Zweigeschossiges Haus mit Galerie: Dachneigung, Drempelhöhe & Bebauungsplan-Anforderungen?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung der Vollgeschossigkeit bei einem zweigeschossigen Einfamilienhaus mit Galerie in NRW. Dabei spielen Dachneigung, Drempelhöhe und die Anforderungen des Bebauungsplans eine entscheidende Rolle. Die Auslegung der Bauordnung bezüglich Lufträumen und deren Anrechnung zur Wohnfläche ist strittig. Eine frühzeitige Absprache mit dem Bauamt wird dringend empfohlen.
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Zweigeschossiges Haus mit Galerie: Dachneigung, Drempelhöhe & Bebauungsplan-Anforderungen?
wir bauen ein freistehendes Einfamilienhaus in NRW mit Bauträger. Architekt ist zurzeit nicht ansprechbar und wir haben schon Anfang der Woche den Termin zur Baudurchsprache. Dort sollen dann auch alle Grundrissdetails fixiert werden usw. Mit Arcon kommen wir auch soweit mit unserer Grundrissplanung ganz gut zurecht aber die Berechnung der Vollgeschossigkeit in OGAbk. macht nun doch arge Probleme weil der Bebauungsplan ja zwingend 2 Vollgeschosse vorsieht. Insbesondere die genaue Auslegung der Definition bereitet uns arges Kopfzerbrechen. Es ist zwar nicht von Wohn oder Nutzfläche die Rede aber wie verhält es sich mit einer Galerie? Da gehen ja etliche Meter drauf. Würden die dann von der Berechnung abgezogen werden da Luftraum. Oder ist das eher noch von Vorteil weil der Fußboden ja nicht hinzugerechnet werden muss : O
Gibt es noch Tipps wie man diese Vollgeschossigkeit im Zweifel erreichen könnte ohne den Drempel zu erhöhen (z.B. durch Gauben usw)
Hier nochmal die exakte Definition und unsere Daten:
"Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen. "
Gesamte Hauslänge: 11,955 m
Breite: 8,955
Lichte RBH EGAbk.: 2,625
Höhe DGAbk.: >=2,40
Drempel: 75 cm
Dachneigung: 42 Grad
Vielen Dank für schnelle Antworten oder Tipps,
Familie Porath
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GoogleAI-Analyse: 2 Vollgeschosse & Galerie: Machbarkeit prüfen!
Ich verstehe, dass Sie ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Galerie in NRW planen und Bedenken bezüglich der Dachneigung und Drempelhöhe haben. Die Realisierbarkeit hängt stark von der Auslegung der Vollgeschossigkeit im Bebauungsplan und der Landesbauordnung NRW ab.
Wichtige Punkte sind:
- Vollgeschossdefinition: Prüfen Sie genau, wie ein Vollgeschoss in Ihrem Bebauungsplan definiert ist (z.B. Höhe über Geländeoberfläche, Anteil an der Grundfläche).
- Dachneigung: Eine Dachneigung von 42 Grad ist relativ steil, kann aber bei geschickter Planung die Schaffung von ausreichend Wohnfläche im Dachgeschoss ermöglichen.
- Drempelhöhe: Ein Drempel von 75 cm ist eher niedrig. Ob er für ein Vollgeschoss ausreicht, hängt von der Raumhöhe und der Definition im Bebauungsplan ab.
- Galerie: Eine Galerie kann den Eindruck eines offenen Wohnraums erzeugen, beeinflusst aber nicht direkt die Vollgeschossigkeit.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Auslegung der Vollgeschossigkeit im Bebauungsplan mit der Baubehörde und ziehen Sie einen Architekten hinzu, der sich mit den lokalen Bauvorschriften auskennt. Dieser kann prüfen, ob Ihre Planung den Anforderungen entspricht und gegebenenfalls Anpassungen vorschlagen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vollgeschoss
- Ein Geschoss, das die in der jeweiligen Landesbauordnung definierten Kriterien hinsichtlich Höhe und Lage über dem Gelände erfüllt. Es wird bei der Berechnung der Geschossflächenzahl berücksichtigt.
Verwandte Begriffe: Geschossflächenzahl, Bebauungsplan, Landesbauordnung - Drempel
- Die senkrechte Wand zwischen der Decke des darunterliegenden Geschosses und der Dachfläche. Er beeinflusst die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss.
Verwandte Begriffe: Kniestock, Dachgeschoss, Wohnfläche - Dachneigung
- Der Winkel, in dem die Dachfläche geneigt ist. Sie wird in Grad angegeben und beeinflusst die Gestaltung des Dachgeschosses und die Ableitung von Regenwasser.
Verwandte Begriffe: Dachform, Regensicherheit, Entwässerung - Bebauungsplan
- Ein rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Baulinie - Landesbauordnung (LBOAbk.)
- Das Baugesetz des jeweiligen Bundeslandes, das die baurechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben festlegt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen zu Abstandsflächen, Brandschutz und Standsicherheit.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauantrag - Galerie
- Eine offene Plattform oder ein Umgang innerhalb eines Raumes, oft mit Blick auf den darunterliegenden Bereich. Sie dient der Erweiterung des Wohnraums und der Schaffung besonderer Raumerlebnisse.
Verwandte Begriffe: Luftraum, Empore, offenes Wohnen - Wohnfläche
- Die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume einer Wohnung oder eines Hauses. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Miete oder Kaufpreis.
Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Grundfläche, Wohnraum
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Vollgeschoss?
Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als eine bestimmte Höhe über der Geländeoberfläche liegt und das eine bestimmte Mindesthöhe aufweist. Die genaue Definition ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. - Wie beeinflusst die Dachneigung die Vollgeschossigkeit?
Die Dachneigung kann indirekt die Vollgeschossigkeit beeinflussen, da sie die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss bestimmt. Eine steilere Dachneigung kann dazu beitragen, dass das Dachgeschoss als Vollgeschoss gilt, wenn die erforderliche Raumhöhe erreicht wird. - Welche Rolle spielt der Drempel bei der Vollgeschossigkeit?
Der Drempel (auch Kniestock genannt) ist die senkrechte Wand zwischen der Decke des darunterliegenden Geschosses und der Dachfläche. Ein höherer Drempel vergrößert die nutzbare Wohnfläche im Dachgeschoss und kann dazu beitragen, dass es als Vollgeschoss zählt. - Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält unter anderem Festsetzungen zur Art und Weise der Bebauung, zur Gebäudehöhe und zur Dachform. - Wie finde ich heraus, ob mein Dachgeschoss als Vollgeschoss zählt?
Prüfen Sie die Definition von Vollgeschoss in Ihrem Bebauungsplan und der Landesbauordnung NRW. Messen Sie die Höhe der Deckenoberkante über der Geländeoberfläche und die Raumhöhe im Dachgeschoss. Vergleichen Sie diese Werte mit den Anforderungen. - Was kann ich tun, wenn mein Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss zählt?
Sie können versuchen, die Dachneigung zu erhöhen, den Drempel zu erhöhen oder die Raumhöhe durch andere Maßnahmen zu vergrößern. Klären Sie solche Änderungen aber unbedingt vorher mit der Baubehörde ab. - Brauche ich für den Bau eines Hauses mit Galerie eine Baugenehmigung?
Ja, für den Neubau eines Hauses benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Die Galerie selbst ist dabei weniger entscheidend als die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften. - Was ist bei der Planung einer Galerie zu beachten?
Achten Sie bei der Planung einer Galerie auf ausreichende Absturzsicherung, Schallschutz und Brandschutz. Die Galerie sollte außerdem gut belichtet und belüftet sein.
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Galerie im OG: Anwaltsmeinung zur Grundflächenberechnung in NRW
Auslegungssache?
Habe gerade nochmal mit einem befreundeten Anwalt telefoniert da uns das ganze keine Ruhe mehr lässt. Er hat ja täglich mit Verordnungen und Gesetzesauslegungen zu tun und aus seiner Sicht ist eine Galerie sogar das was und an dieser Stelle retten würde. Nach seinem Verständnis wird zumindest in NRW ja das Obergeschoss selbst als Referenz für die eigene Grundflächenberechnung herangezogen. Insbesondere die Messdefinition (Oberkante Fußboden bis Oberkante Dachhaut) legt nahe dass es sich bei dem Luftraum für die Galerie somit nicht um anrechenbare Grundfläche für das OGAbk. handeln kann und darf. Insbesondere weil ja überhaupt kein Fußboden existiert und somit keine Höhe an dieser Stelle errechnet werden kann. Da sich die Galerie (also dieser Luftraum) fast ausschließlich unter den Schrägen erstreckt (also in den Regionen unter 2,30 m Höhe) kommt uns das doch extrem zugute. Wie seht ihr das? -
Lösung: Galerie als Deckenöffnung – Keine Abzugsfläche im DG!
In einem ähnlichen Fall
wurde vom Bauamt argumentiert, dass es sich bei dem Luftraum der Galerie lediglich um eine Deckenöffnung "innerhalb der Grundfläche" des DGAbk. handelt. Gab also nichts abzuziehen.
Absprache Architekt/Bauamt ist angesagt.
Lösungen den rechnerischen Nachweis der 2-Geschossigkeit zu erbingen sind dann noch Dachgauben, Drempelerhöhung u. Dachneigung, also alles Maßnahmen, die den Bereich "Höhe über 2,30 m im DG (OKFB -- OK Dachhaut) vergrößern. -
Flächenberechnung: Luftraum über 2,30m – Nachweispflicht Bauamt?
Wie will das Bauamt denn dann Fläche errechnen wenn kein Boden existiert?
Da würde mich die Berechnungsgrundlage doch sehr interessieren 🙂
Wenn dieser Luftraum tatsächlich angerechnet würde so wäre die Höhe dort ja nicht nachweislich unter 2,30. Das müsste doch erstmal bewiesen werden oder nicht? Naja aber der Bauservice (Bauamt) sieht die Sache eh halbwegs locker. Habe mich ja auch vor Grundstückskauf bereits ausgiebig mit den Beamten dort unterhalten um die Lage einschätzen zu können und es kam niemals der Eindruck auf dass die einem etwas mit aller Gewalt reinwürgen wollen. Vielmehr habe ich den Eindruck dass bei sachgemäßer Begründung (wie in diesem Fall dass Luftraum dem logischen Menschenverstand nach keine Fläche ab OK Fußboden sein kann) gerne ein Auge zugedrückt wird. Ob wir letztendlich einen Befreiungsantrag stellen müssen oder dieser Rechenansatz des Architekten bereits ausreicht wird sich zeigen.
Gibt es noch andere Meinungen/Erfahrungen dazu hier im Board? Ist eine Gaube wirklich ausreichend? Drempelerhöhung kostet uns ein Heidengeld und bei der Gaube kann ich nicht abschätzen ob die dann 2,30 m Höhe an dieser Stelle "freimacht". -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung der Vollgeschossigkeit bei einem zweigeschossigen Einfamilienhaus mit Galerie in NRW. Dabei spielen Dachneigung, Drempelhöhe und die Anforderungen des Bebauungsplans eine entscheidende Rolle. Die Auslegung der Bauordnung bezüglich Lufträumen und deren Anrechnung zur Wohnfläche ist strittig. Eine frühzeitige Absprache mit dem Bauamt wird dringend empfohlen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Lösung: Galerie als Deckenöffnung – Keine Abzugsfläche im DG! kann das Bauamt den Luftraum einer Galerie als Deckenöffnung innerhalb der Grundfläche des Dachgeschosses (DGAbk.) werten, was bedeutet, dass keine Fläche abgezogen wird. Dies sollte jedoch unbedingt mit dem zuständigen Bauamt abgeklärt werden.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Galerie im OG: Anwaltsmeinung zur Grundflächenberechnung in NRW erwähnt, dass ein Anwalt eine Galerie als potenziell vorteilhaft für die Berechnung der Vollgeschossigkeit in NRW ansieht, da das Obergeschoss (OGAbk.) selbst als Referenz für die Grundflächenberechnung herangezogen wird. Die genaue Messdefinition (Oberkante Fußboden, Dachhaut) ist dabei entscheidend.
📊 Fakten/Zahlen: Die Höhe über 2,30 m ist ein kritischer Wert bei der Berechnung der Wohnfläche und Vollgeschossigkeit. Im Beitrag Flächenberechnung: Luftraum über 2,30m – Nachweispflicht Bauamt? wird die Frage aufgeworfen, wie das Bauamt Fläche berechnen will, wenn kein Boden existiert und die Höhe nicht nachweislich unter 2,30 m liegt.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Auslegung der Vollgeschossigkeit und die Anrechnung von Galerien im konkreten Fall frühzeitig mit dem Bauamt und einem Architekten ab. Prüfen Sie alternative Lösungen wie Dachgauben oder eine Drempelerhöhung, um den rechnerischen Nachweis der Zweigeschossigkeit zu erbringen. Beachten Sie die Vorgaben des Bebauungsplans bezüglich Dachneigung und Drempelhöhe.
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