1) Kann unser Generalübernehmer einfach über den Grünstreifen und den Fußweg der ja nicht zu unserem Grundstück gehört die Zufahrt erstellen und den Baum versetzen oder fällen? Wenn nein welche Schritte zur Abklärung wären noch erforderlich.
2) Nach Ablauf der 30 Tage Frist hat unser Generalübernehmer mit dem Bau begonnen. Dabei ist vergessen worden die Statik und den Schallschutznachweis zum Bauantrag nachzureichen. Eine Baubeginnsanzeige bzw. Rohbaufertigstellungsanzeige wurde bisher nicht gemacht. Können daraus für uns negative Folgen erwachsen?
vielen Dank im Voraus.