Baunutzungsverordnung (BauNVO) '68: Definition Vollgeschoss im Dachgeschoss gesucht?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Definition eines Vollgeschosses im Dachgeschoss gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968. Dabei wird insbesondere auf die unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Verwaltungsgerichtshöfe (VGH) eingegangen, die entweder die Definition zum Zeitpunkt des Bebauungsplans (statisches Vollgeschoss) oder die aktuelle Bauordnung (dynamisches Vollgeschoss) anwenden.
Baunutzungsverordnung (BauNVO) '68: Definition Vollgeschoss im Dachgeschoss gesucht?
kann sich jemand noch an die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) '68 erinnern?
Ich müsste wissen, wann ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist.
Bei H 2,30 über 3/4 der DGAbk.-Grundfläche oder über 2/3 der DG-Grundfläche, wie bei der '62er Baunutzungsverordnung (BauNVO) auch?
Vielleicht könnte mir jemand auch den Gesetzestext zukommen lassen?
Vielen Dank für Eure Antwort.
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GoogleAI-Analyse: BauNVOAbk. '68: Vollgeschoss im DGAbk. – Definition
Ich kann Ihnen helfen, die Definition eines Vollgeschosses im Dachgeschoss gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968 zu finden. Die genaue Definition kann von der BauNVO '62 abweichen.
Relevante Kriterien:
- Höhe: Die lichte Höhe des Dachgeschosses muss ein bestimmtes Maß überschreiten.
- Grundfläche: Dieser Mindesthöhe muss über einem bestimmten Anteil der Grundfläche des Dachgeschosses vorhanden sein.
👉 Handlungsempfehlung: Um die korrekte Definition für die BauNVO '68 zu erhalten, empfehle ich Ihnen, den Gesetzestext der BauNVO von 1968 einzusehen oder sich an einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt oder eine Baubehörde zu wenden. Diese können Ihnen die genauen Kriterien nennen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Art der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Sie legt fest, welche Arten von Gebäuden in bestimmten Gebieten zulässig sind (z.B. Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete).
Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Landesbauordnung, Flächennutzungsplan. - Vollgeschoss
- Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, das bestimmte Anforderungen an Höhe und Fläche erfüllt, um als solches zu gelten. Die genauen Kriterien sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und der Baunutzungsverordnung festgelegt.
Verwandte Begriffe: Dachgeschoss, Kellergeschoss, Geschossflächenzahl. - Dachgeschoss
- Das Dachgeschoss ist das Geschoss eines Gebäudes, das sich unter dem Dach befindet. Ob ein Dachgeschoss als Vollgeschoss gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe, der Dachneigung und den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung.
Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Spitzboden, Gaube. - Landesbauordnung (LBOAbk.)
- Die Landesbauordnungen (LBO) sind Gesetze der einzelnen Bundesländer in Deutschland, die detaillierte Vorschriften zum Bauen enthalten. Sie regeln Aspekte wie Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz.
Verwandte Begriffe: Baunutzungsverordnung, Bebauungsplan, Bauantrag. - Geschossflächenzahl (GFZAbk.)
- Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine Kennzahl im Baurecht, die das Verhältnis der Summe der Geschossflächen eines Gebäudes zur Grundstücksfläche angibt. Sie begrenzt die zulässige Bebauung eines Grundstücks.
Verwandte Begriffe: Grundflächenzahl, Baumassenzahl, Bebauungsdichte. - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der von der Gemeinde aufgestellt wird und die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält detaillierte Festsetzungen zu Art und Maß der Bebauung.
Verwandte Begriffe: Baunutzungsverordnung, Flächennutzungsplan, Satzung. - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht. Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, während das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen regelt.
Verwandte Begriffe: Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung, Bebauungsplan.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Vollgeschoss?
Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als eine bestimmte Höhe über der Geländeoberfläche liegt und das eine bestimmte Mindesthöhe aufweist. Die genauen Anforderungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung oder der Baunutzungsverordnung festgelegt. - Warum ist die Definition eines Vollgeschosses wichtig?
Die Definition ist entscheidend für die Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ) und somit für die zulässige Bebauung eines Grundstücks. Sie beeinflusst, ob ein Geschoss als anrechenbar gilt oder nicht. - Wo finde ich die gültige Baunutzungsverordnung?
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist ein Bundesgesetz. Die konkrete Ausgestaltung und Anwendung kann jedoch durch Landesgesetze und kommunale Satzungen ergänzt werden. Die aktuelle Fassung finden Sie in den entsprechenden Gesetzestexten oder durch Anfrage bei der zuständigen Baubehörde. - Was ist der Unterschied zwischen einer Landesbauordnung und der Baunutzungsverordnung?
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt die Art der baulichen Nutzung von Grundstücken. Die Landesbauordnungen (LBO) hingegen enthalten detaillierte Vorschriften zu Bauausführung, Brandschutz, Standsicherheit und anderen technischen Aspekten des Bauens. - Was bedeutet Geschossflächenzahl (GFZ)?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben. - Was ist bei der Auslegung alter BauNVO-Versionen zu beachten?
Bei der Auslegung älterer BauNVO-Versionen ist zu beachten, dass sich die Definitionen und Anforderungen im Laufe der Zeit geändert haben können. Es ist ratsam, sich auf die zum Zeitpunkt der Errichtung gültige Fassung zu beziehen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen. - Welche Rolle spielt die Dachneigung bei der Beurteilung eines Dachgeschosses als Vollgeschoss?
Die Dachneigung kann eine Rolle spielen, da sie die nutzbare Höhe des Dachgeschosses beeinflusst. Eine steilere Dachneigung führt in der Regel zu einer größeren nutzbaren Höhe und kann dazu beitragen, dass das Dachgeschoss als Vollgeschoss gilt. - Was ist, wenn die BauNVO keine klare Aussage trifft?
Wenn die BauNVO keine eindeutige Aussage trifft, ist es ratsam, sich an die zuständige Baubehörde zu wenden. Diese kann im Einzelfall eine verbindliche Auskunft geben und bei der Auslegung der Vorschriften helfen.
🔗 Verwandte Themen
- Aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO)
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Hinweise zu Rechten und Pflichten von Nachbarn bei Bauvorhaben.
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Definition Vollgeschoss
Siehe jweilige LBOAbk.! -
BauNVO '68: Dynamisches vs. statisches Vollgeschoss
dynamisches und statisches Vollgeschoss
Bitte auch beachten:
Der Hessische VGH vertritt die Ansicht, dass auch bei älteren Bebauungsplänen die Vollgeschossdefinition der heutigen Bauordnung anzuwenden ist (dynamisches Vollgeschoss). Andere VGH/OVG wenden (wie bei der Anwendung der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)) die Vollgeschossdefinition der Bauordnung an, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans galt (statisches Vollgeschoss). -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) '68: Vollgeschoss Definition im Dachgeschoss
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Definition eines Vollgeschosses im Dachgeschoss gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968. Dabei wird insbesondere auf die unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Verwaltungsgerichtshöfe (VGH) eingegangen, die entweder die Definition zum Zeitpunkt des Bebauungsplans (statisches Vollgeschoss) oder die aktuelle Bauordnung (dynamisches Vollgeschoss) anwenden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie den Beitrag BauNVO '68: Dynamisches vs. statisches Vollgeschoss, der die unterschiedlichen Rechtsauffassungen bezüglich der Definition eines Vollgeschosses in älteren Bebauungsplänen beleuchtet. Die Anwendung der aktuellen Bauordnung (dynamisches Vollgeschoss) kann von der ursprünglichen Definition abweichen.
📊 Zusatzinfo: Die ursprüngliche Frage bezog sich auf die Höhenanforderungen (H 2,30 über 3/4 oder 2/3 der Dachgeschoss-Grundfläche) gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) '68 im Vergleich zur '62er Version. Die korrekte Anwendung der Vollgeschossdefinition ist entscheidend für die Baugenehmigung und die zulässige Nutzung des Dachgeschosses.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Zweifelsfall die anwendbare Vollgeschossdefinition mit der zuständigen Baubehörde, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Berücksichtigen Sie dabei sowohl die historische als auch die aktuelle Rechtslage im Baurecht.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baunutzungsverordnung, BauNVO, Vollgeschoss, Dachgeschoss". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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