Nun die Frage:
- Kann ich die Gemeinde finanziell zur Verantwortung ziehen, weil diese mir gestattet hat zu bauen, ohne dass das Nachbargrundstück verkauft war? Unser Bauträger sagte uns, dass in vielen Gemeinden nur dann eine Doppelhaushälfte gebaut werden darf, wenn beide Grundstücke verkauft sind. Leider habe ich hierzu keine einschlägigen Gesetzte oder Verordnungen finden können. Natürlich hat mich die Gemeinde mit meiner Forderung abblitzen lassen ...
- Wenn ich die Dämmung an der Außenwand baue, dann natürlich über die Grundstücksgrenze. Das ist im Prinzip ja illegal. Aber was soll ich machen. Ich soll die Energieeffizienz einhalten, kann aber nicht, weil ich kein Nachbar habe und wenn ich Dämmen will (wer weiß wie lange das Nachbargrundstück noch braucht um vekauft zu werden..) baue ich über die Grundstücksgrenze. Zu allem Unglück muss ich dann irgendwann das ganze wieder kostenpflichtig entfernen um den Urzustand herzustellen ($$$).
Unser Haus liegt in Bayern, Krs. Aichach-Friedberg.
Wie ist da die Rechtslage?
Über Antworten freue ich mich.