vor kurzem sind mein Mann und ich total entsezt und ungläubig aus dem Rathaus heraus gekommen.
Und zwar wegen folgendem Sachverhalt.
Wir haben uns im vergangenen Jahr den Traum vom Eigenheim in Form eines Fertighauses erfüllt. (Bundesland BW)
Das Haus steht. Der Carport noch nicht. Den wollten wir evtl. dieses Jahr in Angriff nehmen.
Der Haushersteller war wohl mit der Planung eines Carport an unser Haus beauftragt. Aber nicht mit der Ausführung.
Und wie es nun mal so ist, war das Interesse an einer befriedigender Lösung entsprechend gering. Also wurde für die Baugenehmigung eine uns nicht zufrieden stellende Planung des Carport mit angegeben.
Die Schwierigkeit bei der Planung des Carports liegt in der Grundstücksform. Diese gleicht einem Trapez. (an der Straßenseite schlank, in Richtung Garten weit)
Da das Haus nicht gerade klein in der Fläche ausfällt (Bungalow) bleibt leider wenig Distanz zur Grundstücksgrenze. Und somit ergibt sich eine viel zu kleine Einfahrtsbreite für den Carport. In der ursprünglichen Planung hätte nur ein PKW einfahren / stehen können. (Der Carport ist direkt an die Grundstücksgrenze geplant)
Da mir das Baufach nicht wirklich fremd ist (Bauzeichnerin, allerdings Fachrichtung Tragwerksplanung) habe ich mich - nur zu spät - mit einer Alternative beschäftigt. Und bin auch zu einer Lösung gekommen. Der Carport hat sich wie folgt verändert.
Ursprünglich:
- Wände in Leichtbauweise (Holz)
- extensiv begrüntes Flachdach
- Lage Carport im Grundriss in der Flucht zum Haus (> im Baufenster)
Neu:
- Wände aus MW verputzt
.- "normales" Flachdach
- der Carport wurde im Grundriss betrachtet ca. 3,0 m in Richtung Straße geschoben.
Und eine Wand des Carport wurde vor das Haus versezt.
Damit eine breitere Einfahrt und eine Abstellmöglichkeit für zwei PKW entsteht.
(nur sind wir so etwas außerhalb des Baufensters > Befreiungsantrag)
Mit dieser Planung sind wir zum zuständigen Herr in's Rathaus. Der gab uns zu verstehen, dass das alles soweit OK ist.
Für mich war von Anfang klar, dass wir wieder Unterlagen einreichen müssen. Auch einen Befreiungsantrag stellen müssen. (Also über das LRA gehen müssen.)
Nur habe ich um ehrlich zu sein, nicht damit gerechnet, dass wir laut Vorschriften (der nette Herr schlug noch extra nach) einen Bauantrag mit ordentlichem Lageplan/Vermessungsunterlagen vorlegen müssen. (Wg Grenzbebauung)
Alles recht und schön. Nur wenn ich ein Vermessungsbüro beauftragen muss, kostet mich der Spaß mehrere hundert €. (habe ich schon angefragt) Da ich Dank meiner beruflichen Tätigkeit jemanden an der Hand habe, der mir als Bauvorlageberechtigter für den Antrag unterschreiben darf, habe ich hier wohl eine finanzielle Schadensbegrenzung. Nur ist meine Meinung, dass hier Aufwand und Ergebnis in keinem Verhältnis zueinander stehen.
Hier also meine Frage: es muss doch eine unbürokratischere Lösung geben? Eine Art Schlupfloch.
Weiß hier jemand etwas dazu?
Ich habe den Link zu einer Skizze, die ich hierzu erstellt habe, versucht upzuloaden.
Viele Grüße
C Kahnt