Traufhöhe überschritten in NRW: Was tun bei Abweichung vom Bebauungsplan?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Überschreitung der zulässigen Traufhöhe laut Bebauungsplan in NRW. Ein Drempel von 1 Meter führt zu einer Gesamthöhe von 4,50 m, während nur 4 m erlaubt sind. Es wird erörtert, wie das natürliche Gelände korrekt im Bauantrag anzugeben ist und welche Möglichkeiten zur nachträglichen Feststellung bestehen. Die Einhaltung der im Bebauungsplan festgelegten Höhenangaben ist entscheidend für die Abnahme.
Traufhöhe überschritten in NRW: Was tun bei Abweichung vom Bebauungsplan?
wir haben bei unsere Hausplanung in NRW ein kleines Problem mit der Traufhöhe. Mit 1 Meter Drempel, den wir haben möchten, beträgt sie ca. 4,50 m.
Erlaubt laut Bebauungsplan 4 m.
Im Bebauungsplan steht:
Die bergseitige Traufhöhe wird gemessen von der Oberkante des zum Zeitpunkt des Baubeginns vorhandenen, natürlichen, unveränderten Geländeniveaus bis zur Oberkante der Dachsparren in der Flucht der Außenseite des traufseitigen Mauerwerks am höchst-angeschnittenen Geländepunkt.
Meine Frage:
Da im Bebauungsplan keine Höhenangaben sind, kann man bei der Abnahme die genaue Höhe eigentlich nicht mehr bestimmen, da das ursprüngliche Gelände so nicht mehr vorhanden ist. Fällt da ein halbe Meter mehr überhaupt auf?
Danke für alle Antworten!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Keine bauliche Umsetzung vor Vorliegen einer förmlichen Befreiung gemäß § 71 BauO NRW oder § 31 BauGBAbk. – sonst Rückbau- und Kostenrisiko.
🔴 KRITISCH: Dokumentation des zum Baubeginn vorhandenen Geländeniveaus durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ist zwingend erforderlich (§ 63 BauO NRW).
⚠️ WICHTIG: Jede Annahme, die Abweichung „falle nicht auf“ oder sei „nicht nachprüfbar“, ist rechtlich und technisch falsch – Traufhöhen werden millimetergenau vermessen.
⚠️ WICHTIG: Bei Nachbarbeschwerden oder Einwänden der Bauaufsicht besteht unmittelbarer Vollzugsschutzverlust – Nutzungsuntersagung oder Baueinstellung drohen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie ein Problem mit der Traufhöhe bei Ihrer Hausplanung in NRW haben. Da Ihre geplante Traufhöhe von ca. 4,50 m (mit 1 Meter Drempel) die im Bebauungsplan erlaubten 4 m überschreitet, gibt es verschiedene Lösungsansätze, die ich Ihnen aufzeigen kann:
1. Prüfung der Messweise: Der Bebauungsplan definiert, wie die Traufhöhe gemessen wird (Oberkante Gelände bis Oberkante Dachsparren). Überprüfen Sie genau, ob Ihre Messung korrekt ist und dem Bebauungsplan entspricht. Das Gelände kann sich verändert haben.
2. Antrag auf Befreiung/Ausnahme: In NRW besteht die Möglichkeit, bei der Baubehörde eine Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu beantragen. Dies ist jedoch in der Regel nur möglich, wenn die Abweichung geringfügig ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
3. Anpassung der Planung: Wenn eine Befreiung nicht möglich ist, müssen Sie Ihre Planung anpassen. Dies könnte bedeuten, den Drempel zu reduzieren oder die Dachneigung zu verändern, um die Traufhöhe zu verringern.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Architekten oder einem Baurechtsexperten in NRW in Verbindung zu setzen. Dieser kann Ihre Situation beurteilen, die Messung überprüfen und Sie bei der Antragstellung oder Anpassung der Planung unterstützen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine geplante Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe um 0,5 Meter in Nordrhein-Westfalen. Der Bauherr erwägt, die Abweichung aufgrund der schwierigen Nachvollziehbarkeit des ursprünglichen Geländeniveaus nicht zu melden. Diese Überlegung ist rechtlich und bautechnisch höchst problematisch.
🔴 Gefahr: Die bewusste Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stellt einen formellen Baurechtsverstoß dar. Dies kann zu einer Baueinstellung, einer Nutzungsuntersagung und im schlimmsten Fall zu einer Rückbauverfügung auf eigene Kosten führen. Die Behauptung, die Höhe sei nicht mehr bestimmbar, ist rechtlich irrelevant, da die Baubehörde auf Gutachten und historische Daten zurückgreifen kann.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein halber Meter "nicht auffällt", ist fahrlässig. Die Bauaufsicht führt bei Abnahmen und Kontrollen präzise Messungen durch. Zudem können Nachbarn die Abweichung feststellen und Einspruch einlegen, was zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen kann.
➕ Ergänzung: Der Bebauungsplan definiert die Traufhöhe eindeutig über das "zum Zeitpunkt des Baubeginns vorhandene, natürliche, unveränderte Geländeniveau". Dieses Niveau ist durch Geländeschnitte, historische Karten oder Nachbarbebauung rekonstruierbar. Eine Abweichung erfordert zwingend eine Befreiung oder Ausnahme gemäß § 31 BauGB, die bei der Gemeinde zu beantragen ist.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie auf keinen Fall eine illegale Abweichung in Kauf. Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Baurecht oder einen Bauvorlageberechtigten, um die Chancen auf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu prüfen. Parallel dazu sollten Sie mit der Gemeinde in den Dialog treten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nur so vermeiden Sie erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft eine planungsrechtlich relevante Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe um 0,50 m in Nordrhein-Westfalen – ein klarer Verstoß gegen die baurechtliche Zulässigkeit der Bauausführung.
🔴 Gefahr: Eine Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe stellt einen Verstoß gegen § 34 BauGB dar und kann zur Anordnung der Beseitigung (§ 79 Abs. 1 BauO NRW) oder gar zur Rückbauanordnung führen – insbesondere bei Widerspruch Dritter oder bei Einwänden der Bauaufsicht.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die fehlende Dokumentation des ursprünglichen Geländeniveaus die Prüfbarkeit der Traufhöhe ausschließt, ist rechtlich falsch: Die Bauaufsicht kann das Geländeniveau anhand von Vermessungsunterlagen, historischen Luftbildern, Bodenprofilen oder Zeugenaussagen rekonstruieren – die fehlende physische Geländesituation entbindet nicht von der Nachweisverpflichtung.
➕ Ergänzung: Die Definition im Bebauungsplan ist präzise und rechtlich bindend; die Messung erfolgt nicht am aktuellen, sondern am zum Baubeginn vorhandenen, unveränderten Geländeniveau – dies ist zwingend vor Baubeginn durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu dokumentieren (§ 63 BauO NRW).
❌ Widerspruch: Die Annahme, ein halber Meter ‚falle nicht auf‘, ist technisch und rechtlich unzulässig: Traufhöhen werden mit millimetergenauen Vermessungsverfahren geprüft; selbst geringfügige Abweichungen können bei Nachbarbeschwerden oder bei Flächennutzungsplan-Konflikten zu erheblichen baurechtlichen Konsequenzen führen.
✅ Zustimmung: Die korrekte Interpretation der Messvorschrift im Bebauungsplan zeigt ein gutes Verständnis der bauplanungsrechtlichen Grundlagen – allerdings fehlt die Einsicht, dass die Verbindlichkeit der Regelung unabhängig von der späteren Prüfbarkeit besteht.
👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie unverzüglich eine förmliche Befreiung nach § 71 BauO NRW beim zuständigen Bauamt – dies ist die einzige rechtmäßige Möglichkeit, die Abweichung zu legitimieren; gleichzeitig ist ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit der Dokumentation des ursprünglichen Geländeniveaus zu beauftragen, um den Nachweis für das Bauamt vorzulegen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Die Überschreitung um 0,50 m ist ein formeller Baurechtsverstoß, der ohne förmliche Befreiung nicht zulässig ist.
- Alle betonen die zwingende Notwendigkeit einer frühzeitigen Einbindung von Fachleuten (Architekt, Baurechtsexperte, Vermessungsingenieur).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die Befreiungsmöglichkeit relativ optimistisch („geringfügige Abweichung“), während DeepSeek und Qwen klar betonen, dass die Erfolgsaussicht nicht automatisch gegeben ist und von öffentlichen Belangen, Nachbarrechten und Flächennutzungskonflikten abhängt.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI um die präzise Rechtsgrundlage: § 71 BauO NRW (nicht nur § 31 BauGB), die besondere Bedeutung des „zum Baubeginn vorhandenen Geländeniveaus“ und die Rekonstruierbarkeit dieses Niveaus mittels Vermessung, Luftbildern oder Zeugenaussagen.
- Qwen hebt zusätzlich die Dokumentationspflicht nach § 63 BauO NRW hervor – GoogleAI erwähnt dies nicht.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI erwägt (implizit) eine Anpassung der Planung (Drempel reduzieren, Dachneigung ändern) als Alternative – DeepSeek und Qwen stellen dies nicht als einfache technische Lösung dar, sondern betonen, dass jede Abweichung vom Bebauungsplan zwingend einer förmlichen Baurechtsentscheidung bedarf – auch bei Planungsanpassung muss ggf. der Bebauungsplan angepasst oder eine Befreiung beantragt werden.
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, ein halber Meter „falle nicht auf“ – GoogleAI bleibt hier vorsichtig neutral, DeepSeek und Qwen nennen diese Annahme fahrlässig bzw. unzulässig.
👉 Empfehlung:
- Die sicherere, vorsichtige Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert: Keine eigenmächtige Abweichung – keine Annahme einer „nicht nachweisbaren“ Geländesituation – keine technische Umgehung ohne förmliche Rechtsbasis.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Messgrundlage Traufhöhe ✅ Konsens Maßgeblich ist das zum Baubeginn vorhandene, unveränderte Geländeniveau – nicht das aktuelle Gelände; Dokumentation durch öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zwingend (§ 63 BauO NRW). Rechtliche Zulässigkeit der Abweichung ✅ Konsens 0,50 m Überschreitung ist ein formeller Verstoß gegen den Bebauungsplan – nur durch förmliche Befreiung nach § 71 BauO NRW (bzw. § 31 BauGB) rechtmäßig. Risiko bei Nichtbeachtung ✅ Konsens Hohe Gefahr von Baueinstellung, Nutzungsuntersagung oder Rückbauanordnung – insbesondere bei Nachbarwiderspruch oder Aufsichtskontrolle. „Geringfügigkeit“ als Befreiungsgrund ⚠️ Abwägung GoogleAI nennt geringfügige Abweichung als möglichen Befreiungsgrund; DeepSeek und Qwen betonen, dass dies allein nicht ausreicht – öffentliche Belange, Eingriffe in die Nachbarschaft und Planungsgebot müssen geprüft werden. Technische Anpassung als Alternative ❌ Widerspruch GoogleAI sieht Anpassung der Dachkonstruktion als praktikable Option; DeepSeek und Qwen weisen darauf hin, dass bereits das Vorhaben einer Abweichung von der Planfestsetzung – unabhängig von der technischen Umsetzung – eine förmliche Rechtsentscheidung erfordert. 👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie vor Baubeginn eine förmliche Befreiung beim Bauamt und beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zur Dokumentation des zum Baubeginn vorhandenen Geländeniveaus – nur so ist eine rechtmäßige Bauausführung gesichert.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Rückbauanordnung durch Bauaufsicht Finanzieller Totalverlust (bis zu 100 % der Baukosten), zeitlicher Verzug um mehrere Monate, rechtliche Auseinandersetzung 🔴 Risiko Nachbarbeschwerde mit gerichtlichem Einspruch Einlegung eines Widerspruchs, Baustopp, Einstweilige Verfügung, langwieriger Rechtsstreit 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation des Geländeniveaus Ablehnung der Befreiung, Vermessungs- und Gutachterkosten nachträglich verdoppelt, Bauverbot bis zur Klärung 🔴 Risiko Nichtanmeldung der Abweichung ("wird nicht auffallen") Verlust des Vertrauensschutzes, Ausschluss von Härtefallregelungen, Verschärfung der Sanktionen 🔴 Risiko Fehlinterpretation der Messvorschrift durch Planer Fehlerhafte Bauvorlage, Ablehnung der Baugenehmigung, Kosten für Neuplanung und Nachbesserung ✅ Chance Ausstellung einer Befreiung bei frühzeitiger und vollständiger Antragstellung Rechtssichere Fortsetzung des Vorhabens ohne Bauverzögerung oder Sanktionen ✅ Chance Vermessungsklärung vor Baubeginn als Planungssicherheit Vermeidung nachträglicher Überraschungen, klare Grundlage für alle behördlichen Verfahren ✅ Chance Dialog mit der Gemeinde zu einer einvernehmlichen Lösung Möglichkeit einer vereinfachten Verwaltungsvereinbarung, Reduzierung bürokratischer Hürden ✅ Chance Interdisziplinäre Fachberatung (Vermesser + Baurecht + Architekt) Optimale Abstimmung aller Anforderungen, Vermeidung von Schnittstellenfehlern, Zeitersparnis ✅ Chance Nutzung von § 71 BauO NRW als Standardverfahren Vorhersehbare Prüfdauer (meist 4–8 Wochen), klare formale Vorgaben, hohe Akzeptanz bei sachlich begründetem Antrag Orientierungshilfen
- Unverzügliche Vermessung beauftragen: Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Dokumentation des zum Baubeginn vorhandenen Geländeniveaus – dies ist gesetzliche Pflicht (§ 63 BauO NRW) und Voraussetzung für jede Befreiung.
- Befreiungsantrag stellen: Reichen Sie beim zuständigen Bauamt (Stadt oder Gemeinde) formell einen Befreiungsantrag gemäß § 71 BauO NRW ein – mit vollständiger Begründung, Vermessungsunterlagen und bauplanerischer Darstellung der Abweichung.
- Baurechtlichen Fachanwalt hinzuziehen: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht in NRW, um den Antrag rechtssicher vorzubereiten und im Streitfall vertreten zu sein.
- Architekten mit Baurechtserfahrung einbinden: Stellen Sie sicher, dass Ihr Architekt Erfahrung mit Befreiungsverfahren in NRW hat und die Vorlage für das Bauamt nach den Anforderungen der BauO NRW erstellt.
- Gespräch mit der Gemeinde suchen: Vereinbaren Sie ein frühzeitiges, informelles Gespräch mit dem zuständigen Bauamtsmitarbeiter zur Klärung von Verfahrensfragen und Chancen einer Einvernehmlichkeit.
- Keinen Baubeginn ohne schriftliche Genehmigung: Starten Sie keinerlei Baumaßnahmen vor Vorliegen der förmlichen Befreiungsentscheidung – auch nicht mit „zulässiger Vorleistung“.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Traufhöhe
- Die Traufhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und begrenzt die Gebäudehöhe. Verwandte Begriffe: Gebäudehöhe, Firsthöhe, Drempel.
- Bebauungsplan
- Der Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen über die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe und andere bauliche Details. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Flächennutzungsplan.
- Drempel
- Der Drempel (auch Kniestock genannt) ist eine auf der Decke des letzten Vollgeschosses aufgesetzte Wand, die das Dach trägt. Er vergrößert die Wohnfläche im Dachgeschoss. Verwandte Begriffe: Kniestock, Attika, Brüstung.
- Bauantrag
- Der Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält alle relevanten Unterlagen und Pläne. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bauvoranfrage.
- Geländeoberfläche
- Die Geländeoberfläche ist die natürliche oder durch Aufschüttung oder Abgrabung veränderte Oberfläche des Grundstücks. Sie dient als Bezugspunkt für die Messung der Traufhöhe und anderer Gebäudehöhen. Verwandte Begriffe: Höhenbezugspunkt, Topografie, Nivellierung.
- Dachsparren
- Dachsparren sind tragende Holzbalken, die das Dach bilden und die Dachhaut tragen. Die Oberkante des Dachsparrens dient oft als Messpunkt für die Traufhöhe. Verwandte Begriffe: Dachstuhl, Pfetten, Sparren.
- Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches und privates Baurecht. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was genau ist die Traufhöhe?
Die Traufhöhe ist die Höhe von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut (meistens die Oberkante des Dachsparrens). Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und ist ein wichtiges Maß für die Gebäudehöhe. - Wie wird die Traufhöhe in NRW gemessen?
Die Messweise ist im jeweiligen Bebauungsplan der Gemeinde festgelegt. In der Regel wird die Traufhöhe von der Oberkante des natürlichen oder festgelegten Geländes bis zur Oberkante des Dachsparrens gemessen. - Was passiert, wenn die Traufhöhe überschritten wird?
Eine Überschreitung der Traufhöhe kann dazu führen, dass der Bauantrag abgelehnt wird. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Baustopp oder sogar zum Rückbau kommen. - Kann man gegen eine Ablehnung des Bauantrags vorgehen?
Ja, gegen eine Ablehnung des Bauantrags kann man Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen. - Welche Rolle spielt der Drempel bei der Traufhöhe?
Der Drempel (auch Kniestock genannt) ist eine auf der Decke des letzten Vollgeschosses aufgesetzte Wand, die das Dach trägt. Er erhöht die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss, beeinflusst aber auch die Traufhöhe. - Was ist eine Befreiung vom Bebauungsplan?
Eine Befreiung ist eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans, die von der Baubehörde genehmigt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. - Wie finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
Den Bebauungsplan können Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung einsehen oder online im Geoportal des jeweiligen Bundeslandes (in diesem Fall NRW) abrufen. - Was bedeutet "bergseitige Traufhöhe"?
Bei einem Grundstück mit Hanglage wird die Traufhöhe auf der Bergseite des Gebäudes gemessen. Dies ist relevant, da das Gelände nicht eben ist und die Höhe variiert.
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Das natürliche Gelände ...
ist im Bauantrag WAHRHEITSGETREU einzutragen. Und lässt sich ggf auch hinterher noch feststellen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Traufhöhe in NRW überschritten: Lösungen und Hinweise zum Bebauungsplan
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Überschreitung der zulässigen Traufhöhe laut Bebauungsplan in NRW. Ein Drempel von 1 Meter führt zu einer Gesamthöhe von 4,50 m, während nur 4 m erlaubt sind. Es wird erörtert, wie das natürliche Gelände korrekt im Bauantrag anzugeben ist und welche Möglichkeiten zur nachträglichen Feststellung bestehen. Die Einhaltung der im Bebauungsplan festgelegten Höhenangaben ist entscheidend für die Abnahme.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die wahrheitsgemäße Angabe der Geländeoberfläche im Bauantrag ist essentiell, wie im Beitrag Geländeoberfläche im Bauantrag – Wahrheitsgemäße Angaben! betont wird. Falsche Angaben können zu Problemen bei der Abnahme führen.
📊 Zusatzinfo: Die Traufhöhe wird laut Bebauungsplan von der Oberkante des natürlichen, unveränderten Geländeniveaus bis zur Oberkante der Dachsparren gemessen. Die genaue Definition und Messweise sind im Bebauungsplan festgelegt und müssen eingehalten werden.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Bebauungsplan genau auf die Definition der Traufhöhe und die zulässigen Abweichungen. Stellen Sie sicher, dass die Angaben im Bauantrag korrekt sind und das natürliche Gelände wahrheitsgetreu wiedergeben. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Architekten oder Baurechtsexperten hinzu, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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