meine Eltern haben im August 2005 ein Zweifamilienhaus in NRW gekauft. Dieses wurde nach Zeichnungen des Maklers und Besichtigungen erworben. Der Makler hat dies allerdings für einen Dritten, welcher es aus einer Zwangsversteigerung hat, verkauft. Der Makler hat bereits dreimal dieses Haus verkauft und kennt dieses. Beim Kauf wurden wir darauf hingewiesen, dass ein angrenzender Partyraum (70 m²) evtl. nicht eingetragen ist.
Da wir nun die obere Wohnung ausbauen wollen, haben wir einen Architekten beauftragt Zeichnungen zu erstellen. Beim Weg zum Bauamt wurde mitgeteilt, dass folgende Anbauten nicht eingetragen und genehmigt sind:
- 2 Carports
- Partyraum
- Werkstatt
- Schuppen
- Dachterrasse
Nun musste das gesamte Haus zuerst vom Architekten eingemessen werden, weil durch die vielen ungenehmigten Anbauten, kein Vergleich zum eigentlichen Bauplan gemacht werden kann. Gestern haben wir Nachricht bekommen, dass wohl, vorab mündlich, alles bis auf den Schuppen, mit Zustimmung der Nachbarn (bekommen wir), genehmigt wird. Der Architekt reicht jetzt den Bauantrag ein. Der Schuppen muss abgerissen werden. Ansonsten wird kein weiterer Bau genehmigt.
Nun stellt sich für mich die Frage wer für diese Kosten (nach Schätzung des Architekten ca. 5000 €) aufkommt. Meiner Meinung wurden wir vom Makler arglistig getäuscht. Auf Nachfragen, wie es mit der nachträglichen Genehmigung aussieht, antwortete er: "Das ist kein Problem. Da machen wir, wenn nötig, eine Zeichnung und reichen das nach. Hier ist alles koscher. " Dies wurde auch vom Notar mündlich bestätigt.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
MfG