Staffelgeschoss Definition: Was zählt als Staffelgeschoss laut BauO NRW?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Definition eines Staffelgeschosses gemäß der Bauordnung NRW (BauO NRW), insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Abstand zur Außenwand und die Zulässigkeit in Kombination mit geneigten Flächen. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob die Wandscheibe des Treppenhauses zurückspringen muss, um als Staffelgeschoss zu gelten. Es werden Beispiele von realisierten Bauten in NRW diskutiert, bei denen dies nicht der Fall ist. Die Planung des Treppenhauses spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung des Staffelgeschosses.
Staffelgeschoss Definition: Was zählt als Staffelgeschoss laut BauO NRW?
Erstmal Dank an alle, die hier Antworten.
Meine Frage bezieht sich auf die Definition eines Staffelgeschoss, dieses daf max. 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses haben um nicht als Vollgeschoss zu gelten und muss laut BauO NRW gegenüber den Außenwänden zurückspringen. Es wird meist davon gesprochen, dass es mindestens 1 m zurückspringen muss, davon steht aber nichts in der BauO (oder bin ich zu blöd es zu finden?)
Meine Frage also: wo steht dieser "Meter" oder ist dies nicht zutreffend?
Die Frage wurde so ähnlich vor einiger Zeit schon mal gestellt aber nicht beantwortet wie ich beim Suchen festgestellt haben, daher habe ich mir erlaubt nochmal das Thema anzusprechen.
Danke+Gruß
Andy
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🔴 KRITISCH: Verbindliche Klärung des Rücksprungs mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn – weder 1 Meter noch beliebiger Rücksprung ist gesetzlich fixiert, doch unzureichende Ausgestaltung führt zur Einordnung als Vollgeschoss.
🔴 KRITISCH: Flächenprüfung nach § 2 Abs. 6 BauO NRW: Das Staffelgeschoss darf nicht mehr als 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses betragen – Überschreitung macht es automatisch zum Vollgeschoss.
⚠️ WICHTIG: Rücksprung muss flächenwirksam und an den maßgeblichen Außenwänden des darunterliegenden Geschosses erfolgen – einseitiger oder punktueller Rücksprung reicht nicht aus.
⚠️ WICHTIG: Bebauungsplan, BauNVOAbk. und lokale Verwaltungspraxis können zusätzliche Anforderungen (z. B. Mindestrücksprung, Höhenbegrenzung oder Dachformvorgaben) enthalten – diese sind verbindlich und überlagern die BauO NRW.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ein Staffelgeschoss ist in der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) definiert als ein Geschoss, das gegenüber den Außenwänden des darunterliegenden Geschosses zurückspringt.
Wesentliches Kriterium: Die Fläche des Staffelgeschosses darf maximal 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses betragen, um nicht als Vollgeschoss zu gelten.
Diese Regelung ist wichtig, da die Anzahl der Vollgeschosse Einfluss auf die Berechnung der Geschossflächenzahl und somit auf die Bebaubarkeit eines Grundstücks hat.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die genauen Vorgaben der BauO NRW und konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Architekten oder Baurechtsexperten, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den rechtlichen Anforderungen entspricht.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Nutzer fragt nach der genauen Definition eines Staffelgeschosses nach BauO NRW, insbesondere nach dem geforderten Rücksprung von mindestens 1 Meter. Die BauO NRW selbst definiert in § 2 Abs. 6, dass ein Staffelgeschoss ein oberstes Geschoss ist, das gegenüber den Außenwänden des darunterliegenden Geschosses zurückspringt und eine Grundfläche von höchstens zwei Dritteln der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses aufweist. Die konkrete Mindesttiefe des Rücksprungs von 1 Meter ist in der BauO NRW nicht explizit genannt, wird aber in der Rechtsprechung und in Kommentaren zur BauO NRW als allgemein anerkanntes Kriterium herangezogen.
✅ Zustimmung: Die Aussage des Nutzers, dass die BauO NRW selbst keinen Meter-Wert nennt, ist korrekt. Die gesetzliche Definition beschreibt den Rücksprung qualitativ, ohne ein konkretes Maß vorzugeben.
➕ Ergänzung: Die 1-Meter-Regelung ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (z.B. OVG NRW) und wird in der Fachliteratur als Mindestmaß für einen optisch und funktional wirksamen Rücksprung angesehen. Ohne dieses Maß könnte ein minimaler Rücksprung die Abgrenzung zum Vollgeschoss verwischen.
👉 Handlungsempfehlung: Für eine verbindliche Auskunft im konkreten Bauvorhaben sollte der Nutzer die Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Kreises oder der kreisfreien Stadt kontaktieren. Zudem empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Baurecht oder eines erfahrenen Architekten, der die aktuelle Rechtsprechung und die lokale Verwaltungspraxis kennt. Nur so kann sichergestellt werden, dass das geplante Staffelgeschoss nicht als Vollgeschoss eingestuft wird und damit zusätzliche Auflagen oder Abstandsflächenprobleme entstehen.
KI-Analyse (Qwen)
Ein Staffelgeschoss ist gemäß § 2 Abs. 6 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) ein Geschoss, dessen Grundfläche nicht mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses beträgt und das sich gegenüber den Außenwänden des darunterliegenden Geschosses zurückzieht.
⚠️ Korrektur: Der weit verbreitete Hinweis auf einen verbindlichen "1-Meter-Rücksprung" ist in der BauO NRW nicht festgelegt — weder in § 2 noch in den Anlagen oder der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur BauO. Die Vorschrift verlangt lediglich einen "Rücksprung", ohne konkrete Mindestmaße zu nennen.
➕ Ergänzung: Die konkrete Ausgestaltung des Rücksprungs (z. B. Tiefe, Kontinuität, Flächenverhältnis) wird in der Praxis durch die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall geprüft und kann durch die BauNVO, die jeweilige Baunutzungsverordnung oder Bebauungsplanfestsetzungen ergänzt werden.
✅ Zustimmung: Die Aussage, dass ein Staffelgeschoss max. 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses einnehmen darf, ist korrekt und entspricht exakt der Definition in § 2 Abs. 6 BauO NRW.
➕ Ergänzung: Ein bloßer Rücksprung an einer einzigen Wandseite reicht nicht aus — der Rücksprung muss sich auf die maßgeblichen Außenwände beziehen, die das darunterliegende Geschoss begrenzen, und in der Regel flächenwirksam sein, um die Staffelgeschoss-Eigenschaft zu sichern.
🔴 Gefahr: Fehlende oder unzureichende Rücksprünge können zur Einordnung als Vollgeschoss führen, was unmittelbare Folgen für die zulässige Geschosszahl, die zulässige Grundfläche und die Baugenehmigungsfähigkeit nach sich zieht — insbesondere bei Bebauungsplanvorhaben mit strengen Geschosszahlbegrenzungen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den konkreten Rücksprung und die Staffelgeschoss-Eignung vor Baubeginn verbindlich mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab — eine fachliche Stellungnahme eines bauordnungsrechtlich versierten Architekten oder Bauingenieurs ist dringend zu empfehlen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen überein, dass gemäß § 2 Abs. 6 BauO NRW ein Staffelgeschoss ein oberstes Geschoss ist, das sich gegenüber den Außenwänden des darunterliegenden Geschosses zurückzieht und dessen Grundfläche höchstens zwei Drittel der des darunterliegenden Geschosses beträgt.
⚠️ Abweichung: GoogleAI erwähnt den Rücksprung qualitativ, nennt aber weder die Rechtsprechung noch die 1-Meter-Praxis. DeepSeek und Qwen betonen explizit, dass die BauO NRW keinen Mindestrücksprung festlegt – GoogleAI lässt diesen wichtigen Detailaspekt unerwähnt.
➕ Ergänzung: DeepSeek fokussiert auf die ständige Rechtsprechung (OVG NRW) und den fachlichen Konsens zum 1-Meter-Rücksprung als funktionalem Mindestmaß. Qwen ergänzt die Notwendigkeit eines flächenwirksamen, nicht nur einseitigen Rücksprungs sowie die Einflussnahme durch Bebauungsplan und BauNVO – beides fehlt bei GoogleAI und ist bei DeepSeek nur am Rande angedeutet.
❌ Widerspruch: Kein direkter inhaltlicher Widerspruch zwischen den Modellen – aber eine sachlich unterschiedliche Gewichtung: DeepSeek stellt die 1-Meter-Regel als quasi verbindlich dar ("allgemein anerkanntes Kriterium"), während Qwen klar betont, dass sie rechtlich nicht verankert ist und nur in der Verwaltungspraxis vorkommen kann. Da Qwen die gesetzliche Norm strenger auslegt (Vorsichtsprinzip: keine gesetzliche Grundlage = kein Vertrauen auf 1 Meter), gilt hier Qwens Einschätzung als die sicherere.
👉 Empfehlung: Die Empfehlung zur vorherigen Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde wird von allen drei Modellen geteilt – allerdings mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Qwen formuliert sie als "dringend zu empfehlen", DeepSeek als "für verbindliche Auskunft", GoogleAI als "im Zweifelsfall". Qwens Formulierung spiegelt das höchste Risiko korrekt wider und wird daher als maßgeblich für die finale Empfehlung gewertet.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Gesetzliche Definition (§ 2 Abs. 6 BauO NRW) ✅ Ein Staffelgeschoss ist ein oberstes Geschoss mit Rücksprung gegenüber den Außenwänden des darunterliegenden Geschosses und einer Grundfläche ≤ 2/3 dieser Fläche. 1-Meter-Rücksprung als gesetzliche Pflicht ❌ Kein Modell bestätigt eine gesetzliche Verankerung — alle drei betonen, dass die BauO NRW kein Mindestmaß vorgibt; DeepSeek nennt die Rechtsprechung, Qwen und GoogleAI betonen ausdrücklich die fehlende Normierung. Rücksprung muss flächenwirksam sein ⚠️ Qwen beschreibt dies detailliert als zwingend; DeepSeek und GoogleAI bleiben hier unpräzise — Konsens besteht in der Notwendigkeit eines "wirksamen" Rücksprungs, aber nur Qwen konkretisiert die flächenhafte, nicht einseitige Ausgestaltung. Einfluss lokaler Vorgaben (B-PlanAbk., BauNVO) ✅ Qwen und DeepSeek nennen explizit Bebauungsplan und BauNVO als ergänzende, verbindliche Regelungen; GoogleAI erwähnt dies nicht — Konsens liegt aber bei den beiden detaillierteren Analysen und entspricht baurechtlicher Realität. Risiko bei fehlerhafter Einordnung ✅ Alle drei Modelle warnen einhellig: Fehlende oder unzureichende Erfüllung führt zur Einordnung als Vollgeschoss mit unmittelbaren Folgen für Geschosszahl, Grundfläche, Abstandsflächen und Genehmigungsfähigkeit. 👉 Handlungsempfehlung: Die gesetzliche Staffelgeschoss-Definition ist knapp, aber präzise — ihr praktischer Nachweis erfordert jedoch eine fachlich abgesicherte, örtlich abgestimmte Planung. Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Regeln wie "1 Meter", sondern lassen Sie Rücksprung, Flächenverhältnis und bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen im Einzelfall verifizieren.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende flächenwirksame Rücksprunggestaltung Führt zur rechtlichen Einordnung als Vollgeschoss → Überschreitung der zulässigen Geschosszahl, Ablehnung der Baugenehmigung 🔴 Risiko Überschreitung des 2/3-Flächenverhältnisses Automatische Umqualifizierung zum Vollgeschoss → unzulässige Geschossflächenzahl (GFZAbk.), Baugenehmigungsverbot 🔴 Risiko Unterlassene Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde Spätere Rückbauauflage oder Abbruchverfügung → erhebliche Mehrkosten und Bauverzögerung 🔴 Risiko Ignorieren von Bebauungsplanfestsetzungen (z. B. Höhenbegrenzung, Dachform) Widerspruch zur verbindlichen örtlichen Bauleitplanung → Genehmigungsverweigerung oder Auflagen nachträglich 🔴 Risiko Vertrauen auf die "1-Meter-Regel" ohne örtliche Bestätigung Konkretes Projekt wird abgelehnt, obwohl Rücksprung 1,05 m beträgt – weil lokaler Verwaltungsstandard 1,20 m verlangt ✅ Chance Nutzung des Staffelgeschosses zur Aufstockung ohne Geschosszählung Erhöhung der Nutzfläche ohne Mehraufwand für Abstandsflächen oder Grundflächenzahl – optimale Grundstücksausnutzung ✅ Chance Gestaltungsfreiheit bei Dachform und Fassadenrückwand Ermöglicht attraktive Architektur (z. B. Mansardenlösung, terrassierte Obergeschosse) bei gleichzeitiger Einhaltung der Bauordnung ✅ Chance Verringerung der Dachflächenversiegelung durch Staffelbildung Mögliche Förderung über Kommunalprogramme für Regenwassermanagement oder Klimaanpassung ✅ Chance Reduzierte Anforderungen an Schallschutz und Brandschutz gegenüber Vollgeschossen Kosteneinsparung bei Bauphysik (sofern nachweislich nicht als Vollgeschoss eingestuft) ✅ Chance Verbesserte energetische Bilanz durch kompaktere Bauweise Niedrigere Heizlast, geringerer Primärenergiebedarf – unterstützt Nachweis nach GEG Orientierungshilfen
- Verbindliche Vorabklärung bei der Bauaufsichtsbehörde: Reichen Sie bereits in der Entwurfsphase einen formlosen Antrag auf "vorläufige Staffelgeschoss-Einstufung" ein – mit Skizze, Rücksprungsmaßen und Flächenberechnung.
- Flächenberechnung durch Fachmann überprüfen lassen: Beauftragen Sie einen bauordnungsrechtlich versierten Architekten oder Bauingenieur mit der exakten Ermittlung der Grundflächen nach § 2 Abs. 6 BauO NRW – inkl. Einbezug aller anrechenbaren und nicht anrechenbaren Flächen.
- Rücksprung geometrisch und flächenwirksam gestalten: Planen Sie den Rücksprung an mindestens zwei benachbarten Außenwänden mit kontinuierlicher Tiefe ab 1,00 m (nicht nur an einer Wand oder als "Stufenlösung"), um praktische Durchsetzbarkeit zu sichern.
- Lokale Bauleitplanung vollständig einholen: Fordern Sie den geltenden Bebauungsplan, die Satzung zur BauNVO und ggf. ergänzende städtebauliche Verträge bei der Gemeinde an – prüfen Sie diese zusammen mit Ihrem Planer auf Staffelgeschoss-relevante Festsetzungen.
- Schriftliche Absicherung bei abweichender Verwaltungspraxis: Falls die Behörde ein Mindestrücksprungmaß (z. B. 1,20 m) verlangt, lassen Sie sich diese Anforderung schriftlich bestätigen – zur Vermeidung späterer Abweichungen bei der Bauabnahme.
- Fachliche Stellungnahme einholen: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Baurecht oder einen Architekten mit Baurechtsschwerpunkt mit einer schriftlichen, baubehördenorientierten Stellungnahme zum konkreten Vorhaben.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Staffelgeschoss
- Ein Geschoss, das gegenüber den Außenwänden des darunterliegenden Geschosses zurückspringt und dessen Fläche maximal 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses beträgt. Es wird in der Regel nicht als Vollgeschoss gewertet.
Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Geschossfläche, Bauordnung. - Vollgeschoss
- Ein Geschoss, das vollständig auf die Geschossfläche angerechnet wird und dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt. Die genauen Definitionen können je nach Bauordnung variieren.
Verwandte Begriffe: Staffelgeschoss, Geschossfläche, Bauordnung. - BauO NRW
- Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie enthält die rechtlichen Bestimmungen für das Bauen in NRW, einschließlich der Definitionen von Geschossen, Abstandsflächen und anderen baurechtlichen Aspekten.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Landesbauordnung, Bebauungsplan. - Geschossfläche
- Die Summe der Grundflächen aller Geschosse eines Gebäudes. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der zulässigen Bebauung auf einem Grundstück.
Verwandte Begriffe: Grundfläche, Geschossflächenzahl, Bebaubarkeit. - Bebauungsplan
- Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen über die Art der Bebauung, die Geschossflächenzahl, die Bauweise und andere baurechtliche Aspekte.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Flächennutzungsplan. - Baurecht
- Die Gesamtheit der Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es umfasst sowohl das öffentliche Baurecht (z.B. Bauordnung, Bebauungsplan) als auch das private Baurecht (z.B. Werkvertrag, Nachbarrecht).
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Nachbarrecht. - Abstandsflächen
- Flächen auf einem Grundstück, die von Gebäuden freizuhalten sind, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung und den Brandschutz zu gewährleisten. Die Größe der Abstandsflächen richtet sich nach der Höhe des Gebäudes und den Bestimmungen der Bauordnung.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Nachbarrecht, Grenzabstand.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen einem Staffelgeschoss und einem Vollgeschoss?
Ein Vollgeschoss wird vollständig auf die Geschossfläche angerechnet, während ein Staffelgeschoss aufgrund seiner geringeren Fläche und des Rücksprungs gegenüber den darunterliegenden Geschossen nicht als Vollgeschoss zählt, sofern es die Kriterien der Bauordnung erfüllt. - Welche Rolle spielt die Fläche des Staffelgeschosses im Verhältnis zum darunterliegenden Geschoss?
Die Fläche des Staffelgeschosses darf maximal 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses betragen, um nicht als Vollgeschoss zu gelten. Diese Regelung ist entscheidend für die Berechnung der zulässigen Bebauung auf einem Grundstück. - Wo finde ich die genauen Bestimmungen zum Staffelgeschoss in der BauO NRW?
Die genauen Bestimmungen zum Staffelgeschoss finden Sie in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Es empfiehlt sich, die aktuelle Fassung der BauO NRW einzusehen oder einen Baurechtsexperten zu konsultieren. - Warum ist die Definition des Staffelgeschosses wichtig für Bauherren?
Die korrekte Definition des Staffelgeschosses ist wichtig, da sie Einfluss auf die Bebaubarkeit des Grundstücks, die Geschossflächenzahl und somit auf die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens hat. Fehler bei der Planung können zu Problemen mit den Baubehörden führen. - Was passiert, wenn das Staffelgeschoss größer als 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses ist?
Wenn das Staffelgeschoss größer als 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses ist, wird es in der Regel als Vollgeschoss gewertet. Dies kann Auswirkungen auf die zulässige Geschossflächenzahl und somit auf die Bebaubarkeit des Grundstücks haben. - Muss ein Staffelgeschoss immer zurückspringen?
Ja, laut BauO NRW muss ein Staffelgeschoss gegenüber den Außenwänden des darunterliegenden Geschosses zurückspringen, um als solches zu gelten. Dieser Rücksprung ist ein wesentliches Definitionsmerkmal. - Gibt es Ausnahmen von der 2/3-Regel bei Staffelgeschossen?
Ob es Ausnahmen von der 2/3-Regel gibt, hängt von den spezifischen Bestimmungen der BauO NRW und den individuellen Gegebenheiten des Bauvorhabens ab. Es ist ratsam, sich diesbezüglich bei der zuständigen Baubehörde oder einem Baurechtsexperten zu informieren. - Welche Konsequenzen hat es, wenn ein als Staffelgeschoss geplantes Geschoss nachträglich als Vollgeschoss eingestuft wird?
Wenn ein als Staffelgeschoss geplantes Geschoss nachträglich als Vollgeschoss eingestuft wird, kann dies zu einer Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl führen. Dies kann im schlimmsten Fall den Rückbau des Geschosses oder andere Auflagen der Baubehörde zur Folge haben.
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Staffelgeschoss: Mindestabstand zur Außenwand – BauO NRW
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Staffelgeschoss Definition: Kombination mit geneigten Flächen (NRW)
Nachtrag
Aus einer Information des Ministeriums für Bauen+Verkehr:
(Aus Architektentag 02.03.2006):Ist ein Staffelgeschoss in Verbindung mit einem Geschoss mit geneigten Flächen
zulässig?
Antwort: Folie 2 + 3
Grundsätzlich nein. Soll das Staffelgeschoss kein Vollgeschoss sein, so muss es
sich, abgesehen von der 2/3 Größe des darunter liegenden Geschosses, um das
oberste Geschoss handeln, nicht um das oberste Vollgeschoss. Die Definition ist
hier vom Gesetzgeber bewusst eng gefasst worden. Auch ein begehbarer Dachraum
über einem Staffelgeschoss würde daher nicht möglich sein. Es sei an dieser Stelle
auch nochmals darauf hingewiesen, dass die Außenwände des Staffelgeschosses
allseits zurückspringen müssen, und zweitens mindestens einen Meter zurückspringen
müssen. Ausnahmen sind, wenn überhaupt, nur unter strengen Voraussetzungen
nach Rücksprache der Bauaufsicht möglich (z.B. bei geschlossene Bauweise). -
Staffelgeschoss Planung: Treppenhaus-Wandscheibe ohne Rücksprung
Vielen Dank
Herzlichen Dank für die Antworten!
War sehr aufschlussreich, zumal in dem Link auch ein Beispiel gezeigt ist wo die Wandscheibe des Treppenhauses nicht zurückspringt, das wäre schon interessant, mal sehen ob man das durchbekommt.
Danke nochmal
Gruß
Andy -
Staffelgeschoss Beispiele: Nicht zurückversetzte Wandscheibe in NRW
Mal
die u.a. Web-Site anschauen, da gibt es weitere Bilder des Objekts mit der nicht zurückversetzten Wandscheibe. Auch ein 2. Haus mit Staffelgeschoss ist dort zu sehen. Beide in NRW gebaut. -
Staffelgeschoss: Vorbau als Lösung für Treppenhaus-Platzierung
Danek nochmal
Hallo,
Ja, da muss ich mit meinem Architekt nochmal drüber reden, bin erst ganz am Anfang der Planungen und muss daher mal sehen wo ich die Treppen hin setze, da wäre so ein kleiner Vorbau am Staffelgeschoss eine sehr gute Lösung.
Übrigens eine nett gemachte Webseite haben sie da.
Gruß
Andy -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Staffelgeschoss Definition nach BauO NRW: Planungshinweise
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Definition eines Staffelgeschosses gemäß der Bauordnung NRW (BauO NRW), insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Abstand zur Außenwand und die Zulässigkeit in Kombination mit geneigten Flächen. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob die Wandscheibe des Treppenhauses zurückspringen muss, um als Staffelgeschoss zu gelten. Es werden Beispiele von realisierten Bauten in NRW diskutiert, bei denen dies nicht der Fall ist. Die Planung des Treppenhauses spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung des Staffelgeschosses.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut den Kommentaren zur BauO NW ist für die Anerkennung als Staffelgeschoss ein Mindestabstand von 1 Meter zur Außenwand erforderlich, wie im Beitrag Staffelgeschoss: Mindestabstand zur Außenwand – BauO NRW erläutert wird. Dies ist bei der Planung unbedingt zu beachten.
✅ Zusatzinfo: Das Ministerium für Bauen+Verkehr NRW hat sich zum Thema Staffelgeschoss in Verbindung mit geneigten Flächen geäußert, wie im Beitrag Staffelgeschoss Definition: Kombination mit geneigten Flächen (NRW) nachzulesen ist. Grundsätzlich ist dies nicht zulässig, es gibt jedoch Ausnahmen und Voraussetzungen, die mit der Bauaufsicht abzuklären sind.
👉 Handlungsempfehlung: Architekten und Bauherren sollten sich frühzeitig mit den spezifischen Anforderungen der BauO NRW auseinandersetzen und gegebenenfalls Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsicht halten. Die Beispiele im Beitrag Staffelgeschoss Beispiele: Nicht zurückversetzte Wandscheibe in NRW können als Inspiration dienen, jedoch ist eine individuelle Prüfung der Umsetzbarkeit erforderlich. Für die Treppenhausplanung kann der Beitrag Staffelgeschoss: Vorbau als Lösung für Treppenhaus-Platzierung hilfreich sein.
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