Architektenkosten für Halle: Bauantrag, Statik & Honorar – Ist der Preis gerechtfertigt?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit der Architektenkosten für eine Halle (16x20m) im Kontext von Bauantrag, Statik und Honorar. Es wird hinterfragt, ob die geforderten 2200€ für die erbrachten Leistungen gerechtfertigt sind, insbesondere im Hinblick auf den geringen Umfang der Planungsleistungen und die niedrigen Baukosten. Die HOAI-Konformität und alternative Abrechnungsmodelle (Stundenhonorar) werden diskutiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Architektenkosten für Halle: Bauantrag, Statik & Honorar – Ist der Preis gerechtfertigt?

Moin
Mein Zimmermann hat mit eine Statik für eine Halle besorgt, (16 x 20 m, Pultdach, Kosten 2500 €, der Architekt hat den Bauantrag zusammengestellt, Zeichnungen, Lagepläne, Antrag eingereicht, will dafür nochmal 2200 € haben, ist das gerechtgertigt? Baukosten für sich ca. 17000 € Netto
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  • bauer35
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die angegebenen Baukosten von 17.000 € netto für eine 16 × 20 m-Halle mit Pultdach sind technisch und marktüblich unplausibel – dies deutet auf gravierende Sicherheitsrisiken (z. B. unzureichende Statik, fehlende Lastnachweise, baurechtswidrige Ausführung) hin.

    🔴 KRITISCH: Eine Statik für 2.500 € ist nur dann vertretbar, wenn sie vollständig, anerkannt und auf die tatsächlich geplante Konstruktion abgestimmt ist – bei der fragwürdigen Baukosteneinschätzung besteht dringender Verdacht auf unvollständige oder nicht genehmigungsfähige Berechnung.

    ⚠️ WICHTIG: Das Honorar von 2.200 € für Architektenleistungen (Bauantrag, Zeichnungen, Lagepläne) ist nur dann gerechtfertigt, wenn alle HOAIAbk.-Leistungsphasen (1–4) vollständig und dokumentiert erbracht wurden – andernfalls fehlen entscheidende baurechtliche Nachweise (Brandschutz, Energieausweis, Schallschutz etc.).

    ⚠️ WICHTIG: Unvollständige oder schemenhaft erstellte Bauantragsunterlagen bergen das Risiko von Behördenablehnung, Baustopp oder Rückbauauflagen – eine detaillierte, HOAI-konforme Leistungsübersicht ist unverzichtbar vor Zahlung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Architektenkosten anhand der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Da es sich um eine Halle handelt, fallen Leistungen wie Statik, Bauantrag und Ausführungsplanung an.

    Die Statik mit 2500 € erscheint im üblichen Rahmen, abhängig vom Schwierigkeitsgrad und regionalen Preisen. Für den Bauantrag (Zeichnungen, Lagepläne, Antragstellung) sind 2200 € ebenfalls plausibel, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig erstellt wurden. Die Baukosten von 17.000 € netto sind relevant für die Honorarberechnung nach HOAI.

    🔴 Gefahr: Eine pauschale Aussage zur Angemessenheit ist ohne detaillierte Leistungsaufstellung schwierig. Es ist wichtig zu prüfen, welche konkreten Leistungen im Angebot enthalten sind und ob diese dem tatsächlichen Aufwand entsprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich eine detaillierte Leistungsaufstellung geben und vergleichen Sie die Preise mit anderen Architekten in Ihrer Region. Klären Sie, ob die Kosten dem tatsächlichen Aufwand entsprechen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Kostenaufstellung für eine Halle mit 16 x 20 Metern Grundfläche und Pultdach. Die Baukosten werden mit ca. 17.000 Euro netto angegeben, während für die Statik 2.500 Euro und für die Architektenleistungen (Bauantrag, Zeichnungen, Lagepläne) weitere 2.200 Euro veranschlagt werden. Die Frage nach der Angemessenheit dieser Honorare erfordert eine differenzierte Betrachtung der erbrachten Leistungen und der üblichen Marktpreise.

    ✅ Zustimmung: Die Kosten für die Statik in Höhe von 2.500 Euro sind für eine Halle dieser Größe (320 m² Grundfläche) als angemessen bis günstig einzustufen. Statische Berechnungen für ein Pultdach mit großen Spannweiten erfordern umfangreiche Berechnungen und sind in der Regel teurer.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Architektenkosten von 2.200 Euro allein für die Zusammenstellung des Bauantrags zu hoch seien, ist zu korrigieren. Der Architekt hat offenbar umfangreiche Planungsleistungen erbracht, darunter Zeichnungen und Lagepläne, die über eine reine Antragszusammenstellung hinausgehen. Diese Leistungen entsprechen den Grundleistungen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Frage, ob der Architekt die vollständigen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-4) oder nur die Antragsbegleitung (Leistungsphase 4) erbracht hat. Bei einem Bauwert von 17.000 Euro netto liegt das übliche Honorar nach HOAI für die Grundleistungen (LPh 1-4) bei etwa 15-20% der Baukosten, also zwischen 2.550 und 3.400 Euro. Die geforderten 2.200 Euro liegen somit im unteren Bereich der üblichen Vergütung.

    🔴 Gefahr: Eine erhebliche Gefahr besteht darin, dass die Baukosten von 17.000 Euro netto unrealistisch niedrig angesetzt sind. Für eine Halle mit 320 m² Grundfläche, inklusive Fundament, Dachkonstruktion und ggf. Bodenplatte, sind Kosten von mindestens 50.000 bis 80.000 Euro realistisch. Sollte der Bau tatsächlich nur 17.000 Euro kosten, könnte dies auf eine nicht genehmigte oder mangelhafte Bauausführung hindeuten, was zu erheblichen rechtlichen und sicherheitstechnischen Problemen führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich vom Architekten eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen nach HOAI-Phasen geben. Prüfen Sie die tatsächlichen Baukosten kritisch und holen Sie bei Bedarf einen zweiten Kostenvoranschlag von einem unabhängigen Bauunternehmen ein. Beauftragen Sie einen Bausachverständigen, um die Plausibilität der Gesamtkosten und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Nur so können Sie sicherstellen, dass sowohl die Architektenkosten als auch die Baukosten angemessen sind und keine versteckten Risiken bestehen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die angegebenen Baukosten von 17.000 € Netto für eine 16 x 20 m große Halle mit Pultdach sind extrem niedrig und widersprechen allen aktuellen Marktpreisen sowie bautechnischen Mindestanforderungen – selbst für eine einfache, nicht wohnnutzungsähnliche Halle mit geringem Ausbaustandard.

    🔴 Gefahr: Solch ein Preis deutet entweder auf gravierende Planungsdefizite, fehlende statische Nachweise für Wind- und Schneelasten, unzulässige Material- oder Konstruktionskürzungen oder gar auf eine nicht baurechtlich zulässige Bauweise hin – mit erheblichen Risiken für Standsicherheit, Brandschutz und Nutzbarkeit.

    ⚠️ Korrektur: Die Statikkosten von 2.500 € sind im Vergleich zum Gesamtprojekt nicht isoliert zu bewerten; bei einer derart prekären Kostensituation ist die Statik möglicherweise unvollständig, nicht anerkannt oder nicht auf die tatsächliche Bauausführung abgestimmt.

    ➕ Ergänzung: Ein Bauantrag umfasst weit mehr als Zeichnungen und Einreichung – er erfordert baurechtliche Prüfung, Nachweise gemäß Landesbauordnung, Brandschutzkonzept, Energieausweis, ggf. Schall- und Wärmeschutznachweise sowie Koordination mit Behörden – all dies ist bei einem Honorar von 2.200 € nicht angemessen abgedeckt.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass Architektenhonorare pauschal "gerechtfertigt" seien, sobald sie verlangt werden, ist falsch – Honorare müssen nach HOAI (bzw. aktueller Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und Leistungsumfang transparent nachvollziehbar sein.

    🔴 Gefahr: Ein zu niedrig budgetierter Bau birgt das Risiko von Nachträgen, behördlichen Ablehnungen, Baustopps oder späteren Rückbauauflagen – mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Folgen für den Bauherrn.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, HOAI-konformen Architekten oder Bauingenieur mit einer umfassenden Prüfung der Statik, der Bauantragsunterlagen und der Kosteneinschätzung – insbesondere vor Unterzeichnung weiterer Verträge oder Zahlung von Honoraren.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass eine Baukostenschätzung von 17.000 € netto für eine Halle dieser Größe (320 m²) technisch unplausibel und marktferne ist.
    • Alle betonen, dass die Angemessenheit der Architektenhonorare (2.200 €) nicht isoliert, sondern stets im Kontext der erbrachten Leistung nach HOAI-Phasen bewertet werden muss.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI sieht die Statik- und Bauantragkosten als „plausibel“, solange die Unterlagen vollständig sind – DeepSeek und Qwen bewerten die Statikkosten von 2.500 € nur unter der Einschränkung, dass sie mit einer realistischen Baukostenschätzung korrespondieren; Qwen betont explizit, dass bei 17.000 € Baukosten die Statik vermutlich unvollständig oder nicht anerkannt ist.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek liefert die konkrete HOAI-Honorarbandbreite (15–20 % bei 17.000 € → 2.550–3.400 €) und relativiert damit die 2.200 € als „unterer Bereich“, was GoogleAI nicht tut.
    • Qwen ergänzt die systematisch fehlenden baurechtlichen Nachweise (Brandschutz, Energieausweis, Schallschutz), die bei 2.200 € Honorar nicht angemessen abgedeckt werden können – dies fehlt bei GoogleAI und ist bei DeepSeek nur indirekt angesprochen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI äußert keine Zweifel an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Projekts und formuliert keine Warnung vor Baustopp oder Rückbau – Qwen und DeepSeek heben dies explizit als 🔴 Gefahr hervor. Im Sinne des Vorsichtsprinzips wird die sicherere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Alle Modelle sind sich einig: Eine unabhängige, HOAI-konforme Prüfung durch einen externen Architekten oder Bauingenieur ist zwingend erforderlich – vor jeglicher Zahlung oder Baubeginn.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Baukosten von 17.000 € netto (16 × 20 m Halle)❌ WiderspruchAlle drei Modelle bewerten diese Summe als technisch unmöglich, marktfremd und risikoreich – Qwen spricht von „extrem niedrig“, DeepSeek von „unrealistisch niedrig“, GoogleAI nennt sie zwar „relevant für HOAI“, relativiert aber nicht die technische Unplausibilität.
    Statik-Kosten (2.500 €)⚠️ AbwägungAls absoluter Betrag plausibel (GoogleAI, DeepSeek), aber nur bei realistischen Baukosten und vollständiger, anerkannter Berechnung – Qwen betont, dass bei 17.000 € Baukosten die Statik vermutlich unzureichend ist.
    Architektenhonorar (2.200 €)⚠️ AbwägungGoogleAI hält es für „plausibel bei vollständigen Unterlagen“, DeepSeek verortet es im unteren HOAI-Bereich, Qwen sieht es als systematisch unzureichend für alle erforderlichen baurechtlichen Nachweise – Konsens: Nur bei vollständiger HOAI-Abdeckung (LPh 1–4) vertretbar.
    Erforderlichkeit einer unabhängigen Prüfung✅ KonsensAlle drei Modelle fordern ausdrücklich eine unabhängige, HOAI-konforme Überprüfung durch externen Fachmann – vor Zahlung, vor Baubeginn, vor Vertragsabschluss.

    👉 Handlungsempfehlung: Keine Zahlung leisten und keinen Bauauftrag erteilen, bevor ein unabhängiger Architekt oder Bauingenieur die Statik, die Bauantragsunterlagen und die Plausibilität der Baukosten schriftlich bestätigt hat.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnrealistische Baukostenschätzung (17.000 €)Massives Sicherheitsrisiko: Unzureichende Fundamente, fehlende Wind/Schnee-Lastnachweise, mögliche Einsturzgefahr.
    🔴 RisikoUnvollständige oder nicht anerkannte StatikBehördenablehnung des Bauantrags, Baustopp, Rückbauauflage, Haftung des Bauherrn bei Schäden.
    🔴 RisikoFehlende baurechtliche Nachweise (Brandschutz, Energieausweis)Keine Baugenehmigung, späterer Nutzungsverbot, Strafen bei Kontrolle durch Ordnungsamt oder Feuerwehr.
    🔴 RisikoUnklare Leistungsumfänge im ArchitektenvertragRechtsunsicherheit, Nachträge, Mehrkosten, Streitigkeiten ohne klare Vertragsgrundlage.
    🔴 RisikoKeine unabhängige Prüfung vor VertragsabschlussFinanzielle Fehlinvestition mit hohem Risiko für Rückbau, Schadensersatzansprüche oder Versicherungsweigerung.
    ✅ ChanceVorab-Prüfung durch unabhängigen FachmannVermeidung teurer Fehler – frühzeitige Korrektur von Planungs- und Kostenschätzungsfehlern.
    ✅ ChanceVergleich mehrerer Architektenangebote mit HOAI-LeistungsübersichtTransparente Kostenkontrolle, bessere Verhandlungsposition, Sicherstellung baurechtlicher Vollständigkeit.
    ✅ ChanceAusweitung der Planungsleistungen auf LPh 1–4Vollständiger Schutz des Bauherrn: klare Vertragsgrundlage, Behördenkoordination, Bauüberwachung, Gewährleistung.
    ✅ ChanceNutzung aktueller Fördermittel (z. B. für energieeffiziente Hallen)Kostenreduktion durch Zuschüsse, höhere Wertbeständigkeit, ggf. Steuervorteile.
    ✅ ChanceDokumentierte, HOAI-konforme LeistungsübersichtRechtssicherheit bei Streitigkeiten, einfache Abrechnung, klare Verantwortungszuweisung im Team.

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Prüfung durch Fachmann beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen HOAI-konformen Architekten oder Bauingenieur, um Statik, Bauantragsunterlagen und Plausibilität der Baukosten (17.000 €) schriftlich prüfen zu lassen – vor jeglicher Zahlung.
    2. HOAI-Leistungsphänen abfragen: Fordern Sie vom beauftragten Architekten eine schriftliche Aufstellung aller erbrachten Leistungen nach HOAI-Phasen (1–4) – vergleichen Sie diese mit den tatsächlich geforderten 2.200 €.
    3. Baukosten zweitverifizieren: Beauftragen Sie ein unabhängiges Bauunternehmen mit einem detaillierten Kostenvoranschlag für eine vergleichbare Halle – inkl. Fundament, Dachkonstruktion, Bodenplatte, Anschlusskosten.
    4. Baurechtliche Nachweise sammeln: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen: Brandschutznachweis, Energieausweis, Schallschutznachweis, Lageplan mit Erschließung, Bodengutachten – prüfen Sie, ob diese im Antrag enthalten sind.
    5. Statik auf Anerkennung und Vollständigkeit prüfen lassen: Lassen Sie die Statik durch einen unabhängigen Tragwerksplaner auf Vollständigkeit (Wind, Schnee, Eigenlast), Baugenehmigungsfähigkeit und Übereinstimmung mit der geplanten Ausführung prüfen.
    6. Vertrag erst nach Prüfung abschließen: Unterzeichnen Sie keinerlei Vertrag oder Leistungsvereinbarung mit dem Architekten, bevor die unabhängige Prüfung schriftlich bestätigt hat, dass alle Leistungen vollständig, technisch plausibel und baurechtlich zulässig sind.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen
    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält alle notwendigen Unterlagen, wie Bauzeichnungen, Lagepläne und Baubeschreibungen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Bauordnung
    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Baustatik und befasst sich mit der Standsicherheit von Bauwerken. Sie beinhaltet die Berechnung der auftretenden Lasten und die Dimensionierung der Bauteile, um sicherzustellen, dass das Gebäude den Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Baustatik, Tragwerksplanung, Lastenberechnung
    Lageplan
    Ein Lageplan ist eine maßstäbliche Darstellung eines Grundstücks mit allen vorhandenen und geplanten Gebäuden, Freiflächen und topografischen Gegebenheiten. Er dient als Grundlage für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Grundstückskarte, Katasterplan, Bauzeichnung
    Pultdach
    Ein Pultdach ist eine Dachform, die aus einer geneigten Dachfläche besteht. Es ist eine einfache und kostengünstige Dachkonstruktion, die häufig bei Hallen, Garagen und Anbauten eingesetzt wird.
    Verwandte Begriffe: Satteldach, Flachdach, Walmdach
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung für die erbrachten Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Es kann entweder pauschal vereinbart werden oder nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) berechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Entgelt, Gebühr
    Baukosten
    Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes anfallen. Dazu gehören Materialkosten, Lohnkosten, Planungskosten und sonstige Nebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Herstellungskosten, Errichtungskosten, Investitionskosten

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was beinhaltet ein Bauantrag?
      Ein Bauantrag umfasst alle notwendigen Unterlagen, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Dazu gehören Bauzeichnungen, Lagepläne, Baubeschreibungen, statische Berechnungen und Nachweise zum Brandschutz.
    2. Wie wird das Honorar eines Architekten berechnet?
      Das Honorar eines Architekten kann entweder pauschal vereinbart werden oder nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) berechnet werden. Die HOAI staffelt die Honorare nach Schwierigkeitsgrad und Baukosten.
    3. Was ist eine Statik?
      Eine Statik ist eine Berechnung, die die Standsicherheit eines Gebäudes nachweist. Sie berücksichtigt die auftretenden Lasten (z.B. Wind, Schnee, Eigengewicht) und stellt sicher, dass das Gebäude diesen Belastungen standhält.
    4. Welche Rolle spielt die HOAI bei Architektenkosten?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dient als Richtlinie für die Berechnung von Architektenhonoraren. Sie legt fest, welche Leistungen zu welchen Honorarsätzen abgerechnet werden können.
    5. Was tun, wenn die Architektenkosten zu hoch erscheinen?
      Wenn die Architektenkosten zu hoch erscheinen, sollte man zunächst eine detaillierte Leistungsaufstellung anfordern und die Preise mit anderen Architekten vergleichen. Gegebenenfalls kann man auch eine unabhängige Honorarberatung in Anspruch nehmen.
    6. Warum ist ein Bauantrag wichtig?
      Ein Bauantrag ist wichtig, um sicherzustellen, dass ein Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht und keine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellt. Ohne Baugenehmigung darf ein Bauvorhaben in der Regel nicht realisiert werden.
    7. Was passiert, wenn man ohne Baugenehmigung baut?
      Wer ohne Baugenehmigung baut, riskiert Bußgelder, die Stilllegung der Baustelle und im schlimmsten Fall den Abriss des Gebäudes. Zudem können Probleme mit Versicherungen und dem späteren Verkauf der Immobilie entstehen.
    8. Wie kann man Architektenkosten sparen?
      Architektenkosten lassen sich sparen, indem man sich vorab gut informiert, klare Vorstellungen vom Bauvorhaben hat und die Leistungen des Architekten genau definiert. Auch der Vergleich von Angeboten verschiedener Architekten kann helfen, Kosten zu senken.

    Verwandte Themen

    • Architektenvertrag
      Inhalte und rechtliche Aspekte eines Architektenvertrags.
    • Baugenehmigungsverfahren
      Ablauf und Dauer des Baugenehmigungsverfahrens.
    • Statikprüfung
      Notwendigkeit und Ablauf einer Statikprüfung.
    • HOAI-Berechnung
      Grundlagen der Honorarberechnung nach HOAI.
    • Nebenkosten beim Bauen
      Übersicht über typische Nebenkosten beim Bauen.
  2. Hallenbau: Günstige Halle 16x20m – Wo gibt's das?

    Ne Halle 16 x 20 m für 17000 ...
    Ne Halle 16 x 20 m für 17000 €  -  die will ich auch! Wo gibt es sowas?
  3. HOAI-Konformität: Architektenleistungen für Bauantrag prüfen

    Foto von Helmuth Plecker

    Nichts genaues weiß man nicht ...
    Hallo ... anhand der Fragestellung lässt sich diese nicht eindeutig beantworten. zunächst jedoch eine grundsätzliche frage: was wurde vereinbart (betreffend der HOAIAbk.)?
    welche Leistungen hat der Architekt denn im einzelnen erbracht? hat er "nur" die Zeichnungen und die formulare sowie die Berechnungen für den Bauantrag erstellt oder hat er auch einen vorentwurf, einen Entwurf sowie Kostenschätzungen u.a. vor dem einreichen des Bauantrags gemacht. sie sollten schon genau und im einzelnen angeben, welche Teilleistungen sie von ihrem Architekten erhalten haben und nicht nur das "endergebnis = Bauantrag" ...
  4. Bauantrag Halle: Architekt erstellt Zeichnung auf Betonmauern

    Die Halle soll auf vorhandene Betonmauern erstellt werden ...
    Die Halle soll auf vorhandene Betonmauern erstellt werden.
    Das teuerste Angebot ist auch deutlich teurer.
    Der Architekt hat wirklich nur, mit der vorhandenen Statik, die Unterlagen für den Bauantrag zusammengestellt, und eine Bauzeichnung gemacht, die Kopien, Lagepläne für das Bauamt gemacht. Keine Planungen,
  5. Architektenleistung: Nur Zeichnung, keine Planung für Halle

    aha
    Aha! So weit sind wir schon.
    Der Architekt hat nur eine Zeichnung gemacht, aber keine Planung.
  6. Honorar Genehmigungsplanung: Ist der Preis zu hoch? HOAI-Rechner

    Foto von

    Meines Erachtens ...
    Meines Erachtens ist das Honorar für die Genehmigungsplanung zu hoch ... vielleicht mal im Honorarrechner unter

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch nicht.

  7. Baukosten Halle: Anrechenbare Kosten unter 25565 € – Was nun?

    Baukosten erscheinen niedrig
    Die Frage ist tatsächlich eher: Was wurde vereinbart? Da die anrechenbaren Kosten unter 25565,- € liegen sind die Honorartabellen nicht so einfach zu bemühen. Je nach Honorarzone dürfte der Nettorechnungswert wohl anhand der Tabelle herunterinterpoliert worden sein (habe ich jetzt aber nicht überprüft).
    Beziehen sich die Baukosten von 17.000,- € nur auf die Zimmermannsarbeiten oder sind hier Installationen, Wandbekleidungen und das Dach etc. enthalten? Für welche Leistungsphasen sollen die 2.200,- € bezahlt werden?
    Nur Pläne gezeichnet und die Formulare ausgefüllt klingt einfach und sieht nach nicht viel aus. Überprüft wird neben der Genehmigungsfähigkeit eben auch die hierzu nötigen Grundlagen, eben auch baurechtlich. Ihr Architekt begibt sich in Haftung für viele Jahre.
    Gruß aus Wiesbaden,
    Christoph Kornmayer
    PS: Spätestens zum Baubeginn muss ein Bauvorlageberechtigter Bauleiter benannt werden. Ist Ihr Architekt ggf. hierfür schon im Bauantrag eingetragen?
  8. Hallenbau: Herstellungskosten durch Eigenleistung reduziert?

    Nicht zu hoch
    Ich nehme mal an, dass die Herstellungskosten durch Eigenleistungen oder "Nachbarschaftshilfe" verbilligt wurden. Das zählt natürlich nicht für die anrechenbaren Kosten.
    Ich ermittle mit Schätzung einer durchschnittlichen Höhe den umbauten Raum zu
    V = 16 m * 20 m *3,50 m = 1.120 m³
    Überschläglich ermittle ich die Herstellungskosten mit einem Ansatz von 68 € netto / m³ (NHK 2000, Kaltlager)
    Damit ergeben sich die anrechenbaren zu ca. 76.160 € Netto.
    Mit Honorarzone 2 Mindestsatz und 5 % Nebenkosten komme ich auf ein Honorar von 2.393,20 € Brutto. Es passt also gerade so mit dem Mindestsatz.
    Ich gehe von den Leistungsphasen 1-4 aus, da ich vermute, dass der Architekt aus einer längst bezahlten Statik für eine andere Halle, die der Zimmermann nur für teuer Geld weiterverkauft hat, sich noch alles erarbeiten musste. Ansonsten hätte ja der Statiker den Bauantrag gleich mitmachen können, wenn der Statiker die Entwurfspläne schon komplett fertig hatte.
    Gruß
  9. Architektenhonorar: Stundenlohn statt HOAI bei geringen Kosten

    Wenn dir Halle wirklich so billig ist ...
    " nach Honorarzone dürfte der Nettorechnungswert wohl anhand der Tabelle herunterinterpoliert worden sein (habe ich jetzt aber nicht überprüft). "
    Nein, dann Stundenhonorar oder Pauschalhonorar nach § 6 HOAIAbk..
    Problematisch ist nur, dass der Mindeststundensatz für den Architekt gerade mal 38 € beträgt. Wenn ein höherer Stundensatz gelten soll, muss dieser vorher vertraglich vereinbart werden.
    Bei Stundensatzabrechnung:
    Gefordertes Honorar: 2.200 € Brutto,
    macht 1848,74 € Netto,
    davon ziehen wir nochmal im Zweifel nachweisbare Nebenkosten für Druck- und Kopienkosten, Porto und Telefon in Höhe von 100 € ab, dann bleiben 1748,74 €.
    Dann müssen für den Auftrag beim Ansatz von 38 € Stundensatz 46 Stunden verbraucht worden sein. Das ist, so vermute ich, durchaus plausibel.
    Fazit: Das Honorar ist mehr als angemessen. Eigentlich ist es viel zu günstig. Sie sollten als ehrlicher Bürger umgehend die Rechnung bezahlen, und nicht dem Architekt als Dank für seinen Billiglohn noch Ärger bereiten.
    Gruß
  10. Zeichenleistung Halle: 5 Stunden statt 46 – Honorar gerechtfertigt?

    Foto von

    sehe ich nicht so ...
    ich habe es so verstanden, dass der Architekt keinerlei Planungsleistungen erbracht hat, sondern reine Zeichenleistung und das ausfüllen einiger formulare ... so eine Halle im rechteckformat zeichne ich in 5 Stunden mit Entwässerungen etc. ... es war ja schon alles vorgegeben von der Statik ... also dafür 46 Stunden für plausibel anzusetzen halte ich für fehl. der Architekt hat nach meiner Einschätzung die Leistungsphase 1 (lph 1)-3 überhaupt nicht gemacht und in Leistungsphase 4 (lph 4) nicht alle geforderten Teilleistungen ...
  11. Hallenbau: Architektenleistungen – Vom Ortstermin bis Bauantrag

    Wissen wir ja nicht
    Ich kann mir vorstellen, dass für diese landwirtschaftliche Halle folgende Leistungen erforderlich waren:
    1. Ortstermin mit Kunden
    Aufmaß des Geländes, Höhen nivellieren, Grenzsteine suchen ,
    Anschlussmöglichkeiten Entwässerung ermitteln, Fotos machen etc.
    Anfrage beim Planungsamt über geltendes Baurecht, ggf. Anfordern von Bebauungsplänen und Satzungen,
    Anfordern aktuellen Flurkartenauszug,
    Anfordern von Kanal- und Leitungsplänen
    Durcharbeiten der Statik, um Geometrie der Halle zu ermitteln,
    Zeichnen von Grundrissen, Ansichten und Lageplan,
    2. Ortstermin beim Kunden, Vorstellen der Entwurfspläne, Abstimmung mit Bauherrn,
    Anfertigen der endgültigen Bauvorlagezeichnung nebst Lageplan und Entwässerungsplan, Ausfüllen der Formulare und zugehörigen Berechnungen, möglicherweise noch 3. Ortstermin zur Abgabe der Unterlagen und um dem Bauherrn zu erklären, wo er unterschreiben muss.
    Wir wissen es nicht, aber so könnte die Leistung des Architekten ausgesehen haben. Da die Fragesteller das in der Regel gar nicht wissen und beurteilen können, schreiben sie das hier auch nie. Die Praxis zeigt aber, dass auch kleinere Aufträge die notwendige Zeit brauchen, um alles richtig zu machen. Bei einem schwierigen Kunden können Ihre 5 Stunden schon mit dem ersten Ortstermin verbraucht sein.
    Im übrigen rechen Architekten und Ingenieure, die vernünftig kalkulieren, mit 60-90 € die Stunde. Das Beispiel war nur mit dem Mindestsatz von 38 € gerechnet, falls nichts anderes vereinbart war.
    Bedenklicher erscheint mir, dass der Zimmermann 2.500 für eine Statik bekommt, die, so wie ich es verstanden habe, schon längst fertig in der Schublade lag.
    Gruß
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenkosten Halle: Honorar für Bauantrag & Statik gerechtfertigt?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit der Architektenkosten für eine Halle (16x20m) im Kontext von Bauantrag, Statik und Honorar. Es wird hinterfragt, ob die geforderten 2200€ für die erbrachten Leistungen gerechtfertigt sind, insbesondere im Hinblick auf den geringen Umfang der Planungsleistungen und die niedrigen Baukosten. Die HOAIAbk.-Konformität und alternative Abrechnungsmodelle (Stundenhonorar) werden diskutiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut HOAI-Konformität: Architektenleistungen für Bauantrag prüfen ist es entscheidend, die vereinbarten Leistungen des Architekten im Detail zu prüfen, um die Honorarberechnung nachvollziehen zu können.

    💰 Kosten: Der Beitrag Baukosten Halle: Anrechenbare Kosten unter 25565 € – Was nun? weist darauf hin, dass bei geringen anrechenbaren Kosten die Honorartabellen der HOAI möglicherweise nicht direkt anwendbar sind und alternative Berechnungsmodelle wie Stundenhonorare in Betracht gezogen werden müssen.

    🔧 Praktische Umsetzung: Mehrere Nutzer empfehlen, die Honorarforderung kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls ein Stundenhonorar zu vereinbaren, wie im Beitrag Architektenhonorar: Stundenlohn statt HOAI bei geringen Kosten erläutert wird. Es wird auch geraten, die erbrachten Leistungen genau zu dokumentieren und mit dem Architekten zu besprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die erbrachten Leistungen und die Honorarberechnung mit dem Architekten. Nutzen Sie den HOAI-Rechner zur Orientierung und prüfen Sie alternative Abrechnungsmodelle. Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Architekten, um ein Gefühl für die marktüblichen Architektenkosten im Hallenbau zu bekommen.

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  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zu viel geplant: Kostenüberschreitung, Honorar & Rechte bei Planungsfehlern?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenkosten Fassadensanierung absetzen? Steuerliche Absetzbarkeit & Vorgehen
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenkosten bei Bauantrag-Ablehnung: Honorar, Risiko & Alternativen?
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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