaben und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften. Sie ist in der Regel bei der Gemeinde oder der Stadt angesiedelt. Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Baugenehmigung.
    Naturschutzbehörde
    Die Naturschutzbehörde ist die zuständige Behörde für den Schutz der Natur und der Landschaft. Sie ist in der Regel bei der Kreisverwaltung oder der Landesregierung angesiedelt. Verwandte Begriffe: Umweltamt, Landschaftspflege, Naturschutzgebiet.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet Flächenversiegelung?
      Antwort: Flächenversiegelung bezeichnet die dauerhafte Bedeckung des Bodens mit undurchlässigen Materialien wie Beton, Asphalt oder Pflastersteinen. Dadurch wird der natürliche Wasserhaushalt gestört und die Bodenfunktionen beeinträchtigt.
    2. Frage: Warum ist Flächenentsiegelung wichtig?
      Antwort: Flächenentsiegelung ist wichtig, um die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen, den Wasserhaushalt zu verbessern, die Artenvielfalt zu fördern und die Auswirkungen des Klimawandels zu mildern. Entsiegelte Flächen können Regenwasser aufnehmen und so Überschwemmungen reduzieren.
    3. Frage: Welche Gesetze regeln die Flächenversiegelung und -entsiegelung?
      Antwort: Die Flächenversiegelung und -entsiegelung werden durch verschiedene Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene geregelt, darunter das Bundesnaturschutzgesetz, die Landesbauordnungen und die Wassergesetze der Länder. Diese Gesetze legen unter anderem fest, welche Flächen versiegelt werden dürfen und welche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
    4. Frage: Welche Arten der Flächenentsiegelung gibt es?
      Antwort: Es gibt verschiedene Arten der Flächenentsiegelung, darunter die Entfernung von Beton- und Asphaltflächen, die Umwandlung von befestigten Flächen in Grünflächen, die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen und die Schaffung von Retentionsflächen zur Regenwasserrückhaltung.
    5. Frage: Was ist bei der Planung von Neubauten in Bezug auf Flächenversiegelung zu beachten?
      Antwort: Bei der Planung von Neubauten sollte darauf geachtet werden, die Flächenversiegelung so gering wie möglich zu halten. Es sollten alternative Bauweisen und Materialien in Betracht gezogen werden, die eine Versickerung des Regenwassers ermöglichen. Zudem sollten Ausgleichsmaßnahmen für die unvermeidliche Versiegelung von Flächen eingeplant werden.
    6. Frage: Wie kann ich als Grundstückseigentümer zur Reduzierung der Flächenversiegelung beitragen?
      Antwort: Als Grundstückseigentümer können Sie zur Reduzierung der Flächenversiegelung beitragen, indem Sie befestigte Flächen entsiegeln, wasserdurchlässige Beläge verwenden, Regenwasser sammeln und nutzen, Dachbegrünungen anlegen und Grünflächen auf Ihrem Grundstück schaffen.
    7. Frage: Was sind Ausgleichsmaßnahmen bei Flächenversiegelung?
      Antwort: Ausgleichsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu dienen, die negativen Auswirkungen der Flächenversiegelung auf die Umwelt zu kompensieren. Dazu gehören beispielsweise die Schaffung von Grünflächen, die Anlage von Biotopen, die Renaturierung von Gewässern und die Entsiegelung von Flächen an anderer Stelle.
    8. Frage: Wer ist für die Genehmigung von Flächenversiegelungen zuständig?
      Antwort: Die Genehmigung von Flächenversiegelungen ist in der Regel Aufgabe der zuständigen Baubehörde oder der Naturschutzbehörde. Die genauen Zuständigkeiten können je nach Bundesland und Kommune variieren.

    🔗 Verwandte Themen

    • Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
      Informationen zu Bauvorhaben, die einer Genehmigung bedürfen.
    • Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutz
      Details zu Maßnahmen, die als Ausgleich für Eingriffe in die Natur dienen.
    • Regenwassermanagement
      Methoden zur Bewirtschaftung von Regenwasser auf Grundstücken.
    • Nachhaltige Bauweisen
      Informationen zu umweltfreundlichen Bauweisen und Materialien.
    • Bodenversiegelung vermeiden
      Tipps zur Reduzierung der Bodenversiegelung bei Bauprojekten.
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