Traufhöhe im Bebauungsplan: Definition, Messpunkt & zulässige Höhe über NN?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Traufhöhe wird durch die äußere Schnittlinie bestimmt und darf einen festgelegten Wert über gewachsenem Boden nicht überschreiten. Ein Vermesser kann genaue üNN-Höhen liefern. Der Bezugspunkt für die Höhe des gewachsenen Bodens ist entscheidend für die Berechnung der maximal zulässigen Traufhöhe gemäß Bebauungsplan.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung
Traufhöhe im Bebauungsplan: Definition, Messpunkt & zulässige Höhe über NN?
in unseren textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Traufhöhe wie folgt geregelt:
... ist die TH mit max. 3,80 m festgesetzt. Die Traufhöhe ist bestimmt durch die äußere Schnittlinie ...
Sie darf am höchsten Punkt eines Gebäudegrundrisses die angegebene Höhe über gewachsenen Boden nicht überschreiten. Als Bezugspunkt gilt 33,0 m ü. NNAbk..
Der gewachsene Boden auf unserem Grundstück ist so tief, dass wir zu der Straße nach bisheriger Planung kein Gefälle erreichen können.
Wie hoch der Boden auf dem Grundstück tatsächlich über NN liegt, ist uns nicht bekannt, im Bebauungsplan sind auch keine Höhenangaben enthalten.
Der angegebene Bezugspunkt ist im gesamten Baugebiet gleich.
Ist nun die Höhe 33,0 ü. NN maßgeblich zur Ermittlung der Traufhöhe oder die natürlichen Bodenverhältnisse am Grundstück?
Wo kann ich die tatsächliche Höhe meines Grundstücks über NN erfahren?
Ich wohne im Bundesland Niedersachsen.
Vielen Dank für die Hilfe,
Stefan
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Klärung der Traufhöhenfestsetzung durch schriftliche, verbindliche Auskunft der Bauaufsichtsbehörde – bis dahin kein Baubeginn!
🔴 KRITISCH: Ermittlung der tatsächlichen Höhe des gewachsenen Bodens an mehreren Stellen durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) – keine Annahmen oder Schätzungen!
⚠️ WICHTIG: Die Angabe "33,0 m ü. NNAbk." im Bebauungsplan ist kein Messbezug für die Traufhöhe selbst, sondern dient nur zur Festlegung des gewachsenen Bodens – dies muss rechtssicher nachgewiesen werden.
⚠️ WICHTIG: Bei geneigtem Gelände ist die Traufhöhe am höchsten Punkt des Gebäudegrundrisses zu messen – dies erfordert eine präzise Geländeaufnahme vor Planung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Traufhöhe wird durch den Bebauungsplan festgelegt und ist ein wichtiger Parameter für die zulässige Gebäudehöhe. Sie wird in der Regel als maximale Höhe über dem gewachsenen Boden definiert.
Ich empfehle, die genauen Festsetzungen des Bebauungsplans Ihrer Gemeinde sorgfältig zu prüfen. Diese definieren, wie die Traufhöhe zu messen ist und welcher Bezugspunkt (z.B. gewachsener Boden, Straßenniveau) gilt.
Da die Traufhöhe am höchsten Punkt des Gebäudegrundrisses gemessen wird, ist es wichtig, das natürliche Geländegefälle zu berücksichtigen. Bei einem geneigten Grundstück kann die zulässige Gebäudehöhe an verschiedenen Stellen unterschiedlich sein.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie Unklarheiten bezüglich der Traufhöhenfestsetzung mit dem zuständigen Bauamt, um Planungsfehler zu vermeiden.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Auslegung einer Festsetzung zur Traufhöhe in einem Bebauungsplan, bei der ein absoluter Bezugspunkt (33,0 m ü. NN) mit einem relativen Bezug (gewachsener Boden) kombiniert wird. Die Formulierung im Bebauungsplan ist widersprüchlich, da sie einerseits die Höhe über gewachsenem Boden begrenzt, andererseits aber einen festen NN-Wert als Bezugspunkt vorgibt. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit für den Bauherrn.
🔴 Gefahr: Die unklare Formulierung birgt das Risiko, dass die Bauaufsichtsbehörde die Traufhöhe anders auslegt als geplant. Dies kann zu einer Baueinstellung oder zur Verweigerung der Baugenehmigung führen, wenn die tatsächliche Höhe des Gebäudes die festgesetzte Grenze überschreitet.
➕ Ergänzung: Die tatsächliche Höhe des Grundstücks über NN kann beim zuständigen Katasteramt oder Landesvermessungsamt (in Niedersachsen: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, LGLN) erfragt werden. Alternativ kann ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) eine Höhenmessung vor Ort durchführen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass der Bezugspunkt von 33,0 m ü. NN allein maßgeblich sei, ist nicht haltbar. Die Festsetzung verweist explizit auf den gewachsenen Boden als Bezugsgröße. Die Höhe über NN dient hier vermutlich als Referenz zur Bestimmung des gewachsenen Bodens, nicht als alleiniger Messpunkt für die Traufhöhe.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit der Einmessung Ihres Grundstücks. Lassen Sie die Höhe des gewachsenen Bodens an mehreren Punkten ermitteln und mit dem Bezugswert von 33,0 m ü. NN vergleichen. Zudem sollten Sie die Bauaufsichtsbehörde schriftlich um eine verbindliche Auskunft zur Auslegung dieser Festsetzung bitten. Nur so können Sie rechtsverbindlich klären, ob Ihr Bauvorhaben umsetzbar ist.
KI-Analyse (Qwen)
Die Frage betrifft die fachlich korrekte Ermittlung der Traufhöhe im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans – ein zentrales Kriterium für die zulässige Gebäudehöhe und damit für die Einhaltung der bauplanerischen Vorgaben.
⚠️ Korrektur: Die Angabe "33,0 m ü. NN" im Bebauungsplan ist nicht der maßgebliche Bezugspunkt für die Traufhöhe selbst, sondern dient lediglich als Höhenbezug für die Festlegung des gewachsenen Bodens – die Traufhöhe wird stets über dem gewachsenen Boden gemessen, nicht über NN.
➕ Ergänzung: Gemäß § 20 Abs. 2 BauGBAbk. und der allgemeinen Auslegung durch die Bauordnungen der Länder (z. B. § 6 Abs. 4 NBauO) ist die Traufhöhe die vertikale Höhe vom höchsten Punkt des gewachsenen Geländes am Gebäudestandort bis zur Traufe – also der oberen Kante der Dachkonstruktion an der Gebäudeaußenwand.
✅ Zustimmung: Die Feststellung, dass der Bezugspunkt "33,0 m ü. NN" im gesamten Baugebiet einheitlich ist, ist plausibel und entspricht der üblichen Praxis zur einheitlichen Höhenfestlegung in Bebauungsplänen.
➕ Ergänzung: Die tatsächliche Höhe des gewachsenen Bodens über NN lässt sich nicht aus dem Bebauungsplan ablesen, sondern muss durch eine amtliche Vermessung (z. B. durch das Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur) ermittelt werden – insbesondere, da das Gelände im Einzelfall stark variieren kann.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Annahme der Traufhöhe – etwa durch Verwechslung von Geländehöhe mit NN-Bezug – kann zu einer unzulässigen Überschreitung der festgesetzten Höhe führen, was zu Baugenehmigungsverweigerung, Auflagen oder gar Abrissanordnung führen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das zuständige Bauamt der Gemeinde sowie das Katasteramt (oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur) in Niedersachsen, um die exakte Geländehöhe Ihres Grundstücks über NN zu ermitteln und die zulässige Traufhöhe rechtskonform zu berechnen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Traufhöhe stets über dem gewachsenen Boden – nicht über NN – gemessen wird.
- Alle betonen die zentrale Rolle des Bebauungsplans und die Notwendigkeit einer rechtskonformen Auslegung.
- Alle identifizieren die Gefahr einer Baugenehmigungsverweigerung oder Baueinstellung bei fehlerhafter Höhenbestimmung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI fokussiert auf die allgemeine Prüfung des Bebauungsplans und Geländegefälle, benennt aber keine konkrete Rechtsunsicherheit in der Formulierung.
- DeepSeek und Qwen heben dagegen explizit die widersprüchliche Kombination aus absolutem NN-Bezug (33,0 m) und relativem Bezug (gewachsener Boden) als rechtlich problematisch hervor – DeepSeek spricht hier von "erheblicher Rechtsunsicherheit", Qwen von "fachlich korrekter Ermittlung".
➕ Ergänzung:
- DeepSeek und Qwen ergänzen GoogleAI durch konkrete Institutionen (Katasteramt, LGLN, ÖbVI) und rechtliche Fundstellen (§ 20 BauGB, § 6 NBauO).
- Qwen liefert die präzise baurechtliche Definition gemäß § 20 Abs. 2 BauGB – fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI geht nicht auf die rechtliche Ambivalenz der Formulierung "33,0 m ü. NN" im Zusammenhang mit "gewachsenem Boden" ein – DeepSeek und Qwen bewerten diese explizit als widersprüchlich bzw. missverständlich. Da DeepSeek und Qwen die sicherere, vorsichtsorientierte Einschätzung (Vorsorgeprinzip) teilen, gilt diese als maßgeblich.
- GoogleAI nennt keine konkrete Risikofolge wie "Abrissanordnung" – dies wird von DeepSeek ("Baueinstellung") und Qwen ("Abrissanordnung") klar genannt – die strengere Einschätzung wird priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Vertrauen Sie nicht auf die bloße Lektüre des Bebauungsplans – fordern Sie eine schriftliche, verbindliche Auskunft der Bauaufsichtsbehörde an (so DeepSeek & Qwen).
- Beauftragen Sie zur Einmessung des gewachsenen Bodens ausschließlich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur – keine Eigenmessung oder Annahme (so DeepSeek & Qwen).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Messbezug für Traufhöhe ✅ Stets über dem gewachsenen Boden – niemals direkt über NN. "33,0 m ü. NN" dient nur als Referenz zur Festlegung des Geländeniveaus. Rechtliche Sicherheit der Festsetzung ⚠️ Die Kombination aus NN-Wert und gewachsenem Boden ist auslegungsbedürftig und rechtlich unsicher – Verbindlichkeit setzt schriftliche Klärung mit der Bauaufsicht voraus. Notwendigkeit einer Vermessung ✅ Die Höhe des gewachsenen Bodens muss durch einen ÖbVI vor Ort gemessen werden – keine Ermittlung aus Karten oder Schätzungen. Geländeneigung & Traufhöhenmessung ⚠️ Messung am höchsten Punkt des Gebäudegrundrisses; bei geneigtem Gelände differenzierte Geländeaufnahme erforderlich. Folgen einer falschen Berechnung ❌ Alle Modelle warnen vor Genehmigungsverweigerung; DeepSeek und Qwen nennen zusätzlich Baueinstellung und Abrissanordnung – diese schwerwiegenden Folgen sind maßgeblich. 👉 Handlungsempfehlung: Bis zur schriftlichen Klärung mit der Bauaufsicht und Vorlage einer ÖbVI-Vermessung darf kein Bauantrag gestellt oder Baubeginn erfolgen – andernfalls besteht erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlinterpretation der Traufhöhenfestsetzung als "33,0 m ü. NN" statt als "über gewachsenem Boden" Rechtswidrige Bauausführung, Baugenehmigungsverweigerung 🔴 Risiko Fehlende oder unvollständige Geländevermessung durch Nicht-ÖbVI Falsche Traufhöhenberechnung → Überschreitung → Abrisskosten 🔴 Risiko Keine schriftliche Auskunft der Bauaufsicht vor Baubeginn Rechtsunsicherheit, Haftung bei Widerspruch der Behörde nach Baubeginn 🔴 Risiko Annahme einer einheitlichen Traufhöhe bei geneigtem Gelände Lokale Überschreitung an einem Gebäudeteil → Baustop oder Auflagen 🔴 Risiko Verzicht auf juristische oder baurechtliche Beratung bei widersprüchlicher Formulierung Verlust der Baurechtssicherheit, Klage- und Einspruchsrisiko durch Nachbarn oder Behörde ✅ Chance Frühzeitige Klärung mit Bauamt und ÖbVI Verminderung von Planungsunsicherheit und Vermeidung teurer Nachbesserungen ✅ Chance Nutzung amtlicher Höhendaten (LGLN) als Grundlage für die Vermessung Zeit- und kostenoptimierte, rechtssichere Basis für die Traufhöhenfestlegung ✅ Chance Präzise Geländemodellierung vor Planung Möglichkeit, das Gebäude so zu positionieren, dass der zulässige Höhenraum optimal ausgeschöpft wird ✅ Chance Verbindliche Auskunft als Voraussetzung für sichere Kreditvergabe Banken verlangen zunehmend baurechtliche Sicherheit vor Darlehensauszahlung ✅ Chance Professionelle Dokumentation aller Messungen und Klärungen Beweissicherung im Streitfall und Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber Behörde Orientierungshilfen
- Verbindliche Klärung einholen: Fordern Sie schriftlich und formlos beim zuständigen Bauamt eine verbindliche Auskunft zur Auslegung der Traufhöhenfestsetzung an – bis zur Antwort darf kein Bauantrag gestellt werden.
- Vermessung beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit der Einmessung Ihres Grundstücks – ermittelt werden muss die Höhe des gewachsenen Bodens an mindestens drei repräsentativen Punkten.
- Höhendaten beschaffen: Recherchieren Sie die amtlichen Höhenangaben (33,0 m ü. NN) beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder über das Katasteramt – diese dienen als Referenz für die ÖbVI-Arbeit.
- Planung anpassen: Nutzen Sie die Vermessungsergebnisse, um die Traufhöhe am höchsten Punkt des Gebäudegrundrisses neu zu berechnen – bei geneigtem Gelände ist eine 3D-Geländesimulation sinnvoll.
- Amtliche Dokumentation sichern: Bewahren Sie sämtliche Unterlagen – schriftliche Auskunft des Bauamts, Vermessungsprotokoll, LGLN-Daten – in einem Bauordnungsordner auf; Kopien gehören in den Bauantrag.
- Rechtliche Absicherung prüfen: Lassen Sie die Klärungsschreiben und Vermessungsergebnisse durch einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen bauordnungsrechtlich erfahrenen Architekten gegenprüfen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Traufhöhe
- Die Traufhöhe ist die Höhe, an der die Außenwand eines Gebäudes auf das Dach trifft. Sie wird in der Regel als Abstand zwischen der Geländeoberfläche und der Schnittlinie von Dach und Wand gemessen.
Verwandte Begriffe: Gebäudehöhe, Firsthöhe, Geländeoberfläche. - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet regelt. Er enthält Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, Gebäudehöhe und anderen baulichen Details.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Baulinie. - Gewachsener Boden
- Der gewachsene Boden ist das natürliche Gelände vor jeglicher Bebauung oder Veränderung durch menschliche Eingriffe. Er dient oft als Bezugspunkt für Höhenangaben im Bebauungsplan.
Verwandte Begriffe: Geländeoberfläche, Aufschüttung, Abgrabung. - Höhenangabe
- Eine Höhenangabe bezieht sich auf die vertikale Position eines Punktes relativ zu einem definierten Bezugspunkt, wie z.B. dem Meeresspiegel (über Normalnull) oder dem gewachsenen Boden.
Verwandte Begriffe: Höhenlinie, Höhenkoten, Nivellement. - Grundstück
- Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist und einer bestimmten Person oder Organisation gehört.
Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Bauland. - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen und die Nutzung von Grundstücken regeln. Es ist in Deutschland auf Bundes- und Landesebene geregelt.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung. - Niedersachsen
- Niedersachsen ist ein Bundesland im Nordwesten Deutschlands. Es hat eigene Landesbauordnung und spezifische Regelungen im Baurecht.
Verwandte Begriffe: Bundesland, Landesbauordnung, Kommunalrecht.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die Traufhöhe?
Die Traufhöhe ist die Höhe, an der die Außenwand eines Gebäudes auf das Dach trifft. Sie ist ein wichtiger Parameter im Bebauungsplan, der die maximal zulässige Gebäudehöhe begrenzt. - Wo wird die Traufhöhe gemessen?
Die Traufhöhe wird in der Regel an der äußeren Schnittlinie der Dachhaut mit der Fassade gemessen, und zwar am höchsten Punkt des Gebäudegrundrisses über dem gewachsenen Boden. - Was bedeutet "gewachsener Boden"?
Der gewachsene Boden ist das natürliche Gelände vor der Bebauung. Veränderungen durch Aufschüttungen oder Abgrabungen sind in der Regel nicht relevant für die Bestimmung der Traufhöhe. - Wie wirkt sich ein Gefälle des Grundstücks auf die Traufhöhe aus?
Bei einem geneigten Grundstück kann die Traufhöhe an verschiedenen Stellen des Gebäudes unterschiedlich sein, da sie sich auf den gewachsenen Boden an dieser Stelle bezieht. - Was passiert, wenn die Traufhöhe überschritten wird?
Eine Überschreitung der zulässigen Traufhöhe kann zu Baurechtsverstößen führen und im schlimmsten Fall den Rückbau von Gebäudeteilen erforderlich machen. - Wer kann bei Unklarheiten zur Traufhöhe helfen?
Bei Unklarheiten bezüglich der Traufhöhenfestsetzung im Bebauungsplan ist das zuständige Bauamt der richtige Ansprechpartner. Auch Architekten und Bauingenieure können beratend zur Seite stehen. - Ist die Traufhöhe im gesamten Bundesgebiet gleich definiert?
Nein, die genaue Definition und Messweise der Traufhöhe kann je nach Bundesland und Kommune variieren. Es ist daher wichtig, die lokalen Bauvorschriften zu beachten. - Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei der Festlegung der Traufhöhe?
Der Bebauungsplan legt die maximal zulässige Traufhöhe für ein bestimmtes Baugebiet fest. Er dient als Grundlage für die Baugenehmigung und soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten.
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Für die meisten Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung erforderlich. - Bebauungsplan verstehen
Der Bebauungsplan legt die Rahmenbedingungen für die Bebauung eines Grundstücks fest.
-
Traufhöhe: Vermessung des Grundstücks für üNN-Angaben
Jaanz einfach ...
beauftragen Sie einen Vermesser, Ihr Grundstück auf üNN-Höhen einzumessen, dann haben Sie's. Und für den Bauantrag möcht es eh gefordert werden, üNN-Angaben im Schnitt einzutragen. -
Traufhöhe: Bezugspunkt 'gewachsener Boden' im Bebauungsplan
Wenn ...
der festgesetzte Bezugspunkt tatsächlich für die Höhe des "gewachsenen Boden" aller Baugrundstücke gelten soll (prüfen!), ist dieser maßgebend. Die TH dürfte dann maximal 36,80 m ü. NNAbk. betragen.
Gruß,
M. Büttner -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Traufhöhe im Bebauungsplan: Definition & korrekte Ermittlung
💡 Kernaussagen: Die Traufhöhe wird durch die äußere Schnittlinie bestimmt und darf einen festgelegten Wert über gewachsenem Boden nicht überschreiten. Ein Vermesser kann genaue üNN-Höhen liefern. Der Bezugspunkt für die Höhe des gewachsenen Bodens ist entscheidend für die Berechnung der maximal zulässigen Traufhöhe gemäß Bebauungsplan.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Gültigkeit des Bezugspunkts für alle Baugrundstücke sollte geprüft werden, wie im Beitrag Traufhöhe: Bezugspunkt 'gewachsener Boden' im Bebauungsplan erläutert wird. Dies ist entscheidend für die korrekte Einhaltung der im Bebauungsplan festgelegten Höhenangaben.
✅ Zusatzinfo: Für den Bauantrag sind üNN-Angaben im Schnitt erforderlich, was die Beauftragung eines Vermessers zusätzlich notwendig macht. Die präzise Ermittlung der Traufhöhe ist somit ein essentieller Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens.
📊 Fakten/Zahlen: Im konkreten Fall ist die Traufhöhe auf maximal 3,80 m über gewachsenem Boden festgesetzt, wobei der Bezugspunkt bei 33,0 m ü. NNAbk. liegt. Dies führt zu einer maximal zulässigen Traufhöhe von 36,80 m ü. NN, wenn der Bezugspunkt für alle Grundstücke gilt.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Vermesser zur exakten Bestimmung der üNN-Höhen Ihres Grundstücks, wie im Beitrag Traufhöhe: Vermessung des Grundstücks für üNN-Angaben empfohlen. Klären Sie die Gültigkeit des Bezugspunkts im Bebauungsplan, um die zulässige Traufhöhe korrekt zu berechnen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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