Drempelhöhe überschritten: Was tun bei Abweichung vom Bebauungsplan? Sanktionen, Rückbau?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Überschreitung der zulässigen Drempelhöhe im Bebauungsplan und die möglichen Konsequenzen. Ein Mitarbeiter des Bauamts hat den Tipp gegeben, die Überschreitung im Bauantrag zu verschleiern, um einen aufwendigen Befreiungsantrag zu vermeiden. Die Teilnehmer diskutieren die Risiken dieses Vorgehens, mögliche Strafen und die Notwendigkeit eines Befreiungsantrags. Alternativ wird der Fokus auf die Einhaltung des Bebauungsplans gelegt, um spätere Probleme zu vermeiden.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔴 Kritisch/Risiko · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung
Drempelhöhe überschritten: Was tun bei Abweichung vom Bebauungsplan? Sanktionen, Rückbau?
wir haben folgendes Problem: unser Haus ist mit einem Drempel von 90 cm geplant, im Bebauungsplan von anno tobak ist für anderthalbgeschossige Gebäude eine Maximalhöhe von 70 cm vorgegeben.
Der Mitarbeiter des örtlichen Bauamtes hat uns gesagt, dass es häufig so gemacht wird, dass im Bauantrag / der Bauanzeige die 70 cm angegeben werden, um einen Befreiungsantrag zu vermeiden, der monatelang bei Kreis liegt und dann einfach die geplante Drempelhöhe gebaut wird - dies wäre auch in unserer Nachbarschaft häufiger so gemacht worden, ohne dass es da jemals Probleme gab.
Unsere Frage nun: wenn wir das so machen und während / nach dem Bau wird der zu hohe Drempel doch moniert (was ich mir nicht vorstellen kann, da die beiden direkt angrenzenden Gebäude noch höher, weil zweigeschossig, sind), mit welchen Sanktionen müssen wir da rechnen? Was wäre der Worst Case (Rückbau?) und was wird da erfahrungsgemäß gemacht, Bußgeld?
Danke und Gruß
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine bewusste Falschangabe im Bauantrag – eine angegebene Drempelhöhe von 70 cm bei faktisch geplanter 90 cm stellt vorsätzliche Täuschung dar und ist baurechtlich sanktionierbar (Bauordnungswidrigkeit bzw. Bau-Betrug).
🔴 KRITISCH: Rückbaupflicht bei ungenehmigter Überschreitung ist rechtskräftig bestätigt (z. B. OVG Münster, 12.07.2018 – 7 A 2311/17); keine Annahme von "Duldung" oder "häufig so gemacht" als Rechtfertigung.
⚠️ WICHTIG: Befreiung nach § 31 BauGBAbk. ist nur bei besonderen städtebaulichen Gründen oder unzumutbarer Härte zulässig – reine Nachahmung von Nachbargebäuden oder Planungsfehler reichen nicht aus.
⚠️ WICHTIG: Bauanzeige oder Baugenehmigung muss die tatsächliche Drempelhöhe von 90 cm ausweisen – keine "versteckte" Abweichung über Nachtragsanträge nach Baubeginn.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie ein Problem mit der geplanten Drempelhöhe Ihres Hauses haben, da diese von den Vorgaben des Bebauungsplans abweicht. Da die Drempelhöhe von 90 cm die im Bebauungsplan festgelegte Maximalhöhe von 70 cm überschreitet, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Befreiungsantrag: Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beim zuständigen Bauamt. Die Erfolgsaussichten hängen von den Gründen für die Überschreitung und den örtlichen Gegebenheiten ab.
- Nachbarschaft: Klären Sie die Situation mit Ihren Nachbarn. Deren Einverständnis kann die Chancen auf eine Befreiung erhöhen.
- Bauanzeige: Reichen Sie eine Bauanzeige ein, die die tatsächliche Drempelhöhe ausweist.
- Sanktionen: Im schlimmsten Fall drohen Sanktionen wie ein Rückbau des Drempels oder ein Bußgeld, wenn die Abweichung nicht genehmigt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht oder einem Architekten auf, um die Erfolgsaussichten eines Befreiungsantrags zu prüfen und die weiteren Schritte zu planen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine geplante Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, bei der die Drempelhöhe von 90 cm statt der zulässigen 70 cm ausgeführt werden soll. Der Bauamtsmitarbeiter hat hierzu eine informelle Praxis vorgeschlagen, die auf eine bewusste Falschangabe im Bauantrag hinausläuft, um ein formelles Befreiungsverfahren zu umgehen. Dies stellt aus fachlicher Sicht ein erhebliches baurechtliches Risiko dar, da es sich um eine vorsätzliche Täuschung der Baubehörde handelt.
🔴 Gefahr: Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist rechtswidrig und kann als Bauordnungswidrigkeit oder sogar als Bau betrug gewertet werden. Die bewusste Falschangabe im Bauantrag ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen die Bauordnung, der mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden kann.
❌ Widerspruch: Der Hinweis des Bauamtsmitarbeiters, dass dies "häufig so gemacht wird", ist keine rechtliche Grundlage. Die bloße Duldung in der Nachbarschaft schafft keinen Bestandsschutz oder Anspruch auf Gleichbehandlung. Jeder Bauherr ist für die Rechtmäßigkeit seines eigenen Bauvorhabens verantwortlich.
➕ Ergänzung: Der Worst Case bei einer nachträglichen Feststellung der Abweichung ist tatsächlich die Anordnung des Rückbaus auf die genehmigte Höhe von 70 cm. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Zeitverzögerungen verursachen. Alternativ kann die Behörde ein Bußgeld verhängen, das je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes mehrere tausend Euro betragen kann. Zudem droht die Verweigerung der Gebrauchsabnahme, was die Nutzung des Gebäudes erschwert.
👉 Handlungsempfehlung: Von der vorgeschlagenen Vorgehensweise ist dringend abzuraten. Stattdessen sollte ein formeller Befreiungsantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Dieser Antrag muss die Abweichung begründen und darlegen, warum die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund der bereits vorhandenen höheren Nachbargebäude durchaus gegeben. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Baurecht oder einen erfahrenen Architekten mit der Antragstellung, um das Risiko eines Rückbaus zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen.
KI-Analyse (Qwen)
Die geplante Drempelhöhe von 90 cm verstößt klar gegen die im Bebauungsplan festgesetzte Maximalhöhe von 70 cm für anderthalbgeschossige Gebäude – ein formeller Verstoß gegen § 34 Abs. 4 BauGB und die bindende Festsetzung des Bebauungsplans.
🔴 Gefahr: Ein bewusst falscher Bauantrag mit angegebener Höhenangabe von 70 cm bei faktischer Planung von 90 cm stellt eine vorsätzliche Täuschung der Bauaufsicht dar und kann als Ordnungswidrigkeit nach § 81 Abs. 1 Nr. 1a BauO NRW (bzw. entsprechender Landesbauordnung) geahndet werden – mit Bußgeldern bis zu 50.000 €.
🔴 Gefahr: Wird der Verstoß nach Fertigstellung festgestellt, kann die Bauaufsicht gemäß § 79 BauO die Anordnung zur Beseitigung (Rückbau) des rechtswidrigen Bauteils verfügen – insbesondere bei offensichtlicher Planwidrigkeit und fehlender Befreiung.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauamts-Mitarbeiters, dass ‚häufig so gemacht wird‘, ist rechtlich unzulässig und entbindet weder von der Rechtmäßigkeit noch von der Verantwortung – Bauaufsichtsbehörden sind an Recht und Gesetz gebunden, nicht an Gewohnheitsrecht.
➕ Ergänzung: Eine Befreiung nach § 31 BauGB ist zwar möglich, aber nur bei Vorliegen besonderer Umstände (z. B. besondere städtebauliche Gründe, unzumutbare Härte); reine Planungsfehler oder Nachahmung von Nachbarn reichen nicht aus.
➕ Ergänzung: Auch die Tatsache, dass angrenzende Gebäude höher sind, begründet keine Rechtfertigung – die Rechtmäßigkeit jedes Einzelvorhabens wird unabhängig von Nachbarbebauung geprüft.
❌ Widerspruch: Die Annahme, ein Rückbau sei ‚unwahrscheinlich‘ oder ‚nicht praktiziert‘, ist gefährlich irreführend: Gerichtliche Rechtsprechung (z. B. OVG Münster, Urteil v. 12.07.2018 – 7 A 2311/17) bestätigt ausdrücklich die Rückbaupflicht bei ungenehmigter Überschreitung von Höhenfestsetzungen.
👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie unverzüglich einen ordnungsgemäßen Befreiungsantrag beim zuständigen Bauamt – unter Einreichung einer städtebaulichen Begründung und ggf. eines Gutachtens; verzichten Sie auf jede Täuschung im Bauantrag und lassen Sie sich rechtlich durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beraten.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass die geplante Drempelhöhe von 90 cm einen klaren Verstoß gegen die Bebauungsplan-Festsetzung von 70 cm darstellt und ein formeller Befreiungsantrag nach § 31 BauGB der einzige rechtskonforme Weg ist.
❌ Widerspruch: GoogleAI erwähnt informell "Bauanzeige mit tatsächlicher Höhe", bleibt aber unklar zur Rechtslage bei Falschangaben; DeepSeek und Qwen widersprechen hier entschieden: Beide betonen, dass eine bewusste Falschangabe rechtswidrig ist – Qwen ergänzt mit konkretem Bußgeldrahmen bis 50.000 €, DeepSeek mit der Einordnung als "Bau-Betrug". Die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.
⚠️ Abweichung: GoogleAI sieht Nachbarschaftseinverständnis als mögliche Chancensteigerung für die Befreiung, während DeepSeek und Qwen klar betonen: Nachbarhöhen und Nachbarschaftszustimmung begründen keine Rechtfertigung – die Rechtmäßigkeit ist stets einzelfallbezogen und an Recht, nicht an Gewohnheit gebunden.
➕ Ergänzung: Qwen liefert konkrete Rechtsgrundlagen (§ 34 Abs. 4 BauGB, § 81 Abs. 1 Nr. 1a BauO NRW) und zitiert gerichtliche Rechtsprechung (OVG Münster), DeepSeek ergänzt die Folgen für die Gebrauchsabnahme, GoogleAI bleibt bei allgemeinen Sanktionshinweisen.
👉 Empfehlung: Die gemeinsame Empfehlung aller drei KI-Modelle lautet einstimmig: Sofortigen Befreiungsantrag stellen – unter fachlicher Begleitung durch Fachanwalt für Baurecht oder erfahrenen Architekten. GoogleAI nennt dies "umgehend", DeepSeek und Qwen unterstreichen dies mit dringlichem Abstand von jeder Täuschungsstrategie.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Einordnung der Abweichung ✅ Klarer Verstoß gegen bindende Bebauungsplan-Festsetzung (§ 34 BauGB); keine Rechtfertigung durch Nachbarbebauung oder Üblichkeit. Zulässigkeit einer Falschangabe im Bauantrag ❌ Alle drei KIs verurteilen dies einstimmig als vorsätzliche Täuschung mit straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen – Qwen präzisiert bis zu 50.000 €, DeepSeek spricht von "Bau-Betrug". Befreiungsmöglichkeit ⚠️ Möglich nach § 31 BauGB, aber nur bei besonderen städtebaulichen Gründen oder unzumutbarer Härte – reine Nachahmung oder Planungsfehler reichen nicht aus (Qwen/DeepSeek deutlicher als GoogleAI). Folgen bei ungenehmigter Ausführung ✅ Rückbaupflicht (gerichtlich bestätigt), Bußgeld, Verweigerung der Gebrauchsabnahme – alle drei KIs sind sich darin einig. Fachliche Begleitung ✅ Dringende Empfehlung zur Beauftragung eines Fachanwalts für Baurecht oder eines erfahrenen Architekten – ausnahmslos in allen Analysen genannt. 👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie unverzüglich einen formellen Befreiungsantrag mit städtebaulicher Begründung – ohne jede Täuschung im Bauantrag – und lassen Sie sich rechtlich durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht begleiten.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Rückbaupflicht nach Fertigstellung Erhebliche Kosten (mehrere 10.000 €), Zeitverlust (Monate), Nutzungseinschränkung bis zum Abschluss 🔴 Risiko Bußgeld bis 50.000 € (nach Landesbauordnung) Unmittelbare finanzielle Belastung, negativer Eintrag im Bauordnungsverfahren 🔴 Risiko Verweigerung der Gebrauchsabnahme Rechtliche Unmöglichkeit der Wohnnutzung oder Vermietung bis zur Rechtsklärung 🔴 Risiko Haftung für vorsätzliche Täuschung (§ 81 BauO) Privatrechtliche Schadensersatzansprüche Dritter, z. B. bei Einbußen durch Nachbar 🔴 Risiko Vertrauensverlust bei Behörde und Nachbarn Erschwerung künftiger Verfahren, mögliche Widersprüche bei Nachbaranträgen ✅ Chance Genehmigte Befreiung mit städtebaulicher Begründung Rechtssichere Umsetzung der geplanten Drempelhöhe ohne Folgekosten ✅ Chance Städtebauliche Integration durch höhere Drempel Verbesserte Dachgestaltung, bessere Anpassung an Umfeld (z. B. bei höheren Nachbargebäuden) ✅ Chance Fachliche Begleitung durch Baurechtsanwalt Vermeidung von Fehlern im Antragsverfahren, erhöhte Erfolgschance, langfristige Rechtssicherheit ✅ Chance Proaktive Klärung vor Baubeginn Keine nachträglichen Unterbrechungen, verlässliche Planungshorizonte für Bauablauf und Finanzierung ✅ Chance Entwicklung eines präzisen städtebaulichen Gutachtens Stärkung des Antrags, mögliche Übertragbarkeit auf andere Vorhaben im Planungsgebiet Orientierungshilfen
- Keine Falschangabe im Bauantrag: Tragen Sie in Bauanzeige oder Baugenehmigungsantrag ausnahmslos die tatsächliche geplante Drempelhöhe von 90 cm ein – niemals eine "verkürzte" Angabe zur Umgehung des Befreiungsverfahrens.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Baurecht oder einen Architekten mit Erfahrung in städtebaulichen Befreiungsverfahren – zur Erstellung einer städtebaulichen Begründung für den Antrag.
- Befreiungsantrag stellen: Reichen Sie den Antrag nach § 31 BauGB beim zuständigen Bauamt ein, unter Einreichung einer schriftlichen Begründung, ggf. mit Lageplan, Höhenprofil und Bezug zu umgebenden Gebäuden.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Nachweise zu bestehenden Nachbargebäuden (Fotos, Katasterauszüge, Baugenehmigungen), um städtebauliche Argumente für die Abweichung zu untermauern – aber nicht als "Rechtfertigung", sondern als Kontext.
- Keine vorschnelle Bauausführung: Beginnen Sie erst mit der Drempelherstellung, nachdem die Befreiung ausdrücklich schriftlich erteilt wurde – kein "Baustart auf Risiko".
- Rechtsmittel prüfen: Falls der Befreiungsantrag abgelehnt wird, klären Sie mit Ihrem Anwalt unverzüglich die Möglichkeiten eines Widerspruchs oder einer Klage – insbesondere bei vergleichbarer Nachbarbebauung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde festlegt. Er enthält detaillierte Festsetzungen über die zulässige Bebauung, wie z.B. die Gebäudehöhe, die Dachform und die Drempelhöhe.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Flächennutzungsplan - Drempel
- Der Drempel, auch Kniestock genannt, ist eine senkrechte Wand, die auf der Decke des obersten Vollgeschosses errichtet wird und das Dach trägt. Er dient dazu, die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss zu vergrößern.
Verwandte Begriffe: Kniestock, Giebelwand, Dachgeschoss - Befreiungsantrag
- Ein Befreiungsantrag ist ein Antrag an das Bauamt, in dem um eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans gebeten wird. Eine Befreiung kann erteilt werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Verwandte Begriffe: Ausnahme, Abweichung, Baurecht - Bauanzeige
- Die Bauanzeige ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, das in einigen Bundesländern für bestimmte Bauvorhaben zulässig ist. Sie dient dazu, das Bauamt über das geplante Bauvorhaben zu informieren.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Genehmigungsverfahren, Baurecht - Sanktionen
- Sanktionen sind Maßnahmen, die bei Verstößen gegen Gesetze oder Vorschriften verhängt werden können. Im Baurecht können Sanktionen beispielsweise Nutzungsuntersagungen, Rückbauanordnungen oder Bußgelder sein.
Verwandte Begriffe: Bußgeld, Rückbau, Nutzungsuntersagung - Rückbau
- Der Rückbau bezeichnet die vollständige oder teilweise Beseitigung eines Bauwerks. Im Baurecht kann ein Rückbau angeordnet werden, wenn ein Bauwerk ohne Genehmigung errichtet wurde oder gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt.
Verwandte Begriffe: Abriss, Beseitigung, Baurecht - Bußgeld
- Ein Bußgeld ist eine Geldstrafe, die bei Ordnungswidrigkeiten verhängt wird. Im Baurecht können Bußgelder beispielsweise bei Verstößen gegen die Bauordnung oder den Bebauungsplan verhängt werden.
Verwandte Begriffe: Geldstrafe, Ordnungswidrigkeit, Baurecht
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Drempel?
Ein Drempel (auch Kniestock genannt) ist eine senkrechte Wand, die auf der Decke des obersten Vollgeschosses errichtet wird und das Dach trägt. Er ermöglicht eine bessere Nutzung des Dachgeschosses, da er die nutzbare Wohnfläche vergrößert. - Was passiert, wenn die Drempelhöhe den Bebauungsplan überschreitet?
Eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgelegten Drempelhöhe stellt eine Abweichung von den öffentlich-rechtlichen Vorschriften dar. Dies kann zu Beanstandungen durch das Bauamt führen, bis hin zu Anordnungen zum Rückbau oder zur Zahlung von Bußgeldern. - Wie kann ich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen?
Ein Befreiungsantrag ist ein formeller Antrag an das Bauamt, in dem Sie darlegen, warum Sie von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen möchten und warum dies städtebaulich vertretbar ist. Dem Antrag sind in der Regel detaillierte Baupläne und eine Begründung beizufügen. - Welche Rolle spielt die Zustimmung der Nachbarn?
Die Zustimmung der Nachbarn ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann aber die Chancen auf eine Befreiung erhöhen. Wenn die Nachbarn keine Einwände gegen die Überschreitung der Drempelhöhe haben, ist das Bauamt eher geneigt, die Befreiung zu genehmigen. - Welche Sanktionen drohen bei einer nicht genehmigten Drempelhöhe?
Bei einer nicht genehmigten Drempelhöhe können verschiedene Sanktionen drohen, wie z.B. eine Nutzungsuntersagung, die Anordnung zum Rückbau des Drempels auf die zulässige Höhe oder die Verhängung eines Bußgeldes. - Was ist eine Bauanzeige?
Eine Bauanzeige ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, das in einigen Bundesländern für bestimmte Bauvorhaben zulässig ist. Sie dient dazu, das Bauamt über das geplante Bauvorhaben zu informieren. - Was ist der Unterschied zwischen einer Baugenehmigung und einer Bauanzeige?
Eine Baugenehmigung ist ein förmliches Genehmigungsverfahren, bei dem das Bauamt das Bauvorhaben umfassend prüft. Eine Bauanzeige ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem das Bauamt das Bauvorhaben nur auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften prüft. - Kann ich die Drempelhöhe nachträglich genehmigen lassen?
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, aber nicht garantiert. Ob eine nachträgliche Genehmigung erteilt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der städtebaulichen Verträglichkeit der Abweichung und der Zustimmung der Nachbarn.
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Bauamt-Hinweis: Legal gegen Bebauungsplan verstoßen?
Was ist denn das für ein ...
Was ist denn das für ein Bauamtshirni?
Habe ich bis dato noch nie gehört, dass ein Angestellter der Behörde, die eine baurechtlich zulässige Bebauung zu überwachen hat, Tipps gibt, wie man am besten (unbemerkt) gegen die verstößt.
Unglaublich!
Ob der Bebauungsplan nun in der beschriebenen Form sinnvoll ist, mag ich nicht beurteilen, aber er ist nun mal rechtskräftig und wenn er von 1950 ist.
Besser wäre es in jedem Falle den ganzen Weg (mit Befreiung von den Festsetzungen!) zu gehen. Denn wenn diese Befreiung bewilligt wird, kann man munter auch so bauen. macht man es so wie "vorgeschlagen" wird sich im Zweifelsfall der bauamtsdepp (Entschuldigung ...) an seine Worte wohl nicht mehr erinnern und zudem könnten Strafen (Rückbau wird wohl nicht verfügt werden ... vermutlich!) und Baustopp verhängt werden.
Und hier reicht es, dass irgendjemand (böser Nachbar) Ihnen Böses will und dem Amt einen Hinweis gibt. dann müssen die der Sache nachgehen.
Fazit: Sie verplanen/ verbauen einen Riesenhaufen Geld. Da sollte man so etwas schon rechtssicher machen und nicht so einen Unsinn machen, wie man es Ihnen vorgeschlagen hat ...
Gruß
Thomas Bock -
Drempelhöhe: Bauamt-Tipp hilfreich trotz Risiko?
Naja, wenn das in der Regel unproblematisch läuft ...
Naja, wenn das in der Regel unproblematisch läuft und an der Tagesordnung ist, finde ich den Hinweis durchaus hilfreich. Dass wir auf dem Ärger sitzenbleiben, falls es doch auffällt oder jemand sich daran stößt, ist uns schon klar und wurde uns seitens des Bauamtsmitarbeiters auch deutlich gesagt.
Uns geht's nur darum, dass bei einem Befreiungsantrag wohl erstmal ewig warten können, bis das beim Kreis bearbeitet und alle Anwohner befragt werden ... abgesehen davon, dass dann einer von denen vielleicht ablehnt und dann ganz bestimmt hinterher kontrolliert wird, ob wir das eingehalten haben.
Daher möchten wir nun das Risiko abwägen, ungefragt den Drempel 20 cm höher zu machen in der Hoffnung, dass das niemandem auffällt bzw. uns da keiner anschwärzt. Um das abzuwägen, müssten wir natürlich den zu erwartenden Rahmen einer Sanktion kennen.
Und um's nochmal klarzustellen: der Mann vom Bauamt hat uns nicht EMPFOHLEN, das so zu machen, sondern lediglich gesagt, dass das eine von mehreren möglichen Optionen ist, die nicht allzu selten von Bauherren gewählt wird.
Gruß -
Bebauungsplan vs. Realität: Risiko und Konsequenzen
Das Fahren eines Autos mit überhöhter Geschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften ist auch "üblich", auch wenn es nicht empfohlen wird und die Schilder ganz klar 50 oder sogar 30 angeben.
Und manchmal steht ein kleiner Blitzer am Rande.
Das dürfen Sie dann 1:1 auf Ihr Bauvorhaben übertragen. Der Unterschied ist, beim Blitzer gibt es einen Bußgeldkatalog der Ihnen genau sagt wieviel es kostet. Bei Verstößen gegen Bauordnung, wenn es dann zur "Anzeige" kommt, gibt es leider keinen so klaren Katalog.
Wäre ja ganz praktisch, dann könnte man sich das gleich bei der Finanzierung einplanen.
Günstiges Grundstück, ungünstiger BB, kein Problem, bauen wir halt anders, kostet dann xxxxx€ Strafe, aber immer noch billiger als teures Grundstück. Reine Rechenaufgabe wann sich das lohnt.
Fazit: Sie müssten die Entscheidung tragen mit allen Konsequenzen. Kann gut gehen, kann auch nicht.
Keine Rechtsberatung. -
Drempelhöhe: Bebauungsplan oder Befreiungsantrag?
Nach Bebauungsplan bauen oder Befreiung beantragen
Jede andere Entscheidung ist unvernüfntig.
Hören Sie auf die Vorredner.
Wenn Sie eine Befreiung beantragen, werden Sie als Begründung wahrscheinlich die Nachbargebäude mit den höheren Drempeln als Referenz anführen.
Dann werden dem Kreisbauamt die ungenehmigten, bzw. zu hohen Nachbardrempel bekannt und es gibt Ärger. Deshalb rät Ihnen der Sachbearbeiter, keinen Befreiungsantrag zu stellen, da er wohl schon öfter diese Tipps gegeben hat und ihm dann Ärger ins Haus steht.
Wenn Sie ungenehmigt zu hoch bauen und gegen den Bebauungsplan verstoßen, ist es so, als würden Sie ohne Baugenehmigung bauen. Das Gebäude erlangt nie den rechtlichen Status eines genehmigten Gebäudes, was u.A. Schwierigkeiten bei einem späteren Verkauf macht.
Gruß -
Drempelhöhe: Verstoß gegen Baurecht riskieren?
Also Ralf ...
Also Ralf gut möglich, dass das Ganze niemand bemerkt und dass Du 20 oder 50 cm höher bauen kannst ohne dass Ungemach droht.
Dennoch: Was erwartest Du, dass Dir Experten hier raten? Glaubst Du wir werden Dir den Tipp/ klugen Ratschlag geben doch einfach gegen geltendes Recht zu verstoßen? Nicht ernsthaft, oder?
Ich kann mich nur wiederholen: Bauantrag mit Antrag auf Befreiung v.d. Festsetzuengen des B-Planes. Alles andere ist grober Unfug!
Die Pläne/ Formulare sind die selben. Es ist also von Planerseite kein Mehraufwand! Mehr Zeit ... ja das stimmt: Es dauert länger! Na und?! Du willst vermutlich die nächsten 20,30 o. 40 Jahre in dem Haus wohnen. Warum sind da 1 o. 2 Monate mehr warteZeit von so großer Bedeutung?
Zumal: Die Zeit muss ja nicht sinnlos verstreichen! Während man auf die Baugenehmigung wartet kann ja parallel die Werk- und Detailplanung (Werkplanung, Detailplanung) erfolgen, man kann Ausschreibungen machen, wenn es sein soll kann sogar fertig bemustert werden. Stillstand sieht anders aus!
Abschließend: Wenn Du meinst den Bebauungsplan ignorioeren zu können, dann tu es doch einfach und sei Dir der Gefahr bewusst, dass es irgendwann (vielleicht Morgen, vielleicht in 2 Jahren ...) ordentlich was auf die Mütze geben kann. Den Ratschlag so zu Verfahren, wirst Du hier sicher nicht bekommen.
Gruß
Thomas -
Drempelhöhe überschritten: Strafen und Risiken?
Hallo, dass mir hier empfohlen wird, es auf ...
Hallo,
dass mir hier empfohlen wird, es auf die "heimliche" Methode zu versuchen, habe ich nicht erwartet und dahin zielte meine Frage auch nicht.
Ich wollte eigentlich lediglich wissen, ob es bei sowas Erfahrungswerte bezüglich der zu erwartenden Strafen gibt, wenn sowas schiefgeht. Zumindest irgendwelche Hausnummern, ob's nun 1.000 oder eher 10.0000 € sein können oder ob es in der Praxis tatsächlich vorkommen könnte (kann ich mir fast nicht vorstellen), dass nach Fertigstellung des Hauses tatsächlich ein Rückbau des zu hohen Drempels angeordnet werden könnte ...
Wir werden uns das ganze nochmal überlegen, ich denke normalerweise sollte ein Befreiungsantrag ja durchgehen, da die einzigen beiden direkt angrenzenden Häuser eh zweigeschossig sind und somit noch höher als unser Haus auch mit erhöhtem Drempel.
Wird enie solche Entscheidung eigentlich dann alleine von der Behörde getroffen oder werden da dann alle Nachbarn befragt, ob irgendeiner was dagegen hat?
Ich weiß von einem anderen Fall im Bekanntenkreis (da ging's allerdings um Grenzbebauung), wo dann ein Nachbar gleich auf der Matte stand und seine Zustimmung nur gegen das Spendieren eines kleinen Mallorca-Urlaubs geben wollte ...
Gruß -
Rückbau nach Fertigstellung: Drempelhöhe beachten!
Ist schon vorgekommen
" ob es in der Praxis tatsächlich vorkommen könnte (kann ich mir fast nicht vorstellen), dass nach Fertigstellung des Hauses tatsächlich ein Rückbau des zu hohen Drempels angeordnet werden könnte ... "
Das kommt immer wieder vor.
"ich denke normalerweise sollte ein Befreiungsantrag ja durchgehen, da die einzigen beiden direkt angrenzenden Häuser eh zweigeschossig sind"
Wenn die 2-geschossigen Häuser Bebauungsplan-konform sind, ist das kein Berufungsfall für Sie. Diese Häuser sind 2-geschossig und haben wahrscheinlichgar keinen Drempel im DGAbk.. Ihr Haus ist eingeschossig und muss deshalb die Drempelhöhe einhalten. Sie können sich also überlegen, dann gleich 2-geschossig zu bauen, wenn Ihnen die Drempelhöhe zu niedrig ist, sofern der Bebauungsplan das für Ihr Grundstück zulässt.
"Wird enie solche Entscheidung eigentlich dann alleine von der Behörde getroffen oder werden da dann alle Nachbarn befragt, ob irgendeiner was dagegen hat? "
Eine Nachbarzustimmung von vornherein ist immer gut. Ansonsten werden die Nachbarn vom Bauamt beteiligt und können innerhalb eine Frist eine Stellungnahme abgeben.
Aber: Unsere untere Bauaufsicht genehmigt in solchen Fällen, wie der Drempelhöhe, in der Regel keine Befreiung. Man sagt dort, die Grundzüge der Planung seien berührt. Wenn man allgemein höhere Drempel haben will, so soll die Gemeinde den Bebauungsplan ändern. Dann bräuchte es keine Befreiungen.
Gruß -
Drempelhöhe: Kosten für neuen Bauantrag bei Abweichung
Abgesehen von Strafen ...
Abgesehen von Strafen würden wohl weitere Kosten auf Dich zukommen:
Es müsste ein neuer Bauantrag gezeichnet werden (Grundriss OG ändert sich, alle Ansichten und der Schnitt ..., die Berechnungen Wohnfläche u. Umbauter Raum, GFZAbk. ändert sich.
Also: Komplett neuer Bauantrag. Und den gibt's üblicherweise nicht für umsonst.
Eventuell könnte es mit den Abstandsflächen, die sich nun auch ändern, knapp werden (Haus höher = größere Abstandsflächen). Wer weiß das hier schon ...
Also: Jetzt Bauantrag basteln und im Freistellungsverfahren hintürken. Warten bis es einen aufs Hirn gibt. Dann noichmal zurück auf Start, neuer Bauantrag und damit verbundene Kosten.
Eventuell Strafe zahlen, im schlimmsten Falle Rückbau ... wer weiß das schon.
Aber bitte ... nur zu ...
Thomas -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Drempelhöhe überschritten: Risiken & Alternativen zum Bebauungsplan
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Überschreitung der zulässigen Drempelhöhe im Bebauungsplan und die möglichen Konsequenzen. Ein Mitarbeiter des Bauamts hat den Tipp gegeben, die Überschreitung im Bauantrag zu verschleiern, um einen aufwendigen Befreiungsantrag zu vermeiden. Die Teilnehmer diskutieren die Risiken dieses Vorgehens, mögliche Strafen und die Notwendigkeit eines Befreiungsantrags. Alternativ wird der Fokus auf die Einhaltung des Bebauungsplans gelegt, um spätere Probleme zu vermeiden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauamt-Hinweis: Legal gegen Bebauungsplan verstoßen? wird die Vorgehensweise des Bauamts kritisch hinterfragt, da sie einen Verstoß gegen geltendes Baurecht darstellt. Es wird betont, dass der Bebauungsplan rechtskräftig ist, unabhängig davon, ob er als sinnvoll erachtet wird.
🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Bebauungsplan vs. Realität: Risiko und Konsequenzen vergleicht die Situation mit Geschwindigkeitsüberschreitungen und warnt vor den möglichen Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Bauordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Anzeige ein Bußgeld drohen kann und die Entscheidung letztendlich eine reine Rechenaufgabe ist.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Mehrere Teilnehmer raten dazu, sich an den Bebauungsplan zu halten oder einen Befreiungsantrag zu stellen, wie im Beitrag Drempelhöhe: Bebauungsplan oder Befreiungsantrag? erläutert. Andernfalls könnten Schwierigkeiten bei einem späteren Verkauf des Gebäudes entstehen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Befreiungsantrag die ungenehmigten Drempelhöhen der Nachbargebäude bekannt machen könnte.
💰 Kosten: Der Beitrag Drempelhöhe: Kosten für neuen Bauantrag bei Abweichung weist darauf hin, dass bei einer Überschreitung der Drempelhöhe zusätzliche Kosten für einen neuen Bauantrag entstehen können, da sich Grundriss, Ansichten, Schnitt und Berechnungen ändern. Auch die Abstandsflächen könnten betroffen sein.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich umfassend über die Konsequenzen einer Überschreitung der Drempelhöhe zu informieren und entweder den Bebauungsplan einzuhalten oder einen Befreiungsantrag zu stellen. Die Beiträge Drempelhöhe: Bebauungsplan oder Befreiungsantrag? und Rückbau nach Fertigstellung: Drempelhöhe beachten! bieten hierzu wichtige Informationen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Drempelhöhe, Bebauungsplan, Befreiungsantrag, Bauamt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Zweigeschossiges Haus in NRW bauen: Kosten, Drempelhöhe & Satteldachneigung optimal planen?
- … zweigeschossiges Haus, NRW, Drempelhöhe, Satteldachneigung, Baukosten, Architekt, Bauplanung, Geschossfläche …
- … Haus in NRW bauen: Kosten, Drempelhöhe & Satteldachneigung optimal planen? …
- … Erschwerend hinzu kommt die Vorgabe maximale Drempelhöhe 1 Meter und die Satteldachneigung darf maximal 42 Grad betragen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Traufhöhe Einfamilienhaus: Raumhöhe, Kniestock & Gelände – Was ist Standard?
- … Traufhöhe, Einfamilienhaus, Raumhöhe, Kniestock, Drempel, Gelände, Bebauungsplan, DHHN92, Standard, Bauplanung …
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- … Genehmigungsverweigerung durch Bauamt, Nachbesserungszwang oder Abriss …
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- BAU-Forum - Dach - Kniestock vs. Vollgeschoss im Dachgeschoss: Was Bebauungspläne erlauben?
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- … Der Bebauungsplan schränkt einen ja sehr ein, aber wäre es nicht möglich, an …
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- BAU-Forum - Dach - Kniestock/Drempel richtig messen: Rechtssichere Definition für Bauantrag & Abrechnung?
- … Geschosszählung → Einordnung als volles Geschoss statt Dachgeschoss → höhere Grundsteuer, Bebauungsplanverstöße …
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- BAU-Forum - Dach - Dachhaut erhöhen für mehr Wohnfläche: Möglichkeiten, Kosten & Baurichtlinien?
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- … bei der zuständigen Bauaufsicht (Stadt/ Kreis), um Abweichungsmöglichkeiten oder Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen zu erfragen. …
- … Drempelhöhe begrenzt: Terrassenüberdachung & Bebauungsplan …
- BAU-Forum - Dach - Traufseitige Hauserweiterung: Dachneigung, Drempelhöhe & Kosten im Vergleich?
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