Grundfläche Definition nach BauONRW: Berechnung, Vollgeschoss & Drempelhöhe?
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Grundfläche Definition nach BauONRW: Berechnung, Vollgeschoss & Drempelhöhe?

Hallo Forum,
wir haben mal eine enorm wichtige Frage bezüglich unserer Grundrissplanung (ist noch im Entwicklungsstadium):
Bei der Vollgeschossdefinition laut BauONRW bezieht man sich ja auf die "Grundfläche" des Obergeschosses selbst. Diese muss > 3/4 seiner eigenen Grundfläche größer oder gleich 2,30 m sein. Nun hätten wir zwar gerne möglichst wenig Dachschräge, aber dürfen nur ein Vollgeschoss bauen. Nach genauen Berechnungen würden wir quadratmetertechnisch mit unserer aktuellen Drempelhöhe aber leider auf 2 Vollgeschosse kommen. Nun geht aber aus der Bauordnung nicht eindeutig hervor wie genau "Grundfläche" des OGAbk. definiert ist. Wenn wir zum Beispiel die absolute UGAbk.-Deckenfläche (also Rohbaumasse des Fußbodens OG) ansetzen würden, ohne die darauf zu mauernden Außenwände und Innenwände dabei anteilmäßig zu berücksichtigen so blieben wir erstaunlicherweise ein paar cm unter der Vollgeschossigkeit. Wird das auch später vom Architekt tatsächlich so gerechnet, oder werden Teile des Innen oder Aussemauerwerks wieder zu- bzw. abgerechnet? Falls Mauerwerk anteilmäßig mit in die Berechnungen einfließt könnte man ja auch noch mit den verschiedenen Ziegelstärken herumspielen um etwas zu "kaschieren". Wäre nach unserem Ermessen aber irgendwie unlogisch.
Wäre super nett wenn uns jemand die gültige Definition für NRW kurz erläutern kann.
  • Name:
  • Joachim Sprenger
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    Die Definition der Grundfläche ist entscheidend für die Bestimmung der Vollgeschossigkeit nach BauONRW. Ich empfehle, sich an folgenden Punkten zu orientieren:

    • Grundfläche: Die Grundfläche bezieht sich auf die äußeren Abmessungen des Geschosses, einschließlich Außenwände.
    • Vollgeschoss: Ein Geschoss gilt als Vollgeschoss, wenn seine Grundfläche über 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses liegt.
    • Drempelhöhe: Die Drempelhöhe beeinflusst die Anrechenbarkeit als Vollgeschoss. Die genauen Bestimmungen sind der BauONRW zu entnehmen.

    🔴 Gefahr: Falsche Berechnungen können zu Problemen mit der Baugenehmigung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Architekten oder Bauingenieur hinzu, um die Grundfläche korrekt zu bestimmen und die Vollgeschossigkeit gemäß BauONRW zu prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundfläche
    Die Grundfläche ist die Fläche, die durch die äußeren Abmessungen eines Gebäudes oder Geschosses bestimmt wird. Sie umfasst alle umschlossenen Räume, einschließlich der Außenwände. Die Grundfläche ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Geschossflächenzahl und der zulässigen Bebauung eines Grundstücks.
    Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Nutzfläche, Geschossfläche
    Vollgeschoss
    Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, das bestimmte Anforderungen an Höhe und Grundfläche erfüllt, um als vollwertiges Geschoss zu gelten. Die genauen Kriterien für ein Vollgeschoss sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt. Vollgeschosse beeinflussen die zulässige Bebauung und die Berechnung der Geschossflächenzahl.
    Verwandte Begriffe: Teilgeschoss, Dachgeschoss, Kellergeschoss
    Drempelhöhe
    Die Drempelhöhe bezeichnet die Höhe der senkrechten Wandfläche unterhalb der Dachschräge. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung, ob ein Geschoss als Vollgeschoss gilt. Eine bestimmte Drempelhöhe muss überschritten werden, damit das Geschoss als Vollgeschoss gewertet wird.
    Verwandte Begriffe: Kniestock, Fußbodenhöhe, Raumhöhe
    BauONRW
    Die Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauONRW) ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Nordrhein-Westfalen. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an Gebäude, die Baugenehmigung und die Zuständigkeiten der Baubehörden. Die BauONRW enthält auch Bestimmungen zur Definition von Grundfläche und Vollgeschoss.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baurecht, Baugenehmigung
    Geschossflächenzahl (GFZAbk.)
    Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine Kennzahl im Baurecht, die das Verhältnis der Summe der Geschossflächen zur Grundstücksfläche angibt. Sie bestimmt, wie viel Fläche auf einem Grundstück bebaut werden darf. Die GFZ wird im Bebauungsplan festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Baumassenzahl, Grundstücksfläche, Bebauungsplan
    Wohnfläche
    Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Sie umfasst Wohn-, Schlaf-, Esszimmer, Küchen, Bäder und Flure. Nicht zur Wohnfläche gehören beispielsweise Keller-, Abstell- und Heizungsräume.
    Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Grundfläche, Wohnraum
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet festlegt. Er enthält Festsetzungen über die zulässige Bebauung, die Geschossflächenzahl, die Bauweise und andere wichtige Aspekte des Baurechts.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Bauleitplanung, Baurecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was genau zählt zur Grundfläche eines Geschosses?
      Zur Grundfläche eines Geschosses zählen alle Flächen innerhalb der äußeren Begrenzungslinien der Außenwände. Das bedeutet, dass auch die Flächen unter eventuellen Dachschrägen oder Vorsprüngen mit einbezogen werden. Es ist wichtig, die genauen Definitionen in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu beachten, da diese variieren können.
    2. Wie beeinflusst die Drempelhöhe die Definition eines Vollgeschosses?
      Die Drempelhöhe, also die Höhe der senkrechten Wandfläche unterhalb der Dachschräge, ist ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung, ob ein Geschoss als Vollgeschoss gilt. Überschreitet die Drempelhöhe ein bestimmtes Maß, wird das Geschoss als Vollgeschoss gewertet, was Auswirkungen auf die Bebaubarkeit des Grundstücks haben kann. Die genauen Maße sind in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.
    3. Was passiert, wenn die Grundfläche eines Obergeschosses knapp unter 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses liegt?
      Wenn die Grundfläche eines Obergeschosses weniger als 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses beträgt, wird es in der Regel nicht als Vollgeschoss gewertet. Dies kann Auswirkungen auf die Berechnung der Geschossflächenzahl und somit auf die zulässige Bebauung haben. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit einem Architekten oder der Baubehörde zu klären.
    4. Welche Rolle spielt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes bei der Definition der Grundfläche?
      Die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist maßgeblich für die Definition der Grundfläche und die Bestimmungen zur Vollgeschossigkeit. Da die Bauordnungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, ist es unerlässlich, sich mit den spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu machen oder einen Fachmann zu konsultieren.
    5. Wie wirkt sich eine Dachschräge auf die Berechnung der Grundfläche aus?
      Eine Dachschräge beeinflusst die nutzbare Fläche innerhalb eines Geschosses, aber die Grundfläche selbst wird durch die äußeren Abmessungen der Wände bestimmt, unabhängig von der Dachform. Allerdings kann die Anrechenbarkeit der Fläche unter der Dachschräge als Wohnfläche von der Raumhöhe abhängen, was wiederum durch die Dachschräge beeinflusst wird.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Grundfläche und Wohnfläche?
      Die Grundfläche bezieht sich auf die gesamten äußeren Abmessungen eines Geschosses, während die Wohnfläche die tatsächlich nutzbare Fläche innerhalb eines Raumes oder einer Wohnung beschreibt. Nicht jede Grundfläche ist auch Wohnfläche, da beispielsweise Flächen unter Dachschrägen oder mit geringer Raumhöhe nicht vollständig als Wohnfläche angerechnet werden.
    7. Muss ich bei der Berechnung der Grundfläche auch das Außenmauerwerk berücksichtigen?
      Ja, bei der Berechnung der Grundfläche müssen Sie das Außenmauerwerk berücksichtigen, da die Grundfläche durch die äußeren Abmessungen der Außenwände definiert wird. Die Dicke des Mauerwerks spielt also eine Rolle bei der Bestimmung der Gesamtgrundfläche eines Gebäudes.
    8. Was sind die Konsequenzen, wenn die Grundfläche falsch berechnet wird?
      Eine falsche Berechnung der Grundfläche kann zu erheblichen Problemen führen, insbesondere im Zusammenhang mit Baugenehmigungen. Wenn die Grundfläche falsch angegeben wird, kann dies dazu führen, dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist oder dass nachträglich Änderungen erforderlich werden, was mit zusätzlichen Kosten und Verzögerungen verbunden sein kann.

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  2. Grundfläche: Berechnung – Länge x Breite (Außenmaße)

    L x B
    Hallo Herr Sprenger,
    Länge mal Breite (Außenmaße), davon 75 % müssen größer sein als die Länge mal Breite (unter 2,3 m) plus die Gauben, Zwerchhäuser ...
    Gruß aus Baden
  3. Vollgeschoss: Höhe – Fertigfußboden bis Oberkante Dachhaut

    und unter 2.30 m
    dies gilt als Höhe von Fertigfußboden bis Oberkante Dachhaut!
    Und weiter, wenn eine Kniestockhöhe geregelt ist, oder Wandhöhe: gilt bis OK Dachhaut
  4. LBO-BW: Rohfußboden bis OK Dachhaut für Vollgeschoss

    Rohdecke
    Hallo Herr Sprenger,
    habe erst noch einmal nachgelesen, allerdings in der LBOAbk.-BW. Bei uns gilt der Rohfußboden bis OK Dachhaut 2,3 m.
    Müsste aber in NRW gleich sein!
    Gruß aus Baden
  5. BauONRW § 2 Abs. 5: Oberkante Fußboden (nicht Rohdecke)

    LBO NRW
    § 2 Abs. 5 spricht von "Oberkante Fußboden" nicht von Rohdecke.
    • Name:
    • M.P.
  6. Vollgeschoss: RFB-Messung vs. Nutzung als Aufenthaltsraum

    Jo, BW auch
    Hallo Herr Peters,
    aber in der Kommentierung (Sauter) ist beschrieben, dass die Geschosse von FFBAbk. bis FFB gemessen werden, aber ob das DG ein VG ist wird unabhängig vom Bodenaufbau vom RFBAbk. gemessen. So kann Ihnen passieren, dass Sie ein Vollgeschoss haben, dürfen das aber nicht als Aufenthaltsraum nutzen, weil die lichte Raumhöhe nicht gegeben ist! Hört sich blöd an, iss aber so.
    Gruß aus Baden
  7. BauONRW: Fertigfußboden vs. Kommentator Sauter

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    der Kommentator Sauter irrt
    zumindest wenn sich der Kommentar auf die BauO NRW beziehen soll. Fußboden wird in dieser LBOAbk. immer im Sinn von Fertigfußboden verwendet, Oberkante Fußboden ist also Oberkante fertiger Belag. Beispiele:
    § 2
    ... Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt ...
    § 40
    ... Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein ...
    § 40
    ... Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen ...
    Niemanden interessiert bei den genannten Beispielen, wo der Rohboden ist. Weder wird die Leiter der Feuerwehr dadurch länger noch gibt es Glasflächen, die bis zum Rohboden hinabreichen.
    Kommentare sind unverbindlich und entfalten keinerlei Rechtskraft, da der Kommentator, auch wenn er Richter am OLG sein sollte, zur Rechtssetzung nicht bevollmächtigt ist.
  8. Grundfläche Definition: Legaldefinition in BauONRW fehlt

    Foto von

    Bruttofläche
    Den Fragesteller interessiert vermutlich auch, wie die Grundfläche definiert ist. Eine Legaldefinition hierfür gibt es nicht, weder in der Bauordnung noch in der Baunutzungsverordnung. Auch für viele andere umgangssprachliche Begriffe gibt es keine Legaldefinition, z.B. Haus, Dach, Wand.
    Die Systematik der Baunutzungsverordnung lässt aber erkennen, dass es dem Verordnungsgeber um den Bodenverbrauch geht. Nicht nur Gebäude, sondern auch Terrassen und Wege haben in der Verordnung Grundflächen. Mit Grundfläche kann deshalb nur das Außenmaß eines Bauwerks gemeint sein. Auf Wände und Wandstärken kommt es nicht an, die können die Grundfläche nicht vermindern.
    Die DINAbk. 277 (für den Verordnungsgeber nicht maßgeblich) kennt den Begriff Brutto-Grundfläche. Die setzt sich aus der Netto-Grundfläche und der Konstruktions-Grundfläche zusammen, wodurch sich eine ähnliche Betrachtungsweise ergibt.
  9. Vollgeschossberechnung: Umriss & 2,30m-Linie (Fertigfußboden)

    also noch mal zum Mitschreiben für den Fragesteller
    Vollgeschossberechnung: immer den kompletten Umriss des darunterliegenden Geschosses vergleichen mit der Fläche innerhalb der projezierten 2,30 m Linie (gemessen vom Fertigen Fußboden bis zur Dachhaut (welche den Niederschlag draußen hält).
    Erfahrungsgemäß wollen die Bauämter nicht, dass der Nachweis haarscharf erstellt wird, da es im Bau auch Toleranzen gibt.
    Also lass mal noch 2 cm nach in Richtung Nicht-Vollgeschoss.
    und jetzt geh' damit zum Architekten, schließlich soll das ja noch was werden in 2005!
  10. Grundfläche NRW: Umriss Geschoss vs. darunterliegend

    Super, vielen Dank an alle (werde es mitschreiben 🙂 ), allerdings ...
    Super, vielen Dank an alle (werde es mitschreiben 🙂 ), allerdings nehme ich dann in NRW doch lieber den kompletten Umriss des Geschosses selbst, nicht den des darunterliegenden, oder?
    Fertiger Fußboden heißt jetzt hoffentlich nicht dass ich extra dickes Parkett verlegen muss oder? (Scherz). Naja aber am "fertigen" Rohbaufußboden könnte man dann ja auch noch was drehen oder? Sprich dickeren Estrich, höhere Dämmung usw. oder nimmt das Bauamt da pauschale Richtwerte an? Habe eh den Eindruck dass denen das Ganze nicht wirklich so super wichtig ist (gibt auch Zweigeschossige Häuser in der Siedlung, sind aber Altlasten aus Zeiten vor dem BPlan). Erfolgt bei sowas in der Regel eine Rohbauabnahme durchs Amt wo solche Sachen exakt bis auf die 2,30 m nachgemessen werden oder reicht denen die Berechnung des Architekten? Was wenn man später mal irgendwann Dämmung, Estrich o.ä. rausnimmt z.B. weil man Fußbodenheizung verbaut usw. Wird das Gebäude dann rückwirkend illegal?
    Schon sehr komplex dieses Ganze Rechtsprechung vor allem wenn es für die relativ wichtigen Dinge keine absolut gültige und niedergeschriebene Definition gibt. Zum Glück gibt es ja Architekten, sonst würde man ja als Bauherr die Krise bekommen 🙂
    Danke nochmal euch allen für die zahlreichen und detaillierten Antworten.
    Joachim Sprenger
    • Name:
    • J. Sprenger
  11. Grundfläche NRW: Umriss des Geschosses selbst

    In NRW
    machen Sie es so wie Sie es beschrieben haben:
    Zitat: "nehme ich dann in NRW doch lieber den kompletten Umriss des Geschosses selbst, nicht den des darunterliegenden, oder? "
    • Name:
    • M.P.
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Grundfläche, Vollgeschoss & Drempelhöhe nach BauONRW korrekt bestimmen

    💡 Kernaussagen: Die korrekte Definition und Berechnung der Grundfläche nach BauONRW ist entscheidend für die Bestimmung der Vollgeschossigkeit. Dabei spielen die Höhe von Fertigfußboden bis Oberkante Dachhaut, die Drempelhöhe und die Berücksichtigung von Dachschrägen eine wichtige Rolle. Die Auslegung der Bauordnung kann variieren, daher ist eine genaue Prüfung der landesspezifischen Bestimmungen und Kommentare unerlässlich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Messung für die Vollgeschossigkeit (RFB) von der Messung für die Nutzung als Aufenthaltsraum (FFB) abweichen kann, wie im Beitrag Vollgeschoss: RFB-Messung vs. Nutzung als Aufenthaltsraum erläutert wird. Dies kann dazu führen, dass ein Raum zwar als Vollgeschoss gilt, aber aufgrund der lichten Raumhöhe nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden darf.

    ✅ Zusatzinfo: Die Grundfläche wird in der Regel durch Länge mal Breite (Außenmaße) bestimmt, wobei 75% dieser Fläche eine Höhe von über 2,30 m aufweisen müssen. Gauben und Zwerchhäuser sind dabei zu berücksichtigen. Laut Grundfläche: Berechnung – Länge x Breite (Außenmaße) ist dies die gängige Praxis.

    📊 Fakten/Zahlen: In NRW bezieht sich die Vollgeschossberechnung auf den kompletten Umriss des Geschosses selbst, gemessen vom fertigen Fußboden bis zur Dachhaut. Dies wird im Beitrag Grundfläche NRW: Umriss des Geschosses selbst bestätigt. Die 2,30m-Linie ist dabei entscheidend.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Definition der Grundfläche und die Berechnung der Vollgeschossigkeit mit Ihrem Architekten und dem zuständigen Bauamt ab. Beachten Sie die spezifischen Regelungen der BauONRW und die Kommentierungen, um Fehler bei der Bauplanung zu vermeiden. Weitere Informationen zur korrekten Vorgehensweise finden Sie im Beitrag Vollgeschossberechnung: Umriss & 2,30m-Linie (Fertigfußboden).

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