wir haben eine EW mit einem Einstellplatz (auf Bild Platz 1) gekauft. Nachträglich haben wir einen bis dahin freien Einstellplatz (Nummer 2) neben dem ersten in die Teilungserklärung mit aufnehmen lassen. Die Teilungserklärung sind bereits unterschrieben, der Aufnahme des Platzes 2 in unser Sondereigentum muss noch ein weiterer Eigentümer zustimmen. Es existierten zu diesem Zeitpunkt insgesamt vier Einstellplätze, die Zufahrt sollte von der Straße aus wie auf der angheängten Zeichnung erfolgen. Die Grundstücksgrenze ist rot markiert (Eckgrundstück), der gelbe Punkt ist/wird eine Straßenlaterne.
Der Bauträger hat nun den Vorschlag gemacht, uns die Plätze 2 und 4 zu geben. Platz 1 würde "entfallen", da stattdessen ein weiterer Eigentümer "links" neben der Zeichnung eine Garage bauen lassen will. Platz 2 rutscht ganz an Platz 4 heran. Die Zufahrt würde sich ebenfalls ändern (Alternativzufahrt in grün). Die Garage als solches ist mir erstmal egal. Mich stören zwei Dinge:
- die Laterne
- ist sichergestellt, dass die neue Zufahrt von der öffentlichen Straße überhaupt möglich ist? Die Laterne deutet ja auf etwas anderes hin. So etwas ist doch meines Wissens im Bauantrag exakt geregelt, sonst setzt die Gemeinde dort ja auch keine Laterne hin, oder irre ich mich? Nicht dass eines Tages ein Stoppschild vor dem Stellplatz steht.
Bundesland: Niedersachsen

