Einmessprotokoll Bauwerk archivieren: Wo finde ich es? Bauamt, Katasteramt, Notar?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Suche nach dem Einmessprotokoll eines 6 Jahre alten Hauses gestaltet sich schwierig. Das Vermessungsamt ist die primäre Anlaufstelle für Lagepläne. Die Verfügbarkeit von Höhenangaben muss dort erfragt werden. Ein fehlendes Einmessprotokoll kann die Planung von Anbauten oder Umbauten erschweren. Die Bauakte beim Bauamt und das Katasteramt sind weitere mögliche Quellen.
✅ Empfehlung · ⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Einmessprotokoll Bauwerk archivieren: Wo finde ich es? Bauamt, Katasteramt, Notar?
habe kürzlich ein Haus in RLP erworben.
Es ist erst 6 Jahre alt, aber der Alteigentümer konnte beim besten Willen keinen exakten Lageplan bzw. ein Einmessprotokoll mit der genauen Lage des Hauses auf dem Grundstück und den zugehörigen Höhenangaben beibringen.
Der Makler hatte die Bauakte beim Bauamt ausgeliehen und komplett kopiert, aber auch hier war das gesuchte Protokoll nicht dabei.
Es war zwar eine Flurkarte dabei, wo eine Ecke des Hauses genauer vermaßt war, aber von Höhenangaben keine Spur.
Aber es muss doch sowas geben, oder?
Wo wird es aufbewahrt, wie kommt man dran?
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Ein fehlendes Einmessprotokoll gefährdet die Rechtssicherheit des Grundstücks – insbesondere bei Grenzstreitigkeiten, Versicherungsfällen oder geplanten Bauvorhaben.
🔴 KRITISCH: Das Einmessprotokoll ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben (§ 67 LBOAbk. RLP + Vermessungsordnung); seine Abwesenheit deutet auf mögliche Mängel bei der Bauabnahme hin.
⚠️ WICHTIG: Das Protokoll liegt nicht beim Bauamt, Katasteramt im Grundbuch-Sinn oder Notar – ausschließlich bei der zuständigen vermessungstechnischen Fachbehörde (z. B. Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation RLP oder kommunale Vermessungsstelle).
⚠️ WICHTIG: Eine Flurkarte oder ALKIS-Auszug ersetzt das Einmessprotokoll nicht – es fehlen darin Höhenangaben, Baukoordinaten und baurechtliche Lagebestätigungen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich empfehle Ihnen, folgende Stellen zu kontaktieren, um das Einmessprotokoll zu finden:
- Katasteramt: Hier werden Einmessprotokolle in der Regel archiviert.
- Bauamt: Auch das Bauamt kann eine Kopie des Einmessprotokolls besitzen, da es Teil der Bauakte ist.
- Notar: Der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat, könnte ebenfalls eine Kopie des Protokolls haben.
- Vermessungsbüro: Das Vermessungsbüro, das die Einmessung durchgeführt hat, besitzt das Original und kann Ihnen eine Kopie ausstellen.
Sollten Sie dort nicht fündig werden, empfehle ich Ihnen, die Bauakte des Hauses einzusehen. Diese kann beim zuständigen Bauamt angefordert werden.
👉 Handlungsempfehlung: Beginnen Sie Ihre Suche beim Katasteramt und kontaktieren Sie parallel das Bauamt, um die Bauakte einzusehen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt beschreibt die Suche nach einem Einmessprotokoll für ein 6 Jahre altes Haus in Rheinland-Pfalz. Der Alteigentümer und die Bauakte des Bauamts enthalten dieses Dokument nicht, was auf eine mögliche Lücke in der Dokumentation hinweist. Ein Einmessprotokoll ist jedoch ein zentrales Dokument, das die exakte Lage und Höhe eines Gebäudes amtlich bestätigt und für Eigentumsnachweise sowie spätere Bauvorhaben unerlässlich ist.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass ein solches Protokoll existieren muss, ist korrekt. Bei Neubauten ist die Einmessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) gesetzlich vorgeschrieben, und das Ergebnis wird im Liegenschaftskataster geführt.
➕ Ergänzung: Das Einmessprotokoll wird nicht beim Bauamt, sondern beim zuständigen Kataster- und Vermessungsamt (oft Teil des Kreis- oder Stadtverwaltung) archiviert. Es kann dort gegen eine Gebühr angefordert werden. Zusätzlich sollte der Notar beim Kaufvertrag eine Abschrift der aktuellen Katasterkarte (ALKIS) bereitgestellt haben, die jedoch keine Höhenangaben enthält.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass die Bauakte vollständig kopiert wurde, ist zu hinterfragen. Oft fehlen in Bauakten die Vermessungsunterlagen, da diese separat geführt werden. Eine erneute Prüfung der Bauakte auf alle Pläne (z.B. Lageplan mit Höhenkoten) ist ratsam.
👉 Handlungsempfehlung: Wenden Sie sich direkt an das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem das Grundstück liegt. Fordern Sie dort eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster an, speziell das Einmessprotokoll oder die aktuelle Flurkarte mit Höhenangaben. Sollte das Protokoll dort nicht auffindbar sein, beauftragen Sie einen ÖbVI mit einer Nachmessung, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
KI-Analyse (Qwen)
Ein Einmessprotokoll ist ein verbindliches, amtlich beglaubigtes Dokument, das die exakte Lage, Ausrichtung und Höhenlage eines Bauwerks im Verhältnis zu festgelegten Vermessungspunkten dokumentiert und somit die rechtssichere Einordnung in das Liegenschaftskataster sicherstellt.
🔴 Gefahr: Fehlt das Einmessprotokoll, besteht ein erhebliches Risiko für Rechtsunsicherheit – insbesondere bei Grenzstreitigkeiten, späteren Umbauten, Versicherungsfällen oder bei der Beantragung von Baugenehmigungen für Anbauten.
⚠️ Korrektur: Das Einmessprotokoll wird nicht beim Bauamt, Katasteramt oder Notar archiviert – es liegt ausschließlich bei der zuständigen vermessungstechnischen Fachbehörde, in Rheinland-Pfalz meist beim Vermessungs- oder Katasteramt (nicht beim Katasteramt im Sinne der Grundbuchführung), genauer: bei der vermessungstechnischen Stelle (z. B. Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation RLP oder kommunale Vermessungsstellen).
➕ Ergänzung: Gemäß § 67 der Landesbauordnung RLP und der Vermessungsordnung ist die Einmessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder eine behördliche Vermessungsstelle zwingend vorgeschrieben; das Protokoll wird nach Abschluss der Bauabnahme erstellt und beim zuständigen Vermessungsamt eingereicht – nicht beim Bauamt.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass ein 6 Jahre altes Haus ein Einmessprotokoll besitzen muss, ist korrekt – es ist gesetzlich vorgeschrieben und Teil der Bauabnahme.
❌ Widerspruch: Die Flurkarte allein ersetzt das Einmessprotokoll nicht – sie zeigt lediglich die Grundstücksgrenzen und grobe Lage, aber keine Bauwerkskoordinaten, Höhenangaben oder Nachweise der Einhaltung der Baugrenzen.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich das zuständige Vermessungsamt (z. B. das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz oder die kommunale Vermessungsstelle Ihres Landkreises) mit Angabe von Grundbuchblatt, Gemarkung und Flur-Nr. – und beauftragen Sie gegebenenfalls einen ÖbVI mit der Nachmessung und Erstellung eines Ersatzprotokolls, falls das Original nicht auffindbar ist.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass ein Einmessprotokoll für ein 6 Jahre altes Haus in Rheinland-Pfalz gesetzlich vorgeschrieben ist und existieren muss.
⚠️ Abweichung: GoogleAI nennt Bauamt und Katasteramt als mögliche Ablagestellen – DeepSeek und Qwen korrigieren dies präzise: Das Protokoll liegt nicht beim Bauamt, sondern ausschließlich bei der vermessungstechnischen Fachbehörde (z. B. Landesamt für Vermessung RLP), da es ein vermessungstechnisches, kein bauaufsichtliches Dokument ist.
- GoogleAI: Verwechselt Katasteramt (Grundbuch) mit Vermessungsamt (Liegenschaftskataster)
- DeepSeek & Qwen: Unterscheiden klar zwischen "Kataster- und Vermessungsamt" bzw. "vermessungstechnischer Stelle"
➕ Ergänzung: Qwen benennt konkret § 67 LBO RLP und die Vermessungsordnung als Rechtsgrundlage; DeepSeek ergänzt den Hinweis auf die Nachmessung durch einen ÖbVI als rechtssichere Alternative bei Fehlen des Originals; GoogleAI erwähnt dies nicht.
❌ Widerspruch: GoogleAI behauptet, das Einmessprotokoll sei "Teil der Bauakte" – Qwen widerspricht ausdrücklich und nennt dies rechtlich unzutreffend; DeepSeek bestätigt die Trennung von Bauakte und Vermessungsunterlagen. Die sicherere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) gilt: Bauakte enthält das Protokoll nicht – es ist gesondert archiviert.
👉 Empfehlung: Priorisieren Sie die Anfrage direkt beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (oder kommunaler Vermessungsstelle) – nicht beim Bauamt oder Notar. Sollte dort kein Protokoll auffindbar sein, ist unverzüglich ein ÖbVI mit einer Nachmessung zu beauftragen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Verpflichtung zur Einmessung ✅ Ja – gesetzlich zwingend gemäß § 67 LBO RLP und Vermessungsordnung für Neubauten in RLP. Aufbewahrungsort des Protokolls ❌ Widerspruch zwischen GoogleAI (Bauamt/Katasteramt) und DeepSeek/Qwen (ausschließlich vermessungstechnische Fachbehörde). KI-Konsens folgt der sichereren, rechtlich korrekten Einschätzung: Landesamt für Vermessung oder kommunale Vermessungsstelle. Ersatz bei Verlust ✅ Ja – durch Nachmessung und Erstellung eines Ersatzprotokolls durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Rechtsrisiko bei Fehlen ✅ Ja – erhebliches Risiko bei Grenzstreitigkeiten, Baugenehmigungen, Versicherungsfällen und Grundbuchänderungen. Flurkarte als Ersatz ❌ Nein – Qwen widerspricht explizit; DeepSeek und GoogleAI erwähnen dies nicht, aber Qwens Aussage ist rechtlich zutreffend und wird durch die anderen nicht entkräftet → KI-Konsens: Flurkarte ersetzt das Einmessprotokoll nicht. 👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie das Einmessprotokoll unverzüglich beim zuständigen Vermessungsamt an – bei Fehlen beauftragen Sie umgehend einen ÖbVI mit einer Nachmessung, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlendes Einmessprotokoll führt zu Ablehnung einer Baugenehmigung für Anbauten oder Umbauten Projektstillstand, Kosten für Nachbesserung, rechtliche Verzögerungen 🔴 Risiko Unklare Bauwerkslage bei Grenzkonflikten mit Nachbarn Teure Gutachten, Gerichtsverfahren, mögliche Abbruchanordnung 🔴 Risiko Kein Nachweis der Einhaltung von Baugrenzen und Höhe – haftungsrechtliche Konsequenzen bei Schäden Privathaftung, Versicherungsleistungen möglicherweise ausgeschlossen 🔴 Risiko Grundbuchänderungen (z. B. Teilung, Belastung) werden erschwert oder verweigert Verkaufs- oder Finanzierungsprobleme, Einbußen beim Verkehrswert 🔴 Risiko Bei Schäden (z. B. durch Starkregen oder Erschütterung) fehlt der amtliche Ausgangsnachweis für Höhenveränderungen Probleme beim Versicherungsanspruch, fehlende Vergleichsgrundlage für Gutachten ✅ Chance Frühzeitige Beschaffung des Protokolls sichert langfristige Planungssicherheit für alle Bauvorhaben Reibungslose Genehmigungsverfahren, Kostensicherheit, Vermeidung von Nachbesserungen ✅ Chance Nachmessung durch ÖbVI liefert aktuelle, hochgenaue Lage- und Höhendaten für digitale Planung (BIMAbk., Smart Home) Zukunftsfähige Grundlage für Sanierung, Energieberatung oder barrierefreie Anpassung ✅ Chance Klärung der Vermessungsdaten vermeidet spätere Auseinandersetzungen mit Nachbarn und erhöht das Vertrauen beim Verkauf Reibungsloser Grundstückshandel, höhere Verkaufswahrscheinlichkeit, bessere Verhandlungsposition ✅ Chance Ersatzprotokoll kann mit modernen Technologien (z. B. Drohnenvermessung, Laserscan) präziser als das Original erstellt werden Höhere Datenqualität, bessere Grundlage für zukünftige digitale Anwendungen ✅ Chance Proaktive Klärung dient als dokumentierter Nachweis der Sorgfaltspflicht als Eigentümer Absicherung gegenüber Behörden, Versicherungen und bei Haftungsfragen Orientierungshilfen
- Unverzüglich Vermessungsamt kontaktieren: Wenden Sie sich mit Grundbuchblatt, Gemarkung und Flur-Nr. direkt an das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz oder die kommunale Vermessungsstelle Ihres Landkreises – nicht an das Bauamt oder Katasteramt im Grundbuch-Sinn.
- ÖbVI beauftragen: Falls das Protokoll dort nicht auffindbar ist, beauftragen Sie sofort einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit einer Nachmessung und Erstellung eines Ersatzprotokolls – ohne Verzögerung.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle verfügbaren Unterlagen: Grundbuchauszug, Bauakte (zur Prüfung auf Lagepläne mit Höhenkoten), Kaufvertrag, evtl. ALKIS-Auszug – diese erleichtern die Anfrage beim Vermessungsamt.
- Rechtssicherheit dokumentieren: Bewahren Sie den Antrag auf das Einmessprotokoll sowie alle Schriftwechsel mit dem Vermessungsamt oder ÖbVI lückenlos auf – als Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht.
- Prüfung der Bauakte wiederholen: Fordern Sie beim Bauamt eine komplette Kopie der Bauakte an und prüfen Sie gezielt nach Lageplänen mit Höhenangaben, Bauabnahmeprotokollen oder Einmessungsvermerken – selten, aber rechtlich möglich.
- Keine Baumaßnahmen beginnen: Unterlassen Sie jegliche bauliche Veränderung (Anbauten, Garagen, Terrassen), bis das Einmessprotokoll vorliegt oder ein Ersatzprotokoll durch einen ÖbVI erstellt wurde.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Einmessprotokoll
- Ein Einmessprotokoll ist ein amtliches Dokument, das die genaue Lage eines Gebäudes auf einem Grundstück sowie dessen Höhenlage dokumentiert. Es wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und dient als Grundlage für die Eintragung ins Liegenschaftskataster.
Verwandte Begriffe: Lageplan, Liegenschaftskataster, Vermessung - Katasteramt
- Das Katasteramt ist eine Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Im Liegenschaftskataster werden alle Grundstücke mit ihren jeweiligen Eigenschaften und rechtlichen Verhältnissen erfasst.
Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Flurkarte, Grundbuch - Bauamt
- Das Bauamt ist eine Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist. Es führt Bauakten, in denen alle relevanten Dokumente zu einem Bauvorhaben archiviert werden.
Verwandte Begriffe: Bauakte, Baugenehmigung, Bauordnung - Lageplan
- Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Grundstücks mit den darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen. Er dient als Grundlage für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben.
Verwandte Begriffe: Einmessprotokoll, Flurkarte, Katasterplan - Flurkarte
- Die Flurkarte ist eine maßstäbliche Darstellung der Flurstücke eines bestimmten Gebiets. Sie ist Teil des Liegenschaftskatasters und dient der Information über die Lage und Größe der Grundstücke.
Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Katasteramt, Grundstück - Höhenangabe
- Eine Höhenangabe bezeichnet die Höhe eines Punktes über dem Meeresspiegel. Sie wird in Metern angegeben und dient der Festlegung der Geländehöhe und der Gebäudehöhe.
Verwandte Begriffe: Höhenbezugssystem, Normalhöhennull, Geländehöhe - Vermessungsbüro
- Ein Vermessungsbüro ist ein Unternehmen, das Vermessungsdienstleistungen anbietet. Dazu gehören die Erstellung von Lageplänen, Einmessprotokollen und anderen Vermessungsdokumenten.
Verwandte Begriffe: Vermessungsingenieur, Katastervermessung, Ingenieurvermessung
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Einmessprotokoll?
Ein Einmessprotokoll ist ein Dokument, das die genaue Lage eines Bauwerks auf einem Grundstück sowie dessen Höhenlage dokumentiert. Es wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt. - Warum ist ein Einmessprotokoll wichtig?
Das Einmessprotokoll dient als Nachweis für die korrekte Lage des Gebäudes auf dem Grundstück und ist wichtig für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Es kann auch bei späteren Bauvorhaben oder Streitigkeiten mit Nachbarn relevant sein. - Wer erstellt ein Einmessprotokoll?
Ein Einmessprotokoll wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt. Dieser ist befugt, amtliche Vermessungen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. - Was tun, wenn das Einmessprotokoll verloren gegangen ist?
Wenn das Einmessprotokoll verloren gegangen ist, sollten Sie sich an das Katasteramt, das Bauamt oder den Notar wenden. Eventuell können Sie dort eine Kopie erhalten. Andernfalls müssen Sie ein neues Einmessprotokoll erstellen lassen. - Wie lange wird ein Einmessprotokoll aufbewahrt?
Ein Einmessprotokoll wird in der Regel dauerhaft beim Katasteramt archiviert. Die Aufbewahrungsfristen können jedoch je nach Bundesland variieren. - Was kostet die Erstellung eines Einmessprotokolls?
Die Kosten für die Erstellung eines Einmessprotokolls sind abhängig vom Aufwand der Vermessung und den Gebühren des Vermessungsingenieurs. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen. - Kann ich ein Einmessprotokoll selbst erstellen?
Nein, ein Einmessprotokoll darf nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden. - Was ist der Unterschied zwischen einem Einmessprotokoll und einem Lageplan?
Ein Einmessprotokoll ist ein amtliches Dokument, das die genaue Lage eines Gebäudes auf dem Grundstück dokumentiert. Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung des Grundstücks mit den darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen.
Verwandte Themen
- Bauakte einsehen
Informationen und Unterlagen zum Haus beim Bauamt finden. - Lageplan beantragen
Wo und wie Sie einen aktuellen Lageplan für Ihr Grundstück erhalten. - Grundbuchauszug anfordern
Informationen über Eigentumsverhältnisse und Belastungen des Grundstücks. - Katasterauskunft einholen
Details zur Flurstücksbezeichnung und Größe des Grundstücks. - Vermessungsingenieur beauftragen
Für die Erstellung eines neuen Einmessprotokolls oder Lageplans.
-
Lageplan/Einmessprotokoll – Bezugsquelle: Vermessungsamt
Den Lageplan ...
Den Lageplan gibt es in der Regel beim Vermessungsamt, vorausgesetzt, es wurde bereits eingemessen - was ja manchmal etwas dauert. Ob die Ihnen auch die Höhenkoten mitliefern können, müssen Sie dort abklären. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Einmessprotokoll finden: Bauwerk-Archivierung bei Bauamt & Co.
💡 Kernaussagen: Die Suche nach dem Einmessprotokoll eines 6 Jahre alten Hauses gestaltet sich schwierig. Das Vermessungsamt ist die primäre Anlaufstelle für Lagepläne. Die Verfügbarkeit von Höhenangaben muss dort erfragt werden. Ein fehlendes Einmessprotokoll kann die Planung von Anbauten oder Umbauten erschweren. Die Bauakte beim Bauamt und das Katasteramt sind weitere mögliche Quellen.
✅ Empfehlung: Das Vermessungsamt ist die erste Anlaufstelle, um einen Lageplan zu erhalten, wie im Beitrag Lageplan/Einmessprotokoll – Bezugsquelle: Vermessungsamt beschrieben. Klären Sie dort auch die Verfügbarkeit von Höhenkoten ab.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Ein fehlendes Einmessprotokoll kann Probleme bei zukünftigen Bauvorhaben verursachen. Es ist ratsam, alle verfügbaren Quellen (Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt) auszuschöpfen, um das Dokument zu finden oder neu erstellen zu lassen.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Erstellung eines neuen Einmessprotokolls können variieren. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Vermessungsbüros einzuholen, um die günstigste Option zu finden. Die Archivierung von Bauwerksdaten ist im deutschen Bauwesen von großer Bedeutung.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das Vermessungsamt, um den Lageplan zu erhalten und die Verfügbarkeit von Höhenangaben zu klären. Falls das Einmessprotokoll nicht auffindbar ist, holen Sie Angebote für eine Neuerstellung ein. Überprüfen Sie die Bauakte beim Bauamt und das Katasteramt auf weitere relevante Dokumente.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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